Beiträge von Mueck

    Ein weiterer Aspekt: die Bahn hatte eindeutig Vorfahrt. Gleichwohl war sie zu schnell, um bremsen zu können. Bei einem schnellen (aber im Rahmen des erlaubten befindlichen) KFZ würden jetzt alle nach Tempolimit und Entschleunigung schreien, von wegen Visionzero und so. Die Schuldfrage darf gar nicht erst gestellt werden, weil das ja Victimblaming wäre. Bei einer Eisenbahn ist es auf einmal unstreitig doch nur die pure Doofheit des Toten. Seltsam, oder?

    Hmm ... Kann es sein, dass Du Dich deutlich mehr mit Radunfällen als mit Eisenbahnunfällen beschäftigst?

    Also ich bin ja multimodal unterwegs, Fuß, Rad, Bahn und Auto (ok, vor 10 Jahren zuletzt ...), nur Fluchverkehr fehlt mir (wenn man von einem Rundfluch über die alte Heimatstadt mal absieht in einem kleinen Motorflucher ...) und wegen zwei Bundesbahnern unter den direkten Vorfahren (Vater und Opi) schon immer an der Bahn interessiert. Von daher, weiß ich, dass bei Bahnunfällen immer welche um's Eck kommen mit ...

    Wenn ich dran denke, das wir damals bei Oma einfach so vom Garten aufs Gleis laufen konnten…

    ... Wünschen ums Einzäunen des ganzen Netzes, überall Vollschranken und/oder Umlaufsperren (wo dann manchmal auch Spezialradfhrerinnen beim VERLASSEN des Bahnübergangs hängen bleiben mit Todesfolge ...) mit Verweis darauf, dass ja in Frankreich alle TGV-Strecken eingezäunt wären (es war in der Tat schwieirg, einen Eingang zu diesem wunderschönen Radweg zu finden und später einen Ausgang ...) So eindeutig klar ist das also nicht ...


    Ich persönlich halte die Betonung, dass Fahrradunfälle (auch mit KFZ oder als Alleinsturz) weitestgehend eigene Doofheit sind, für einen Faktor, der durchaus würdig ist, breiter kommuniziert zu werden. Die meisten Menschen halten sich selber für unfehlbare Superhelden. Wenn man ihnen vermittelt, dass sie dem Straßenverkehr gar nicht machtlos ausgeliefert sind, dann könnte das dazubeitragen, dass mehr Menschen öfter Rad fahren, und das ist doch unser aller Ziel hier, oder?

    Also eher Unfallursachenaufklärung und Tipps a la Bernd Slukas 10 Gebote?

    Ist es erträglicher, wenn Krebs, Schlaganfall oder Demenz Ursache sind?

    Mir ist vor Jahren mal ein Buch mit einem für mich Kauf verlockenden Titel über den Weg gelaufen, allerdings eines Priors, in dem sich ein Kapitel auch mit dem Tod beschäftigte und nach dem es früher für gläubige Menschen ein Graus gewesen wäre "plötzlich und unerwartet" aus dem Leben gerissen zu werden, wie es sich heute viele "wünschen" ohne langes Leiden, weil sie sich so nicht drauf vorbereiten, sich nicht verabschieden etc. können, habe nicht mehr alle Argumente parat. Er hätte das also bejaht ...

    Schutzstreifen

    auf eine Zeitleiste aufgetragen zu werden

    Der Schmutzstreifen war ja mal der Streifen, wo sich der Schmutz zwischen Radinfra und Parkierung sammeln sollte, für den man den neuen Begriff Sicherheitstrennstreifen erfinden musste, nachdem es der Schmutzstreifen in die StVO schaffte, was vorher eher als Angebotsstreifen oder so bekannt wurde ... Der Tieftaucher wird es vmtl. genauer wissen ...

    Zur "fvInf" gehören auch

    ... Radwege ohne Pfosten, Umlaufsperren und anderes "Mobiliar"

    Blätter gerade im hieisigen Lokalblatt und stolper über:

    Zitat

    „Davon sind wir Lichtjahre entfernt“

    Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer: Unfallforscher Siegfried Brockmann sieht bessere Lösungen für mehr Sicherheit

    ...

    Sie setzen sich für mehr Sicherheit mit E-Scootern ein, sind aber gegen eine Helmpflicht. Warum?

    Brockmann: Ich bin natürlich sehr für das Helmtragen – das würde ich jedem empfehlen. Eine Helmpflicht stellt mich aber vor verfassungsrechtliche Fragen. Der Staat kann nur eingreifen, wenn seine Schutzpflicht die individuellen Freiheitsrechte deutlich überwiegt. Beim Helm sind die Anforderungen besonders hoch, weil ich diese Entscheidung für mich treffe und andere Personen gar nicht betroffen sind.

    Das dürfte auch für Radler zutreffen (und für Fußgänger und Autofahrer, wo, wie bekannt, eine Helmpflicht viel sinnvoller wäre ... ;) ), also im Falle eines Falles "bis Karlsruhe" klagen! Willkommen in unserer schönen Stadt! ;)

    Falsche Stelle, richtige:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com
    Zitat

    Nach seiner Einschätzung könne es passieren, dass Radfahrer aufgrund des Schotters oder einer zu hohen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig anhalten und auf die Bundesstraße geraten.

    Fegen, ausbessern und/oder gar Seitenraum asphaltieren war keine Alternative?

    Die Zufahrt ist wohl abschüssig, für Tempo braucht's da kein E ...

