Beiträge von DMHH

    genau: sie dürfen es verdecken oder eine Ausführung wählen, die sich nachhaltig ein- und ausklappen lässt. Gern auch eine Hamburger Sonderlösung nach Vorbild der Herbert-Weichmann-Straße wählen (StreetView). Das sind mechanische Wechselverkehrszeichen. Das ZZ der zeitlichen Befristung ist dann in dem Fall so etwas wie ein [Zusatzzeichen 1012-32] unter dem [Zeichen 239]: ein netter Hinweis ohne Regelungsinhalt.

    Wer das Verdecken/Umklappen legal vornehmen darf? Die StVB oder von ihr Beauftragte, sogenannte Beliehene. Dabei würde ich aus dem Bauch heraus eher dazu tendieren, dass hier nicht einfach irgendein Elternteil beliehen werden darf, diese Aufgaben der StVB wahrzunehmen, denn für diese Art der Tätigkeit fehlt meiner Meinung nach die Grundlage. Ich schätze daher mal, dass die StVB da selbst hinfahren darf...

    Begründung?

    ich werfe die VwV-StVO ein:

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, RdNr 14:

    Zitat

    Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 277.1, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h", zeitlich beschränkt werden. Vorfahrtregelnde Zeichen vertragen keinerlei zeitliche Beschränkungen.

    Verbot der Einfahrt = [Zeichen 267] = VZ.267


    und um wie viel wetten wir, dass selbst unter Annahme "Verkehrsversuch" das ZZ. nicht Teil der Genehmigung/Beantragung war? Das Ziel eines Verkehrsversuches ist doch, für einen begrenzten Zeitraum eine vom Ist-Zustand abweichende Regelung zu treffen, die man dann am Ende entweder:

    a) übernimmt / verstetigt

    b) verwirft

    Wie soll die Verstetigung denn in diesem Falle aussehen? :rolleyes:
    ZZ einfach dranlassen? :S

    Oder auch: wie Köln mal wieder zeigt, dass die VwV-StVO als unverbindliches oder unbekanntes Regelwerk gesehen wird.

    eine zeitliche Einschränkung von [Zeichen 267] ist nicht vorgesehen, mithin nicht erlaubt.

    Da können sie gerne jemanden morgens und abends antanzen lassen, der einen Müllsack übers [Zeichen 267] stülpt oder sie installieren ein klappbares VZ und lassen das dann ein-/ausklappen. Aber mit ZZ eine zeitliche Beschränkung auferlegen? X/

    Geht halt nicht.

    Wär ich in Köln unterwegs, würd ich aus Prinzip dagegen Widerspruch einlegen.

    Eine koordinierte Durchfahrt (grüne Welle) konnte aufgrund der Vielzahl an Fahr- und Abbiegerelationen an diesem Knotenpunkt nicht berücksichtigt werden und wurde der Verkehrssicherheit untergeordnet.

    Les ich das richtig, man kann als Radfahrer nicht in einem Rutsch durchfahren? :S

    Tja, 'Radwege in Mittellage sind teufelzeug und fürchterbar gefährlich', schrie es lange aus dem Off

    Was bekommen die Heulsusen? getrennte Signalisierung.

    Wenn ich nur darauf käme, was passieren wird, wenn immer mehr Radwege und Rechtsabbieger ... an Ampelkreuzungen... hm... :rolleyes:

    ah, ich habs: getrennte Signalisierung aller kreuzenden Verkehrsströme. also... der Radverkehrs-sonderwegs-Fahrströme. Mit winz-grünphasen. :S

    Pseudo-Innovation... X/

    E-Bike erkennt Hindernisse und streamt Fahrten per 5G
    Das US-Unternehmen Orbic zeigt auf dem MWC ein E-Bike mit 5G-Modem, das Hindernisse erkennt. Fahrten kann es filmen und live ins Internet streamen.
    www.heise.de

    Bestätigung des Erwartbaren:

    Zitat

    Es sei zudem verhältnismäßig gewesen, das Auto abzuschleppen. [...] Durch das Abschleppen der unberechtigt geparkten Fahrzeuge könne zudem eine negative Vorbildwirkung für andere Autofahrer verhindert werden, so das VG.

    oh Gott, da kräuseln sich bei mir die Fußnägel hoch vor Fremdschämeritis.

    Die Klamotten, der Helm, die Aussagen...

