Beiträge von Peter Viehrig

    Es gibt die Straßenverkehrssicherungspflicht. Die hat aber Grenzen. Und wenn die Schachtabdeckung technisch i.O. war, bei Kontrollen keinerlei Auffälligkeiten zeigte, ein Verrutschen bisher noch nicht vorgekommen ist usw., dann hat der Betreiber/Verantwortliche erst einmal alles getan, was zumutbar ist.

    Das mag ja sein, daß der alles getan hat. (Es geht nicht um Schuld wohlgemerkt.) Das ändert aber genau nix an seiner Haftung für die Risiken aufgrund des Betriebes seiner Anlage. Vergleichbare Fälle gibt es auch im Straßenverkehr für Kfz-Lenker. Der Betrieb einer Anlage ist mit Risiken verbunden, für die der Betreiber selbstverständlich haftet. Dafür kann er sich versichern.

    dann könnte man die Baumkontrollen ja einstellen und sich darauf berufen: ist Natur.

    Das würde aus Haftung eine (bedingte) Schuld machen. Vorhersehbare Naturereignisse verpflichten zur möglichen Vorsorge, die natürlich ihre Grenzen in der Zumutbarkeit findet.

    Um es etwas anschaulicher zu machen: Wenn ich wegen eines Herzkaspars während der Fahrt vom Fahrrad stürze und im Nachgang dadurch jemand verletzt wird, hafte ich. Auch dann, wenn ich regelmäßig Sport trieb und alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen habe. Ich hafte aus dem Betrieb eines risikobehafteten Verkehrsmittels heraus. Schuld habe ich keine, hafte aber trotzdem.

    Baum wirft Ast ab = Naturereignis

    Extreme Hitze = Naturereignis

    Ein umknickender Ampelmast ist kein Naturereignis, ebensowenig wie ein plötzlich nachgebender Schachtdeckel. Daß für einen Betreiber auch bei sorgsamem und sachgerechtem Betrieb seiner Anlagen unvorhersehbare Restrisiken bleiben, ist klar. Das sind dann aber seine Restrisiken, nicht die anderer.

    Ich glaube diese Zahl auch nicht. Da fehlt wohl eine Null, man sieht solche Dinger ja alle Nase lang im Stadtbild.

    ich will das echt nicht verharmlosen: auch illegal auf einem Gehweg radelnd darf das nicht passieren. Und die Folgen mit künstlichem Hüftgelenk sind übel. Aber auf der anderen Seite gibt es eben Lebensrisiken, die leider leider für den ein oder anderen eben mal zum Verhängnis werden.

    Dieses Risiko ist aber aus dem Betrieb einer errichteten Infrastruktur erwachsen, für die ein Betreiber verantwortlich zeichnet. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt infrage gestellt wird, daß hier die Betriebshaftung greift, völlig unabhängig davon, ob diese Anlage nun regulär gewartet wurde, vor kurzem oder später, ob nun unzureichend oder nicht. Sie hat einer im Stadtleben zu erwartenden Belastung nicht standgehalten. Was muß sich das Opfer da um Ursachenforschung bemühen? Völlig absurd. Das kann der Betreiber intern mit seinen Auftragnehmern und Arbeitnehmern klären. Das ist allein sein Problem.

    Aber wie kommt es dazu?

    Das Hirn schaltet vom geruhsamen Automatikmodus im Großhirn auf den Panikmodus im Kleinhirn, der Dinosaurier in uns übernimmt und drückt das vermeintliche Bremspedal nun noch stärker, anstatt zu rationalisieren, daß es tatsächlich das Gaspedal ist. Das wäre Aufgabe vom Großhirn, das der Dino in diesem Moment aber blockiert. Der ist näher dran am Rückenmark und übernimmt dann die Motorik komplett.

    Deshalb können sich die Leute hinterher auch nur so schwer daran erinnern und verstehen sich selbst nicht. Logisch, da gibt es auch nix zu verstehen, denn es war keine Rationalität beteiligt.

