• schon lustig, dass bis zu diesem Schild die Fahrbahn nicht beradelt werden darf, aber ab Schild muss dann auch der Fußverkehr auf der Straße laufen. bei identischer Verkehrsbelastung, bei identischer zhG?

    bestimmt nur Schild vergessen :S

    Wobei: in Jena hatten wir auch mal exakt diese Kombination, nur begann der Geh- und Radweg nie. Es war der Kotau vor den Kampfradlern, die auf dem Gehweg fuhren, die man vor dem Kreisverkehr aber dann doch noch mal an ein "Ende" erinnern wollte... :rolleyes:

  • Immerhin wird Radfahrern eine Umleitungsstrecke über die parallele Fahrbahn angeboten: Mapillary

    Bis es 250m weiter endlich wieder den rettenden "Radweg" gibt. Mapillary

    (damit auch MoFa-Fahrer sicher sind, natürlich mit MoFa-Freigabe).

    In Gegenrichtung sieht es so aus: https://maps.app.goo.gl/h4sDPLULbYr67Kbo7

    Das muss einer dieser atypisch gelagerten Fälle mit einer gegenüber §45 (9) S.3 nochmals erhöhten Gefahrenlage sein, der auch rechtfertigt, linksseitige untermaßie gemeinsame Geh- und "Radwege" mit Benutzungspflicht anzuordnen.

  • verantwortungsbewusste Straßenverkehrsbehörden. So wichtig, die zu haben.

    Man mag sich gar nicht vorstellen, wie die Leute hier sonst mit 100kmh durchballern würden, die Gefahr nicht erkennend... :huh:

  • So richtig "lustig" ist das eigentlich nicht:

    Hier in Letter, in der Region Hannover, wurde dieses Schild aufgestellt:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Aus gutem Grund wurde das Verkehrsschild Achtung Kinder 1992 erneuert:

    Alte Version (bis 1992)

    Neue Version (ab 1992)

    Gut möglich, dass das "selbstgebastelte" Verkehrsschild "Achtung Kinder", mit dem Radio ffn Publik-Relation-Werbung betreibt, mehr schadet als nützt. Denn so brav dargestellte Kinder könnten zu der Fehleinschätzung führen, dass bei Kindern nicht mit unerwartetem Verkehrsverhalten gerechnet werden müsse.

  • Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:

    - Es darf mit Kraftfahrzeugen maximal 30 km/h gefahren werden.

    - Der Landwirt, welcher mit seinem SUV zu seinem Acker unterwegs ist, darf unter Berücksichtigung des § 1 StVO gerne bis zu 100 km/h schnell sein.

    Spoiler anzeigen
  • Hier war ich kurz verwirrt:

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    Eine Fahrradstraße, die aussieht wie ein Radweg und parallel zu einer Straße (Fahrbahn?) verläuft. Darf ich nun auf der Fahrbahn fahren, eigentlich ja, oder? Eignet sich dieses Konzept für alle nicht benutzungspflichtigen Radwege?

    Sonntag kamen da gefühlsmäßg 10 Radfahrer auf ein Auto.

    Edit: Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

  • Edit: Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    Ausgangspunkt dieses Schildes war vermutlich: Blau, irgendetwas mit Fahrrad. Und es ist natürlich dann kein gemeinsamer Geh- und Radweg mehr, auch dann, wenn der Aufsteller sich das so dachte. Es sind nun zwei parallele Straßen, eine davon ist exklusiv dem Radverkehr vorbehalten. Fußverkehr hat sich außerorts auf beiden Straßen am äußersten linken Fahrbahnrand zu halten, kann sich die Straße dafür aber immerhin frei aussuchen. Ein Gehweg ist das also eben *nicht*. Der Radverkehr hat ebenfalls die Wahl: Exklusivfläche oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Darf ich nun auf der Fahrbahn fahren, eigentlich ja, oder?

    Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
    Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...

    Eignet sich dieses Konzept für alle nicht benutzungspflichtigen Radwege?

    Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...:saint:

    Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...

    Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!:evil:

  • Ausgangspunkt dieses Schildes war vermutlich: Blau, irgendetwas mit Fahrrad. Und es ist natürlich dann kein gemeinsamer Geh- und Radweg mehr, auch dann, wenn der Aufsteller sich das so dachte. Es sind nun zwei parallele Straßen, eine davon ist exklusiv dem Radverkehr vorbehalten. Fußverkehr hat sich außerorts auf beiden Straßen am äußersten linken Fahrbahnrand zu halten, kann sich die Straße dafür aber immerhin frei aussuchen. Ein Gehweg ist das also eben *nicht*. Der Radverkehr hat ebenfalls die Wahl: Exklusivfläche oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr.

    Also diese Fußgänger haben sich für die Fahrradstraße entschieden. Die werde ich mir gut vermerken für den Fall, dass mal wieder wer rumschimpft nach dem Schema: "Fahrradfahrer seien schlimmer als die Autofahrer". Dann kann ich mit dieser Streetview-Aufnahme beweisen, dass Fußgänger, wenn sie die Wahl haben, lieber die Fahrradstraße benutzen als die Fahrbahn mit Autoverkehr:

    Street View · Google Maps
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    www.google.de
  • Apropo ein oder zwei Straßen. Kurz vorher kam ich an diesem Kreisverkehr vorbei:

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    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    maps.app.goo.gl

    Die Radweg-Führung fand ich auch sehr spannend. Irgendwie werden Radfahrer anders um den Kreisverkehr geleitet als der landwirtschaftliche Verkehr. Ob Radweg (Zeichen 240) oder Landwirtschaftsweg (KFZ verboten, ausgenommen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr) war mir hier auch nicht so ganz klar.
    Trotzdem: Sehr angenehm zu fahren. Guter sauberer Asphalt, relativ wenige Kreuzungen, hat Spaß gemacht.