    Vorwurf an die MA des ehemaligen Nachrichtenmagazins: das ist zu keinem Zeitpunkt eine "Berichterstattung", sondern ein Bloßstellen und drüber-lustig-machen. Es erfolgt stets ein läppisches Kommentieren des Verhaltens des Anzeigenhauptmeisters - jedoch keine Einordnung des tatsächlichen Fehlverhaltens der Falschparker.

    Und ich behaupte frech, dass der Anzeigenhauptmeister durchaus eine "Abweichung von der mentalen Normierung innerhalb unserer Gesellschaft" hat. Und da verbietet sich in meinen Augen eigentlich so eine Tagesbegleitung durchs TV-Team. Aber gut: meine "einschätzung", bin kein Mediziner...

    objektiv stelle ich aber fest: die fachliche Argumentation vom Anzeigenhauptmeister ist jetzt nicht wirr, sondern ganz im gegenteil dem Wortlaut der Verordnungen entsprechend. Das hat so gesehen: Hand und Fuß.

    den so ziemlich einzigen sachlichen/fachlichen Fehler, den ich sehe: die Betroffenheit der Behinderung beim Gehwegparken durch Fahrrad abstellen und extra vorbei gehen und wieder zurücklaufen herbeiführen zu wollen. Da meine ich, dass das so nicht funktioniert, weil das Vorbeilaufen-wollen eben nur wegen des Falschparkers besteht. Würde kein Falschparker dort stehen, würde er gar nicht auf die Idee kommen, dort zu Fuß 3 Meter in die eine Richtung zu gehen und dann umzudrehen.

    Schön, wenn Verwaltungsrecht mal in mehreren Zeitungsbeiträgen erläutert wird...

    ach, klar: Verwaltungsrecht als "Posse". und "erläutert" im Sinne von "Behörde darf auch etwas sagen".

    Worum geht es?

    der Kreisverkehr hier wurde neu gemacht

    Und weil Geometrie der Fahrbahn, des Gehweges und die Lage des Kreisverkehres so festgelegt sind, man Gebäude auch nicht versetzen wird...

    wurde aus der kurzen Gehwegüberfahrt hier rechts im Mapillary ...

    ... ein Gehweg von durchaus beachtlicher Länge, der am Kreisverkehr in einen FGÜ mündet (Streetview)

    Und in der Folge nimmt der Bezirk die vormals erteilte Genehmigung der Gehwegüberfahrt zurück. In Abwägung der Interessen der Allgemeinheit.

    Was natürlich für die Eigentümerin des Millionenobj... äh.. für die Erbengemeinschaft des Objektes eine Enteignung ist, eine Posse, eine erlittene Ungerechtigkeit ist. :rolleyes:

    FunFact: die Mit-Eigentümerin ist Rechtsanwältin, versteht den Sachverhalt aber nicht. Also ich weiß, welche RA'in ich in Hamburg nicht mandatieren würde :whistling:


    Artikel 1 - 26.01.2024: https://archive.ph/dvkC2

    Artikel 2 - 28.02.2024: https://archive.ph/gd9Ih

    für mich das schönste Bonmot:

    Zitat

    Mein Vater hat daraufhin einen Anwalt eingeschaltet, der versucht hat, einen Baustopp zu erwirken. Der wurde abgelehnt. Danach wurde umso schneller weitergebaut

    Wer kennt es nicht. Projektplanungen, in die man als externen Faktor "Rechtsstreitigkeit" einfügen kann und die sich dann positiv auf den Bauverlauf auswirken. Faktor 1,2 bis 2,0 oder so? :rolleyes:

    Kann man in Hamburg vielleicht mal bei der U5 probieren. Oder in Stuttgart. :S


    Wobei ich sagen muss, dass ich hier die prinzipielle Möglichkeit des begründeten Haltens (Umzugswagen) enorm eingeschränkt sehe. Die vermutlich einzige Option, bei der ich mir eine beantragte Sondernutzung/temp. HV-Zone zum Zwecke Umzug/Umbau vorstellen könnte, wäre hier: (StreetView) - aber eben: Schutzstreifen und Buskap. schwierig... Auf der anderen Seite ist auch klar, dass, sobald Lieferzonen oder "Sonderstellflächen" geschaffen werden, die als Privatparkplätze okkupiert werden.

