Beiträge von Alf
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Aber warum befinden sich die allermeisten Radfahrer auf dem Gehweg?
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Dann überlassen wir der KI in der nächsten Ausbaustufe doch alle weiteren Planungen zu einer sicheren Radinfrastruktur. Oder schafft die KI diese dann etwa ab?
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Tretlager nicht ganz fest? Rahmen angebrochen? Schau mal nach einem Haarriss.
Das muss man erstmal hinkriegen, ein Wort mit Doppel-a, Doppel-r und Doppel-s zu finden...
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Seit einigen Wochen bestehen auf und innerhalb des mittleren Rings in München für Fahrzeuge mit bestimmten Abgasnormen Fahrverbote. Dies muss natürlich an jeder Zufahrtstraße entsprechend beschildert sein. Und so sind die Fahrbahnränder mittlerweile mit bunten Sträußen an Verkehrsschilder garniert.
Da kann es am Masten schonmal eng werden, so dass man die Schilder nicht nur vertikal, sondern auch horizontal anordnen muss. Schade nur, dass man dadurch die Zusammengehörigkeit einzelner Kombinationen dabei völlig aus dem Auge verliert.
Ich habe heute lediglich diese einzige Einmündung besichtigt. Ich traue mich gar nicht, den mittleren Ring in beiden Richtungen intensiver zu untersuchen. Wer weiß, was da noch für Stilblüten auf einen warten...
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ChatGPT wildert vermutlich hier im Forum und macht fette Beute.
Oder es verfasst schon jetzt scharfsinnige Beiträge unter Synonym.
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Fahre ich nun auf dem Schutzstreifen vorbei oder warte ich artig hier in der Schlange?
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und ich theoretisch bis zum Ende der Welt hier warten müsste...
Mach das mal und Du wirst den Zorn der nachfolgenden Radfahrer ernten. Fast genau wie anderenorts vor
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Eine solche Stelle kenne ich auch in Germering bei München. Dort ist die Landsberger Straße Richtung Osten auf der rechten Straßenseite in beiden Richtungen mit
beschildert und auf der linken Straßenseite bis zur Einmündung Walkürenstraße mit
und hinter der Einmündung in beiden Richtungen mit
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Trotzdem darf man aus der Walkürenstraße auch als Radfahrer nicht links Richtung Osten abbiegen:
Und das ist offenbar wohl sogar so gewollt, denn bereits schon vor einigen Jahren habe ich auf diesen Umstand dort aufmerksam gemacht. Dennoch wollte man bislang das linksabbiegen für Radfahrer dort nicht freigeben. Eine Begründung hierfür kann oder will man mir jedoch nicht liefern. Ist mir mittlerweile auch egal, da ich diese Fahrbeziehung auf andere Art legal umgehe. Diese Ecke ist obendrauf noch recht schwer einsehbar, wie man erkennen kann. Ein Wunder, dass dort nicht regelmäßig etwas passiert, obwohl es sich um die Haupt-Tangente München - Germering bzw. westlicher Speckgürtel Münchens handelt.
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Blick in Richtung der Unfallstelle. Man darf nur rechts abbiegen und es stellt sich ja durchaus die Frage, ob das wohl auch für den Radverkehr gilt oder nicht ...
Warum soll das VZ 209 nicht auch für Radfahrer gelten? Das Schild steht rechts vom Radweg. Die Münchener StVB ist ja der Meinung, dass ein solches Schild nicht gelten würde, wenn es links vom Radweg stünde. Bei einem Radschutzstreifen jedoch recht schwierig.
Die andere Frage ist natürlich, ob das vom Schilderaufsteller überhaupt so gemeint war. In Bezug auf den Kraftverkehr mit Sicherheit ja. Und ich bezweifle, dass da jemand tatsächlich auf die Idee kommen würde, ein
anzuordnen und darunter zu setzen, selbst wenn derjenige selber Fahrrad führe.
