§56 StZVO ist m.E. so zu interpretieren: Auf Spiegel ( oder Kamera) kann dann verzichtet werden, wenn der Bereich durch direkte Sicht einsehbar ist. Beim Stadtbus könnte ich mir gut vorstellen das ein Frontspiegel wegen großer, tiefgezogener Frontscheiben unnötig werden kann, der Rampenspiegel durch Fenster in den Fahrgasttüren. Reisebusse haben aber schlechtere Sichtverhältnisse
Beiträge von mkossmann
-
-
Warum ist nur Radfahren "gefährlich" ? Das Motorradfahren objektiv deutlich gefährlicher ist wird verschwiegen. Man hätte auch titeln können: "Jeder sechste Verkehrstote war mit dem Motorrad unterwegs".
-
Spoiler anzeigen
Vor einem knappen Jahr organisierte es gemeinsam mit der Polizei sogar eine eigene Sicherheitsaktion: Fahrradfahrer durften selbst ins Lkw-Führerhaus steigen, um zu verstehen, wie eingeschränkt die Sicht der Fahrer ist – und wie groß demnach die Gefahr.
Da haben sowohl das Unternehmen als auch die Polizei offenbar §56 (1) StVZO nicht verstanden
-
Gibt es schon Daten zur Fahrleistung der Radfahrer ?
-
e-Scooter sind dann quasi Radfahrer.
Dürfen dann (zwangs-)gehwegradelnde Kinder auch mit einem e-Scooter begleitet werden ?
-
Heise meldet:
Studie: Ältere Männer auf E-Bikes verletzen sich öfter schwerEine Studie zeigt auf, dass ältere Männer auf E-Bikes häufig schwere Verletzungen bei E-Bike-Unfällen erleiden. Die Abhilfe ist einfach: Helm aufsetzen.www.heise.de -
mithilfe von Verkehrszeichenerkennungskameras und GPS-verknüpften Geschwindigkeitsbegrenzungsdatenbanken aktiv verhindern,
In den derzeit verfügbaren Assistenzsystemen funktioniert diese Technik noch nicht gut genug um brauchbar zu sein.
-
Beim Aufruf von radverkehrsforum.de in Firefox wurde eben ( 29.11.2025 18:40 ) ein abgelaufenes Zertifikat moniert.
-
Du machst ein Foto von einer Demo:
- scheint die Verwendung journalistisch & allgemein kein Problem, weil die Leute wissentlich dort waren und Ihre Meinung sowieso öffentlich bekundet haben.
Auch da können Personen drauf sein, die nur Passanten, aber nicht Demonstranten sind. Und eventuell sogar die entgegengesetzte Meinung der Demonstranten vertreten.
-
Mit dieser Beschilderung gibt es folgende Probleme:
Wenn das
sich nur auf den Gehweg beziehen soll ist das1. überflüssig da das Benutzen von Gehwegen ohne explizite Freigabe für Fahrräder ohnehin verboten ist und damit ist das Schild laut §39 StVO auch verboten.
2. steht das Schild an der falschen Stelle, da Verkehrsschilder grundsätzlich rechts stehen oder über der "Fahrspur" angebracht werden müssen , für die sie gelten . Bei diesem Aufstellungsort gilt das
insbesondere auch für die Fahrbahn . -
Das Traumaregister weist neben über 4.500 PKW-Insassen, 3.200 Motorradfahrern und 2.000 Fußgängern jährlich auch rund 3.500 Radfahrer aus,
3200 Motorradfahrer obwohl Motorradfahrer nur etwa ein Drittel der Strecke von Radfahrern zurücklegen ? Damit trotz als wirksam angesehenen Helm ein deutlich höheres Kopfverletzungsrisiko als Radfahrer ?
-
Ist die zusätzliche Fahrradampel synchron mit dem allgemeinen Lichtsignal geschaltet, oder wird die früher grün / früher rot?
In den Dashcamclips, die ich gesehen habe, waren die synchron mit dem allgemeinen Lichtsignal geschaltet. Was dann oft dazu geführt hat, das Radfahrer einen illegalen Frühstart hingelegt haben, als die Fußgängerampel grün wurde
-
[…]
Es kommt immer darauf an , wie man "bedrängt" definiert. Aus der Windschutzscheibenperspektive von "Autofahrern" ist da wohl eine Berührung notwendig
-
Zitat
Wenig später habe eine Streifenbesatzung die Frau zu Hause aufgesucht und dabei festgestellt, dass ihr VW keinen Versicherungsschutz mehr habe.
Das dürfte dieser Frau mindestens genau so viel Ärger bringen wie den Polizisten anzufahren Ein Verstoß gegen §6 Pflichtversicherungsgesetz : Führerscheinentzug, Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Haft bis zu einem Jahr
-
Dachte neue Parkplätze müssten dank FGSV und natürlichem Wachstum jetzt 2,15 m sein.
Den Sicherheitstrennstreifen nicht vergessen
-
Ullie du solltest nicht vergessen , das die Niederlande auch das dichteste Autobahnnetz in Europa haben
-
in diesem Fall sei der Unfall jedoch unvermeidbar gewesen.
Nein, es war nicht nachweisbar, das er vermeidbar war. Und im Zweifel für den Angeklagten
-
ja , der tote Winkel. §56 StVZO: "(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann."
D.h Entweder entsprach der LKW nicht den Vorschriften der StVZO und war somit nicht verkehrssicher oder (wahrscheinlicher) der ( Berufskraft-)Fahrer hat die vorhandenen Möglichkeiten nicht oder nicht richtig benutzt.
-
Wird quasi komplett abgerissen
Das hat Tradition. Da bleibt dann ungefähr soviel erhalten wie nach der Modernisierung 1966 von der originalen Bahn , die 1888 eröffnet wurde.
-
Gibt es Traktoren, die mehr als 60 km/h schnell fahren?