Beiträge von Yeti

    Es wird in dem Artikel mehrfach die höhere Geschwindigkeit von Pedelecs erwähnt, die speziell für Senioren, die sonst auf einem Fahrrad ohne E-Unterstützung langsamer fahren würden, problematisch sein kann. Beim Queren ist aber meiner Meinung nach nicht eine zu hohe Geschwindigkeit problematisch, sondern eher im Gegenteil, dass das Queren länger dauert als erwartet.

    Eine Beobachtung, die ich oft mache, ist dass bei Pedelecs die Schaltung kaum benutzt wird, sondern dass man zum Anfahren einfach die Tretunterstützung hochdreht. Aber auch mit Motor beschleunigt man natürlich besser, wenn man zum Anfahren in einen niedrigen Gang schaltet.

    Wenn man immer im höchsten Gang fährt, weil der Motor unterstützt, wo man sonst niemals mit einer Trittfrequenz von 60 /min unterwegs wäre, fährt man auch im höchsten Gang an. Ich sehe das bei unseren Lastenrädern: die findet man oft mit höchster Unterstützungsstufe und im höchsten Gang abgestellt vor.

    Zitat

    Manches konnte man noch unter Ulk verbuchen, etwa wenn die Linse mit Flaschen zugestellt wurde...

    Ulk? Ernsthaft? Zum Glück haben sich keine Klimaaktivisten mit Sekundenkleber vor dem Blitzer festgeklebt. Wenn die Geräte gesprengt werden (aka "sich mit Pyrotechnisch daran zu schaffen gemacht"), weil es den Vorwurf der "Abzocke" gab, dann ist der Ärger natürlich verständlich

    Das wäre ratzfatz eine Datenbank mit dezilliarden Einträgen. Mal abgesehen davon, daß -wenn überhaupt - nur Hochleistungsrechner in der Lage sind, solche Datenbanken bei gleichzeitig tausenden parallelen Zugriffen performant zu halten.

    Mir würde es reichen, wenn jede Verwaltungseinheit ein solches System für ihren Bereich hätte. Darin müssten nur die Schnittstellen zu den jeweiligen Nachbarkommunen enthalten sein. Gleichzeitige Zugriffe hätte man hier maximal 10. In einer Großstadt wie Berlin wären es vielleicht 100 gleichzeitige Zugriffe.

    Im Prinzip ist es doch nichts Anderes als Openstreetmap für Behörden und daher nicht "Open". Da kann man doch auch per Mausklick auf einen Weg oder eine Straße Informationen abrufen, sowohl über die Beschaffenheit der Straße/des Weges und auch über verkehrsrechtliche Dinge (herabgesetzte zHg, vbB, T30 Zone, ...). Wie viele gleichzeitige Zugriffe verkraftet Openstreetmap?

    Die Entscheidungshilfe wäre ein Add-On: Jemand, der die Berechtigung hat, Verkehrszeichen anzuordnen, erhält bei der Auswahl dieses Verkehrszeichens relevante Texte der StVO, VwV-StVO und ggf. technischer Regelwerke. Sofern in der VwV-StVO etwas steht wie "kommt nur in Betracht, wenn...", muss man einen Haken setzen, dass diese Voraussetzung gegeben ist. Wo es nicht mit einem Haken getan ist, muss man Freitext formulieren, z.B. eine besondere Gefahrenlage aufgrund örtlicher Besonderheiten benennen für alle Anordnungen, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs darstellen, oder eine Begründung, vor welcher besonderen Gefahr durch ein Gefahrzeichen gewarnt werden soll.

    Vielleicht wäre dem zuständigen Sachbearbeiter in diesem Fall aufgefallen, dass das Gefahrzeichen nur davor warnt, dass Radfahrer, die bereits auf der Fahrbahn fahren, das nach dem Ende der T30 Zone auch weiterhin tun werden und nicht mehr auf den vormaligen "Radweg" wechseln werden. Welche Gefahr soll das bitte sein, die so gewaltig ist, dass man sogar noch extra eine Trägertafel mit erläuterndem Text anfertigen lassen hat?

    vorher

    nachher

    denn es würde in manifestierter Verantwortungslosigkeit aller Entscheidungsebenen münden

    Ich sehe es genau andersrum: Denjenigen, die die Entscheidungen treffen, würde damit bewusst gemacht, welche Verantwortung sie haben. Wenn jemand z.B. bei einer Anordnung eines [Zeichen 240] innerorts bei max. 200 Kfz/h auf einem 1,60m breiten, linksseitigen Gehweg anklickt, dass er das trotzdem machen will, obwohl sämtliche Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, sollte er merken, dass er sich gerade über Regeln und Vorschriften hinweggesetzt hat.

    Oder mal als Fußgänger klagen? Als solcher zur Haltestelle musste ich heute einen erhöhten Radleranteil auf dem Gehweg feststellen ...

    Den Vorwurf, dass dort zu viele Radfahrer fahren, kann man der zuständigen Verkehrsbehörde aber nicht machen. Schließlich hat sie sicherheitshalber das Radfahren dort komplett verboten.

    Neeein, du meinst nicht jede Stadt braucht Mitarbeiter, die mehr oder weniger geschult sind und alles entscheiden, sondern es gibt deutschlandweit ein Amt, das Vorgaben aufgrund bestimmter Daten macht? Ein Fall für DOGE

    Nein, ich meine ein Tool zur Unterstützung der bestens geschulten Mitarbeiter vor Ort, damit die zuständigen Stellen untereinander besser koordiniert sind, immer auf aktuelle Daten zurückgreifen können und immer den Überblick haben, was gerade der aktuelle Stand ist. :)

    Dein Beispiel zeigt aber, woran es eigentlich hapert: Es ist in vielen Fällen keine Unkenntnis, sondern böse Absicht. Die wollen es gar nicht richtig machen, sondern ihr Ding durchziehen. Das "Ding" ist das, was man die letzten 70 Jahre schon gemacht hat und wovon man sich auch von neuen Regeln, Vorschriften und Verordnungen nicht abbringen lassen will.

