Beiträge von Mueck

    Wie soll ich denn diese Schilder-Kombi interpretieren?

    In der angegebenen Zeit kannst Du der Wegweisung folgen und den Weg auswendig lernen, damit Du außerhalb dieser Zeiten so tun kannst, als würdest Du ganz planlos und zufällig diese Route fahren ...

    Keine Ahnung, was das wirklich sagen soll, so ohne Kontext ...

    sind aber

    Wenn die Rechtsargumente ausgehen, versucht man es mit globaler Gesellschaftskritik ...

    Ist in einem Rechtsverfahren aber in der Regel nicht zielführend ...

    Lookmap scheint die derzeit aktuellsten Bilder aus Mitte 2024 zu haben, die zumindest reine Piktogrammlösungen zeigen: Radsymbole auf Radwegen und Fahrbahnen, Fußgängersymbole auf den Gehwegen, Rad- und Gehwege weiter sauber getrennt.

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    Wie man in den bisher bekannten Interpretationen des Urteils darauf kommt, dass es um gemeinsame Geh- und Radwege ginge oder ob klar sei, ob es gemeinsame oder getrennte Wege seien, ist mir weiterhin schleierhaft, daher weiterhin gespannt aufs Original-Urteil ...

    Wenn's drum ginge, dass der Rest-Gehweg mit 1,2 m zu schmal ist (nach Plattenzählen in diesen Bildern. der Radweg dürfte nach Bild etwas breiter sein, OSM gibt für den einen der zwei 1,5 m an), d'accord, das wäre ein plausibler und nachvollziehbarer Klagegrund für Fußgänger.

    Die Stadt Heidelberg spricht auf ihrer Seite zum Urteil auch davon, dass sie den Weg in einen gemeinsamen Weg umgewandelt habe:

    15.07.2026 Gericht entscheidet: Piktogramme in der Mittermaierstraße zu unbestimmt | Heidelberg

    Das sehe ich da partout nicht ...

    Also geht es wohl eher drum, ob Dillet... Dillett... Dilet... Dilett.... äh, Stümper am Werk waren, die was anderes behaupten als hingemalt ist? Das Piktogramm für gemeinsame Geh- und Radwege sieht jedenfalls anderster aus ...

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    Interessant wäre, ob das Urteil hier greifen täte (s.a. Vz-Entwürfe oben):

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    "Gehweg, Schleichrasdler frei" beschildert (aber an der nächsten Kreuzung nicht wiederholt), Trennung aber noch gut erkennbar ...

    Die Beschränkung der Widmung ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung eines Verkehrsbereichs mit Verkehrszeichen.

    Soweit, so gut und richtig (wobei die hier diskutierte Straße so alt sein dürfte, dass eine so detaillierte Widmung aus einem Planverfahren heraus, dass F+R trennt oder gerade nicht, kaum existieren dürfte), aber ...

    Entscheidend für den Umfang der Widmung ist vielmehr der äußere Befund eines öffentlichen Weges, die äußerlich erkennbaren Merkmale der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung.“

    ... würde hier angewendet bedeuten, dass die "allgemeinen Verkehrsanschauung" hier einen getrennten G+R erkennen würde ...

    Die Behörde kann nicht (≠ darf nicht) einfach umdefinieren, schon gar nicht in der Weise, das es keine Wirkung entfalten soll, man also nur eine formale Voraussetzung vortäuscht.

    Das wäre jetzt aber blöd --- Dann könnte man gar nicht so einfach per Gericht einen Radweg wegklagen, weil das Gericht die Widmung gar nicht so einfach ändern lassen kann ...

    Und jetzt soll es halt ein gemeinsamer Weg ohne Benutzungszwang sein.

    Das sehe ich eben absolut nicht auf dem einzigen gefundenen und verlinktem Bild ... Deswegen meine Verwunderung über dieses bisher unbekannte Urteil ...

    Und da sagt das VG jetzt aber: das geht nicht, weil zu unbestimmt, was ist Gehweg, was ist Radweg?

    Auf dem Bild ist das für mich ja klar ... Wenn man ein "Gehweg, Schleichradler frei" dort aufstellen täte, dann hätte ich evtl. ein Zuordnungsproblem, weswegen ich vor Jaaahren ja schon im VP alle denkbaren Beschilderungen zur Klarstellung entworfen habe ... ;)

    Wenn das Gehwegelchen so schmal ist, das er gerade so für einen Fußgänger reicht, kann das daneben kein Radweg sein,

    Daher meine Frage, ob die Anwohnerin als Fußgängerin geklagt hat auf Aufstellung eines , denn Radler haben "dank" Wahlfreiheit wie o.g. ja vmtl. kein Klagerecht mehr ... :(

    denn dann ist auch diese Fläche für Fußgänger gedacht, geplant

    "Dank" der vagen Formulierung des § 2 (4) S. 3 muss wegen "im Zweifel für den Angeklagten" alles durchgewunken werden, was irgendwie nach Radweg aussehen könnte, das könnte auch bei Deinem Bsp. so sein (dazu müsste man mehr Drumrum sehen) oder eben eindeutig anders beschildert werden, wenn das nicht dem WIllen der Behörde entspricht ... Isso ...

    Das Urteil im Original gibt es noch nicht?

    So ganz verstehe ich es noch nicht, worum es geht ...

