Beiträge von flinker

    so.

    im Widerspruchsverfahren kam irgendwann die Meldung, sie hätten jetzt Fotos zur Akte genommen und ich sollte meine mal zeigen. Hab ich gemacht. Offenbar hatte das PK33 ein paar Einstellungen gefunden die weniger schlecht aussahen als das was ich fotographiert hatte. Nach ein paarmal nachhaken hat sich das jetzt offenbar aber in Luft aufgelöst. (Widerspruchsbescheid/Abhilfebescheid hab ich noch nicht, mal sehen ob der kommt.)

    Tipp: das kann jeder, Ihr auch!

    zud_ritt: wobei dafür eigentlich das Wort "Parkaufstellung" benutzt wird. Wenn ich Schoenwetterradling richtig verstanden habe geht es primär darum, dass die tatsächliche Situation mich tatsächlich in meinen Rechten einschränkt. Was der Fall ist. Und dass also tatsächlich etwas geändert werden muss. Ob Linie oder nicht Linie ist (mir) egal.

    Ich hab aber erstmal die Stoßrichtung umgedreht und werde jetzt wie von DMHH vorgeschlagen die Anordnung des Gehwegparkens beantragen. Ergibt sich aus der Fachanweisung Absperrelemente (4.2.1), sogenannte Entpollerungsverordnung :) Es ist ja offensichtlich, dass das hier nicht angeordnet wird, aber ich bin auf die Begründung gespannt.

    fagri: indeed.

    Danke für die Ausführungen zur Verletzung subjektiver Rechte, das ist ein Hebel. Insbesondere möchte ich da häufiger mal neben SignificantOther gehen, was bei dem derzeitigen Parkzustand nicht funktioniert. Außerdem möchte ich dort viel mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnrichtung fahren, was bei dem bestehenden Zustand bei Gegenverkehr meist nicht möglich ist.

    Nun ist es ja so, dass die StVB meint, die Parkordnung sei tatsächlich das beidseitige halbseitige Parken (obwohl nie angeordnet). Das heißt mein Widerspruch könnte sich dann nicht darauf beziehen, dass sie die Linie nicht ziehen, sondern auf die beidseitige Parkordnung, die mich in meinen Zufußgeh- und Radfahrrechten einschränkt (weil sie ja, de facto so ist, obgleich nie angeordnet)?

    Moin,

    es geht um eine Einbahnstraße (Fahrrad frei) in Hamburg, Fahrbahnbreite 5,50m, linker wie rechter Fußweg ca. 1,50-1,80 (je nach Vegetation der Büsche und ob man Schmutzstreifen und Kantstein mitzählt). Auf beiden Seiten wird halbseitig auf dem Gehweg geparkt, sodass der gegenläufige Radverkehr von Autos bedrängt wird (Fahrgasse ist nie und nimmer 3,05m breit) und Zufußgehen oftmals unmöglich ist (jedenfalls Zufußgehen nebeneinander).

    Ich habe einen Antrag gestellt, die bestehende (implizite, sich aus der StVO ergebende) Parkordnung durch Linienmarkierung (1,90m rechts vom Fahrbahnrand) zu verdeutlichen. Dieser wurde wie folgt abgelehnt:

    Zitat von PK33, StVB

    [...]

    Beidseitig der Fahrbahn wird in Fahrtrichtung halbachsig auf den Gehwegen geparkt. Diese Parkanordnung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet, hat sich aber über Jahre etabliert und auch bewährt. In vielen aktuellen Gesprächen mit Anwohnern wurde deutlich, dass die derzeitige Parkregelung sowohl bei Autofahrern als auch bei Fußgängern eine sehr hohe Akzeptanz findet. insbesondere äußerten sich viele Fußgänger dahingehend, dass die Breite der Gehwege ausreichend sei. Auch mit Rollator oder Kinderwagen sei die Benutzung in der Regel problemlos.

    Von Seiten der Versorgungsbetriebe oder der Feuerwehr wurden ebenfalls keine besonderen Beschwerden an die Polizei herangetragen.

    [...] Besondere Gefahrensituationen aufgrund des Parkverhaltens [...], die eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich machen würden, sind derzeit nicht ersichtlich.

    Eine Neuordnung im Sinne Ihres Antrages hätte nach hiesiger Bewertung überwiegend negative Auswirkungen auf die Verkehrssiherheit. Es würden ca. 20 Stellplätze wegfallen, was möglicherweise zur Folge hätte, dass die Gehwege oder andere Bereiche tatsächlich zugepakrt werden würden. Kaum ein Anwohner hätte Verständnis für eine solche Maßnahme. Um eine regelkonforme Parkordnung [...] umzusetzen, bedarf es nach hiesiger Auffassung einer gesamtheitlichen Überplanung und Neuordnung des knappen Straßenraumes.

    Jetzt sei einmal dahingestellt, warum eine gesamtheitliche Überplanung weniger Parkplätze kosten würde als die geforderte Linie -- viel interessanter ist für mich die Frage, ob ich letztendlich antragsberechtigt bin, dahingehend, dass die Polizei eine bestehende Parkordnung (der bloß nicht gefolgt wird) mit einer Linie zu verdeutlichen. Das ist zwar für das Widerspruchsverfahren noch unwichtig, es wird ja aber ziemlich garantiert zur Klage kommen, und da ist es für die Zulässigkeit natürlich wichtig.

    Hat jemand von Euch Ahnung, was die Antragsberechtigung bei der Beantragung von Verkehrszeichen betrifft, die die Parkordnung verdeutlichenden? Am liebsten direkt mit §§ untermauert.

