Beiträge von MTL

    Weiß jemand, ob die Frage der technischen Machbarkeit eigentlich irgendwo mal geklärt wurde?


    In den Berichten, die ich bis jetzt über synthetischen Sprit gesehen habe, wurde immer wieder betont, dass sich das Produkt chemisch nicht vom erdölbasierten Sprit unterscheidet und darum 1:1 in allen Motoren verwendet werden kann. Hatte ich darum immer als schöne Lösung für Oldtimer empfunden, die selbst auf die 5% Alkohol im Super und Super+ schon allergisch reagieren.

    Wenn neuzugelassene Fahrzeuge dann aber ausschließlich mit E-Fuels fahren können dürfen, müsste man dem Sprit ja irgendeinen Indikator beimischen, der aber keinesfalls wie z.B. Bleiersatz auch in normalen Erdölsprit gekippt werden kann.

    Oder sollen E-Fuel-Verbrenner kleinere, dreieckige Tanköffnungen bekommen, in die nur die ebenfalls dreieckige E-Fuel-Zapfpistole passt?

    Andererseits: Hätte ich den Beschwerdebrief konventionell geschrieben, dann hätte ich dafür Zeit investieren müssen.

    Zeitersparnis, die am Ende mit einer Menge Energie / CO2 bezahlt wird. Genau wie beim Autofahren. Nur, dass Autos was Böses sind und das Internet nicht, weil es ja woanders stinkt oder strahlen lässt ...

    Der Bohrer tangiert ja nur die Bauteile, die ohnehin ausgetauscht und weggeschmissen werden müssen.



    Ich habe mir interessehalber mal folgende bebilderte Anleitung angesehen:

    Replacing Brompton Rear Hinge


    Für mich sieht es aus, als hätte sich da vor Urzeiten mal jemand mit den Möglichkeiten seines Garagenmaschinenparks ein tragfähiges, kompaktes Gelenk zusammengebastelt und seitdem wird diese Variante unverändert weiter produziert, obwohl es gerade mit Blick auf die Serienfertigung elegantere Lösungen gäbe. Die einzige Neuerung war wohl das Verkleben der Schrauben, damit sich diese nicht bei jeder Auf-und-Ab-Bewegung ein Stück weiter lösen.

    Ich weiß zwar nicht, ob es beim Brompton irgendwelche Zwangspunkte gibt, die dafür sorgen, dass das Lager so filigran sein muss, aber auch in dem Bauraum bekäme man sicher elegantere Lösungen zustande.

    Da hatte wahrscheinlich jedes Baumarkt-"Fully" der 90er gescheitere Schwingenlager, die sich obendrein dank der Verwendung von genormten Industrielagern noch heute besser warten lassen.

    Doch, die beiden Zeichen stehen wie geschrieben unten direkt hinter der Ampel.

    Nur der Behelfsweg entlang der Stadtrodaer Straße ist jetzt kein reiner Radweg mehr, sondern mal wieder die Kombilösung.

    Ursprünglich wollte man da ja keine Fußgänger haben, wegen geringer Breite, hoher Bergab-Geschwindigkeit des Radverkehrs und überhaupt ganz viel Gefahr.

    Ich habe leider meine Speicherkarten für die GoPros noch nicht wieder gefunden, sonst wäre das schon bei mapillary. Kommt aber noch ;) .

    Ich bin gespannt, ob es da außer der im Beirat präsentierten Handskizze / Lageplan etwas gibt. ^^



    Der neue Weg ist stadteinwärts auf Höhe des Tunnels mit [Zeichen 237] beschildert.

    An der Stelle muss ich mich korrigieren. Inzwischen steht dort ein [Zeichen 240].

    Erst bei der Bushaltestelle erfolgt die Trennung in [Zeichen 239] fahrbahnseitig und [Zeichen 237] ganz rechts.

