Beiträge von Alf

    Und es liegt die Vermutung nahe, dass dies so entschieden wurde, um mögliche „Konflikte“ zwischen motorisiertem Individualverkehr und Radfahrern, sowie Gefährdungen auf dieser hoch belasteten Straße tunlichst auf ein Minimum zu reduzieren.

    Gerade aufgrund der Gehweg-Freigabe ist es ja überhaupt erst zu diesem Konflikt gekommen!

    Muss die verbleibende Restbreite der Fahrbahn nicht mindestens so breit sein, dass sich zwei PKW gefahrlos begegnen können, ohne die Streifen zu befahren? Daher wird es wohl so bleiben müssen, wie es auf dem Bild zu sehen ist. Pech oder Glück, wie man es halt sehen mag.

    Setzt die StVO durch. Sichtfahrgebot. gebt Führerscheine nach geistiger Eignung raus: es hat nicht zu interessieren, ob XY da "legal" gegen die einbahnstraße fährt oder nicht - man hält nicht drauf.

    Steckt Straftäter (Nötigung usw.) in Kurse / Maßnahmen, anstatt Tagessätze zu verhängen usw.

    Kann man sich wünschen, wird aber nicht stattfinden. Ansonsten würde es die alltäglichen Situationen nicht geben.

    Ich bin ja dringend der Meinung, dass zur Aufklärung vieler Verkehrsteilnehmer - sowohl Radfahrer als auch Kraftfahrer - folgendes Zusatzzeichen eingeführt werden sollte:

    Rad auf Radweg: bremst vorsichtshalber an der Kreuzung ab (oder auch "nur" deswegen, weil es über eine kleine Holperschwelle alias Bordsteinkante 0,5 cm geht) = abbiegender Autofahrer denkt "aha, der bremst für mich und hält gleich an, ich kann durchziehen".

    Rad auf Radweg: nimmt Blickkontakt zum Autofahrer / Sprinterfahrer / Lkw-Fahrer auf = dieser denkt "aha, der respektiert meine Wichtigkeit und hält jetzt an, ich kann durchziehen".

    0,5cm hohe Bordsteinkanten sind ja noch komfortabel. In München werden Bordsteine bei neu angelegten gemeinsamem Geh- und Radwegen mit 2 cm-Absätzen gebaut. Begründung: Der Bordstein muss auch für Blinde zu ertasten sein.

    Blickkontakt baue ich zu Kraftfahrern überhaupt gar nicht mehr auf. Habe ich früher mal gemacht, als ich dachte, man blickt mir in die Augen. Dabei blickte man einfach nur durch mich hindurch.

    Doch, darf man schon, aber halt mit der nach §10 gebotenen Vorsicht. Damit der echte Verkehr nicht gestört wird.


    Deswegen fahre ich da immer Fahrbahn.

    Ja, das weiß ich. Nur gibt es hinter dem Kreisel ja noch nicht einmal eine geeignete Überleitung auf den benutzungspflichtigen Geh- und Zweirichtungsradweg, obwohl es sie geben müsste, und zwar für den Radverkehr, welcher aus der Cerveteristraße kommt. Denn in der Cerveteristraße gibt's [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Also ist es völlig legal, wenn Du die Fahrbahn benutzt. Erst weiter später bei der Einmündung Kaiser-Ludwig-Straße könnte bzw. müsste man dann wieder überwechseln. Aber bis dahin habe ich dann wohl einen Tinnitus.

    Auf der Fahrbahn kannst du im Kreisverkehr 100 mal im Kreis fahren und kommst nur beim Reinfahren in den Kreisel einmal an einem einzigen [Zeichen 205] vorbei. Probiere das mal auf dem "Radweg" :). Da kannst du immer nur hin- und herfahren und musst an jeder Zufahrt die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen beachten. Aber das fühlt sich bestimmt total flauschig an.

