Beiträge von Mueck

    U.a. wegen ...

    Schafft euch keine Freundin an, ihr habt dann zu nix mehr Zeit! ;)

    ... dürfen gerne andere vorher dort vorbeikommen ;)

    dass Komoot dort "zufällig" mal eine Route vorbeiplant

    Dummerweise habe ich OSM schon angepasst ...

    Routingmaschinen müssten Routen höhere Priorität als Rechten einräumen, die Route läuft noch durch, da ich von der versprochenen Umleitung noch nix sah ... Die könnte aber auch woanders rumstehen ...

    Klage/Widerspruch angeplant?

    Ich müsste erst mal betroffen sein, dazu müsste ich das Ersatzrad oder das Lieblingsrad endlich mal reparieren, weil das Hauptrad derzeit für die nötige Tourlänge aktuell nix taugt. Schafft euch keine Freundin an, ihr habt dann zu nix mehr Zeit! ;) Und eigentlich läge die Unterführung quer zur potentiellen Route, die zu ihr führen würde ...

    Oder mal als Fußgänger klagen? Als solcher zur Haltestelle musste ich heute einen erhöhten Radleranteil auf dem Gehweg feststellen ...

    Über das erste Urteil dazu diskutieren wir ja gerade. :P

    Nein, wir diskutieren über eine Pressemeldung. Wie viel die mit dem Urteil zu tun hat, wissen wir nicht, oder war hier jemand live anwesend?

    Dazu müsste man wissen, wer was genau gesagt hat....

    Der Par. mit dem Vorbeifahren fordert "ausreichend" Platz, unabhängig von Schutzstreifen ja/nein, der Schmutzstreifen soll eigentlich dafür sorgen, wurde aber laut Artikel befahren und sie rollerte mit Fuß auf Bordstein, das war eher nicht "ausreichend" ... Wenn die Rechtsprechung dafür 1 m fordert, würde mich das nicht wundern. Unpräzise Journalisten machen da schnell einen Sicherheitsabstand daraus, evtl. auch schon unpräzise Richter, wo es ein Gutachter noch präzise sprach...

    Dazu müsste man wissen, wer was genau gesagt hat....

    Der Par. mit dem Vorbeifahren fordert "ausreichend" Platz, unabhängig von Schutzstreifen ja/nein, der Schmutzstreifen soll eigentlich dafür sorgen, wurde aber laut Artikel befahren und sie rollerte mit Fuß auf Bordstein, das war eher nicht "ausreichend" ... Wenn die Rechtsprechung dafür 1 m fordert, würde mich das nicht wundern. Unpräzise Journalisten machen da schnell einen Sicherheitsabstand daraus, evtl. auch schon unpräzise Richter, wo es ein Gutachter noch präzise sprach...

    Moin

    Ob es, wenn Radwege uneben sind etc., auch so einfach wäre, die zu sperren und den Verkehr über die Fahrbahn zu leiten, wenn man die Versicherung fragen täte, ob sie das Risiko noch für versicherungsfähig hält???

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Dass ich da mal durchgeradelt bin, ist schon länger her. Seit zwei Monaten bin ich aber öfters in Friedrichstal und kenne sie derzeit als Fußgänger zum ÖV und Beifahrer.

    Relevante Gefahren, die schlimmer wären als der normale Wahnsinn manch anderer Radwege, sehe ich da irgendwie ja nicht ...
    Daher die prinzipielle Frage nach Versicherungen ... ;)
    Ich war mir heute mit meiner Freundin einig, dass es eine Schnappsidee war, die Unterführung in der Mitte zu pflastern. Nach dem Regen der letzten Tage frage ich mich, wie das Wasser, dass durch die Fugen dringt, in die Entwässerung soll:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Asphaltieren und gut is ...

    Bis dahin sollte man, wenn man nicht umgelitten werden will,

    § 25 (2) im Hinterkopf behalten ...

    "Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."

    ... denn der Gehweg ist ja eigentlich zu schmal zum Schieben ...

    Ich dachte Auswärts wären Schutzstreifen nicht gewollt?

    Auch wenn es durch die rot(-weiß)en Balken wie gestrichelt aussieht, ist es kein (außerörtlicher und m.E.n. NOCH nicht erlaubter) Schmutzstreifen per Leitlinie 240, der von Kfz mitbenutzt werden kann, sondern ein ausgewachsener (hier protecteder) Radfahrstreifen mit vz 295 und die sind m.E. außerorts möglich, schließlich gibt es ja auch Seitenstreifen, die zwar nach § 2 nicht benutzungspflichtig sind, aber außerorts indirekt mehr oder weniger doch über glaub Vz-295-Kleingedrucktem ... (Interessant wird's, wenn hier das 237/240 fehlen täterä ...)

    Ist aber leider nicht nur auf potentiell Autofahrende beschränkt, sondern auch auf aktiv Radffahrende ...

    In dieser Straße paar Meter weiter an dieser Aufleitung ohne Radwegschild hat ein lokaler Fahrradhändler von um's Eck für FB (nur? weiß nicht) ein Aufklärungsvideo gedreht, dass der Radweg dort nicht benutzungspflichtig ist und der Radler NIX falsch macht. So weit, so gut ... Erwartbar, dass einige Autofahrer das trotzdem nicht kapieren, das kennt man ja schon ... Dass aber eine nennenswert große Radfahrerblase, keine Ahnung, wie die sich dorthin verirrt hat, hartnäckig die Eigenschaft des Radwegs dort nach § 2 (4) S. 3 verweigert, obwohl mehr als eindeutig (Trennung und Furt), das hat mich dann doch sehr irritiert ...

    Nicht dass ich den Radweg dort nennenswert nutzen würde (und noch weniger den noch weiter abgesetzten der Gegenrichtung) (außer für Erhebungszwecke für Openstreetmap, weil auch dort ab und zu der Radweg wegeditiert wird und ich noch mal nachschauen muss ...), ich kenne ja die Statistiken zur Radwegsicherheit nahezu auswendig, aber dass man so sehr den Radweg verteidigen muss gegen diese Sorte Radfahrer, weil man was gegen Fake News weit abseits der StVO hat, das tut dann doch schon a weng in der Seele weh ...

    So, genug mein Leid geklagt ...

    Es schient offensichtlich, das diese Art von Wegen genauso bzw. genauso wenig wasserdurchlässig sind, wie die Asphalt-Decken.

    Sonst würden da nicht über Tage drauf Pfützen stehen. Insofern ist das Hauptargument, die Art sei wasserdurchlässiger, offensichtlich falsch. Der Belag ist auch nur für Wege geeignet, die man im Winter nicht räumen will.

    Stimmt alles. Als Nebenargument gibt es aber wohl noch, dass die Querung von wassergebundenen Decken für Kleingetier angenehmer ist als Asphalt, der sich aufheizt. Ob man dem entgegenwirken kann durch helleren Aspahlt o.ä., weiß ich nicht. Oder ob man die Wasserdurchlässigkeit durch offenporiger verbessern könnte ...

    Für alle alltagsverkehrstauglichen Wege sollte es aber m.E. stets leichtlaufender Asphalt sein.