    Der erste Hotelgast dieses Jahr den ich beim Einchecken beobachten konnte. Sie ist dann in eines der mittelgroßen Zimmer gegangen. Der meiste Betrieb ist aber bei den economy-Zimmern (da sieht man manchmal, das Gäste beim Verlassen die Bettwäsche vor die Tür legen), davon hätte ich also viel mehr bohren sollen und weniger große.

    im Detail kann ich die Kritik an den *Forderungen* des Rahhdentscheids durchaus nachvollziehen. Allerdings sind die eigentlichen *Ziele* was anderes als die konkreten Forderungen. Das Ziel Förderung des Radverkehrs durch bessere Verkehrsanlagen, Ampelschaltungen und bessere Evaluation der Maßnahmen können wir sicherlich alle unterschreiben. Jeder Radfahrer mehr (und wenn er auf nem Radweg fährt) bedeutet ein Auto weniger und entsprechend mehr Platz für Fahrbahnradler.

    Ob jetzt die judäische Volksfront der Fahrbahnfahrer oder die Volksfront von Judäa mit ihren protected bike lanes oder die Formulierung "Wegenetz" für die populäre Front, daran sollten wir uns nicht auseinanderdividieren.

    Das hat man ja auch in Berlin gesehen: Forderungen müssen vor allem konkret sein und grob in die richtige Richtung gehen. Im politischen Prozess (und dem anschließenden Verwaltungshandeln) wird dann später sowieso was anderes draus, was aber trotzdem in Richtung auf's Ziel hingeht.

    Deswegen mein Appell für den Rahhdentscheid zu unterschreiben: nicht weil alle Forderungen 100% toll sind (wozu Läden verpflichten Stellplätze anzubieten, kann das nicht der Markt regeln?), sondern weil wir vereint sein müssen gegen den gemeinsamen Feind (die Römer).

    SPL-Anweisung 2018-14:

    Zitat

    Störungen des Verkehrsflusses müssen konsequent beseitigt werden. [...]

    Insofern stellt die Beseitigung von Störungen des Fließverkehrs -ausdrücklich auch auf Sonderfahrstreifen für Radfahrer- einen besonderen Schwerpunkt im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs dar.

    http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/spl-an…s-abstellen-ver

    Vor Ort darauf dringen, dass die Störung beseitigt wird. Bei Weigerung zur Wache und dort Druck machen. Wenn die ihre eigene Dienstanweisung nach < 3 Monaten ignorieren, dann wird Dudde möglicherweise was dagegen haben.

    Versuch macht kluch?

    Und bei nem Versuch darf man natürlich nicht damit rechnen, dass es sich rechnet, sondern, dass man an Erfahrung gewinnt. Das sage ich als jemand, der derzeit eine Wohnung untervermietet -- gute Erfahrung aber kein guter Gewinn.

    Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn Du ggfs. Versuchsergebnisse hier teilen würdest. (Meine Erfahrung: such Dir den Untermieter sehr genau aus, werd sehr stutzig, wenn irgendwas faul erscheint.)

    Yeti, ich bewundere Deine Gedult mit der Obrigkeit.

    Aber ich bezweifle wirklich, dass das was bringst.

    Sag bescheid falls Du Klagekosten teilen möchtest falls Du doch mal was erreichen willst.

    München, Landsberger Straße Richtung stadtauswärts Höhe Grasserstraße:

    Das muss man erst einmal wirken lassen...

    der Regelungsinhalt ist doch relativ eindeutig: VZ 237 verbietet Radfahrern die Benutzung der Fahrbahn und schreibt stattdessen den Radweg vor. Allerdings sind in diesem Fall Radfahrer von der Verkehrsbeschränkung ausgenommen. Sprich: ein anderer Radweg der nicht benutzungspflichtig ist. Wahrscheinlich einfacher als das hoch hängende Schild am Beleuchtungsmast für die Bauzeit abzudecken.

    Der LKW darf natürlich trotzdem nicht dort stehen und Radfahrer dürfen den Gehweg nicht benutzen.

    Auch "LKW frei" unterhalb des VZ 237 würde nichts ändern. Es hätte wenn überhaupt nur eine Bedeutung für Lastenräder (bzw. Fahrzeugzführer von Fahrzeugen auf die gleichzeitig die Regelungen für Fahrräder und für LKW anzuwenden sind). Ansonsten kann das LKW-frei unterhalb des VZ 237 von nichts befreien.

    Unfug. Das war alles mit der Polizei abgesprochen.

    möglicherweise "konnte" das aber nur mündlich abgesprochen werden (weil eine Sitzblockade als Demo eben nicht ganz legal ist) und um den Arsch zu retten schreiben sie dann eben, dass die Leute was machen was sie nicht dürfen. "Gebeten" ist ja auch ungefähr das schwächste Mittel was die Polizei anwenden kann.

    alte Daten macht zumindest diese Schnittstelle offenbar nicht verfügbar. Jedenfalls sagt es bei "REQUEST=DescribeFeatureType" nur, dass alle Daten vom Typ String seien. Da es kein Wissen darüber hat, dass es sich um zeitbasierte Daten handelt, dann kann es auch nicht zeitbasiert einschränken.

    Malte, was hast Du die Leute denn gefragt? Wahrscheinlich die relevanteste Frage wäre wohl, wie/über welche API ihre Daten täglich aktualisiert werden und wer da der Ansprechpartner ist.

    siehe auch http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/radver…saulen-hamburg2 . Wenn man bohrt findet man zwar, dass es Daten seit 2018-02-21T00:00:00 gibt, aber die Daten selbst finde ich wieder nur für heute.

    In https://geodienste.hamburg.de/HH_WFS_Radverk…ies&SERVICE=WFS steht irgendwas über temporal filtering. Ab hier bräuchte es dann doch einen Geoinformatiker oder jemand mit mehr Zeit/Interesse als mich.