• Ein Z250 täte es auch, KFZ sollen da schließlich auch nicht fahren.

    Aber wenn man schon einen tatsächlich für den öffentlichen Verkehr- Fußverkehr ist auch Verkehr- freigegebenen Weg reglementieren will, muss man auch VZ nach StVO aufhängen. Private Schilder wie dieses kann man nur auf Wegen und Flächen einsetzen, auf denen nicht jeder verkehren darf, auf tatsächlich privaten also.

    bye
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  • Ein Schmankerl für Fahrbahnradler:

    Mit dieser Regelung, "Fahrbahn benutzen", können sich sogar Fußgänger anfreunden:


    Allerdings muss ich leider einen kleinen Wehmutstropfen einschenken, weil eben das Fahrbahnradeln vielen immer noch zu unsicher erscheint:

           

    Ort: Hannover, Spinnereistraße Ecke Braunstraße.

  • Da ist nicht ein Tropfen Wermut, sondern eine Flasche Rachenputzer fällig. Ein Hochbord per Blauschild für benutzungspflichtig zu erklären und darunter zu schreiben, man solle nicht dort, sondern auf der Fahrbahn fahren, ist hochgradig gaga.

  • München, Landsberger Straße Richtung stadtauswärts Höhe Grasserstraße:

    Das muss man erst einmal wirken lassen...

    Wo ist das Zz "LKW" frei?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • München, Landsberger Straße Richtung stadtauswärts Höhe Grasserstraße:

    Das muss man erst einmal wirken lassen...

    der Regelungsinhalt ist doch relativ eindeutig: VZ 237 verbietet Radfahrern die Benutzung der Fahrbahn und schreibt stattdessen den Radweg vor. Allerdings sind in diesem Fall Radfahrer von der Verkehrsbeschränkung ausgenommen. Sprich: ein anderer Radweg der nicht benutzungspflichtig ist. Wahrscheinlich einfacher als das hoch hängende Schild am Beleuchtungsmast für die Bauzeit abzudecken.

    Der LKW darf natürlich trotzdem nicht dort stehen und Radfahrer dürfen den Gehweg nicht benutzen.

    Auch "LKW frei" unterhalb des VZ 237 würde nichts ändern. Es hätte wenn überhaupt nur eine Bedeutung für Lastenräder (bzw. Fahrzeugzführer von Fahrzeugen auf die gleichzeitig die Regelungen für Fahrräder und für LKW anzuwenden sind). Ansonsten kann das LKW-frei unterhalb des VZ 237 von nichts befreien.

  • Nein, VZ 237 verbietet zunächst einmal allen Verkehrsteilnehmern außer Radfahrern die Benutzung des so gekennzeichneten Weges. Erst dann, wenn dieser Sonderweg als Teil einer Straße neben einer Fahrbahn verläuft greift dann auch die Benutzungspflicht/das Fahrbahnverbot.

  • Man muss halt auch mal Position beziehen. Wo kommen wir denn hin wenn Fahrradfahrer parken wo sie wollen. Immerhin blockiert der Pkw mit seinem Heck nur den Gehweg, den Fahrradweg hat er freundlicherweise frei gelassen.

    Satire aus

    Nebenan hängt noch ein Schild, dass Autofahrer bittet, in angemessener Entfernung zu den einzelnen Türen der Mülltonnenkästen zu parken. Also ist das zuparken des Gehwegs ausdrücklich erwünscht.

  • Hier ein Relikt aus der Zeit, in der Fußgänger konsequent von der Straße verbannt wurden, damit sie nicht den "Verkehrsfluss" hindern. Fußgängerunterführung am Friederikenplatz in Hannover. Selbst heute gibt es dort noch keine direkte Fußgängerampel. Eines der krassesten Beispiele hannoverscher Autovernarrtheit der 60er Jahre. Ziemlich genau aus der Zeit dürften auch diese Schilder stammen, die auf den Fußgängertunnel hinweisen. Vermutlich wurden sie noch nie erneuert. Wäre aber auch echt peinlich, den Fußgängertunnel mit den aktuellen Schildern zu beschildern. So sieht jeder schon auf den ersten Blick, dass eine solche Fußgänger-Verkehrsführung aus der Zeit gefallen ist.

    Ein Scherzbold hat sich mit zwei Aufklebern an einem weiteren Schild, das auf die Fußgängerunterführung hinweist, zu schaffen gemacht:

    Ergänzung:

    Habe das Schild in der Bildtafel der Verkehrszeichen 1971 - 1992 gefunden:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Danach, ab 1992, sah es dann anders aus:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1992.svg

    In der Bildtafel der Verkehrszeichen 1956-1971 habe ich das Schild nicht gefunden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…n_1956_bis_1971

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (28. Mai 2018 um 18:12) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • flinker "LKW frei" war ein Witz!

