du schreibst von Falschparken. Aber im Beispiel 2 ist ja offensichtlich Falschhalten das Problem.
und ich kann Polizei und Verkehrsaußendienst helfen. Aber nur der Fachdienst geht meinem Hinweis nach?
und die PAssage mit dem Widerspruch ist meiner meinung nach nicht ganz sauber formuliert.
1. OWi-Vorwurf eingereicht durch Zeugen
2. OWi-Vorwurf geprüft durch zuständige SO-Behörde
3. Anhörungsbogen verschickt (i.d.R. an Halter)
4. Äußerung des Beschuldigten auf Anhörungsbogen: "ja, ich wars. Neee, der Vorwurf stimmt nicht, ich lege Einspruch(!) ein
5. OWi-Behörde prüft Sachverhalt (Aufhebung / Änderung / Bestand)
6. Bei Bestand = Abgabe ans AG, von dort erfolgt ggfs. Zeugenladung und erst dann muss man als Zeuge erneute Aussage machen.
bei den Schitten 2 + 5 ist eine erneute Nachfrage beim Zeugen nicht erforderlich / vorgesehen (aber sehr wohl möglich/statthaft)
und eigentlich klagt nicht der beschuldigte Falschparker gegen die Behörde, sondern das ERmittlungsverfahren der OWi wird von der SO-Behörde ans AG abgegeben.
Was ich aber sehr wohl sehe: bestimmte Formulierungen bei dir sind eher auf der berühmten Augenhöhe des "normalbürgers". Allerdings möchte ich hier einen "Perspektivwechsel" bei dir anregen.
Stell dir vor, du bist (leitender) Mitarbeiter der Bußgeldstelle und siehst von privat eingehende "OWi-Anzeigen" als probates Mittel, deinen Job (öffentliche Sicherheit und Ordnung) gut zu machen. Denn jahrelang hast du im Stellenplanantrag brav angegeben, dass du zusätzlich mind. 3 VZÄ für Verkehrsüberwachung Außendienst und 0,5 VZÄ für Sachbearbeitung benötigst - hast die aber nie bekommen, weil andere Stellen als wichtiger erachtet wurden.
Und jetzt kommen Privatanzeigen rein, die du eigentlich bearbeiten kannst. Und immerhin schaffst du es, deine Chefin davon zu überzeugen, im Rahmen der "Digitalisierung!!!" irgendwie ein Portal zusammenzimmern zu lassen oder eine bestehende Lösung für teuer Geld einzukaufen. Wird natürlich gefragt werden: "Lohnt denn das?!"
Jetzt bist du als Leiter dran, dir eine Strategie zurechtzulegen. Du willst ja eine sachgerechte Entscheidung. Also die Ausgaben für das Portal / die SChnittstelle sollen auch gerechtfertigt sein und die im letzten Stellenplan endlich mal bewilligte 20h-Stelle für Sachbearbeitung soll auch effizient arbeiten können...
Also, wer ist deine Zielgruppe, Daten ins Portal zu schaufeln? Kreti & Pleti, die beim Fotographieren den Finger vor die Linse halten und ein eingeschränktes Haltverbot nicht von einem absoluten HV unterscheiden können, auch gar nicht wissen, was die lustigen kleinen weißen Pfeile auf den VZ bedeuten...
Ooooooder rekrutiert sich deine Zielgruppe eher aus dem Bereich "kann lesen, versteht die StVO über §1 hinaus..."?
Bei der (jajaja, Holzschnitt, ich weiß...) einen Gruppe bekommste Anzeigen, aus denen du zu 10% sichere Anhörungsbögen häkeln kannst, bei der anderen Gruppe erhälst du 85%.
Achja, CDU und FDP scharren im Stadtrat schon mit den Füßen und werfen deiner Amtsleiterin vor, gegen Rechtsgrundsätze zu verstoßen und Geld für ineffiziente Blockwartförderung aus dem Fenster zu werfen, Bürger zum Mobbing anzustiften.... Welche Zahlen würdest du nach einem Jahr präsentieren wollen?