Beiträge von Mueck

    Schutzstreifen

    auf eine Zeitleiste aufgetragen zu werden

    Der Schmutzstreifen war ja mal der Streifen, wo sich der Schmutz zwischen Radinfra und Parkierung sammeln sollte, für den man den neuen Begriff Sicherheitstrennstreifen erfinden musste, nachdem es der Schmutzstreifen in die StVO schaffte, was vorher eher als Angebotsstreifen oder so bekannt wurde ... Der Tieftaucher wird es vmtl. genauer wissen ...

    Zur "fvInf" gehören auch

    ... Radwege ohne Pfosten, Umlaufsperren und anderes "Mobiliar"

    Blätter gerade im hieisigen Lokalblatt und stolper über:

    Zitat

    „Davon sind wir Lichtjahre entfernt“

    Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer: Unfallforscher Siegfried Brockmann sieht bessere Lösungen für mehr Sicherheit

    ...

    Sie setzen sich für mehr Sicherheit mit E-Scootern ein, sind aber gegen eine Helmpflicht. Warum?

    Brockmann: Ich bin natürlich sehr für das Helmtragen – das würde ich jedem empfehlen. Eine Helmpflicht stellt mich aber vor verfassungsrechtliche Fragen. Der Staat kann nur eingreifen, wenn seine Schutzpflicht die individuellen Freiheitsrechte deutlich überwiegt. Beim Helm sind die Anforderungen besonders hoch, weil ich diese Entscheidung für mich treffe und andere Personen gar nicht betroffen sind.

    Das dürfte auch für Radler zutreffen (und für Fußgänger und Autofahrer, wo, wie bekannt, eine Helmpflicht viel sinnvoller wäre ... ;) ), also im Falle eines Falles "bis Karlsruhe" klagen! Willkommen in unserer schönen Stadt! ;)

    Falsche Stelle, richtige:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com
    Zitat

    Nach seiner Einschätzung könne es passieren, dass Radfahrer aufgrund des Schotters oder einer zu hohen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig anhalten und auf die Bundesstraße geraten.

    Fegen, ausbessern und/oder gar Seitenraum asphaltieren war keine Alternative?

    Die Zufahrt ist wohl abschüssig, für Tempo braucht's da kein E ...

    Erstmal brauchen wir sichere Stoppschilder ;(

    1 Tote nach "Massenunfall" mit Unfallflucht des Kfz-Führers:

    POL-KA: (KA) Rheinstetten - Nachtragsmeldung zur Pressemitteilung vom 21.07.2026 "Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfallflucht - Radfahrerin lebensgefährlich verletzt" - Person nachträglich verstorben
    Karlsruhe (ots) - Wie bereits berichtet wurde eine 55-jährige Radfahrerin am Donnerstag, den 16.07.2026 bei einem Verkehrsunfall auf dem parallel zur…
    www.presseportal.de
    POL-KA: (KA) Rheinstetten - Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfallflucht - Radfahrerin lebensgefährlich verletzt
    Karlsruhe (ots) - Ein Autofahrer verursachte am späten Donnerstagabend in Rheinstetten-Mörsch an einer Kreuzung wohl einen Verkehrsunfall und entfernte sich…
    www.presseportal.de
    55-Jährige erlag Verletzungen nach Unfall in Mörsch
    Ein unbekannter Autofahrer missachtete ein Stopp-Schild und löste eine Kollision aus. Eine 55-jährige Radfahrerin erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen.
    www.ka-news.de
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    die anscheinend ohne Drücken ganz erlischt.

    Nicht ganz. Keine Alles-Dunkel-Ampel. Paar m weiter geklickt sieht man, dass sie für Rad/Fuß anbleibt.

    die Anforderungstaste entweder gar nicht gedrückt haben,

    Warum sollte man, wenn frei ist? Nach § 37 sind Radsymbole nur auf einer Radverkehrsführung relevant. Ob das hier eine ist ... Jedenfalls ohne Blauschild nicht benutzungspflichtig und in eine Richtung linksseitig und damit ohne irgendein Blechschild nicht legal benutzbar ... Autofahrer brauchen dort ja offenbar auch keine Ampel ...

    Wie soll ich denn diese Schilder-Kombi interpretieren?