    Zitat

    "Der Grund ist baulicher Natur, aber keine bloße Randnotiz: Die Piktogramme sollten einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzeigen. Am Bauzustand der vorherigen getrennten Regelung – Bordstein-Absatz, unterschiedliche Oberflächen – hat sich aber nichts geändert. Für Nutzende blieb dadurch unklar, ob getrennt oder gemeinsam geführt wird. Genau das hat das Gericht als nicht hinreichend bestimmt und deshalb als unwirksam eingestuft."

    Ein Bild sieht man dort:

    https://www.rnz.de/region/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Rad-Regelung-in-Mittermaierstrasse-gekippt-_arid,2374466.html

    "Die Piktogramme sollten einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzeigen." stimmt dort auf dem Bild m.E. nicht, ein gemeinsamer G+R per Piktogramm ist dort nicht, das Rad-Piktogramm ist auf dem Radweg, das Fußg.-Piktogramm auf dem Gehweg ...

    Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt Anordnung zur Mittermaierstraße auf
    / via radentscheid / Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die straßenverkehrsrechtliche Regelung der Stadt Heidelberg für die Mittermaierstraße aufgehoben
    stadtwissen.eu
    Zitat

    "Mit dem Urteil ist die straßenverkehrsrechtliche Regelung aufgehoben worden. Nach dem Urteil betrifft das insbesondere folgende Punkte:

    • Die Anordnung vom 23.04.2024 zur Anbringung von Fahrrad- und Fußgängerpiktogrammen auf den Hochbordsonderwegen.
    • Die Entfernung des bisherigen Verkehrszeichens für den getrennten, benutzungspflichtigen Geh- und Radweg.
    • Die Anordnung von Tempo 30 im betroffenen Abschnitt.
    • Die Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zur Verdeutlichung der aufgehobenen Benutzungspflicht.

    Wnn nun alles weg kommt, hat sich doch nix verändert? Die Trennung Geh-/Radweg ist weiterhin erkennbar ohne Pflichten ...

    Zitat

    Eine Anwohnerin, die die Straße zu Fuß und mit dem Rad nutzt, hatte geklagt. Wir haben sie vor Gericht vertreten.

    ... die vmtl. als Fußgängerin geklagt hat wegen zu schmalem Gehweg? Weil Radfahrer sind ja nicht betroffen, weil sie

    - den Radweg nicht benutzen müssen, können ja die Fahrbahn benutzen

    - die Fahrbahn nicht benutzen müssen, können ja den Radweg benutzen

    Kennen wir ja von zwei Schmutzstreifenurteilen ...

    Das zweite Zusatzschild gibt die Zone aber für alle PKW und Motorräder frei,

    Knapp daneben, "Pkw" wäre ein Pkw von der Seite*), nicht von vorne, daher:

    Das mittlere Schild gibt die Fahrradzone für Kraftfahrzeuge (mehrspurige und einspurige) frei,

    ... auch als Durchgangsverkehr, allerdings ohne

    das untere Schuld beschränkt diese Freigabe auf Anlieger.

    Falsch, das erweitert die Freigabe auf Anlieger mit Fuhrwerken, Kutschen, Viehherden, Ochsengespannen, Reiter, ...

    Also nicht ganz pferdeapfelfreie Fahrrastraße, bei "Kfz frei" müssten die draußen bleiben ...

    *) Ich vermute, der sollte eigentlich da hin ...

    Sieht nach einer ganz wichtigen und viel befahrenen Verbindung aus.

    Wie teuer wären Modalfilter auf halber Strecke? *flöt* ;)

    Zitat

    Hier könnte ein Kreisverkehr eingebaut werden, der Fußgängern und Radfahrern eine sichere Querung der Kreisstraße ermöglicht.

    Kreisel außerorts: Verkehrssicherung druch kleine 205 = Schuldverschiebung aufs Opfer?

    Dort endet übrigens heute schon ein anderer Radweg

    Street View-Ansicht von „Purfing“ · Google Maps
    85646 Vaterstetten
    www.google.com

    Der Gehweg, den Radfahrer hier benutzen sollen, ist aber nicht mehr Teil der Fahrbahn

    .... und wegen Geländer am Standort des Schildes gar nicht erreichbar ...

    Der Gehweg ist übrigens schon an der Haltestelle vorbei "Schleichradler frei". Wäre das zweite Schild ohne Zusatz "Ende", täte es zu diesem passen und täte die Freigabe beenden ... Aber der ganze Gehweg ist zu Ende, obwohl der echte Gehweg weitergeht. Somit hat man wohl die Fahrbahn zum Gehweg erklärt, der dann paar m weiter beendet wird ...

    Beim Googleklicken an der Haltestelle vorbei ist mir übrigens noch ein paar Monate älteres Bild aufgefallen mit gänzlich anderer Beschilderung:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    So gefiele mir das besser ...

    Allerdings sieht das Beispiel so aus, als würde die Fläche nicht im selben Maß belastet wie eine Fahrbahn, wo auch schwere LKW (Müllabfuhr) drüber fahren

    Also eigentlich waren die "Karlsruher Höfe" so gedacht, dass die Anlieferung der Haupteinkaufsstraße über diese läuft, also im Prinzip schon schwerlasttauglich ... eingeschränkt ... weil mit den Riesen-40-Tonnern und ihrer Höhe und Länge hat damals, als man sich das ausgedacht hat, nicht so direkt gerechnet ... Viele Einfahrten dürften Höhen- und evtl. auch Lastbeschränkungen haben, aber lauschige Privathöfe sind es bis heute nicht.