naja, ich glaube, dass in dieser Runde hier niemand sagen wird: "wie kannst du nur gegen die RWBP vorgehen wollen!"
Das Risiko einer Niederlage vor dem VG ist stets gegeben, auch bei Abschnitten, bei denen man eigentlich sagen würde, dass die StVB sich hier Begründungen aus dem A... alten Hemdsärmel zieht. Wenn es gut begründet ist, wird ein VG sich nicht hinstellen und die Begründung auseinanderpflücken. 
... was ich im Übrigen als Problem sehe. Also das es keine neutrale, unabhängige, fachkundige Stelle gibt, die der StVB auf die Finger schaut. Die oberste Landes-StVB könnte es, macht es aber nicht. Die Gerichte können es nicht, weil inhaltlich nicht in der Sache und nicht zuständig. Andere Optionen gibt es dann nicht.
Aber andererseits würde so eine Forderung auch nicht Umsetzbar sein, weil: wer soll es denn machen? So eine Stelle müsste man schaffen. Und wie besetzen? Landes-VAO-beauftragten. per Gesetz unabhängig und Weisungsbefugt; nimmt sich der Probleme an und fungiert als dem VG-Verfahren vorgeschaltete Stelle... und übernimmt wegen Arbeitsüberlastung einfach nur die Argumentation der unteren StVB, weil man schließlich nicht riskieren möchte, den Schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen, wenn ein Radfahrer verunfallt wird.