Beiträge von mkossmann

    Mitverursacht wurde dieser Unfall bauliche Mängel des Radstreifens: Sicherheitstrennstreifen zum Längsparkplatz fehlt.

    Und der Fahrer war auch zu bequem, das Auto ordnungsgemäß komplett innerhalb der Parkfläche zu parken. Und es steht auch die Frage im Raum: Durfte das Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz geparkt werden ?

    Ullie Das grundsätzliche Problem mit der Radwegbeschilderung ist die damit verbundene Benutzungspflicht.

    Denn Stand der Unfallforschung ist das fahrbahnbegleitende Radwege nicht dazu geeignet sind das Unfallrisiko von Radfahrern im Vergleich zur Fahrbahn daneben zu senken. Keine Vergleichsuntersuchung kam bisher zu dem Ergebnis, das es auf dem Radweg objektiv sicherer ist.

    Radfahrer zu zwingen, einen objektiv unsichererern Weg zu benutzen ist m.E. aber nicht vereinbar mit Art. 2 Abs.2 GG:

    Zitat

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Art.20 Abs. 3 GG Rechtstaatsgebot fordert

    Zitat

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Es ist damit die Pflicht der Verwaltung, bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht nachzuweisen , das sie rechtmäßig ist ( also das Unfallrisiko nicht erhöht) sobald ein Bürger Zweifel daran hat. Und dazu ist für die Unfallrisikoabschätzung ein von der Unfallforschung anerkanntes Verfahren zu benutzen. Und nicht nur Beweis durch Behauptung.

    In deinem Beispiel eines linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges muss man zusätzlich auch abwägen, ob ein erhöhtes Risiko für Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ( das aufgrund der der Breite des Weges und der damit verbundenen Unmöglichkeit , ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten, wahrscheinlich ist) den Fußgängern zuzumuten ist. Für die ja eine Gehwegbenutzungspflicht gilt.

    In der Tat, das Diagramm ist unübersichtlich. Das liegt ab er nicht an Yeti, sondern daran, dass die Regeln so komplex sind. Vorschlag:

    Das ist so ein Beispiel, bei dem sich auch bei mir die Fußnägel rollen. Eigentlich muss das Schild weg.

    Das Schild muss ohne wenn und aber weg. Und nicht wegen/für "böse Pedelecraser(n)". Warum wohl wird in der VwV gefordert das innerorts linkseitige Benutzungspflichten grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen ? Weil da die die Ergebnisse der BASt Sstudie "Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten" berücksichtigt werden. Wo für Radfahrer auf linksseitigen Radwegen zehnfaches Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn ermittelt wurde.

    Eigentlich müsste das jedem gewissenhaften Journalisten klar sein. Trotzdem liest man immer wieder solche Nachrichten, wie hier auf der hessenschau-Internetseite:

    Mehr tödliche Pedelec-Unfälle - "Das sind Höllenmaschinen"

    Erstaunlicherweise liest man solche Schlagzeilen nie in Verbindung mit Motorrädern. Obwohl Motorradfahren sei vielen Jahren die tödlichste Methode ist, am Straßenverkehr teilzunehmen

    Die Bildunterschrift

    Zitat

    Jetzt soll Gehwegparken an der Barystraße aber verboten werden.

    sagt ja schon viel. Das Gehwegparken war nie erlaubt. Sondern es wurde mit Unterstützung von gewissen Politikern ("„Ich parke dort auch auf dem Bürgersteig, weil die Straße eben nicht breit genug ist.“) rechtsfreie Räume geschaffen.

    Definitiv verständlicher beschildert – allerdings sollte in einer 30-Zone der Radweg gänzlich verschwinden.

    Eine Benutzungspflicht in der 30-Zone ist rechtlich nicht mit §45 (1c) StVO vereinbar :

    Zitat

    Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

    hmmm ... etwa hier?

    Jain. Im Verlauf der der Pforzheimerstr. gibt es mehrere Autohäuser. Früher (tm) war das ein benutzungspflichtiger Radweg für beide Richtungen, inzwischen nur noch optional . Das fiese ist aber , das weiter südlich per Zeichen 254 der Radverkehr verboten wird und durch das Industriegebiet Spinnerei geschickt wird. So das ein Großteil der Radfahrer die alten, minderwertigen Radwege benutzt.

    Autofahrer bedroht 26-jährigen Radler in Karlsruhe mit Bierflasche
    Auf der Kriegsstraße gibt es eine Rangelei zwischen einem Autofahrer und einem Radfahrer. Nun geht es auch um die Frage, wer wo fahren darf.
    bnn.de

    Hoffentlich wird da auch die Fsst die Eignung des Autofahrers zum Führen eines KFZ überprüfen.

    Und der Vorwurf der Nötigung erscheint auch an den Haaren herbeigezogen denn der erste Autofahrer ist ja am Radfahrer vorbeigekommen und da der rechte Straßenrand beparkt wird ist es wegen Sicherheitsabständen auch i.O. wenn zwischen den Straßenbahngleisen gefahren weil

    1. nur so es möglich ist nicht im Bereich des rechten Gleises Rad zu fahren und gleichzeitig genügend Anstand zum "ruhenden KFZ-Verkehr" zu halten.

    2. es für KFZ nicht möglich ist mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen, wenn rechts noch ein Parker steht

    Und eventuell man könnte auch noch argumentieren das der Radfahrer angehalten hat um §5(6) StVO zu genügen.

    Aber autofahrende Polizisten sehen das wohl nur aus Windschutzscheibenperspektive

    Das bestreiten die Darmstädter ja ganz massiv. Sie behaupten, dass der LKW an dieser Stelle schon im 90°-Winkel zum Radweg steht und der LKW-Fahrer den Radfahrer bequem durch die Seitenscheibe sehen kann.

    Bei einer tiefgezogenen Seitenscheibe stimmt das wahrscheinlich. Aber wie hoch ist deren Anteil ?

    Und bei wahrgenommenen Radfahrern kann das Hirn immer noch den Kurzschluss machen: Der biegt ebenfalls ab und kommt mir nicht mehr in die Quere.

    Ergänzung: Abbiegeassistenten lassen sich laut des UDV-Versuchs auch aufs Glatteis locken