    Mich wundert da auch ein wenig, dass noch nicht "aber die Feuerwehr!!!!" und "der Rettungsdienst!!!" als Einwand kamen :S

    natürlich bleiben die an der Allgemeinheit hängen.

    Meine Eltern berichteten mir unlängst davon, dass mal wieder ein Wohnmobil* am Gartengrundstück die Kurve nicht bekommen hätte, in den Graben abgerutscht sei und dabei Teile der Böschung und des Weges zerstört hätten. Da meine Eltern ein gewisses Interesse daran haben, dass der Graben seiner Funktion der Entwässerung nachkommen kann: bei Stadt nachgefragt. Dort wusste man von nix.

    Die Beschädigung der Böschung war allerdings so stark, dass mein Vater davon ausgeht, dass das WoMo dort niemals aus eigener Kraft herausgekommen sein kann...

    *Wohnmobil weil: Spuren normaler Reifen, kein Radlader oder Baustellen-LKW, meine Eltern haben ihren Garten an einem unbefestigten Weg, der "Luftlinie" zwischen Bundesstraße und Wohnmobilstellplatz am Fluss ist. Da irren gerade im Sommer gerne mal weiße Kästen auf Rädern durch über die unbefestigten, sehr schmalen Wege. Navi und so. Da spart man dann dran..

    Wo bitte ist diese Kommune, in der Autos 5 min nachdem sie auf einem Gehweg abgestellt wurden, am Haken eines Abschleppwagens hängen? Ich könnte auf die Idee kommen, dorthin zu ziehen.

    Hatten wir das nicht unlängst hier?

    Lübeck. eingelassene Sensoren.

    Lübeck setzt Parksensoren gegen Falschparker ein
    Neue Parksensoren zeigen dem Ordnungsamt Lübeck an, wenn Menschen ihre Autos an Stellen parken, die wichtig für die Feuerwehr sind, um schnell zu Einsatzorten…
    www.ndr.de

    Fing glaub ich mal in HH als feuchter Traum der Digitalisierungs-CDU an, die damit den berühmten "Parkplatz-Suchverkehr" beenden wollten, in dem einfach massenhaft derartige Sensoren angebracht und in irgendeine App geschaufelt werden sollten. Wurde aber nie was draus. Zu Recht.

    Tja. Die Frage könnte ich nur beantworten, wenn ich ein klares Ziel mit/gegen Polizei im Auge habe.

    Das habe ich so nicht mehr.

    1) Wurde festgestellt, dass die Weisung "Sie fahren hier nicht weiter" nicht rechtmäßig war?
    Ja. Sehr kurz nach dem Vorfall. schriftlich. = OK

    2) Wurde festgestellt, dass ich dort mit dem Rad fahren darf?
    Ja. Angeblich war das allen Beteiligten ja sogar am fraglichen Tage klar (und dennoch hat man mir das Radfahren verboten per Weisung...) :rolleyes: = OK

    3) muss ich damit rechnen, dass ich morgen wieder angehalten und der Straße verwiesen werde?
    nein, ich würde davon ausgehen, dass man mich dort jetzt "in Ruhe lässt" = OK

    Die Polizei ist bei uns in Jena - im Gegensatz zu Hamburg - eben nicht Straßenverkehrsbehörde; redet aber natürlich mit. Im Gespräch wurde mir gegenüber kommuniziert, dass die Polizei sich dafür ausspricht und wohl auch schon ausgesprochen hat, dort das Rad Fahren zu verbieten. Wegen "Gefährlich".

    Nach "oben eskalieren" lassen könnte ich also nur die Einstellung der Polizei, wann eine Gefahrenlage besteht, die ein Eingreifen rechtfertigt. Sei es durch

    A) Stellungnahmen bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

    B) Weisungen vor Ort (Durchgreifen)

    Und bei A) müsste ich sagen: Verantwortung und Fachkompetenz liegt bei StVB
    bei B) muss ich stand jetzt feststellen, dass ich trotz vieler Fahrten auf Bundesstraßen innerorts, außerorts, Rush-hour, abend... erst genau 1x in so eine Situation kam. Das dürfte nicht reichen, um hier begründet einen Hebel ansetzen zu können für "ey, bekommt euren Laden in den Griff!"

    ja, das kann man machen. der von dir beschriebene Weg ist vorhanden und auch fahrbar. Nur eben nicht "gut".

    Aber die Alternative ist - wie so oft bei Einbahnstraßen - zwei Kreuzungen vorher abzubiegen...

