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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 29. April 2025 um 09:22
    • #3.561

    schon lustig, dass bis zu diesem Schild die Fahrbahn nicht beradelt werden darf, aber ab Schild muss dann auch der Fußverkehr auf der Straße laufen. bei identischer Verkehrsbelastung, bei identischer zhG?

    bestimmt nur Schild vergessen :S

    Wobei: in Jena hatten wir auch mal exakt diese Kombination, nur begann der Geh- und Radweg nie. Es war der Kotau vor den Kampfradlern, die auf dem Gehweg fuhren, die man vor dem Kreisverkehr aber dann doch noch mal an ein "Ende" erinnern wollte... :rolleyes:

  • Yeti
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    • 29. April 2025 um 09:30
    • #3.562
    Zitat von DMHH

    bestimmt nur Schild vergessen

    Du meinst [Zeichen 259]+[Zeichen 254]?

  • Yeti
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    • 29. April 2025 um 09:34
    • #3.563

    Immerhin wird Radfahrern eine Umleitungsstrecke über die parallele Fahrbahn angeboten: Mapillary

    Bis es 250m weiter endlich wieder den rettenden "Radweg" gibt. Mapillary

    (damit auch MoFa-Fahrer sicher sind, natürlich mit MoFa-Freigabe).

    In Gegenrichtung sieht es so aus: https://maps.app.goo.gl/h4sDPLULbYr67Kbo7

    Das muss einer dieser atypisch gelagerten Fälle mit einer gegenüber §45 (9) S.3 nochmals erhöhten Gefahrenlage sein, der auch rechtfertigt, linksseitige untermaßie gemeinsame Geh- und "Radwege" mit Benutzungspflicht anzuordnen.

  • Mueck
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    • 29. April 2025 um 11:56
    • #3.564
    Zitat von Fahrbahnradler

    nie wäre ich sonst auf die Idee gekommen, vom Rad abzusteigen, wenn ich in diesem Pavillon sitzen möchte ...!

    Warum sollte ein Liegedreiradfahrer dort absteigen wollen?:saint:

  • Fahrbahnradler
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    • 2. Mai 2025 um 20:29
    • #3.565
    Hohlspiegel
    Die »Nassauische Neue Presse« über einen Taschendiebstahl in Limburg (Hessen): »Die Frau bemerkte zwar den Diebstahl, der Täter konnte jedoch fliegen.«
    www.spiegel.de
  • DMHH
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    • 3. Mai 2025 um 20:38
    • #3.566

    verantwortungsbewusste Straßenverkehrsbehörden. So wichtig, die zu haben.

    Man mag sich gar nicht vorstellen, wie die Leute hier sonst mit 100kmh durchballern würden, die Gefahr nicht erkennend... :huh:

  • MTL
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    • 4. Mai 2025 um 00:42
    • #3.567

    Nur ein Schild am Mast?

    Da geht doch noch mehr:

    Mapillary

  • Silence
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    • 12. Mai 2025 um 22:17
    • #3.568

    Ich fuhr auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg daher und erspähte plötzlich blau, wo früher keins war...

    Ob das so wirklich so gemeint ist? :)

  • Ullie
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    • 12. Mai 2025 um 23:01
    • #3.569

    Krass! So ausgeschildert dürfte dort doch eigentlich gar kein Fußgänger lang gehen. Aber es weiß ja jeder wie's gemeint ist?

  • DMHH
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    • 13. Mai 2025 um 08:06
    • #3.570

    Arbeitsstellenregel 1:

    Aufgestellt wird, was aufm Pritschenwagen liegt

  • DMHH
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    • 19. Mai 2025 um 19:51
    • #3.571

    janun... :/:rolleyes:

    Nächster Schritt der StVB nach Gefahr erkannt: Gefahr geb.. ach, schon gut. X/

  • MTL
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    • 20. Mai 2025 um 00:12
    • #3.572

    Und das an so einer netten Umlaufsperre ohne Überlappung ^^

  • Ullie
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    • 21. Mai 2025 um 09:03
    • #3.573

    So richtig "lustig" ist das eigentlich nicht:

    Hier in Letter, in der Region Hannover, wurde dieses Schild aufgestellt:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Aus gutem Grund wurde das Verkehrsschild Achtung Kinder 1992 erneuert:

    Alte Version (bis 1992)

    Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992 – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Neue Version (ab 1992)

    Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1992 bis 2013 – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Gut möglich, dass das "selbstgebastelte" Verkehrsschild "Achtung Kinder", mit dem Radio ffn Publik-Relation-Werbung betreibt, mehr schadet als nützt. Denn so brav dargestellte Kinder könnten zu der Fehleinschätzung führen, dass bei Kindern nicht mit unerwartetem Verkehrsverhalten gerechnet werden müsse.