    Zugegeben: Meinen Humor virtuell zu vermitteln, misslingt oft.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Die Autos werden auch immer breiter. Die Polizei, dein Freund und Helfer, reagiert mit einem entsprechenden Hinweisschild:

    Und möglicherweise wird dann auch von den Ordnungskräften mal ein Auge zugedrückt, wenn aus purer "Kastrationsangst" des Autofahrers mal ein Stückchen auf den Rad-/Fußweg ausgewichen wird:

  • Zum letzte Bild ist zu sagen, dass sich manche Autofahrer einfach nicht wohl fühlen, wenn ihr Fahrzeug ebenerdig abgestellt wird. Sie sind so daran gewohnt, es zumindest teilweise auf dem Hochbord abzustellen, dass ihnen etwas fehlt, wenn das nicht der Fall ist. Und in der Tat wird das äußerst selten geahndet. Dabei sind das wie im Bild schön zu sehen Radfaherfallen übelster Güte, wenn der eh schon knappe Schutzabstand zu geparkten Fahrzeugen gänzlich aufgehoben wird.

    bye
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  • Zum letzte Bild ist zu sagen, dass sich manche Autofahrer einfach nicht wohl fühlen, wenn ihr Fahrzeug ebenerdig abgestellt wird. Sie sind so daran gewohnt, es zumindest teilweise auf dem Hochbord abzustellen, dass ihnen etwas fehlt, wenn das nicht der Fall ist. Und in der Tat wird das äußerst selten geahndet. Dabei sind das wie im Bild schön zu sehen Radfaherfallen übelster Güte, wenn der eh schon knappe Schutzabstand zu geparkten Fahrzeugen gänzlich aufgehoben wird.

    Das macht in Hamburg ja auch die Polizei und nicht nur bei Einsätzen. So wird auch vor der DIenststelle geparkt. Da gibt es dann auch alle möglichen Kombinationen (halbseitig, schräg, bis zur Radwegkante, auf dem benutzungspflichtigen Radweg, mit einem Rad auf dem benutzungspflichtigen Radweg, ...)

  • Das macht in Hamburg ja auch die Polizei und nicht nur bei Einsätzen. So wird auch vor der DIenststelle geparkt. Da gibt es dann auch alle möglichen Kombinationen (halbseitig, schräg, bis zur Radwegkante, auf dem benutzungspflichtigen Radweg, mit einem Rad auf dem benutzungspflichtigen Radweg, ...)

    Die Polizei parkt allerdings nach eigener Aussage so, um bei Stau überhaupt von links ins Auto steigen zu können und um dann im Notfall über den Geh- und Radweg nach vorne fahren zu könne.

  • Die Polizei parkt allerdings nach eigener Aussage so, um bei Stau überhaupt von links ins Auto steigen zu können und um dann im Notfall über den Geh- und Radweg nach vorne fahren zu könne.

    Ah ja. Dann achtet die Polizei sicher auch immer und überall darauf, dass kein normaler Verkehrsteilnehmer verbotenerweise auf Geh- und Radweg parkt ...

  • Ah ja. Dann achtet die Polizei sicher auch immer und überall darauf, dass kein normaler Verkehrsteilnehmer verbotenerweise auf Geh- und Radweg parkt ...

    Klar die Rettungsgasse "Radweg" muss frei gehalten werden, weil mit der Rettungsgasse auf der Fahrbahn klappt das ja nicht immer so gut. Das sind ganz neue Perspektiven für ein Gespräch mit der Polizei darüber, warum es in ihrem ureigenen Interesse liegen muss, Radwegparker konsequent abzuschleppen.

  • Im April war das 101-51 noch um 90° verdreht (also gleiche Ausrichtung wie das 240) irgendjemand muss das jetzt neu ausgerichtet haben, vielleicht nicht das erste mal. Möglicherweise habe ich es deshalb im April erstmals bemerkt, so oft komme ich da aber ohnehin nicht lang:

    Jetzt gilt das natürlich nur noch wenn man vom Feld kommt und die Straße queren will.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Hallo,

    das Ende kommt hier aus beiden Richtungen!

    Hamburg, Meiendorfer Str.

    Das ist aber korrekt so. Der Zweirichtungsverkehr wird aufgehoben (endet). Da Linksverkehr verboten ist, wenn er nicht ausdrücklich erlaubt wird, endet folglich die Erlaubnis für den Linksverkehr.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)