    GoogleMaps

    :)

    Wobei man fairerweise sagen muss: das Stück Einbahnstraße ist Teil des übergeordneten Radwegenetzes. Aber hey, wer keine Umwege fahren möchte, kann auch gern auf der parallelen Bundesstraße fahren. direkter Weg. Aber das is ja auch wieder nich recht :whistling:

    Nope, liebe Polizei. "erledigt" ist die Frage der Weisung. Die fehlende Verhältnismäßigkeit bei der Weisung, den Radfahrer über Gleise zu schicken oder zum Fußgänger im Begleitgrün zu degradieren, hätte ich schon noch gern besprochen.

    :rolleyes:

    Das machen wir dann Ende Februar an einem Montag :)

    Heute ist ein Montag.

    Ich möchte zusammenfassen: autsch'n :|

    Kernaussagen:

    - wir wissen jetzt, dass keine Gefahrensituation vorlag, die die Weisung zum Verbot gerechtfertigt hätte

    - eine normale Verkehrssituation reicht nicht aus für eine Gefahrensituation und daraus ergebende Weisung

    - der Polizeihauptmeister hatte nur den Schutz im Sinn, weil es aus seiner Sicht gefährlich war für Sie und andere

    - Es ist ihre Entscheidung, sich in diese Gefahr zu begeben und dann sind wir auch aus der Verantwortung, wenn wir das sehen (das war schon fast eine bockig-trotzige Reaktion, da hat nicht viel gefehlt zur Formulierung, wonach ich selbst schuld sei, wenn mir etwas passiert)

    Was habe ich nicht gehört:

    - "Ich würde das Gespräch vor Ort rückblickend anders führen". Stattdessen "ja, wie der Kollege schon sagt, könnte man das Gespräch auch anders führen."

    - "Wir hätten besser abwägen sollen, das Gleisqueren war nicht die beste Entscheidung"

    Was hab ich stattdessen gehört:

    - "Dass das Radfahren dort erlaubt ist, wusste ich". Hier sind mir die GEsichtszüge etwas entglitten und ich hab nochmal nachgefragt, ob ich das richtig verstanden habe. Ja, der PolBeamte, der mir im Dezember noch eine OWi verpassen wollte, sagte tatsächlich, dass er damals wusste, dass das Radfahren dort erlaubt sei, er aber die Gefahr als so groß eingeschätzt hatte, dass er mich anhielt. Deckt sich halt Null mit seinen Aussagen vor Ort. Aber weil im Gespräch von meiner Seite kein Fortschritt mehr erkennbar war, hab ich das Nachfragen gelassen.

    - "Wenn wir Sie durch Begleitung sichern und es passiert etwas, weil jemand hinten drauf fährt, dann sind wir dran". Auch hier hab verzichtet, nachzufragen, wie das dann bei der Querung von Gleisanlagen ist, wenn ich mitm Rad in der Hand und Fahrradschuhen am Fuß im Schotterbett hinfliege; wer ist da dran? Immerhin hab ich auch erfahren, dass man mir ja angeboten hatte, meine Gleisquerung zu sichern. Daran kann ich mich nämlich nicht mehr erinneren...

    - "Es ist eindeutig und da versteht die Polizei in Jena auch keinen Spaß: das zu Fuß gehen ist an der Stadtrodaer Straße verboten! Auch, wenn da keine Verkehrszeichen dazu stehen!" Woraus sich das ergibt? keine Ahnung. Ich hab nicht nachgefragt.

    - "Wenn ich eine Weisung ausspreche, dann setze ich die auch durch". Jo. Auch dann, wenn sie falsch ist :rolleyes:

    - "auf der Stadtrodaer Straße habe ich noch nie einen Radfahrer gesehen. Und da rechnet auch niemand mit einem Radfahrer". Auf meinen Hinweis, dass laut Strava da ja doch einige Radfahrer unterwegs sein müssen... "Ich habe da noch nie einen Radfahrer gesehen"

    Kurzfassung:

    Man sorgt sich um die Sicherheit der Radfahrer. Die Stadtrodaer Straße ist eigentlich nicht sicher und total gefährlich. Aber das wäre ja meine Sache, meine Entscheidung. Aber man hat erkannt, dass normaler Straßenverkehr keine Gefährdung ist, nach der die Polizei einschreiten kann. Und eigentlich würde man aber alles genauso wieder machen wie an dem Dezember-Samstag, wenn dort das Radfahren verboten wäre.