    Ich frage mich, warum das überhaupt alles (wenn überhaupt) in Papierform existiert und nicht digital.

    Meine Vorstellung: Verkehrsbehörden und Straßenbauämter nutzen gemeinsam ein GIS, das alle Standorte von Verkehrszeichen, sowie die Strecke, für die sie gültig sind, enthält und deren verkehrsbehördliche Anordnung verlinkt ist. Die Anordnung von Verkehrszeichen könnte teilautomatisiert erfolgen, indem die jeweils erforderlichen Voraussetzungen über Eingabemasken abgefragt werden.

    Bei temporären Anordnungen könnten die zuständigen Stellen eine Erinnerung erhalten, wann Verkehrszeichen wieder zu entfernen sind. Wenn sich die Rechtslage für die Anordnung bestehender Verkehrszeichen ändert, könnte es eine Erinnerung geben, dass die Anordnung zu überprüfen und ggf. zu ändern / aufzuheben ist.

    Seitens der Straßenbauämter könnte das System mit Daten über den Zustand der Straßen gefüttert und mit den aktuellsten Bauunterlagen verlinkt werden. Der Verkehrsbehörde würden damit auch die Informationen über die Aufteilung des Straßenquerschnitts zur Verfügung stehen. Dazu könnten noch die Daten aus der aktuellsten Verkehrszählung hinterlegt sein, falls vorhanden.

    Bei Abweichungen von den Vorgaben würde das System Warnungen ausgeben. Widersprüchliche und unsinnige Beschilderungen (z.B. [Zeichen 240]+[Zeichen 274.1]) könnten automatisch erkannt und vom System abgewiesen werden.

    Abweichungen von den Vorgaben der VwV-StVO, die in ganz besonderen Fällen doch möglich sein können, müssten ausführlich mit Freitext begründet werden. Diesen Freitext könnte abschließend noch eine KI prüfen und automatisch um Hinweise ergänzen.

    In einem Land, in dem es bereits als erfolgreiche Digitalisierung gilt, wenn man sich von der Internetseite der örtlichen Verwaltung ein Antragsformular als pdf-Datei herunterladen kann, um es sich zum Ausfüllen auszudrucken und bei der Behörde in den Briefkasten zu werfen, werde ich das aber nicht mehr erleben. Aber man wird ja noch träumen dürfen.

    Beim Landkreis STD hat man mir erzählt, dass viele Anordnungen durch einen Wasserschaden vernichtet wurden. Es hat sich seitdem aber niemand die Mühe gemacht, neue zu erstellen. Bei der Hansestadt Stade hingegen ist man der Meinung, dass es für das blaue Altmetall einen "Bestandschutz" gibt und man eine verkehrsbehördliche Anordnung erst schreiben muss, wenn die Straße komplett umgebaut wird.

    Da der Eine (Landkreis) die Fachaufsichtsbehörde für die Andere (Stadt) ist, dürfte sich von alleine auch nichts ändern.

    Ein sogenannter Scheinverwaltungsakt :)

    Bei meiner Klage gegen die Stadt Stade hat sich die Verwaltung entblödet, auf die angeforderte Einsichtnahme in die verkehrsbehördliche Anordnung zu antworten, dass der ablehnende Bescheid, den ich auf meinen Antrag erhalten habe, als aktuelle Anordnung anzusehen und mir daher bekannt sei.

    Und dort , wo man als Radfahrer nach links auf den Hochbordradweg wechseln müsste ( weil fahrbahnbegleitend und damit benutzungspflichtig) , ist das durch Z.295 auf der Fahrbahn verboten. Eigentlich müsste da sogar eine Querungshilfe existieren.

    Hier sieht man, dass die Linie kurz unterbrochen ist

    Mapillary

    Zwischen den Kurven die Straßenseite zu wechseln, halte ich allerdings für keine gute Idee.

    Mapillary    Mapillary 

    Ich würde es nicht ausschließen wollen, dass die Stimmen gegen Merz in Wirklichkeit Stimmen für eine AfD-CDU/CSU-Koalition waren.

    In den eigenen Reihen der CXU dürfte es einige geben, die Merz den 180°-Schwenk in der Schuldenfrage übel nehmen. Dazu gibt es sicherlich einige, die lieber mit der AfD koalieren würden als mit der SPD oder gar den Grünen. Den neuen Fraktionsvorsitzenden Jens S. zähle ich dazu. Der strebt auf jeden Fall noch nach Höherem und findet, dass man die gesichert rechtsextreme AfD als ganz normale Oppositionspartei betrachten solle.

    Auf der anderen Seite kommen SPD-Abgeordnete in Frage, die Merz im Wahlkampf noch als "linke Spinner" beschimpft hat.

    Alles in allem würde ich sagen: Merz ist ein Spalter und hat dafür die Quittung bekommen. Leider nutzt das wieder nur der AfD.

    Welcome to hell.

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    Manchmal stimmen auch die Pressemeldungen nicht. Vielleicht ist der Radfahrer nicht aus Richtung Wellendingen gekommen, sondern in die Richtung gefahren. Dann wäre es Linksabbiegen gewesen.

    Vor zwei Jahren gab es einen tödlichen Fahrradunfall in Buxtehude und die Bilder der Unfallstelle in der Polizeimeldung passten mit dem Text einfach nicht zusammen. Auf Nachfrage hat dann der Pressesprecher bestätigt, dass der Radfahrer aus der anderen Richtung kam als in der Meldung stand.