weil du als Radfahrer generell auf die Fahrbahn gehörst.
Steht in der StVO dummerweise anders.
weil du als Radfahrer generell auf die Fahrbahn gehörst.
Steht in der StVO dummerweise anders.
Denen, die aber in Fahrtrichtung rechts darauf fahren, wird man keinen Vorwurf daraus machen können.
So ist es, wenn noch Furten markiert sind. Gehwegfurten darf es nur an Ampeln geben (oder bei Lotsen)
Es ist doch klar in den VwV-StVO geregelt, dass nicht-benutzungspflichtige Radwege mit einem Piktogramm auf dem Asphalt gekennzeichnet werden können. Punktum.
Eben.
Können.
Oder eben anders.
ZitatGemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.
Es bleiben daher wie bisher auch andere "Indizien" möglich, somit gibt es weiterhin weite Interpretationsspielräume
Stimmt. Aber wird ein vormals benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg nur durch Entfernung der automatisch zu einem reinen Gehweg, wenn es nicht mit verdeutlicht wird?
Kommt auf die Gestaltung an.
Innerorts beim typischen Bordsteinweg: Ja, dann wäre automagisch Fahrbahnbenutzung durch Radler nach § 2 und Gehwegbenutzung von Fußgängern nach § 25 anzunehmen, es sei denn, es gibt dem entgegenstehende Indizien wie
Warum sollte es zum Beispiel Radwegfurten geben oder an einmündenden Nebenstraßen, wenn es ausschließlich ein Gehweg ist?
... oder Rad-Streuscheiben oder Radwegweisung etc.pp. Oder "R frei" auch rechts oder anderes Phantasieblech oder Piktogramme etc.pp. oder kleine 205 nur für diesen Weg ... Wenn Indizien da sind, gilt m.E.
sondern vielmehr, dass man Leute, die darauf Fahrrad fahren, nicht dafür belangen kann, wenn es nicht eindeutig ist.
Außerorts kommt aber noch als Zusatzschwierigkeit hinzu, dass die Wege selten als klassische Bordsteinwege ausgebildet sind. Hier wäre einer ...
... der aber im Hintergund in einen Weg mit bissele Grünabtrennung übergeht, wenn auch ier glaub immer noch mit Bordstein, in der Regel außerorts aber breiteres Grün ohne Bordstein, dann ist man aber auch schnell bei der Frage, ob der Begleitweg überhaupt noch zur Straße dazugehört oder vielleicht doch ein eigenständiger Weg und dann schnell bei der Frage, warum er nur für Fuß und/oder Rad sein soll, warum nicht auch für Autos, Motorräder, ...?
Hier mal der "Weg" bei Rheinsheim, wo die Velomobilfahrerin verunglückt ist und wo viele monierten, warum sie nicht auf dem "Radweg" gefahren ist, wo sie aber fuhr(!)
205 von hinten = Indiz, dass man da fahren darf, aber wer alles? Das 205 macht es zu einem eigenständigen Weg, auf dem auch ein Trecker fahren dürfe, wenn er draufpasst, oder ein Motorrad, passt immer ...
Irgendwasstreifen:
Ein anderes Problem: Wenigstens für Anlieger müsste man es wohl freigeben, aber es gibt nur eine Freigabe für MoFas und Taxen. Wenn ein Anwohner klagt, ist das Schild vermutlich weg.
In der einen Richtung ist sie ja offen für alle, am Anfang sieht man das 220 übrigens ohne .
Das 267 dazu ist "kreativ montiert", hbe ich so auch nie igendwo anders bemerkt ...
Das hat damit irgendwie wenig zu tun, man kann ja noch genauso "legal" abbiegen.
"Für alle frei" gilt aber gilt auch nach der Engstelle
Bissele schief erzählte Geschichte. Aber Video könnte man sich merken zum Verlinken bei "Diese Radler halten sich an keine Regeln!!1"
Für wen ist dieses eigentlich gedacht?
... und dieses ?
Früher gab's halt noch das Gleis 4.
Beweisfoto aus 2003 aus dem kleinen Digitalfotobestand meines Vaters:
... auch wenn das noch nicht das Ereignis war, an das ich dachte ...
Danke! Kannte ich noch gar nicht ...
Früher gab's halt noch das Gleis 4. Einen Bahnsteigtunnelausgang scheint es laut OSM noch zu geben, nur größtenteils wegen der Brücke kaum zu sehen. In einigen im OSM-Editor iD hinterlegten Luftbildern sieht man Gleis und Bahnsteigkantenschattenwurf noch deutlich, bloß halt schon abgeklemmt ...
"Ein solches Gleis gab es auch schon mal am Stader Bahnhof, wurde aber später abgebaut."
Ich meine, ich wäre da sogar mal eingestiegen in den Moorexpress nach ganz dunkler Erinnerung ... Aber muss nach meiner Dia-Zeit gewesen sein, die sind schon online ... Also Video- oder Digitalzeit ... Muss mal daheim suchen ...
imho keine Unterscheidung zwischen und
Indirekt schon via "dort wo sie dicht"
Der Herr von Google sagt: ERA 2010!
Da hatte ich die vor Jahren schon gefunden ...
Relativ kürzlich (einstellige Zahl von Jahren) muss, wie gesagt, zusätzlich die EU was verschärft haben, weswegen man da jetzt strikter hinterher ist, vorher war's oft egal ... Ich meine, das war hier auch schon mal Thema ...