    War meiner Erinnerung nach am Anfang (Stand 24.12.2022) anders und wurde wohl geändert, weil Fußgänger sonst den Umweg über den Saalweg hätten gehen müssen.

    TOP7 klingt interessant: Umleitung Goldbergtunnel (Radwegprovisorium, Verkehrssicherheit, Beschilderung Stadtrodaer Straße)

    :/


    was sollen denn da für Schilder hin? doch nicht etwa [Zeichen 254] ? ?(

    Ich verstehe gar nicht, warum da nochmal diskutiert werden soll, denn vor Ort wurden doch schon Tatsachen geschaffen:

    Der neue Weg ist stadteinwärts auf Höhe des Tunnels mit [Zeichen 237] beschildert.

    Nachdem in einer der letzten Sitzungen (bei denen ich dabei war) in einem Nebensatz erwähnt wurde, dass man wegen des Geländers der Benutzungspflicht gar nicht nachkommen könne, wurden kurzerhand wieder zwei Segmente rausgeschnitten, damit man mit einem sicheren Parallelhopser von der Fahrbahn auf den tollen neuen Radweg wechseln kann.

    Genau hinter der Furt der folgenden Fußgängerampel stehen zwei [Zeichen 254] , sodass man nicht mehr weiter nach Wöllnitz fahren kann und auch die Abfahrt in Richtung Lobedaer Straße nicht mehr nutzen darf, sondern nur noch die Zuckelei durch die Bäckergasse mit dreimal Vorfahrt-gewähren bleibt.


    Gegen die Verbotsschilder hatte ich schonmal das Widerspruchsschreiben angefangen. Gegen den Radweg fand ich meine Argumentationslage noch etwas dünn. Können wir bei Bedarf aber nochmal intern abstimmen ;)

    Die Felgen zu erneuern mit Aus- und Einspeichen soll ja grundsätzlich auch kein Hexenwerk sein — aber traue ich mir das zu? Zumal mir da der notwendige Zentrierständer genauso fehlt wie die Zeit, mich einen ganzen Abend damit zu befassen.

    Wenn die Speichen noch gut sind, braucht man nicht neu einspeichen. Einfach die neue Felge mit Kabelbinder, Klebeband o. ä. direkt an die alte binden (Ventilloch an der gleichen Position), alle Speichen ein bis zwei Umdrehungen lösen um das Rad zu entspannen und danach die Speichen einzeln von der alten auf die neue Felge ziehen. So passt das Speichenmuster direkt wieder und man muss nur noch zentrieren (lassen). Für letzteres kann ich den Centrimaster Classic empfehlen.

    Wenn. Das war mein erster Gedanke, als ich das Bild sah.

    Der Autostadt Hamburg traue ich alles zu.

    Selbst wenn das Abkleben des Geradeaus-Pfeils erst nach dem Unfall erfolgt wäre, würde ich es der Stadt Hamburg als positive Maßnahme zur Klarstellung der Anordnung und zur Unfallvermeidung anrechnen. In Jena hätte auch so eine Mini-Maßnahme, selbst nach einem tragischen Ereignis, wochen- oder monatelange Abstimmungen und das Warten auf besseres Wetter erfordert.


    Dass ausgerechnet dieser Pfeil in der initialen Dokumentation des Unfallorts nicht enthalten war, ist natürlich bedauerlich, zumal das vorletzte Foto im Beitrag vom 31.01. ja praktisch auf der Spitze des Pfeils stehend aufgenommen sein muss. Das ergänzte Foto zeigt nochmal einen anderen Pfeil und nicht den letzten vor der Kreuzung.

    Vielleicht findet sich in den unveröffentlichten Fotos oder in Vollauflösung noch ein Hinweis, ob dort gelbe Markierungen erkennbar sind oder nicht.

