Beiträge von Alf

    Du hast völlig Recht. Den Schleichradler gibt es in diesem Zusammenhang gar nicht. Denn einem Führer eines Kfz oder auch einem autonom fahrenden Kfz ist es völlig egal, mit welcher Geschwindigkeit ein Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs ist. Es hat sogar den Vorteil, wenn der Radfahrer eher langsamer unterwegs ist, da dadurch der Überholvorgang schneller beendet werden kann. Nur wenn das autonom fahrende Fahrzeug keine Möglichkeit sieht, einen Überholvorgang zu starten, dann ist es für die darin sitzenden Passagiere doch wieder interessant, wie schnell der Radfahrer denn fährt.

    Kennst Du das Sprichwort "Der langsamste bestimmt die Geschwindigkeit"? Das habe ich einmal gehört im Zusammenhang mit LKW-Kolonnen auf Autobahnen, auf denen ein LKW-Überholverbot besteht, beispielsweise in Baustellen. Da kann der dahinter fahrende LKW-Fahrer machen, was er will. Er wird nicht schneller fahren können als der LKW bzw. die Kolonne vor ihm.

    Gibt es Verkehrszählungen, wie stark die Strecke bisher vom Radverkehr benutzt wurde und sind Vergleichszählungen geplant für die zukünftige Nutzung durch den Fahrradverkehr?

    Davon ist mir nichts bekannt. Ich selber habe da jedenfalls noch nie jemanden zählen sehen. Höchstens den Kraftfahrer hinter mir die Sekunden.

    Das war klar. Dem Radverkehr zu verstehen geben, er habe auf der Fahrbahn entgegen § 2 StVO nicht verloren und ihm gleichzeitig anbieten, er könne ja mit Fußgängergeschwindigkeit dort entlangfahren, wo er bislang mit Fahrradgeschwindigkeit fahren durfte. Wie verlogen ist DAS denn? Da fahre ich ja mit Fleiß auf der Fahrbahn. Genau wie in Emmering. Allein schon aus rechtlichen Gründen.

    Aha, danke für Deine ausführlichen Erläuterungen. Sehr interessant!

    Das mit dem kurzen Stück benutzungspflichtigen Radfahrstreifen ist aber trotzdem ja der größte Käse. Dann sollen sie den Streifen doch lieber als Längsparkplatz ausweisen und gut ist. Ich schwenke doch nicht nach rechts, um gleich danach wieder nach links zu schwenken, wo ich dann aber nicht mehr in den fließenden Verkehr hineinkomme.

    In Fürstenfeldbruck ist die Oskar-von-Miller-Straße nun zu einer Bundesstraße umgestuft worden. Die Baulast liegt somit nicht mehr beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, sondern beim Staatlichen Bauamt Freising. Damit einhergehend wurde nun lustigerweise auch die Beschilderung für den Radverkehr geändert. Bislang galt ab Bahnhofstraße Richtung Westen [Zeichen 240].

    Zumindest in Fahrtrichtung Westen ist ab Bahnhofstraße nun keine Benutzungspflicht mehr gegeben. Doch, weil es da noch einen extrem kurzen Radfahrstreifen gibt, der gefühlte fünf Meter lang ist (siehe Bild 1). Der Rest zumindest ab Bahnhofstraße trägt nun [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Das ist sehr schön, denn nun darf man dort endlich mit dem Rad völlig legal auf der Fahrbahn fahren und kommt an der Kreuzung zur Schöngeisinger Straße in seiner gewünschten Abbiegespur an (siehe Bild 7). Das ist äußerst praktisch. Außerdem sind die Bordsteine vielerorts dort nicht wirklich komfortabel abgesenkt, so dass es einem nun auch noch der Rücken und das Fahrrad dankt.

    Ich bin sehr gespannt, in welchem Umfang gerade in der Rush-Hour Fahrbahnradler künftig dort bedrängt, genötigt, angehupt oder verprügelt werden...

    Du meinst die pensionierte Radfahrerin aus Gröbenzell?

    Nein, ich meine ihre Nachfolgerin. Diese befährt übrigens auch regelmäßig die Roggensteiner Straße/Brucker Straße/Emmeringer Straße mit dem Fahrrad. Als ich ihr erklärt hatte, dass sie zwischen Moosfeldstraße und Leitenfeldweg auf 1,6 Kilometer linksseitig nur Schrittgeschwindigkeit kriechen darf, kippte die Stimmung. Zuvor hatte sie mir erklärt, dass die Benutzung der gemeinsamen Geh- und Radwege für sie einfach "sicherer" ist als die Fahrbahn. Ich weiß nicht, ob das Fahrrad für sie das richtige Verkehrsmittel ist...