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In München ist am letzten Mittwoch eine Radfahrerin (67) von hinten gerammt worden, als sie auf der Fahrbahn der Schrenkstraße an der Einmündung Landsberger Straße (300 Meter von meinem Arbeitsplatz entfernt) als zweites Fahrzeug hinter einem KFZ vor einer roten Ampel gewartet hat. Ein nachfolgender Klein-LKW ist nicht rechtzeitig zum stehen gekommen. Warum, weiß wohl nur der Fahrer selbst. Die Radfahrerin soll vom Vorderreifen des Klein-LKW überrollt worden und an einem Herzstillstand gestorben sein. Auch das erste an der Ampel wartende Fahrzeug wurde bei dem Vorfall beschädigt.
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Du betrachtest das als ein persönliches Problem von Einzelpersonen. Dabei handelt es sich tatsächlich um ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Wenn du dann aber Betroffenen gegenüber äußerst, es sei deren ganz spezielles persönliches Problem, dann kannst du damit Menschen so sehr entmutigen, dass sie sich dieser Problematik bei ihrem Mobilitätsverhalten ganz einfach entziehen. Mit anderen Worten: So machst du Autofahrer.
Ist ein gesellschaftliches Problem denn nicht auch oft gleichzeitig das Problem eines jeden Betroffenen, welcher daraus Nachteile erfährt? Und kann dieses gesellschaftliche Problem der oftmals mangelnden Akzeptanz von Kraftfahrern gegenüber des Radverkehrs nicht vielleicht auch damit begegnet werden, indem Radfahrer viel öfter viel selbstverständlicher Präsenz zeigen? Indem Radfahrer nämlich, bevor sie sich auf solch abenteuerliche Wege einlassen, sich überlegen, ob es nicht doch besser ist - für sie selbst und auch für die gesamte Radfahrgemeinde - sich ganz legal auf die Fahrbahn einzuordnen?
Es geht freilich nicht um das Ignorieren von Radwegbenutzungspflichten. Dort hat der Ansatz an ganz anderer Stelle zu erfolgen. Es geht vielmehr um das Selbstverständnis gerade von Radfahrern in der heutigen Mobilitätswelt, in der man sich eben nicht ängstlich wegduckt und sich für seine Existenz fast noch entschuldigt, wenn man auf legale Weise Verkehrsflächen benutzt, die ein sichereres, bequemeres und schnelleres Fortkommen ermöglichen.
Wahrscheinlich ist das ein Wunschdenken, denn ein großer Teil der Radfahrer, die es heute für selbstverständlich halten, verbotenerweise massenhaft auf Gehwegen zu fahren, würden sich ohne Außenimpuls niemals selbst hinterfragen und dauerhaft ihr Verhalten ändern, was dann oftmals überhaupt erst dazu führt, dass die kraftfahrende Gesellschaft es als Provokation ansieht, wenn Fahrbahnen legal mit Fahrrädern befahren werden.
Das ganze funktioniert in anderer Richtung ja auch schon bereits sehr erfolgreich. Dadurch, dass Fußgänger praktisch niemals aufbegehren, sehen Gehwegradler es als ihr Privileg, dass sie sich gegenüber Schwächeren nicht selten genau so verhalten, wie sie es selber auf Fahrbahnen ihrer Meinung nach wohl zu befürchten haben, behandelt zu werden. Dass Gehwege jedoch ohne Freigabe erst gar nicht mit Fahrrädern befahren werden dürfen (und mit Freigabe nur in Schrittgeschwindigkeit), das würde vielen Gehwegradlern niemals in den Sinn kommen. Genauso wie es nicht wenige Kraftfahrer für normal halten, Radfahrer auf Fahrbahnen viel zu eng zu überholen, anzuhupen, auszubremsen oder zu beschimpfen.