    Fahre ich aber hier auf dem Schutzstreifen nach vorne, wird’s theoretisch blöd, sobald sich die Kraftfahrzeuge wieder in Bewegung setzen und mir dabei allzu nahe kommen. Und sofern ich am Lenkrad wahrgenommen werde, sieht es so aus, als drängle ich mich an den Kraftfahrzeugen vorbei, wie es in den Drunterkommentaren so schön heißt, da muss ich dann auch nicht mit besonders viel Rücksicht am Lenkrad rechnen. Nun ja.


    Gestern Mittag bin ich schon mal dort vorbeigefahren, da hatte ich schon einen Betonmischer vor mir. In solchen Fällen frage ich mich aber auch, wer denn hier jetzt tatsächlich noch rechts dran vorbeifährt. Macht das jemand?

    Gemäß § 5 Abs. 8 StVO ist das Rechtsvorbeifahren ja erlaubt; der Schutzstreifen ist hierzu ja nur ein kleine Hilfe, wenn auch im konkreten Fall keine besonders effiziente. Wenn der Betonmischer an die gerade erst rot-gewordene Ampel herangefahren ist, dann würde ich die Lücke nutzen. Die Aufstellfläche scheint ja hinreichend weit vor der Haltlinie der Fahrspur zu liegen.


    Ansonsten zeigt das Foto ja noch ein Detail, das die Frage, ob wohl das blaue Zeichen auch für den Radverkehr gilt, eigentlich überflüssig macht.

    Wenn der Geradeaus-Pfeil auf der Radspur nicht erst nach dem Unfall abgeklebt wurde, sollte anhand dessen jedem klar sein, welche Fahrtrichtung erlaubt ist und welche nicht.

    Was haben diese Konstellationen denn mit der initial diskutierten Kollision zu tun?

    Bei jedem Kraftfahrer wird sonst verlangt, dass er penibel jede Regel und jedes Schild befolgt, aber bei dem Fall hier, wird jetzt auf Basis von Gewohnheitsrecht nach irgendwelchen Schlupflöchern gesucht, warum das blaue Schild nicht für den Radverkehr gelten soll?


    Die gezeigte Zeichenkombination gibt es vermutlich flächendeckend oder mindestens an vielen Stellen. Hier die Jenaer Variante mit Antwort der StVB inkl. Handlungsempfehlung fürs Linksabbiegen:

    #1472-2019 Straßenschild | Jena Mängelmelder

    Mir ging’s gar nicht um den Aufstellort links oder rechts des Radwegs, sondern eher darum, dass ja ein ganz wesentlicher Teil von Verkehrszeichen wie etwa Zeichen 250 im Bereich von Arbeitsstellen im Straßenverkehr gar nicht unbedingt für Radfahrer gelten soll. Mitunter wird bei der Anordnung der Verkehrszeichen und der Absicherungen sogar an die Freigabe für den Radverkehr gedacht, aber letztlich nicht umgesetzt, weil… tja: Weiß man halt nie.

    Ich würde ja meinen, dass immer erstmal das gilt, was angeordnet ist und das ist in dem Fall ja nichtmal etwas unsinniges. Geradeaus steuert man direkt auf ein Zaun, der Fahrbahn und Radweg überspannt. Links sieht es ähnlich aus, sodass auch kein indirektes Linksabbiegen erforderlich zu sein scheint. Wenn man als Radfahrer seinen Weg gegenüber als Fußgänger fortsetzen möchte, kann das auch schon 50m eher machen und die entsprechende Furt und Ampel rechts nutzen.


    Ob im konkreten Fall eine unzulässige Geradeausfahrt der Radfahrerin zur Kollision führte oder sie beim Abbiegen vom LKW in dessen Schleppkurve erfasst wurde, werden die Ermittlungen zeigen. Davon wird man nur nichts mehr in der Presse erfahren, denn die Ursachenforschung ist ja bei weitem nicht so spannend wie die initiale Schockmeldung.

    Ursache für den Auffahrunfall wurde letztendlich von der Fußgängerin gesetzt.

    Kannst du dir nicht ausmalen.


