Man sollte sich da nichts vormachen: Seine Anhänger würden das lediglich als Beweis seiner Potenz betrachten. Und ihn erst recht wählen.
Beiträge von Peter Viehrig
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Der selbe Artikel ohne Paywall:
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Verkehrswende 2.0: Brauchen wir einen Neustart?
ZitatVerkehrswende 2.0: Brauchen wir einen Neustart?
Es sind aufregende Zeiten. Wir befinden uns mitten in einer Situation, in der Herausforderungen unterschiedlichster Art für die Gesellschaft wachsen (Klimawandel, Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, Rechtsextremismus etc.) und gleichzeitig eine zunehmende Spaltung diese Gesellschaft zu lähmen scheint.
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Niemand hier hat behauptet, daß Natenom oder sonstwer irgendetwas davon auch nur ansatzweise verdient habe. Du hattest gefragt, woher es kommt. Das wurde versucht, Dir teilweise zu beantworten. Nicht mehr, nicht weniger. Ein irgendwie geartetes Einverständnis ging mit diesen Antworten nicht einher. Also unterstelle es auch nicht.
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Aber auch nur bei der Frage, wer nachher Matsch ist – das Szenario "greiser Radfahrer übersieht ein Auto, welches Vorfahrt hat" ist auch nicht gerade selten in der Unfallstatistik.
Das halte ich für relevant, gefährdet und (andere) gefährdend. Gegen letzteres wäre Handhabe möglich.
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Das habe ich auch nicht behauptet. Es hat aber mit der Frage zu tun, ob die *gefährdenden* "Subjekte" mit Muskelantrieb oder Motor unterwegs sind.
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Ich teile insoweit die Einschätzung von Ullie , daß regelmäßige Fahreignungstests und adäquate Tempolimits, den Unfall hätten verhindern oder aber zumindest die Unfallfolgen mindern können. Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.
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Jo, so kurz nach dem Krieg vermutlich. Da gab es keine Verzeichnisse über alte Schilder mehr. Wenn die StVB für das VZ noch eine Anordnung in einem alten Aktenarchiv findet, werden die Teilüberschriften noch in Fraktur sein.
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Gilt beim Ausfahren aus einem Grundstück nicht ohnehin §10? Warum dann das VZ 205?
Auf mich wirkst das so, als sei dunnemals dort eine Straßeneinmündung zwischen zwei Grundstücken gewesen und das VZ205 bei deren Beseitigung schlicht vergessen worden.
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Dennoch bin ich sogar beim konzentrierten Abhören der Stau-Ansagen auf einer Fernfahrt komplett damit überfordert, mir beim einmaligen Anhören der Durchsagen die mich betreffende Autobahn-Nummer, Fahrtrichtung und Abschnitte zwischen Anschlussstellen zuverlässig zu merken.
Das ist doch recht leicht. Gerade bei den Fernfahrten hat man doch die jeweiligen Autobahnen im Kopf, die man entlang muß, schon um die jeweils richtigen Ausfahrten zu nehmen. Also bei mir war das Standard, gerade bei ungewohnten Fernstrecken. Im Deutschlandfunk haben sie die betroffenen Autobahnen immer in aufsteigender Reihenfolge nach Numerierung durchgenommen. Es war leicht, auf die entsprechenden Nummern besonders zu achten.
Heute betrifft mich das nicht mehr. Ich weiß also nicht, ob der DLF das noch so handhabt. -
Gibt es hier jemanden, der ernsthaft glaubt, Persönlichkeiten die "Rasen" wollten, würden sich morgens mit der Schere über die Tageszeitung hermachen und den Ausschnitt mit den Blitzerstellen herausschneiden, um dessen Inhalt anschließen auswendig zu lernen bzw. sich den Schnippsel als Spickzettel ins Portmonnee zu stecken oder ans Armaturenbrett zu heften?
Ich glaube, daß es zumindest jene beeinflußt, die parallel den Dudelfunk in ihrem Blecheimer laufen lassen, wo regelmäßig die Durchsagen über die Standorte der "Abzocker" durchgegeben werden, um an den entsprechenden Stellen dann doch mal die gewohnten 70 auf 52 zu drosseln.
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Hat jemand den Blick hinter die Paywall?
Probiere mal:
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Vielleicht taucht sie morgen nochmals auf
Das ist doch hinlänglich bekannt, daß Täter nochmal an den Ort ihrer Tat zurückkehren.
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Ist die überhaupt nicht zulässig oder ist sie als zusätzliche Glocke zulässig, zusätzlich zu der "helltönenden Fahrradklingel"?
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Ich hoffe, dass man endlich auch einmal von der Vorgabe einer "helltönenden Glocke" abkommt und die Möglichkeit einräumt, eine anständige Airzound zu verwenden, um in entscheidenden Momenten auf sich aufmerksam zu machen. Bislang hat mir sowas nur illegal das Leben gerettet.
Bereits eine Radlaufklingel wäre ein Gewinn. Die ist derzeit in Deutschland ebenfalls nicht zulässig.
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Naja, stell dir das mit der "Helligkeit" von Fahrradbeleuchtungen in den 1990ern vor – die hatten ja mehr mit Glimmlichtern als mit Licht zu tun und wären vermutlich kaum zu sehen gewesen.
Das wäre auch damals regulatorisch zu greifen gewesen. Das rechtfertigt kein Verbot, sondern allenfalls Standards.
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Ich kann mir gut vorstellen, dass früher (ich sag' mal "Seitenläufer-Epoche") einfach keine ausreichend guten Leuchten dafür zur Verfügung standen. Die Glühlämpchen verbrauchten recht viel Strom, das elektromechanische Relais war größer als ein "Winz-Chip" von heute. Die Batterien waren schwer. Und das ganze System sehr anfällig für Störungen.
Es war und ist bekloppt, weil die Option fürs Handzeichen immer gegeben war, ist und bleibt, ob die Blinker nun von einem Blei-Akku, Batterie oder Nady oder was auch immer gespeist werden, ob Glühobst leuchtet oder LED, spielt alles keine Geige. Das Verbot war bekloppt und ist es immer noch.
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Ich begrüße das und hoffe, daß dieses absolut unsinnige Verbot zeitnah endlich kippt. Es war schon immer einfach nur bekloppt.
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Mal abgesehen vom verkehrsgefährdendem Standort der Schilder: Das ist die Frage, die - nach meinem Kenntnisstand - noch immer rechtlich ungeklärt ist. Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.
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Das ist ein sonstiger Radweg ohne Benutzungspflicht, also ein sogenannter Angebotsradweg. Er ist nicht Teil der Fahrbahn, sondern ein eigenständiger Straßenteil. Bei ausreichender Restfahrbahnbreite darf man links der durchgezogenen Linie parken.