    Das war dann für mich der Anlaß, der Autorin dann doch eine E-Mail zukommen zu lassen:

    Ich habe eine Antwort erhalten:

    Nun ja, "Leichtsinn", wohl eher Nachlässigkeit oder falsch abgespeichert, wie bei mir. Trotzdem, immerhin.

    nunja, bisher kann es sich an den Abschnitten ändern, die mit "sonstigen Radwegen" oder "Gehweg, Radverkehr frei" garniert sind

    Auch das hatte ich schon abgehandelt. Wenn man an *jeder* Einmündung ein Radar aktivieren muß, um eventuelles Blaublech hinter einer Hecke zu erspähen bzw. dessen Fehlen zu verifizieren, des weiteren abgleicht, ob es ein fahrbahnbegleitender Radweg ist oder aufgrund zu großen Abstandes zur Fahrbahn oder wegen von dieser abweichender Vorfahrtsregelung vielleicht doch nicht (merkste selbst, gell?), bleibt man halt oft auf dem Radweg und spart sich das (wenn man die Details der Regelungen überhaupt kennt). Und man spart sich die ewigen Diskussionen, in der man einem Wüterich im Blech anhand obiger Parameter zu erklären sucht, daß man das aus diesen und jenen Gründen jetzt darf.

    Das entfällt dann, denn man darf es immer. Und jeder weiß das (bald).

    Ich persönlich begrüße den quasi "Rücktausch" zwischen Parkstreifen und Radweg. Denn ein Radweg, der sich hinter parkenden Kfz tarnt, hat an jeder Einmündung die zu erwartenden Konflikte mit aus den Seitenstraßen einfahrendem und aus der Hauptstraße abbiegendem Fahrverkehr. Und eine mit dem Radverkehr geteilte Busspur links der Stehzeuge ist im Vergleich dazu erheblich besser.

    Aber das Vollzugsdefizit ggü. Falschparkern in zweiter Reihe wird dann wieder stärker wirksam. Denn in der zweiten Reihe zu parken, war mit der bisherigen Gestaltung kaum noch machbar, denn das blockierte den Kfz-Verkehr jedesmal komplett. Letztlich ist es aber auch hier ein rechtliches Defizit: Die Bußgelder betragen nur 10% einer vernünftigen Sollgröße und ein Abschleppvorgang sollte bei jedem Falschparker möglich sein, unabhängig von sonstigen, bisher notwendig hinzukommenden Faktoren.

    So werden Fahrradfahrer*innen ausgegrenzt, auch ohne "Radweg-Blauschilder":

    Na dann wurden beispielsweise hier die 0,1% für Hannover gefunden. Bereits für den Rest dieser Kreuzung und auch den großen Rest der Stadt Hannover bezweifele ich, daß man daraus einfach Kraftfahrstraßen oder Autobahnen machen kann. Und um die geht es zunächst ja. Aber wenn sich darüberhinaus jemand dort für eine Radverkehrsfreigabe engagiert, befürworte ich das ausdrücklich.

    und auf der Hans-Böckler-Allee würde man die Fahrspuren damit [Zeichen 254] ausschildern.

    Das wird schwierig, weil das Vz 254 die gesamte Straße einschließlich der Seitenräume für den Radverkehr sperrt. Man hätte in einem solchen Fall gute Aussichten, das rechtlich anzugreifen.

    Es würde vermutlich sehr wenig das Fahrradfahrer*innen-Verhalten verändern. Zum Beispiel auf der oben gezeigten Hans-Böckler-Allee. Und es würde auch nicht dazu beitragen, dass signifikant mehr Fahrradverkehr statt Autoverkehr stattfände, befürchte ich.

    Und ab hier drehen wir uns dann im argumentativen Kreis. Bisher kann es sich nicht ändern.

