Ein Z250 täte es auch, KFZ sollen da schließlich auch nicht fahren.
Aber wenn man schon einen tatsächlich für den öffentlichen Verkehr- Fußverkehr ist auch Verkehr- freigegebenen Weg reglementieren will, muss man auch VZ nach StVO aufhängen. Private Schilder wie dieses kann man nur auf Wegen und Flächen einsetzen, auf denen nicht jeder verkehren darf, auf tatsächlich privaten also.