    Hatte ich den Eindruck, dass meine Position (Weisung nicht gerechtfertigt, StVO-konformes Verhalten wird geahndet, Weisung nicht verhältnismäßig) verstanden wurde? nein.

    Ich sehe da insitutionelles Versagen und ehrlich gesagt auch ein bisschen in-die-Tasche-lügen. Man stellt lieber darauf ab, dass man sich bei der Beurteilung der Situation geirrt hat, als zuzugeben, dass man Verkehrszeichen nicht kennt: der PHM wusste nach eigener Aussage heute schließlich auch im Dezember, dass das Radfahren dort erlaubt war. Und zieht mich dennoch raus... weil: angeblich gefährlich. Eigentlich wundert es mich, dass ich mit der Einstellung nicht schon viel früher an bliebigen anderen Bundesstraßen und Kreisstraßen in/um Jena rausgezogen wurde. Denn da gibts schließlich auch viel Verkehr. :/

    Ich habe wirklich den Eindruck, dass erst mit diesem Vorfall mal geklärt wurde, wann eine Gefährdung vorliegt, nach der ein Einschreiten zulässig ist. Bleibt zu hoffen, dass das Pendel jetzt nicht in die Gegenrichtung ausschlägt und die PolTH grundsätzlich erstmal bei allem sagt: "nö, keine Gefährdung" :rolleyes:

    Die StVB hat einiges kapiert.

    Aber wenn um Beharrung und Verweigerung geht, sind die Beamten dort noch immer große Klasse. Das Argument mit den Räumzeiten ist alt, alt, alt - aber noch immer ein her-vor-ra-gen-der Grund, irgendetwas bzgl. des Radverkehrs nicht oder mit enormer Verzögerung zu tun.

    Und bis sich in allen Büros (wo A von B lernt und immer wieder auf alte BEgründungen in Form von Textbausteinen zurückgreift) auch bezüglich der Frage der Räumzeiten bei nicht-benutzbarkeit oder direkter-linkabbiegigkeit etwas tut: pffft, eine GEneration noch.

    Unfalltod

    Von Lkw übersehen: Radfahrerin stirbt in Bamberg noch am Unfallort
    Bamberg - Am Donnerstagvormittag verstarb eine 63 Jahre alte Fahrradfahrerin nach einem Zusammenstoß mit einem Lkw in Bamberg. Die Polizei ermittelt.
    www.nordbayern.de

    schnurgerade Straße mit parallel verlaufendem, nicht b-pflichtigem Handtuchradweg. Beim Rechtsabbiegen übersehen. Passiert schonmal, wenn man in Schrittgeschwindigkeit abbiegt...

    GoogleStreetView

    puh. hätten wir doch hier bloß eine äääh.. wie heisst das? "schutzkreuzung wie überall in den Niederlanden" oder so :rolleyes::whistling::evil:


    edit: alter Falter, die Aufschrift aufm LKW. "Heute schon Schwein gehabt?" <X

    oh, der is auch gut:

    Autofahrer-Falle schnappt im Jenaer Drösel-Gebiet zu
    Durchgangsverkehr im Spielstraßen-Viertel löst massiven Unmut aus. Vorgwegweiser bringen Anwohnern erste Linderung. Orststeilbürgermeister spricht von Chaos.
    www.otz.de

    (https://archive.ph/n4DKi)

    Zitat

    da sich ohne Pause reihenweise Autos, Transporter und Baustellenfahrzeuge einen Weg zum Teil über Grünflächen bahnten und über Fußwege, die eigentlich zu schmal für Kraftverkehr sind“, wie ein Leser berichtete

    achso, eigentlich zu schmal... aber sonst ginge das schon?

    Zitat

    Etwas Besserung stellt sich ein, als die Polizei vor Ort erschien, und Kraftfahrer darauf hinwies, dass sie nur auf Straßen fahren dürfen.

    ah. so. guck an. Autsch. Nachschulung angeordnet? Oder wie?

    Zitat

    Hoffnung [der Verwaltung] ist, dass nach den ersten schwierigen Tagen der Umleitung ein gewisser Lernprozess bei den Autofahrern einsetzt

    ja gut, der Lernprozess könnte ja aktiv begleitet werden von Team Blau, oder?