    Und es war damals auch so, dass der linksseitig gemeinsame Geh- und Zweirichtungsradweg einige Zeit lang noch immer mit [Zeichen 240] beschildert war, die Nutzung der Fahrbahn also untersagt blieb. Da nutzte auch kein aufgepinselter Schutzstreifen. Dies war eine Posse, die einige Tage lang im Fürstenfeldbrucker Tagblatt umherspukte. Die Chefredakteurin musste hierbei erst noch von mir über die Rechtslage aufgeklärt werden, damit auch sie es letztlich verstand.

    Wobei man die berechtigte Frage stellen muss, ob eine Fußgängerfurt analog zu einem Gehweg nicht sogar als Verkehrsfläche angesehen werden muss, welche ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten ist. Falls zutreffend, müsste dies natürlich auch auf reine Fußgängerüberwege zutreffen. Demnach handelt es sich nicht um eine Radverkehrsanlage und darf auch nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Egal, ob rot oder grün und egal, ob KFZ am Fußgängerüberweg halten und egal, ob Radfahrer Vorrang haben oder nicht. Jedoch gibt es da draußen durchaus auch Radverkehrsführungen, die gezielt auf Fußgängerüberwege münden, an denen es KEINE danebenliegende Radfahrfurt gibt.

    Was sagen denn die Fahrer, wenn man die darauf mal anspricht? Sind die sich des Gesamtthemas überhaupt bewusst? Oder handelt es sich bei den Fatbikes um ein Arbeitsmittel, welches von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden? Was die Sache aber auch nicht besser machen würde. Geschäftsmodell basiert wohl auf Missachtung einschlägiger Vorschriften und Abwälzung der Verantwortung auf die Fahrzeugführer.

    Das kann tatsächlich gut sein, dass die linksseitige Benutzungspflich durchaus angeordnet wurde. Entweder ist das Schild verschwunden oder es wurde nie aufgestellt. Hamburg hat ja eine Menge merkwürdiger Verkehrsflächen, wo man davorsteht und rätselt, was das denn nun eigentlich sein soll. Vor allem in Randbereichen oder auch direkt an der Landesgrenze.

    Der Fall in der Amandus-Stubbe-Straße dürfte für die Hinterbliebenen noch reichlich interessant werden. Denn der linksseitige Weg Richtung Westen ist auf Google Maps weder mit [Zeichen 240] oder [Zeichen 237], noch mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Das [Zusatzzeichen 1000-31] in Richtung Osten ist also völliger Quatsch. Der totgefahrene Radfahrer hätte diese Verkehrsfläche in Richtung Westen gar nicht benutzen dürfen, was aber natürlich keinesfalls den Tod entschuldigt. Denn Fußgänger, welche in der Regel ebenfalls unbeleuchtet sind, haben an Ausfahrten ja ebenso Vorrang.

    Ich bin erst in ein paar Monaten wieder in Hamburg, um mir ein Bild der aktuellen Beschilderung zu machen. Wenn sie bis dahin nicht eventuell geändert oder ergänzt wurde.

    "Es brauche mehr Kontrollen..."

    Schön. Und wer soll das machen? Ich bin nun schon viele Jahrzehnte Verkehrsteilnehmer. Ich erlebe auf jeder Fahrt, wie andere Radfahrer auf die Vorschriften sche..en. Vor allem bei Radfahrern ist die Einsicht in die Einhaltung der Regeln eher gering ausgeprägt. Es wird in die falsche Richtung gefahren, über Rot, im Dunkeln ohne Licht, über Gehwege und mit dem Handy in der Hand. Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals eine entsprechende Kontrolle erlebt zu haben. Das passiert eher nur für reißerische Fernsehserien a la "Vorsicht Kontrolle". In der Praxis kann sich jeder Regelrüpel sicher sein, unbehelligt zu bleiben. Daher: Wer soll da was wann wie kontrollieren? Und wo soll dieses Personal herkommen? Wollen wir da mal auf Deutschland hochrechnen?

    Schade, dass die Kontrollen des Anzeigenhauptmeisters sich nur an den Kraftverkehr gerichtet hatten und nie gegen den Radverkehr.