    In der angegebenen Zeit kannst Du der Wegweisung folgen und den Weg auswendig lernen, damit Du außerhalb dieser Zeiten so tun kannst, als würdest Du ganz planlos und zufällig diese Route fahren ...

    Keine Ahnung, was das wirklich sagen soll, so ohne Kontext ...

    sind aber

    Wenn die Rechtsargumente ausgehen, versucht man es mit globaler Gesellschaftskritik ...

    Ist in einem Rechtsverfahren aber in der Regel nicht zielführend ...

    Lookmap scheint die derzeit aktuellsten Bilder aus Mitte 2024 zu haben, die zumindest reine Piktogrammlösungen zeigen: Radsymbole auf Radwegen und Fahrbahnen, Fußgängersymbole auf den Gehwegen, Rad- und Gehwege weiter sauber getrennt.

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    Wie man in den bisher bekannten Interpretationen des Urteils darauf kommt, dass es um gemeinsame Geh- und Radwege ginge oder ob klar sei, ob es gemeinsame oder getrennte Wege seien, ist mir weiterhin schleierhaft, daher weiterhin gespannt aufs Original-Urteil ...

    Wenn's drum ginge, dass der Rest-Gehweg mit 1,2 m zu schmal ist (nach Plattenzählen in diesen Bildern. der Radweg dürfte nach Bild etwas breiter sein, OSM gibt für den einen der zwei 1,5 m an), d'accord, das wäre ein plausibler und nachvollziehbarer Klagegrund für Fußgänger.

    Die Stadt Heidelberg spricht auf ihrer Seite zum Urteil auch davon, dass sie den Weg in einen gemeinsamen Weg umgewandelt habe:

    15.07.2026 Gericht entscheidet: Piktogramme in der Mittermaierstraße zu unbestimmt | Heidelberg

    Das sehe ich da partout nicht ...

    Also geht es wohl eher drum, ob Dillet... Dillett... Dilet... Dilett.... äh, Stümper am Werk waren, die was anderes behaupten als hingemalt ist? Das Piktogramm für gemeinsame Geh- und Radwege sieht jedenfalls anderster aus ...

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    lookmap.skzk.dev

    Interessant wäre, ob das Urteil hier greifen täte (s.a. Vz-Entwürfe oben):

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    lookmap.skzk.dev

    "Gehweg, Schleichrasdler frei" beschildert (aber an der nächsten Kreuzung nicht wiederholt), Trennung aber noch gut erkennbar ...

    Die Beschränkung der Widmung ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung eines Verkehrsbereichs mit Verkehrszeichen.

    Soweit, so gut und richtig (wobei die hier diskutierte Straße so alt sein dürfte, dass eine so detaillierte Widmung aus einem Planverfahren heraus, dass F+R trennt oder gerade nicht, kaum existieren dürfte), aber ...

    Entscheidend für den Umfang der Widmung ist vielmehr der äußere Befund eines öffentlichen Weges, die äußerlich erkennbaren Merkmale der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung.“

    ... würde hier angewendet bedeuten, dass die "allgemeinen Verkehrsanschauung" hier einen getrennten G+R erkennen würde ...

    Die Behörde kann nicht (≠ darf nicht) einfach umdefinieren, schon gar nicht in der Weise, das es keine Wirkung entfalten soll, man also nur eine formale Voraussetzung vortäuscht.

    Das wäre jetzt aber blöd --- Dann könnte man gar nicht so einfach per Gericht einen Radweg wegklagen, weil das Gericht die Widmung gar nicht so einfach ändern lassen kann ...

    Und jetzt soll es halt ein gemeinsamer Weg ohne Benutzungszwang sein.

    Das sehe ich eben absolut nicht auf dem einzigen gefundenen und verlinktem Bild ... Deswegen meine Verwunderung über dieses bisher unbekannte Urteil ...

    Und da sagt das VG jetzt aber: das geht nicht, weil zu unbestimmt, was ist Gehweg, was ist Radweg?