  • Alf
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    • 23. Juni 2025 um 15:01
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    • #3.574

    Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:

    - Es darf mit Kraftfahrzeugen maximal 30 km/h gefahren werden.

    - Der Landwirt, welcher mit seinem SUV zu seinem Acker unterwegs ist, darf unter Berücksichtigung des § 1 StVO gerne bis zu 100 km/h schnell sein.

    Spoiler anzeigen


  • hugo790
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    • 23. Juni 2025 um 15:13
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    • #3.575

    Hier war ich kurz verwirrt:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Eine Fahrradstraße, die aussieht wie ein Radweg und parallel zu einer Straße (Fahrbahn?) verläuft. Darf ich nun auf der Fahrbahn fahren, eigentlich ja, oder? Eignet sich dieses Konzept für alle nicht benutzungspflichtigen Radwege?

    Sonntag kamen da gefühlsmäßg 10 Radfahrer auf ein Auto.

    Edit: Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

  • Peter Viehrig
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    • 23. Juni 2025 um 15:35
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    • #3.576
    Zitat von hugo790

    Edit: Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    Ausgangspunkt dieses Schildes war vermutlich: Blau, irgendetwas mit Fahrrad. Und es ist natürlich dann kein gemeinsamer Geh- und Radweg mehr, auch dann, wenn der Aufsteller sich das so dachte. Es sind nun zwei parallele Straßen, eine davon ist exklusiv dem Radverkehr vorbehalten. Fußverkehr hat sich außerorts auf beiden Straßen am äußersten linken Fahrbahnrand zu halten, kann sich die Straße dafür aber immerhin frei aussuchen. Ein Gehweg ist das also eben *nicht*. Der Radverkehr hat ebenfalls die Wahl: Exklusivfläche oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Mueck
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    • 23. Juni 2025 um 15:37
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    • #3.577
    Zitat von hugo790

    Darf ich nun auf der Fahrbahn fahren, eigentlich ja, oder?

    Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
    Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...

    Zitat von hugo790

    Eignet sich dieses Konzept für alle nicht benutzungspflichtigen Radwege?

    Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...:saint:

    Zitat von hugo790

    Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...

    Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!:evil:

  • Ullie
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    • 23. Juni 2025 um 16:45
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    • #3.578
    Zitat von Peter Viehrig

    Ausgangspunkt dieses Schildes war vermutlich: Blau, irgendetwas mit Fahrrad. Und es ist natürlich dann kein gemeinsamer Geh- und Radweg mehr, auch dann, wenn der Aufsteller sich das so dachte. Es sind nun zwei parallele Straßen, eine davon ist exklusiv dem Radverkehr vorbehalten. Fußverkehr hat sich außerorts auf beiden Straßen am äußersten linken Fahrbahnrand zu halten, kann sich die Straße dafür aber immerhin frei aussuchen. Ein Gehweg ist das also eben *nicht*. Der Radverkehr hat ebenfalls die Wahl: Exklusivfläche oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr.

    Also diese Fußgänger haben sich für die Fahrradstraße entschieden. Die werde ich mir gut vermerken für den Fall, dass mal wieder wer rumschimpft nach dem Schema: "Fahrradfahrer seien schlimmer als die Autofahrer". Dann kann ich mit dieser Streetview-Aufnahme beweisen, dass Fußgänger, wenn sie die Wahl haben, lieber die Fahrradstraße benutzen als die Fahrbahn mit Autoverkehr:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de
  • hugo790
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    • 23. Juni 2025 um 16:49
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    • #3.579
    Zitat von Peter Viehrig

    Es sind nun zwei parallele Straßen

    Kurze Nachfrage:
    Wenn ich aus der Seitenstraße komme, gilt das Vorfahrt achten dann für beide Straßen oder nur für die erste und bei der zweiten dann rechts vor links?:evil:

  • hugo790
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    • 23. Juni 2025 um 16:56
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    • #3.580

    Apropo ein oder zwei Straßen. Kurz vorher kam ich an diesem Kreisverkehr vorbei:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    maps.app.goo.gl

    Die Radweg-Führung fand ich auch sehr spannend. Irgendwie werden Radfahrer anders um den Kreisverkehr geleitet als der landwirtschaftliche Verkehr. Ob Radweg (Zeichen 240) oder Landwirtschaftsweg (KFZ verboten, ausgenommen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr) war mir hier auch nicht so ganz klar.
    Trotzdem: Sehr angenehm zu fahren. Guter sauberer Asphalt, relativ wenige Kreuzungen, hat Spaß gemacht.

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