Kaufen?
Das ist keine neue Erfindung:
https://www.amazon.de/dp/B08NGKFMBP
Kaufen?
Das ist keine neue Erfindung:
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Was muss ich eigentlich tun, damit meine Umfrage mal von einem Modertor oder einer Moderatorin freigegeben wird? Titel der Umfrage ist:
Elektrische Unterstützung bei Pedelecs bis zu welcher Geschwindigkeit?
Erledigt. Sorry.
Diese Gedankenkette ist letztlich verquer. Würde der Helm hierbei einen signifikanten Unterschied ausmachen, dann sähe man das auch bei den Todesfällen, bei denen dann die behelmten stark unterrepräsentiert sein müßten. Sind sie aber nicht.
Vaude stellt Werbung in Social Media ein:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die anordnende StVB meinte, was sie da aufhängen ließ, nämlich, wer seinen Blecheimer durchs Gatter bekommt, darf da durch. Am Ende bleibt ein Verbot von Fuhrwerken und Reitern.
Es drückt eine Wertigkeit aus, die man natürlich nicht durch eine separate Nummernvergabe offiziell macht, denn dann wird es angreifbar.
...was Sie wieder einmal nicht belegen können.
Das wurde doch als Mutmaßung formuliert. Die muß man nicht belegen. Da reichen auch Indizien, in dem Fall also: Einmal oben und einmal unten auf dem Verkehrszeichen angebracht. Mir scheint das plausibel genug.
Ok, ich habe nun den Titel geändert, nachdem Ullie das wohl nicht übernehmen wollte.
Oder einfach den Titel dieses Threads anpassen, der sich von Beitrag #6 an bereits um die Frage der Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs dreht und so gut wie nirgends darum, wie viele Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung verkauft werden.
Wenn Du eine solche Diskussion weiterführen möchtest, dann mach ein entsprechendes Thema auf.
Und weil Threads löschen eben weniger elegant ist, habe ich es ja nun auch unterlassen. Aber versehen mit einem deutlichen Hinweis.
Wenn Ullie den Thread-Titel entsprechend anpassen möchte, ist das auch eine Option.
Eigentlich müßte ich hier gründlich auskehren und den halben Thread löschen. Stattdessen erinnere ich mal an die Überschrift:
Erstmals mehr E-Bikes als klassische Räder
Entweder dahin zurückkehren oder das Thema auslaufen lassen. Weiteres Off-topic werde ich hier jedenfalls abwürgen.
So wie ich das verstehe, ist das ein Räumzeit-Countdown, bei 0 kommt der Querverkehr, kein Wartezeit-Countdown
Ampeln mit einem solchen "Balkendesign" zählen nach meiner bisherigen Erfahrung immer sowohl herunter als auch wieder herauf, was auch hierzulande problemlos machbar sein sollte.
Man sollte sich da nichts vormachen: Seine Anhänger würden das lediglich als Beweis seiner Potenz betrachten. Und ihn erst recht wählen.
Der selbe Artikel ohne Paywall:
Verkehrswende 2.0: Brauchen wir einen Neustart?
ZitatVerkehrswende 2.0: Brauchen wir einen Neustart?
Es sind aufregende Zeiten. Wir befinden uns mitten in einer Situation, in der Herausforderungen unterschiedlichster Art für die Gesellschaft wachsen (Klimawandel, Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, Rechtsextremismus etc.) und gleichzeitig eine zunehmende Spaltung diese Gesellschaft zu lähmen scheint.
...
Niemand hier hat behauptet, daß Natenom oder sonstwer irgendetwas davon auch nur ansatzweise verdient habe. Du hattest gefragt, woher es kommt. Das wurde versucht, Dir teilweise zu beantworten. Nicht mehr, nicht weniger. Ein irgendwie geartetes Einverständnis ging mit diesen Antworten nicht einher. Also unterstelle es auch nicht.
Aber auch nur bei der Frage, wer nachher Matsch ist – das Szenario "greiser Radfahrer übersieht ein Auto, welches Vorfahrt hat" ist auch nicht gerade selten in der Unfallstatistik.
Das halte ich für relevant, gefährdet und (andere) gefährdend. Gegen letzteres wäre Handhabe möglich.
Das habe ich auch nicht behauptet. Es hat aber mit der Frage zu tun, ob die *gefährdenden* "Subjekte" mit Muskelantrieb oder Motor unterwegs sind.
Ich teile insoweit die Einschätzung von Ullie , daß regelmäßige Fahreignungstests und adäquate Tempolimits, den Unfall hätten verhindern oder aber zumindest die Unfallfolgen mindern können. Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.
Jo, so kurz nach dem Krieg vermutlich. Da gab es keine Verzeichnisse über alte Schilder mehr. Wenn die StVB für das VZ noch eine Anordnung in einem alten Aktenarchiv findet, werden die Teilüberschriften noch in Fraktur sein.
Gilt beim Ausfahren aus einem Grundstück nicht ohnehin §10? Warum dann das VZ 205?
Auf mich wirkst das so, als sei dunnemals dort eine Straßeneinmündung zwischen zwei Grundstücken gewesen und das VZ205 bei deren Beseitigung schlicht vergessen worden.