    Erstmal brauchen wir sichere Stoppschilder ;(

    1 Tote nach "Massenunfall" mit Unfallflucht des Kfz-Führers:

    POL-KA: (KA) Rheinstetten - Nachtragsmeldung zur Pressemitteilung vom 21.07.2026 "Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfallflucht - Radfahrerin lebensgefährlich verletzt" - Person nachträglich verstorben
    Karlsruhe (ots) - Wie bereits berichtet wurde eine 55-jährige Radfahrerin am Donnerstag, den 16.07.2026 bei einem Verkehrsunfall auf dem parallel zur…
    www.presseportal.de
    POL-KA: (KA) Rheinstetten - Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfallflucht - Radfahrerin lebensgefährlich verletzt
    Karlsruhe (ots) - Ein Autofahrer verursachte am späten Donnerstagabend in Rheinstetten-Mörsch an einer Kreuzung wohl einen Verkehrsunfall und entfernte sich…
    www.presseportal.de
    55-Jährige erlag Verletzungen nach Unfall in Mörsch
    Ein unbekannter Autofahrer missachtete ein Stopp-Schild und löste eine Kollision aus. Eine 55-jährige Radfahrerin erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen.
    www.ka-news.de
    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    die anscheinend ohne Drücken ganz erlischt.

    Nicht ganz. Keine Alles-Dunkel-Ampel. Paar m weiter geklickt sieht man, dass sie für Rad/Fuß anbleibt.

    die Anforderungstaste entweder gar nicht gedrückt haben,

    Warum sollte man, wenn frei ist? Nach § 37 sind Radsymbole nur auf einer Radverkehrsführung relevant. Ob das hier eine ist ... Jedenfalls ohne Blauschild nicht benutzungspflichtig und in eine Richtung linksseitig und damit ohne irgendein Blechschild nicht legal benutzbar ... Autofahrer brauchen dort ja offenbar auch keine Ampel ...

    Wie soll ich denn diese Schilder-Kombi interpretieren?

    In der angegebenen Zeit kannst Du der Wegweisung folgen und den Weg auswendig lernen, damit Du außerhalb dieser Zeiten so tun kannst, als würdest Du ganz planlos und zufällig diese Route fahren ...

    Keine Ahnung, was das wirklich sagen soll, so ohne Kontext ...

    sind aber

    Wenn die Rechtsargumente ausgehen, versucht man es mit globaler Gesellschaftskritik ...

    Ist in einem Rechtsverfahren aber in der Regel nicht zielführend ...

    Lookmap scheint die derzeit aktuellsten Bilder aus Mitte 2024 zu haben, die zumindest reine Piktogrammlösungen zeigen: Radsymbole auf Radwegen und Fahrbahnen, Fußgängersymbole auf den Gehwegen, Rad- und Gehwege weiter sauber getrennt.

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    Wie man in den bisher bekannten Interpretationen des Urteils darauf kommt, dass es um gemeinsame Geh- und Radwege ginge oder ob klar sei, ob es gemeinsame oder getrennte Wege seien, ist mir weiterhin schleierhaft, daher weiterhin gespannt aufs Original-Urteil ...

    Wenn's drum ginge, dass der Rest-Gehweg mit 1,2 m zu schmal ist (nach Plattenzählen in diesen Bildern. der Radweg dürfte nach Bild etwas breiter sein, OSM gibt für den einen der zwei 1,5 m an), d'accord, das wäre ein plausibler und nachvollziehbarer Klagegrund für Fußgänger.

    Die Stadt Heidelberg spricht auf ihrer Seite zum Urteil auch davon, dass sie den Weg in einen gemeinsamen Weg umgewandelt habe:

    15.07.2026 Gericht entscheidet: Piktogramme in der Mittermaierstraße zu unbestimmt | Heidelberg

    Das sehe ich da partout nicht ...

    Also geht es wohl eher drum, ob Dillet... Dillett... Dilet... Dilett.... äh, Stümper am Werk waren, die was anderes behaupten als hingemalt ist? Das Piktogramm für gemeinsame Geh- und Radwege sieht jedenfalls anderster aus ...

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    Interessant wäre, ob das Urteil hier greifen täte (s.a. Vz-Entwürfe oben):

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    "Gehweg, Schleichrasdler frei" beschildert (aber an der nächsten Kreuzung nicht wiederholt), Trennung aber noch gut erkennbar ...

    Die Beschränkung der Widmung ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung eines Verkehrsbereichs mit Verkehrszeichen.

    Soweit, so gut und richtig (wobei die hier diskutierte Straße so alt sein dürfte, dass eine so detaillierte Widmung aus einem Planverfahren heraus, dass F+R trennt oder gerade nicht, kaum existieren dürfte), aber ...

    Entscheidend für den Umfang der Widmung ist vielmehr der äußere Befund eines öffentlichen Weges, die äußerlich erkennbaren Merkmale der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung.“

    ... würde hier angewendet bedeuten, dass die "allgemeinen Verkehrsanschauung" hier einen getrennten G+R erkennen würde ...

    Die Behörde kann nicht (≠ darf nicht) einfach umdefinieren, schon gar nicht in der Weise, das es keine Wirkung entfalten soll, man also nur eine formale Voraussetzung vortäuscht.

    Das wäre jetzt aber blöd --- Dann könnte man gar nicht so einfach per Gericht einen Radweg wegklagen, weil das Gericht die Widmung gar nicht so einfach ändern lassen kann ...