Beiträge von Mueck

    Hach, die gehen wohl davon aus, dass die Kiste so schmutzig ist, dass sie nicht mehr fahrbereit ist. Sie muss halt auf den Anhänger verladen werden und da lohnt sich bei der kurzen Strecke natürlich kein Autoanhänger, sondern nur ein Fahrradanhänger!!1! :saint:

    Andererseits muss man die Inflation seither berücksichtigen. Da wären wir dann aktuell so bei 7,50€ für den damaligen „5 Mark“- Liter.

    Also 15 DM jetzt stastt 5 DM? = Verdreifachung der Preise seit ... (wann gab's die Forderung?)

    Ich muss daheim mal nach meinen alten "Haushaltsbüchern" schauen, habe während des Studiums (zeitweise) Buch über die Ausgaben geführt und ich meine, bspw. die damaligen Obstpreise waren "bis zur Ukraine" noch auf ähnlichem Niveau wie heute gewesen ... Damals habe ich hauptsächlich beim Tengelmann ums Eck eingekauft, heute beim Aldidl oder so ...

    Das sind die Busbuchten.

    Da die Busse da nie wieder rauskamen, gibt's nun Buskaps, die den "richtigen" Verkehr aufhalten, wie schon die Busspuren wegen Spurzahlreduzierung beim "richtigen" Verkehr ...

    Wenn etwas nicht aussieht wie Radweg, nicht beschildert ist wie ein Radweg oder nicht baulich hergestellt ist wie ein Radweg, dann ist es auch kein Radweg.

    Bei straßenbegleitenden Teilen stimmt das nach § 2 und § 25 halbwegs ("andere Radwege" sind ein Spezialthema, können wir hier weglassen), bei eigenständigen Wegen, wie hier, bin ich nicht bei Dir. Die sind m.E. ohne Beschilderung erst mal offen für alle vom Fußgänger bis hin zum Lkw (unabhängig von den evtl. physikalischen Hindernissen ...) (ausgenommen klar als Feld-/Waldweg erkennbar, dann nach Naturschutz-/Waldgesetz, oder als Grünanlagenweg erkennbar, dann nach lokaler Satzung ... Hier ist zwar viel Grün, aber die Anwendbarkeit von Grünanlagensatzungen/Polizeiverordnung(Karlsruhe)/... würde ich noch verneinen)

    Tja, diese Religionsgemenschaft hat halt inzwischen die beiden anderen großen um paar Mio. überholt und ist m.W.n. inzwischen die größte ...

    (... und auch der mit Abstand größte Radfahrerverband, wiel ja die meisten Mitglieder ja auch ein Rad im Keller haben ... Etc.)

    Eben in einem anderen Forum gefunden:

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    (Luisenkreisel in Ettlingen habe ich mir vorgestern auch angeschaut, auch da habe ich viele Fragen ...;(:cursing: )

    Der Kreisel hat es zumind. online schon in die BNN geschafft mitsamt Video:

    Ettlinger kritisieren Radwege-Chaos: Redakteurin macht Selbstversuch
    Leser kritisieren die neue Radwegführung an der Pforzheimer Straße in Ettlingen. Die Stadt verweist auf Unfälle und Polizeiwünsche.
    bnn.de

    Im Moment sehe ich nix von BNN+, könnte also frei sein.

    Gefunden via Facebook, dort auch meine Kommentare dazu:

    bnn.de / Badische Neueste Nachrichten
    Leser kritisieren die neue Radwegführung an der Pforzheimer Straße in Ettlingen. Wir haben uns selbst aufs Rad geschwungen.
    www.facebook.com

    Der Fuss e.V. findet, dass Lastenräder nix auf "Wegelchen" verloren haben - so weit so gut.

    In Österreich ist die B-Pflicht/das B-Recht breitenabhängig und glaub auch spurzahlabhängig definiert statt wie bei uns wachsweich in der VwV-StVO versteckt und ich meine, die NL haben theoretisch sowas ähnliches (praktisch berichten VM-Fahrer etc. aus den NL oft was anderes). In der Schweiz GAB es m.E.n. mal auch sowas ... Also an sich nix außergewöhnliches. Aber anstatt "Bananen zu krümmen" *vorurteilebreittretdiewohlnichtstimmen*, sollte DAS mal vereinheitlicht werden ...

    Demnächst vielleicht noch Kennzeichenpflicht?

    Wir wissen ja: Nachdem kürzlich Kennzeichen für Kfz eingeführt wurden, haben wir ja freie Fahrt auf Radwegen und -spuren ... *hüstel*

    Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ein Schutzstreifen vorhanden ist, oder ob sich die selbe Situation auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrbahn zugetragen hätte?

    Ich würde sagen: Macht einen Unterschied

    - Der Schmutzstreifen bringt nicht nur den ausreichenden Platz fürs Überholen, sondern auch eine Nichtgefährdungsregel mit, wenn man den überfährt, vielleicht sogar weitere Regeln aus dem § 7, während

    - Innerhalb eines Fahrstreifens klar das rechtsseitige Überholverbot fahrender Fzg nach § 5 (8) gilt und solche Situationen erst gar nicht entstehen dürften, was man dem Radfahrer als Fehler ankreiden und gegen § 9 (3) abwägen kann.

    Letztere kann natürlich unterschiedlch ausfallen. Tritt der Abbieger voll auf die Bremse und zieht unvermittelt rüber, sodass der Radler nicht mehr vermeiden kann, neben das Fzg zu kommen, wird man eher den § 9 zitieren können auch ohne Streifen, bei Tempos und Situationen wie hier eher nicht. Aber eben den Schutzstreifen ... Der könnte den Unterschied machen ... Aber konkrete Fälle sind mir keine in Erinnerung.

    Zitat

    § 5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    ... klingt erst mal weniger gut für Radler, die es eilig haben ...

    Es gilt aber auch:

    Zitat

    Vz 340 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    § 7 (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    § 9 s.o.

    Mir sind noch keine Urteile bekannt geworden, die geklärt haben, ob ein Schutzstreifen als Fahrstreifen im Sinne des § 7 anzusehen ist, weil links davon ja eig. genug Platz für ein Kfz sein sollte nach VwV und rechts der Linie eig. nur Radfahrer fahren sollten, sodass das "mehrspuriges Fahrzeug" rechts nicht anwendbar wäre, was zudem auch nur bei unmarkierten Fahrstreifen relevant wäre, hier sind "sie" aber markiert ... Nur wenn das nicht als Fahrstreifen gelten würde, könnte man überhaupt § 5 (8) anwenden. Es bliebe aber immer noch die Nichtgefährdungsregel gerade beim Vz 340 ... Knifflig ...

    Gefühlt sollte bei Schmutzstreifen der Autofahrer nicht ohne ordentliche Mitschuld rauskommen ...

    Ob solche Manöver sinnvoll sind, wäre ein anderes Thema ...