    Danke, dass flutscht. Ich hatte es auch schon bei archive.today probiert.

    Das ist am Ende der selbe russische Betreiber im Hintergrund mit dem selben, hierzulande mutmaßlich illegalen Dienst. Wird dort erstmalig eine Seite eingetragen, dauert das mitunter einige Minuten, bis diese lesbar bereitgestellt wird. Die muß man dann halt abwarten.

    Denn das würde Probleme an anderen Stellen verursachen. Zum Beispiel würden im Falle, dass davon massenhaft Fahrradfahrende Gebrauch machen würden, die Autolobby neue Tricksereien durchsetzen, mit denen sie Fahrradfahrende von "ihren" Fahrbahnen verbannt.

    Dafür hätte ich gerne Belege und Beispiele.

    Die Frage aber, wie du überhaupt die Fahrradfahrenden dazu bringen wolltest, massenhaft von ihrem Fahrbahn-Nutzungsrecht Gebrauch zu machen, bleibt ohnehin unbeantwortet.

    Die Antwort beginnt damit, daß sie es immer dürfen. Daß also die Frage danach entfällt und damit der permanente Radarblick nach blauen Schildern.

    Nach meiner Beobachtung gibt es auch schon jetzt jede Menge Möglichkeiten vorhandene Fahrradwege nicht zu benutzen. Das führt aber auch in den Fällen, in denen es rechtlich zweifelsfrei möglich ist, nicht immer dazu, dass die Angebotsradwege unbenutzt liegen gelassen werden.

    Massenhafte Unkenntnis der gültigen Regeln kann man lindern, indem man die Regeln vereinfacht. Radwege sind nie benutzungspflichtig und immer fakultativ, wäre eine solche. Die gegenwärtigen Regeln brauchen eingehende Beschäftigung mit dem Thema, die nur wenige Nerds aufbringen (wollen). Gleiches trifft auch zu für die Gültigkeit von Ampeln für den Radverkehr.

    Aber es gibt auch noch so einiges andere, dass ich für grundsätzlich richtig halte, sich aber nicht so ohne weiteres im großen Stil verwirklichen lässt.

    Diese Aussage impliziert falsches. Nämlich, daß sich Radverkehr nicht per sofort über die Fahrbahn abwickeln ließe. Für 99,9 Prozent der Fälle ist das schlicht unwahr, denn es ginge - sofort. Für die exotischen 0,1 Prozent der Fälle, in denen das tatsächlich per sofort unmöglich ist (mir fällt für Berlin jetzt kein Beispiel ein, aber es gibt wahrscheinlich ein, zwei oder auch drei), kann man Lösungen suchen und finden, wenn man die 99,9 Prozent per sofort gelöst hat.

    Und die einfachste Lösung dafür scheint mir tatsächlich die rechtliche, wie bereits hier von anderen vorgeschlagen, die Vz 237, 240, 241 von einer einhergehenden Benutzungspflicht zu entkoppeln.

    Aber das jünger als 11 Jahre stimmt doch so nicht.

    Da hast Du recht. Ich hatte das bei mir ebenfalls falsch abgespeichert mit "8 - 10 darf". Das war dann für mich der Anlaß, der Autorin dann doch eine E-Mail zukommen zu lassen:

    Ob den Leuten bewusst ist, dass es da Zusammenhänge gibt? :/

    Da aus der Meldung nicht hervorgeht, aus welcher Richtung die Unfallbeteiligten jeweils in die Kreuzung einfuhren und die Radwege in der Hoheluftchaussee dort nicht benutzungspflichtig sind und es im Eppendorfer Weg gar keine gibt, ist unklar, ob Radwege bei dem Unfall überhaupt eine nennenswerte Rolle gespielt haben. Es ist möglich, aber keinesfalls sicher.

    Nachtrag: Anhand des Videos scheinen beide die Hoheluftchaussee befahren zu haben, was eine Radwegbeteiligung wahrscheinlicher macht.