Beiträge von Mueck

    Im Bahnerforum Drehscheibe Online wurde nicht ganz zu Unrecht darauf hingewiesen, dass viele Schülertickets preislich nahe am DT liegen und deswegen nach der Preissteigerung des DTs nun wieder günstiger sind für die Kommunen. Der DT-Einbruch in dieser Altersklasse muss also nicht weniger ÖV-Nutzer in dieser bedeuten.

    Es gilt doch ohnhein die Halterhaftung oder nicht?

    Das ist nur ein Kostenersatz für eine vergebliche Fahrersuche, meist um einiges günstiger als die uns interessierenden Parkknöllchen (Falschparker auf Geh-/Radweg). Fahrerfoto sollte als Beweis, wer de Täter ist, nach meinem Bauchgefühl legal sein. Hochladen via wegli ... Hmmm ... Doch verpixeln mit "Original auf Anfrage"?

    Ja, manche Expressampel wurde entdeckt;( Da muss man nun tiefer in die Trickkiste greifen "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Da die Furt auf der anderen Seite nur auf'm Gehweg landet, muss man ja eh weiter links nach § 10 einfahren ...:saint:

    Ich werde an o.g. Kreuzung aber die Prüfung von VZ 721 (Grünpfeil Radverkehr) anregen.

    In welcher Relation?

    "Zwischen Rutha und Zöllnitz kam es am gestrigen Mittwoch zu einem tragischen Unfall, bei dem ein Fußgänger, der den dortigen Weg trotz eindeutiger Beschilderung mit "Verbot für Fahrzeuge aller Art" dennoch benutzt hat, von einem Bus überfahren wurde."

    Es war schön, Dich virtuell gekannt zu haben ...

    Rein prophylaktisch ...

    ... aber nur, wenn er fahrfähig ist, nur dann erlischt der Anspruch auf Satisfaktion wegen des ehrabschneidenden Bildes ... Besser also, man verpixelt einen Beifahrer vorm Hochladen, wie ebenso am Ende rauszulesen ist ...

    An einer Stelle sogar mit Parkflächen-Markierung.

    Mit vmtl. ehem. Pfostenloch davor, das lässt mich vermuten, dass das mal ein numerierter Parkplatz für einen dort wohnhaften Rollstuhlfahrer o.ä. war, da ...

    Diese Parkflächen-Markierung dürfte rechtswidrig gewesen sein.

    ... kann dann die Abwägung, wenn das Fzg. behinderungsbedingt zu goß für eine Garage ist oder der Fahrer dort nicht mehr rauskäme o.ä. eine Abwägung durchaus mal zu Lasten der Fußgänger ausfallen ...

    Darf ich nun auf der Fahrbahn fahren, eigentlich ja, oder?

    Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
    Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...

    Eignet sich dieses Konzept für alle nicht benutzungspflichtigen Radwege?

    Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...:saint:

    Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...

    Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!:evil:

    Nigelnagelneue Querungsstelle als Ersatz für eine schlechtere Vorgängerlösung damals als Ersatz für eine Unterführung. Aber fertig war's am Eröffnungstag wohl noch nicht so ganz, noch paar gelbe Linien und Vormarkierungen ...

    Vorhin wollte ich mal nachmessen,

    wie breit dieser "Engpass" ist, aber der war inzwischen weg:

    Dann kann man sich ja interessanteren Themen zuwenden ...

    Bspw. wie man von der Kriegsstraße links abbiegen kann ...

    Auf der einen Seite war's schon am Anfang fertig:


    Auf der Gegenseite noch nicht:


    ... aber jetzt ist man weiter ...

    Auf der fertigen Seite wird man eindeutig zur Fußgängerfurt geleitet, auf der anderen Seite schon mal auf den Bordsteinweg, zur Furt fe_lt noch ein weiteres Piktogramm, aber vielleicht kommt das ja noch ...

    Nur ...

    ... die Furt hat in den Ampeln nur Fußgängerstreuscheiben, Signale für den allgemeinen Fahrverkehr stehen recht weit hinter einem, auf der einen Seite auch mit deutlichem Versatz zur Furt.

    Wenn ich das aus div. Diskussionen richtig in Erinnerung habe, bleibt mal auch indirekt ein Linksabbieger, die grüne Fahrverkehrsampel der "großen" Straße hat man schon hinter sich, und da es keine spezielle Radverkehrsampel gibt, kann man fahren, sobald frei ist, über die rote Fußfurt zumindest, ggfs. auch direkt vom Bordstein aus durch den Mittendurchbruch, den man auf der Seite mit größerem Versatz und noch ohne Bordsteinwegpiktogramm bei frühzeitigerem Verlassen des Bordsteinweges auch gut erreicht. Wenn man nicht noch Kombistreuscheiben im Lager findet, werden wohl viele über die "Rot ignorierende Rüpelradler" schimpfen, obwohl die alles richtig machen ...

    habe ich auch schon öfter gesehen. Ist aber wie Alf sagt, Unsinn, weil es für die gesamte Straße gilt.

    Nicht immer, denn § 39 (2) hat auch den Satz

    Zitat

    Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Man muss nur noch den Radweg in Analogie als "einzelnen (durch Bordstein) markierte Fahrstreifen" interpretieren und zu einem anderen teureren Schildmast greifen ...

    Dann vermute ich mal stark, dass in der verkehrsrechtlichen Anordnung stand, dass das Zz "Füßler frei" eigentl. unter das (bei Mapillary noch nicht weggedrehte) 237 gehört und nicht unters 240, was die 237 "F. frei" nicht weniger seltsam macht ...