    Auf dem Bild ist das für mich ja klar ... Wenn man ein "Gehweg, Schleichradler frei" dort aufstellen täte, dann hätte ich evtl. ein Zuordnungsproblem, weswegen ich vor Jaaahren ja schon im VP alle denkbaren Beschilderungen zur Klarstellung entworfen habe ... ;)

    Wenn das Gehwegelchen so schmal ist, das er gerade so für einen Fußgänger reicht, kann das daneben kein Radweg sein,

    Daher meine Frage, ob die Anwohnerin als Fußgängerin geklagt hat auf Aufstellung eines , denn Radler haben "dank" Wahlfreiheit wie o.g. ja vmtl. kein Klagerecht mehr ... :(

    denn dann ist auch diese Fläche für Fußgänger gedacht, geplant

    "Dank" der vagen Formulierung des § 2 (4) S. 3 muss wegen "im Zweifel für den Angeklagten" alles durchgewunken werden, was irgendwie nach Radweg aussehen könnte, das könnte auch bei Deinem Bsp. so sein (dazu müsste man mehr Drumrum sehen) oder eben eindeutig anders beschildert werden, wenn das nicht dem WIllen der Behörde entspricht ... Isso ...

    Das Urteil im Original gibt es noch nicht?

    So ganz verstehe ich es noch nicht, worum es geht ...

    Zitat

    "Der Grund ist baulicher Natur, aber keine bloße Randnotiz: Die Piktogramme sollten einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzeigen. Am Bauzustand der vorherigen getrennten Regelung – Bordstein-Absatz, unterschiedliche Oberflächen – hat sich aber nichts geändert. Für Nutzende blieb dadurch unklar, ob getrennt oder gemeinsam geführt wird. Genau das hat das Gericht als nicht hinreichend bestimmt und deshalb als unwirksam eingestuft."

    Ein Bild sieht man dort:

    https://www.rnz.de/region/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Rad-Regelung-in-Mittermaierstrasse-gekippt-_arid,2374466.html

    "Die Piktogramme sollten einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzeigen." stimmt dort auf dem Bild m.E. nicht, ein gemeinsamer G+R per Piktogramm ist dort nicht, das Rad-Piktogramm ist auf dem Radweg, das Fußg.-Piktogramm auf dem Gehweg ...

    Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt Anordnung zur Mittermaierstraße auf
    / via radentscheid / Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die straßenverkehrsrechtliche Regelung der Stadt Heidelberg für die Mittermaierstraße aufgehoben
    stadtwissen.eu
    Zitat

    "Mit dem Urteil ist die straßenverkehrsrechtliche Regelung aufgehoben worden. Nach dem Urteil betrifft das insbesondere folgende Punkte:

    • Die Anordnung vom 23.04.2024 zur Anbringung von Fahrrad- und Fußgängerpiktogrammen auf den Hochbordsonderwegen.
    • Die Entfernung des bisherigen Verkehrszeichens für den getrennten, benutzungspflichtigen Geh- und Radweg.
    • Die Anordnung von Tempo 30 im betroffenen Abschnitt.
    • Die Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zur Verdeutlichung der aufgehobenen Benutzungspflicht.

    Wnn nun alles weg kommt, hat sich doch nix verändert? Die Trennung Geh-/Radweg ist weiterhin erkennbar ohne Pflichten ...

    Zitat

    Eine Anwohnerin, die die Straße zu Fuß und mit dem Rad nutzt, hatte geklagt. Wir haben sie vor Gericht vertreten.

    ... die vmtl. als Fußgängerin geklagt hat wegen zu schmalem Gehweg? Weil Radfahrer sind ja nicht betroffen, weil sie

    - den Radweg nicht benutzen müssen, können ja die Fahrbahn benutzen

    - die Fahrbahn nicht benutzen müssen, können ja den Radweg benutzen

    Kennen wir ja von zwei Schmutzstreifenurteilen ...

    Das zweite Zusatzschild gibt die Zone aber für alle PKW und Motorräder frei,

    Knapp daneben, "Pkw" wäre ein Pkw von der Seite*), nicht von vorne, daher:

    Das mittlere Schild gibt die Fahrradzone für Kraftfahrzeuge (mehrspurige und einspurige) frei,

    ... auch als Durchgangsverkehr, allerdings ohne

    das untere Schuld beschränkt diese Freigabe auf Anlieger.

    Falsch, das erweitert die Freigabe auf Anlieger mit Fuhrwerken, Kutschen, Viehherden, Ochsengespannen, Reiter, ...

    Also nicht ganz pferdeapfelfreie Fahrrastraße, bei "Kfz frei" müssten die draußen bleiben ...

    *) Ich vermute, der sollte eigentlich da hin ...