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  1. Radverkehrsforum
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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • Pge
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    • 25. Juni 2025 um 15:58
    • #3.601

    Gegenüber was ist er dann abgesenkt?

  • Epaminaidos
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    • 25. Juni 2025 um 17:39
    • #3.602
    Zitat von Alf

    hat auf der einen Straßenseite ausschließlich einen abgesenkten Bordstein auf gesamter Länge

    Das ist dann meines Wissens nach kein "abgesenkter Bordstein", sondern einfach ein "niedriger Bordstein". Letzterer bedeutet nichts anderes als ein normaler Bordstein. Allerdings ist für eine genaue Beurteilung die Gestaltung vor Ort noch zu berücksichtigen.

  • Ullie
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    • 26. Juni 2025 um 06:33
    • #3.603

    3 zu 1 für den Fahrradverkehr gegen den Fußverkehr?

    Ort: Adolfstraße in Hannover

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
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  • mkossmann
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    • 26. Juni 2025 um 07:37
    • #3.604
    Zitat von Ullie

    3 zu 1 für den Fahrradverkehr gegen den Fußverkehr?

    Vor allem unnötiger,widersprüchlicher und damit verbotener Schilderwald. Insbesondere der Mast hinten mit dem Fahrradstraßenschild. Die 30 km/h Beschränkung ist bereits durch die Fahrradstraße gegeben. Damit ist das 30 km/h Schild + (widersprüchliche) Einschränkung auf 6-22 Uhr + Erklärung "Kindergarten" überflüssig. Das Z240 vor dem Z.237 ist ebenso überflüssig und widersprüchlich.

  • Schlau Meier
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    • 26. Juni 2025 um 10:22
    • #3.605
    Zitat von Alf

    Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:

    - Wenn sich zwei Fahrräder auf der Fahrbahn im Gegenverkehr begegnen, gilt für alle Fahrzeuge (wohlgemerkt dann auch für Fahrräder) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

    Quatsch. Die 30 gelten für Radfahrende in beiden Richtungen. Für Kfz gilt die vorher irgendwo angeordnete Höchstgeschwindigkeit.

  • Schlau Meier
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    • 26. Juni 2025 um 10:26
    • #3.606

    Bei uns galten auch mal die 50 nicht für Anlieger. Wahrscheinlich weil die die Kurven besser kennen oder so. Das Schild verschwindet aber wenn man sich dem nähert. Auf StreetView einfach mal ausprobieren:

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  • hugo790
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    • 26. Juni 2025 um 10:56
    • #3.607
    Zitat von Schlau Meier

    Das Schild verschwindet aber wenn man sich dem nähert. Auf StreetView einfach mal ausprobieren:

    Bei deinem Link steht "Aufgenommen Mai 2022". Wenn ich näher zum Schild gehe ändert sich das in "Juni 2023".

  • DMHH
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    • 26. Juni 2025 um 11:20
    • #3.608

    vielleicht hat die StVB den Fehler erkannt? ^^

  • Marcel
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    • 26. Juni 2025 um 11:54
    • #3.609
    Zitat von mkossmann

    Vor allem unnötiger,widersprüchlicher und damit verbotener Schilderwald. Insbesondere der Mast hinten mit dem Fahrradstraßenschild. Die 30 km/h Beschränkung ist bereits durch die Fahrradstraße gegeben. Damit ist das 30 km/h Schild + (widersprüchliche) Einschränkung auf 6-22 Uhr + Erklärung "Kindergarten" überflüssig. Das Z240 vor dem Z.237 ist ebenso überflüssig und widersprüchlich.

    Das 30er Schild gibt es auf dem oberen Foto nicht mehr. Auch da hat die Behörde wohl nachgebessert.

  • Mueck
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    • 26. Juni 2025 um 12:26
    • #3.610
    Zitat von Alf

    abgesenkten Bordstein auf gesamter Länge. ... Darf man da parken, wenn man keine Grundstücksausfahrt blockiert?

    Hier

    Parkverbot für die Allgemeinheit auch vor überlangen Ein- und Ausfahrten (Garagenreihe, Einstellplätze)?

    steht was zu langen Grundstücksausfahrten. Ohne solche dürfte das erst recht gelten ...

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