Herr Wissing sorgt sich um die Sicherheit des Radverkehrs:
Und die dort verlinkten Beiträge gleich mit:
"50 Kilo ungebremst für alle" ist das Gegenteil dessen, was bei Kfz gilt. Da darf ein Mercedes G 500 wesentlich mehr hinten dran haben als ein Fiat 500. Seit Jahrzehnten bewährt. Folglich schreibt der Hersteller:
ZitatEbenso wichtig ist das Gewichtsverhältnis zwischen Fahrrad und Anhänger, damit der Anhänger beim Bremsen das Fahrrad nicht zur Seite schiebt. Da Fahrräder und ihre Fahrer sehr unterschiedliche Gewichte haben, ist es völlig unrealistisch, ein pauschales Maximalgewicht vorzuschreiben. Ein 80-kg-Mann auf einem 25-kg- Pedelec kann völlig problemlos auch einen 80 bis 100 kg schweren Fahrradanhänger abbremsen. Gerade schwer beladene Anhänger werden meistens mit schweren Pedelecs gezogen. Auch die boomenden Lastenfahrräder mit Eigengewichten von deutlich über 40 kg ermöglichen problemlos das Abbremsen von schweren Fahrradanhängern durch ihre große Masse.
Der Hersteller hat auch einen technologieoffenen (sowas mag ja die FDP) Vorschlag für die Bremsen: Vollbremsung aus 25 km/h = Bremsweg 7 m
ZitatDiese Forderung orientiert sich an der bisherigen geforderten Verzögerungsleistung von 3,5 m/s2 und schließt verschiedene Aspekte automatisch mit ein. Sie wäre für Fahrradfahrende und Behörden auch ohne technisches Verständnis leicht nachvollziehbar. Die nötige Verzögerungsleistung, die ein Fahrrad samt Anhänger erbringen muss, wird anhand der Länge des Bremswegs nachvollziehbar gemacht.
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Orientierung am gewünschten Ergebnis anstatt an theoretischen Berechnungen: Das sichere Abbremsen eines Fahrrads samt Anhängers im Straßenverkehr. Mit welchem Bremssystem die geforderte Verzögerungsleistung erbracht wird, ist dabei unerheblich. So ist die Regelung technisch offen für neue Entwicklungen und berücksichtigt die unterschiedlichen Voraussetzungen von Fahrer, Fahrrad und Anhänger.