Und was passiert, wenn ein resignierter Radfahrer ins Auto steigt? Er wird ganz genau wissen, wie sich vielleicht der ein oder andere Radfahrer auf Fahrbahnen so fühlt und er wird seine Fahrweise im Auto wohl dahingehend anpassen, dass solche Radfahrer keine Ängste mehr haben müssen. Er kann auch auf längeren Strecken hinter Radfahrern hinterherfahren, wenn ein Überholen riskant und illegal wäre. Denn dieser auf das Auto umgestiegene Radfahrer hat verstanden, dass er dieses gesellschaftliche Problem nicht weitervererben wird und will, sondern Teil einer Kultur sein möchte, die Rücksichtslosigkeit, Gleichgültigkeit und Egoismus die kalte Stirn bietet. Er hat nun zwar das Radfahren aus persönlichen und/oder gesellschaftlichen Gründen aufgegeben, dafür aber bringt sein Umstieg vom Fahrrad ins Auto den ungemeinen Vorteil seiner eigenen bisherigen wertvollen Erfahrung. Das wiederum kann für die Gesellschaft nur ein Gewinn sein und ein minimaler Impuls zur Umkehr des vielerorts gnadenlosen Klimas auf dem Asphalt.
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Ich denke,
wäre die Lösung aller Probleme. Überall. Aber wir haben nicht genug Schilder
Dann muss einfach nur der § 2 der StVO leicht abgeändert werden: "Das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum ist unzulässig." Und schon spart man sich nicht nur Unmengen von
, sondern es verschwinden auch sämtliche
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und
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Der Verkauf und der Besitz von Fahrrädern bleibt natürlich erlaubt.
HUCH!!!
Hatte gerade einen Tagtraum...
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Sogar im Winter benutzen manche Fahrradfahrer*innen den Radweg selbst dann, wenn der zugeschneit ist und ohnehin nicht benutzungspflichtig ist, wie hier im Bünteweg.
Wie groß muss die Angst bei solchen Radfahrern eigentlich sein, dass man selbst bei solchen Radweg-Zuständen die Fahrbahn immernoch meidet? Ich würde sagen, dass bei einer solch heftigen Fahrbahn-Phobie sich die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eigentlich komplett verbietet. Und ich weiß auch nicht, wie viele Therapiestunden dafür notwendig werden, um sich von einem solchen Leiden dauerhaft heilen zu lassen, bei welchem man in der Hierarchie der verschiedenen Verkehrsmittelarten sich selbst an allerunterster Stelle einsortiert. Da würden ja selbst Hunde nicht freiwillig längslaufen.
Dann braucht man sich später aber auch nicht darüber wundern, wenn man entsprechend seines eigenen Verhaltens vor allem vom Kraftverkehr noch abwertender als ein Hund behandelt wird.
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Wer sagt eigentlich, dass das
nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.
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Gerade diese Gruppen der besonders schutzwürdigen Personen bedürfen einer fehlerverzeihenden Infarstruktur wie z.B. großzügiger Wegebreite, glattem Untergrund, großzügigen Kurvenradien und Übersichtlichkeit.
Sowas gibt es doch heute schon in jeder Straße. Nennt sich: Fahrbahn
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„Man hätte uns wenigstens vorwarnen können, dass ab jetzt andere Regeln gelten“
Ähhh, diese Novelle muss an mir vorübergegangen sein. Bis wann war aufgeschultertes Parken ohne
legal?
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Doofe Frage, sorry. Aber das Radwegbenutzungsverbot für S-Pedelecs gilt doch m.W. nur innerorts? Hin und wieder seh ich schemenhaft ein S-Pedelec auf der Fahrbahn durch Emmering sausen, am Ortsende auf den außerörtlichen gemeinsamen Geh/Radweg schwenken und am Horizont verschwinden. Ich dachte bisher, das ist legal. Ist es nicht?
Nur Mofas dürfen/müssen außerorts Radwege benutzen. Also alles bis 25 ccm. Bei mehr Hubraum ist auch außerorte nur die Fahrbahn erlaubt. Ich denke doch richtig, oder?
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Mit dem Schild „S-Pedelecs frei“ könnten Wege ausgewiesen werden, auf denen S-Pedelecs zwar nachrangig, aber eben erlaubt sind – analog zum Zeichen „Radfahrer frei“ auf Fußwegen und in Fußgängerzonen.