    Kann ich aus aktuellem Anlass bestätigen. Komme gerade vom Dienst und habe im Außerorts-Kreisel in Fürstenfeldbruck St2054/B471 Richtung Jesenwang lediglich eine Aus-/Einfahrt queren wollen. Dort stand ich dann erstmal ein paar Minuten, da einerseits Kraftverkehr in den Kreisel einfuhr und andererseits im Kreisel reger Verkehr herrschte. Ich kann nicht einfach losfahren, wenn sich im Kreisel Fahrzeuge befinden, weil ich niemals sicher sein kann, dass die Ausfahrt genommen wird, die ich überqueren möchte. Kraftfahrer blinken teils recht spät, teils gar nicht. Da lasse ich mich nicht darauf ein und bleibe daher so lange stehen, bis einerseits die Kreiselfahrbahn hinter mir frei ist und andererseits auch niemand in den Kreisel einfährt.

    Die Krönung sind dann auch immer diejenigen Kraftfahrer, die entweder beim Ausfahren oder auch beim Einfahren anhalten, um mich freundlicherweise oder aus Mitleid durchzulassen. Aber auch darauf lasse ich mich nicht ein, da es später vor Gericht dann heißt, ich hätte mir die vermeintliche Vorfahrt dreist erzwungen, weswegen der Kreisel-Kraftverkehr anhalten musste und es daher im Kreisel zu einem Auffahrunfall kam. Nein nein, nicht mit mir. Aber woher sollen die Kraftfahrer auch von meinen [Zeichen 205] wissen? Die haben ja weder beim Einfahren noch beim Ausfahren ein [Zeichen 301]gegenüber Radfahrern.

    "...und wehe, Du kommst mit auch nur einem Verkehrszeichen wieder zurück zum Bauhof!!!"

    Fürstenrieder Straße Kreuzung A96. Die Fürstenrieder Straße wird für die nächsten Jahre eine kilometerlange Großbaustelle sein, weil dort auf einer sechsspurigen Magistrale nun eine Straßenbahn gebaut wird. Ich bin heute das erste Mal seit Einrichtung der Baustelle vorbeigekommen. Was ich da in meiner Durchfahrt an angeordnetem Blödsinn alles auf die Schnelle gesehen habe: Wahnsinn! Alles dabei. Umleitung für Radverkehr wird in reine Gehwege hineingeleitet, temporäre Streuscheiben ohne Fahrradsymbol, viel zu schmale Zweirichtungsradwege bzw. gemeinsame Geh- und Zweirichtungsradwege (wie auf dem Bild). Ich werde mich hüten, dort die nächsten Jahre freiwillig entlangzufahren.

    Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass derartig detaillierte Erklärungen - sowohl unterwegs bei Verkehrsteilnehmern als auch im Be- und Verwandtenkreis - stets auf Ungläubigkeit stoßen. (*Ironie Anfang*) Wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf jeden Fall benutzungspflichtig ist, dann hat der einzelne renitente Radfahrer ganz klar unrecht und gehört entsprechend behandelt. (*Ironie Ende*)

    In der Richtung darf man doch sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren.

    Da hast Du völlig Recht. Habe ich mir nicht hinreichend genug angeschaut.

    Aber in Gegenrichtung, also aus der Stadt heraus, muss der rechsseitige Radverkehr dann die Lichtzeichen des Kraftverkehrs beachten, auch wenn die Einmündung links abgeht. :P

    Auch der Nachweis einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage für die Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen wäre bei verfassungskonformer Auslegung der StVO künftig nicht mehr erforderlich, sofern ein entsprechendes kommunales Verkehrskonzept vorliegt. Dieser Nachweis stellt für Kommunen bislang oft eine Hürde dar und bremst damit die Mobilitätswende aus. Um eine unmissverständliche Rechtsgrundlage sicherzustellen, fordert die DUH bei der überfälligen StVO-Novelle die Streichung des Nachweises.

    Sprich: Die seit mehreren Jahrzehnten oftmals rechtsgrundlagenfrei aufgestellten Blauschilder stehen recht bald wieder völlig legal in der Landschaft. Gut, dass man die Verpflichtung zum Abbau seitdem ignoriert hatte. So spart man sich nun die erneute Aufstellung.

    Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen bei Gehwegbenutzung an Querungen ohnehin absteigen, womit sie dann wieder Fußgänger wären und dann wieder die Streuscheibe mit dem Fußgängersymbol verbindlich ist. Gilt dies denn auch bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ? Ich weiß es nicht.

    Nur, wenn sie bereits den achten Geburtstag gefeiert haben, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren, was dann bestimmt auch ganz viele machen. (*Ironie*)