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Vor einem knappen Jahr organisierte es gemeinsam mit der Polizei sogar eine eigene Sicherheitsaktion: Fahrradfahrer durften selbst ins Lkw-Führerhaus steigen, um zu verstehen, wie eingeschränkt die Sicht der Fahrer ist – und wie groß demnach die Gefahr.
Da haben sowohl das Unternehmen als auch die Polizei offenbar §56 (1) StVZO nicht verstanden