sondern aus § 2 I StVO (für Fahrzeuge, iVm § 28 II 1 StVO für Reiter) bzw. § 25 I 1 StVO für Fußgänger.
Dann ist der von Dir genannte Satz bei Zeichen 237 schlicht und einfach überflüssig, richtig?
Bei einem Hochbord nötigenfalls durch Piktogramme.
Also aus ein Gehweg wird mit einem Piktogramm zum Radweg. Ok.
Aber warum sollte ein Seitenstreifen nicht zum Radfahrstreifen werden?
Du schriebst:
Zitat
Das "Problem" liegt doch maßgeblich darin, dass es ohne Schild einfach nur ein Seitenstreifen mit Piktogramm ist.
Das passt doch nicht zusammen.
im Übrigen ist ein mit Bordstein abgegrenzter Weg eindeutig erkennbar nicht Fahrbahn
Genau richtig: Es geht um Erkennbarkeit. Sieht man es mit "normalem Menschenverstand" oder nicht?
Ein Fußgänger muss also seinen Kopf benutzen, um den Radweg anhand der Gestaltung erkennen. Manchmal ist es anderer Belag, manchmal ist es eine andere Farbe, manchmal nur ein Strich.
Und Du behauptest jetzt, dass ein "Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm" nicht ausreichend eindeutig ist.
Ich glaube, wir können das hier beenden. Wir werden uns in dem Punkt nicht einig.