    Sind hier unterschiedliche Bedeutungen des Wortes "ursache" auf beiden Seiten unterwegs?

    Interessant ist ja, dass die Pressestelle den Begriff der "Ursache" erst in der Antwort-E-Mail verwendet. TLZ und OTZ waren damit ja schneller.

    In der Meldung der LPI war ja noch von "auslösen" die Rede, was ich noch etwas weicher, wenn auch nicht besser finde.


    Witzigerweise habe ich eine ganz ähnliche Antwort bekommen, nachdem ich heute morgen in der TLZ eine nochmal verkürzte Version der OTZ-Meldung gelesen hatte und die LPI-Pressestelle in CC bei der Mail an die TLZ hatte.

    In der Antwort habe ich noch auf die Formulierung der Zumutbarkeit bei der Vorschrift des zu benutzenden Fahrbahnrands und auf das Fehlen der Information zur vermeintlich falschen Fahrbahnseite in der Meldung hingewiesen.

    Ende der Maskenpflicht heißt ja nicht Maskenverbot.

    Wer die Maske zum Selbstschutz oder mit Rücksicht auf andere tragen möchte, kann das doch weiterhin tun ohne eine große Sache daraus zu machen. Missionierungsversuche in die eine oder andere Richtung sind aus meiner Sicht eher sinnlos und überflüssig.

    Ich bin mir nicht sicher, ob es zu [Zeichen 205] eine explizite Regelung gibt, dass [Zeichen 301] oder [Zeichen 306] an der Vorfahrtsstraße stehen muss, allerdings hat [Zeichen 325.2] ja auch die gleiche Bedeutung wie [Zeichen 205] , ohne dass die "Hauptstraße" gesondert gekennzeichnet werden muss. Erkennbar ist die Vorfahrt der Hauptstraße dann auch nur durch die bauliche Gestaltung der Ausfahrt. In Jena sind das z.B. selten abgesenkte Bordkanten, sondern häufig nur drei parallele Markierungen (https://www.mapillary.com/app/…5251923124639&focus=photo); in einem Falle an der Hauptachse des Jenaer Radverkehrs nicht mal das: https://www.mapillary.com/app/…0740241339414&focus=photo

    Hier muss auch das hinter der Hecke erkennbare [Zeichen 325.1] ausreichen, um die Vorfahrt zu erkennen, die einem typischerweise dann direkt genommen wird.


    Im oben gezeigten Fall finde ich das noch recht eindeutig, da mit der unterbrochenen Breitstrichlinie, die typischerweise den Verlauf einer vorfahrtsberechtigten Straße markiert (https://www.rsa-online.com/16/Markierung/Geometrie.htm, unter "Blockmarkierung an Kreuzungen und Einmündungen") oder eine Radverkehrsfurt begrenzt, ja durchaus ein Hinweis auf die Vorfahrt gegeben ist.

    In Jena war es schon ein Gewinn, dass hier https://www.mapillary.com/app/…2557274246965&focus=photo die zweite Ausfahrt wie die erste mit der Linie markiert wurde, weil davor an der zweiten Grundstücksausfahrt regelmäßig die Vorfahrt mit Verweis auf RvL erzwungen wurde.

    Nachdem Fördergelder winkten, war die ganze Diskussion plötzlich hinfällig und aus dem vbB wurde ohne weitere Abstimmung eine förderfähige Fahrradstraße. Ich habe es mir vor Ort noch nicht angesehen, wollte das die Tage aber mal nachholen. Eventuell sogar mit Kameras, um den aktuellen Stand in Mapillary abzubilden.


