• Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
    Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...

    Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...:saint:

    Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...

    Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!:evil:

    Also nee, das meinst du doch hoffentlich nicht ernst - oder? Als Fahrradfahrer wünschst du dir die Fußgänger*innen da hin, wohin sich die Autofahrerenden die Fahrradfahrenden wünschen.;)

  • Apropo ein oder zwei Straßen. Kurz vorher kam ich an diesem Kreisverkehr vorbei:
    https://maps.app.goo.gl/vPdPvbQB4d8CEjqx5

    Die Radweg-Führung fand ich auch sehr spannend. Irgendwie werden Radfahrer anders um den Kreisverkehr geleitet als der landwirtschaftliche Verkehr. Ob Radweg (Zeichen 240) oder Landwirtschaftsweg (KFZ verboten, ausgenommen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr) war mir hier auch nicht so ganz klar.
    Trotzdem: Sehr angenehm zu fahren. Guter sauberer Asphalt, relativ wenige Kreuzungen, hat Spaß gemacht.

    Ich habe deinem Link gefolgt und mir den Kreisel angeschaut und bin auf diese Stelle gestoßen:

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    www.google.de

    Dem Fahrradverkehr wird mit Haifischzähnen angedeutet, dass er zu warten habe, aber der Fahrbahnverkehr wird mit [Zeichen 205]gegenüber dem Verkehr auf dem kreuzenden Fuß-/Fahrradweg wartepflichtig gemacht.

    Das passt nicht zusammen.

  • Dem Fahrradverkehr wird mit Haifischzähnen angedeutet, dass er zu warten habe,

    Nicht nur mit Haifischzähnen, auf der Rückseite der Z.240 hängen Z.205. Das ist der typischer Kreisverkehr ausserorts, wo Radfahrern verwehrt wird , die Vorfahrt der Kreiselfahrbahn zu benutzen.

    Einmal editiert, zuletzt von mkossmann (24. Juni 2025 um 06:14)

  • Nicht nur mit Haifischzähnen, auf der Rückseite der Z.240 hängen Z.205. Das ist der typischer Kreisverkehr ausserorts, wo Radfahrern verwehrt wird , an die Vorfahrt der Kreiselfahrbahn zu benutzen.

    Wobei die Variante hier, z.B. von der K16 kommend, ja hier nochmal Kirsche auf die Sahnetorte ist, wenn es nicht mal einen Radweg vorher gibt und du dann 5 m vor dem Kreisverkehr rausfahren und hoppeln sollst :D (ja ich weiß, auf der linken Seite war ein Wirtschaftsweg, bestimmt irwo auch noch ein Blauschild :D)

  • Wenn ich aus der Seitenstraße komme, gilt das Vorfahrt achten dann für beide Straßen oder nur für die erste und bei der zweiten dann rechts vor links? :evil:

    Frag das den Amtsrichter, der das Bußgeldverfahren wegen Deiner (vermeintlichen?) Vorfahrtsmißachtung aufdröseln soll.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Nicht nur mit Haifischzähnen, auf der Rückseite der Z.240 hängen Z.205. Das ist der typischer Kreisverkehr ausserorts, wo Radfahrern verwehrt wird , an die Vorfahrt der Kreiselfahrbahn zu benutzen.

    Verd... du hast recht!

    Von vorne:

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    Derselbe Schildermast von hinten:

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    Trotzdem passt das nicht zusammen: Das Vorfahrt achten für den Autoverkehr steht so, dass beide Radverkehr und Fußverkehr auf ein [Zeichen 205] schauen.

  • In Bayern gibts (aO) gar keinen Kreisverkehr, wo Radler kein VZ205 haben und kein VZ295 überfahren müssen. Innerorts ist das extrem selten. In der VwV stehr das für aO-Kreisel auch so als Regelung.

    Insofern könnt ihr euch bei bayrischem Wappen auf dem Kennzeichen darauf einstellen, dass falls ihr Vorfahrt hättet, es sehr unvorsichtig wäre, die zu nutzen.

  • StVO §25 Abs 1, Satz 3, 4! Fussverkehr auf Fahrbahn = fast immer Gänsemarsch.

    Naja, so ganz hart kann man das jetzt auch nicht sagen:

    "außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. 4 Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden."

    § 25 StVO Fußgänger Straßenverkehrs-Ordnung

    Das bedeutet, bei guter Sicht und günstiger Verkehrslage müssen Fußgänger nicht im Gänsemarsch am Fahrbahnrand gehen.

    Das erinnert mich dran, dass Fahrradfahrende ebenfalls nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch niemand behindert wird. Das Prinzip ist dennoch: Die Fahrbahn soll unbehindert von langsameren Verkehrsteilnehmern möglichst exklusiv dem schnellen Fahrzeugverkehr zur Verfügung stehen.

  • An einer Stelle sogar mit Parkflächen-Markierung.

    Diese Parkflächen-Markierung dürfte rechtswidrig gewesen sein. Da nicht genug Platz für Fußgänger auf dem Gehweg übrigbleibt. Als sie entfernt werden musste wurde hat man vermutlich stattdessen das Z.239 aufgestellt. Für Parken auf der Fahrbahn ist Diese zu schmal. Bei < 4m Breite reicht es niemals für die geforderten 3,05 m Restbreite.

  • An einer Stelle sogar mit Parkflächen-Markierung.

    Mit vmtl. ehem. Pfostenloch davor, das lässt mich vermuten, dass das mal ein numerierter Parkplatz für einen dort wohnhaften Rollstuhlfahrer o.ä. war, da ...

    Diese Parkflächen-Markierung dürfte rechtswidrig gewesen sein.

    ... kann dann die Abwägung, wenn das Fzg. behinderungsbedingt zu goß für eine Garage ist oder der Fahrer dort nicht mehr rauskäme o.ä. eine Abwägung durchaus mal zu Lasten der Fußgänger ausfallen ...

  • Man muss dazu sagen, es handelt sich um Bergisch Gladbach. Dort gibt es in weiten Teilen Tempo 30-Zonen ohne jegliche Geh- und/ oder Radwege. Nur eine Fahrbahn, die von Grundstück zu Grundstück reicht.

    Das zeigt, wie sich so manches entwickelt. Gibt es kleine Kinder die auf der Straße spielen wollen? Nicht auf einer Fahrbahn, sondern in einem Verkehrsberuhigten Bereich. Haben die Eltern, die das unterstützen? Wie lange dauert die Umsetzung? Sind die Kinder bis dahin groß?

    Oder ist den Bewohnern mehrheitlich wichtig, dass sie ihre Autos möglichst überall abstellen können? In einem verkehrsberuhigten Bereich geht das nur an dafür markierten Stellen.