• schon lustig, dass bis zu diesem Schild die Fahrbahn nicht beradelt werden darf, aber ab Schild muss dann auch der Fußverkehr auf der Straße laufen. bei identischer Verkehrsbelastung, bei identischer zhG?

    bestimmt nur Schild vergessen :S

    Wobei: in Jena hatten wir auch mal exakt diese Kombination, nur begann der Geh- und Radweg nie. Es war der Kotau vor den Kampfradlern, die auf dem Gehweg fuhren, die man vor dem Kreisverkehr aber dann doch noch mal an ein "Ende" erinnern wollte... :rolleyes:

  • Immerhin wird Radfahrern eine Umleitungsstrecke über die parallele Fahrbahn angeboten: Mapillary

    Bis es 250m weiter endlich wieder den rettenden "Radweg" gibt. Mapillary

    (damit auch MoFa-Fahrer sicher sind, natürlich mit MoFa-Freigabe).

    In Gegenrichtung sieht es so aus: https://maps.app.goo.gl/h4sDPLULbYr67Kbo7

    Das muss einer dieser atypisch gelagerten Fälle mit einer gegenüber §45 (9) S.3 nochmals erhöhten Gefahrenlage sein, der auch rechtfertigt, linksseitige untermaßie gemeinsame Geh- und "Radwege" mit Benutzungspflicht anzuordnen.