Hoffentlich wird da auch die Fsst die Eignung des Autofahrers zum Führen eines KFZ überprüfen.
Und der Vorwurf der Nötigung erscheint auch an den Haaren herbeigezogen denn der erste Autofahrer ist ja am Radfahrer vorbeigekommen und da der rechte Straßenrand beparkt wird ist es wegen Sicherheitsabständen auch i.O. wenn zwischen den Straßenbahngleisen gefahren weil
1. nur so es möglich ist nicht im Bereich des rechten Gleises Rad zu fahren und gleichzeitig genügend Anstand zum "ruhenden KFZ-Verkehr" zu halten.
2. es für KFZ nicht möglich ist mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen, wenn rechts noch ein Parker steht
Und eventuell man könnte auch noch argumentieren das der Radfahrer angehalten hat um §5(6) StVO zu genügen.
Aber autofahrende Polizisten sehen das wohl nur aus Windschutzscheibenperspektive