Und wie soll eine solche Nachrangigkeit dann aussehen? Bei Radfahrern auf Gehwegen ist das die Schrittgeschwindigkeit. Will man dies auch den S-Pedelecs auf Gehwegen auferlegen? Oder setzt man da dann etwa eine höhere Höchstgeschwindigkeit, etwa 15 km/h? Und wie steht das dann im Verhältnis zu der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit bei gleichzeitig "normalen" Fahrrädern? Zwei Fahrzeuggattungen mit zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten auf Gehwegen???
Oder sind hier gar nicht Gehwege gemeint, auf denen S-Pedelecs nachrangig gefahren werden dürfen? Wenn nein, wo stellt man sich denn dann diese Nachrangigkeit vor? Auf Radwegen dann wohl, oder? Dort darf der S-Pedelec-Fahrer dann meinetwegen nicht schneller als 15 oder 25 km/h sein. Wo will man dieses Tempolimit setzen? Und fahre ich dann wieder auf der Fahrbahn, wenn ich schneller fahren will? Und warum darf ich das dann nicht mit dem Biobike? Halten sich die S-Pedelec-Fahrer hingegen tatsächlich an die angeordnete Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, sind sie für mich wieder Verkehrshindernisse.
Dann doch vielleicht lieber eine eigene S-Pedelec-Infrastruktur. Eigene S-Radwege neben den herkömmlichen Radwegen. Mit eigenen S-Pedelec-Signalgebern an Ampelanlagen. Natürlich dann unter Berücksichtigung der kürzeren Räumzeiten. Mit zusätzlichen Furten auf Kreuzungen und Einmündungen. Welche Farbe nehmen wir da am besten?
Ich weiß ja nicht, aber ich fahre mit einem 50 ccm-Roller ja auch nicht auf'm Radweg. Warum sollen das dann S-Pedelecs dürfen? Nur, weil man zusätzlich kurbeln muss? Dem Unfallrisiko ist das egal.
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Die Straßenverkehrsbehörde hat nun auf Nachfrage nochmal folgende Stellungnahme abgegeben
§ 8 StVO ist hier nach unserer Rechtsauffassung nicht anwendbar, da es sich nicht um eine Kreuzung oder Einmündung von 2 Straßen handelt, sondern um einen gemeinsamen Geh- und Radweg (der optisch einer vorfahrtsberechtigten Straße gleicht) und einen Gehweg (der lediglich für Radfahrer freigegeben ist). Wir sehen hier § 10 StVO als anwendbar. Es ist richtig, dass es am Ende des für Radfahrer freigegebenen Gehweges keinen Bordstein gibt. Durch Einfassung der Grünflächen links und rechts und der aufgestellten Geländer ist optisch klar erkennbar, dass es sich hier um einen untergeordneten „anderen Straßenteil“ handelt, aus dem Fußgänger den gemeinsamen Geh- und Radweg betreten oder Radfahrer einfahren. Die Fahrbahnmarkierung unterstützt optisch die Abgrenzung. Nach § 10 Satz 3 StVO kann, dort wo eine Klarstellung notwendig ist Zeichen 205 StVO stehen.
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Welche Regeln die Menschen, die den Firlefanz veranstalten, wirklich nicht verstehen:: es gibt keine einzige rechtskonforme Art und Weise der Gefährdung von Fahrbahnradlern. Der gesamte Unfug basiert auf dem Irrtum, das wäre irgendwie doch möglich.
Vollkommen richtig! Von den Fahrbahnen geht für Radfahrer niemalsnie eine Gefahr aus. Es sei denn, es gäbe Längsrillen oder fehlende Kanaldeckel. Hingegen ist es aber oftmals das Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer, die Radfahrer vorsätzlich in Gefahr bringen.
Selbst für Kraftfahrer sind Straßen nicht gefährlich. Trotzdem wird sogar denen dies eingeredet.
Dabei ist es auch hier die oftmals unangepasste Fahrweise der Kraftfahrer selbst.
Müsste man bei der im Bild heraufbeschwörten außerordentlichen Gefahrenlage nicht ein Fahrbahnbenutzungsverbot für den Kraftverkehr anordnen???