    Die Zeitung berichtete im Herbst noch korrekt von "Fahrradstraße":

    Jenas „Oberaue“ wird ausgebaut zur Fahrradstraße
    Für den Teilabschnitt der Hauptradwegeverbindung zwischen Jena-Zentrum und Jena-Lobeda erhielt die Stadt nun den Zuwendungsbescheid
    www.otz.de


    Jetzt nach der Eröffnung ist es plötzlich wieder ein "Radweg", "auf dem allerdings auch Autos unterwegs sind". Das Wort "Fahrradstraße" taucht nicht einmal im Artikel auf:

    Dank Stadionausbau gibt es jetzt einen extrabreiten Radweg in Jena
    Jenas breitester Radweg macht Lust auf mehr. Braucht es eine zweite Strecke vom Stadion ins Stadtzentrum?
    www.otz.de


    Naja, mal wieder Pech für die Fußgänger, die jetzt auch dort im Gänsemarsch am Rand laufen müss(t)en, wenn denn irgendjemand wüsste, was eine Fahrradstraße ist. ;)


    Mit folgendem Bild stellte man den geplanten Querschnitt 2015 in der Zeitung vor:


    https://www.otz.de/img/frontpage/crop226066649/2103573352-w619-cv4_3-q85/So-wird-der-Querschnitt-der-Bruecke-in-der-Kahlaischen-Strasse-aussehen.jpg

    (Bildquelle: https://www.otz.de/leben/vermi…-in-jena-id221109893.html; erstellt wurde das Bild der Bildunterschrift nach von DB Netze)


    Die Größenverhältnisse sind natürlich nur minimal geschönt worden ;)

    Ich habe die Mail bekommen, weiß aber noch nicht, ob ich den Termin wahrnehme.

    Interessant ist für mich ja ohnehin nur die Kahlaische Straße, aber da werden meine Vorstellungen im Workshop wohl kaum mehrheitsfähig sein...

    Ein paar Wochen sind vergangen und ich hatte die Zeitungsberichterstattung genutzt, um meinen Unmut über die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten bei Kraft- und Radverkehrsbelangen zu äußern.

    Aus Jena und dem SHK kam erwartungsgemäß keine Rückmeldung, aber dafür vom zuständigen Referatsleiter des Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. War ein aus meiner Sicht konstruktiver Dialog, der scheinbar auch auf Jenaer Hoheitsgebiet etwas bewegt hat.

    Angefangen mit einem [Zeichen 254] plus ZZ 1000-11 (Vorankündigung, linksweisend) auf der südlichen Brücke der Göschwitzer Straße. Wäre nicht nötig gewesen, ändert aber m.E. nichts an der Situation, die dort "schon immer" bestand.

    Die Kraftfahrstraßenbeschilderung ist nun auch konsistent zwischen Schöps und Maua Nord und umgekehrt. Etwas verzögert war nur die Aufstellung der Schilder für das Ende der Kraftfahrstraße kurz vor der Auffahrt Maua Nord in nördlicher Fahrtrichtung. Ist größtenteils noch mit temporären Schildern gelöst. Vielleicht will man die entsprechenden Masten erst betonieren, wenn keine berechtigten Beschwerden mehr kommen ^^


    Neueste Neuerung, die ich heute morgen das erste mal im Vorbeifahren wahrgenommen habe, ist ein [Zeichen 240] am "Radweg" links der B88 an der Einmündung der Prüssingstraße. Da muss ich bei Gelegenheit nochmal schauen, ob nur das eine Schild aufgestellt wurde oder auch noch etwas in Richtung "Unter der Kirche" / "Rudolstädter Straße" unternommen wurde.

    Aber vielleicht hört man dazu auch noch etwas in der nächsten Beiratssitzung.

    Ich denke, dieses ständige Hervorheben von vermeintlich radfahreruntypischen Geschwindigkeiten, außergewöhnlich starkem Antritt usw. ist wenig hilfreich, da so unweigerlich der Eindruck erzeugt wird, dass die große Masse das nicht braucht und da nur ein renitenter SportwagenRennradfahrer auf seinen Top-Speed pocht.

    Vielmehr sollte verdeutlicht werden, dass die geforderten Maßnahmen allgemein der Beschleunigung des Radverkehrs dienen und gleichzeitig Fußgänger weniger traktiert werden.