Dann können die Radfahrer stadtauswärts aufatmen (241) und nur die stadteinwärts (240) hätten ein Problem, wenn die Höhe ruchbar würde ...
Bekanntlich müssen Brückengeländer von Radwegen 1,3 m hoch sein. Google meint, notfalls reichen auch 1,2 m, aber 1,0x sei eindeutig zu wenig, weswegen solche Radwege dann gerne zu "Gehweg, Radfahrer absteigen" mutieren (vor allem, seitdem die EU wohl genauer hinschaut), weil für Gehwege ist die Mindesthöhe niedriger ist, Nachrüsstung kann so vertagt werden ...
Nachdem ich bei dieser aus aktuellem Anlass mal nachgemesssen habe (1,0) und den Zollstock eh gerade dabei habe, habe ich den auch mal bei einer anderen drangehalten: 1,05.
Bei der letzteren stellt sich aber die Frage; Was gilt bei getrenntem Geh- und Radweg? 1,3 m für Radwege oder vmtl. 1,0 m für Gehwege? Die Antwort könnte je nachdem für große oder kleine Verwirrungen im Radverkehrsnetz hierzustadt sorgen ...
Wie ist das Verhalten von KFZnutzern bei der Begegnung gegenüber Velomobilen auf Fahrbahnen außerorts?
Ich empfehle die Kommentare in Facebook beim BNN-Artikel ...
Viele VM-Fahrer sagen aber auch, dass sie im UFO, äh, VM bessere Erfahrungen machen als auf dm Normalrad ...
plus dass die Lenkerin dabei herausgeschleudert wurde.
EIn- und Aussteigen in enge VMs ist nicht so trivial, Rausschleudern würde ich eher nicht vermuten ... Im Einsatzreportervideo sieht man aber auch Spurenmarkierungen auf dem Weg dorthin? Hmmm ...
Wenn das Velomobil von rechts kommt, kommt zunächst das anscheinend unbeschädigte Vorderteil des Velomobils in den Fahrweg des PKW. Damit nur dessen Hinterteil beschädigt wird, müsste das Velomobil fast schon die Fahrspur komplett gequert haben. Damit würde ich Schäden an der linken Front des PKW erwarten. Es sind aber nur Schäden rechts vorne zu erkennen.
Anprallschäden für die Theorie "von Seitenweg gekommen" kann man gar nicht sehen, weil auf dieser Seite liegt das VM in den Bildern. Überhaupt sieht man so liegend nur wenige Schäden, hinten auch kaum welche. Die Hutze hinten ist beim + abnehmbar. Im SWR-Video sieht man Spuren genau ab Querung in. vmtl. Beginn der Bremsspur. Mir am wahrcheinlichsten: Wartepflichtige VM-Fahrerin fährt doch auf Fahrbahn ein (ob Auto nicht gesehen oder dessen Geschwindigkeit "nur" falsch eingeschätzt, wird man nicht mehr erfahren ...), Autp trifft sie mit seiner vorderen rechten Ecke an vmtl. Vorderteil des VM, das umkippt und sich verklemmt beim vollbremsbedingten Nicken, reißt Plastezeugs vom Auto ab, nach Ende de Vollbremsung ist VM wieder frei, überschlägt sich beim Rutschen und kommt so zu liegen, wie man es auf den Bildern sieht.
Viel besser passt die Theorie, das sich das Velomobil zum Zeitpunkt des Aufpralls auf der rechten Seite der Fahrbahn befand und in die gleiche Richtung wie der PKW fuhr. Und dann von hinten erfasst wurde. Entweder weil es von links kommend eingebogen ist. Oder weil es schon zuvor die Fahrbahn benutzt hatte.
Vorher schon auf der Fahrbahn und von dort links abbiegen wäre in dem Fall vmtl. besser gewesen ...
Links abbiegen passt zum Wohnort und einer Morgenrunde am Rhein entlang, weil die Straße die erste ist, die von der Rheinbrücke wieder zum Rhein ran führt. Von links kommend links abbiegen passt nicht dazu. Von hinten gerammt hätte andere, auch in dieser Endlage sichtbare Schäden am VM verursachen müssen.
Laut anderem Forum hat sie mit dem VM wohl schon rund 60.000 km gefahren.
Das VM mit der gelben Hutze ist ihrs, das mit der blauen das ihres Mannes, nur genau zwei Wochen vorher. Da sieht man auch die zwei Spiegel, die an den Unfallbildern fehlen.
Wie wendig ist so ein Velomobil?
Bei den BNN sieht man es von unten, Vorderräder knapp vor der Fahrbahn liegend, da kann man den möglichen Lenkeinschlag des Quattrovelos (vmtl. +) erahnen.
Das nicht ganz unauffällige Teil wird wohl kaum mit Reisegeschwindigkeit um die enge 90-Grad-Ecke gefegt sein,
Mit Sicherheit nicht.
warum der Passat dennoch so schwere Schäden an der Front hat.
Die Teile sind zwar Leichtbau, aber dennoch ein starker Gegner für so schwächliche Plastikanbauten des Autos, wenn sich da drunter ein VM verhakt ... Am VM sieht man, so wie es liegt, nur wenig Schäden, aber gefühlt liegt es irgendwie auf der falschen Seite ... Überschlag?
Ah, doch eine Polizeimeldung, vorhin nicht gefunden:
"In gleicher Richtung befuhr die Velomobilfahrerin den dortigen Radweg. An einer Querungshilfe wollte sie die Straße überqueren,"