Beiträge von Epaminaidos

    Nee, dann lieber sowas hier

    Hat jemand Informationen, was dieses Ding genau tun soll?

    Edit: Habe zumindest noch die offizielle PM gefunden und die Frage so selbst beantwortet. Die Visualisierung scheint pure Phantasie zu sein.

    "EduPin (TU München) mit einem digitalen Ansteck-Pin für Kinder, der Bewegungsdaten anonym aufzeichnet und Kommunen bei der datenbasierten, kindgerechten Verkehrsplanung hilft"

    Der Rest ist inhaltsleeres Geblubber über die Wichtigkeit von KI.

    Ganz nebenbei: Man kann Bewegungsdaten praktisch gar nicht anonym halten. Man muss nur schauen, wo das Gerät jeweils nachts und tagsüber ist. Schon ist es vorbei mit der Anonymität.

    Was ich mich (...) beim Ordnungsamt frage

    In Deutschland geht das bislang nicht. Unter anderem steht die Straßenverkehrsordnung (StVO) einer digitalen Parkraumüberwachung entgegen. Eine Novellierung wäre nötig. „Wir brauchen dringend eine Änderung der StVO“, sagt Herrmann. „Es muss rechtlich möglich sein, dass man die Kennzeichen dazu erfassen darf.“ Sie hofft beim Bundesverkehrsministerium auf baldige Einsicht. Immerhin sei auch die FDP, die das Haus mit Volker Wissing künftig besetzen wird, an einer Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen interessiert, argumentiert die Bezirksbürgermeisterin. Die Hoffnung ist nicht unbegründet: Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene hat sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP auf eine „Öffnung für digitale Anwendungen wie digitale Parkraumkontrolle“ verständigt.

    Edit: habe gerade nochmal nach einem aktuelleren Stand gesucht.

    Es scheint unverändert zu sein. Die Länder wollen wohl, der Bundesverkehrsminister will anscheinend nicht und schiebt den Datenschutz vor.

    Parken: Hamburg will Kameraautos gegen Parksünder einsetzen - Golem.de
    Autos mit Kameras sollen in Hamburg falsch geparkte Autos erfassen. Die Länder finden die Idee gut, das Bundesverkehrsministerium hat Fragen.
    www.golem.de

    Sorry, der Typ ist nicht nur "ein bisschen" drüber. Ich zeige selber Falschparker an, die mir tatsächlich im Weg sind.

    Wer aber in den Montur durch die Straßen zieht, sich vorne ans Fahrrad "POLIZFI" schreibt und als Hobby Falschparker jagt, bei dem stimmt etwas nicht. Auch wenn er inhaltlich natürlich Recht hat, beschädigt das das Instrument der Privatanzeige.

    Scheint so

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    selbst wenn die seltene Konstellation von allen drei Gegebenheiten eintritt, keine wirkliche Handhabe

    Die Höchststrafe beträgt 12 Monate und diverse Male war es sicherlich auch möglich, das Auto einzuziehen (s. §21 StVG).

    Die Möglichkeiten sind also vorhanden. Warum steigern Gericht die Strafe nicht konsequent?

    Bei 20 Verstößen müsste sie schon längst bei der Höchststrafe sein.

    Wie wird der Radverkehr an die Furt herangeführt? Wenn der Radweg erst unmittelbar vor der Kreuzung im scharfen Winkel an die Fahrbahn geführt wird, ist die Idee mit "vorher gesehen" obsolet.

    So eine Führung wie in Deinem Beispiel ist natürlich ein Problem.

    "Darmstadt fährt Rad" zielt aber auf das genaue Gegenteil. Es wird nicht auf solche schlechten Führungen abgezielt, sondern es soll eine grundlegend andere Führung erreicht werden. Verschwenkung weg von der Fahrbahn statt heran.

    Ich bin solche "Schutzkreuzungen" mal in Amsterdam gefahren. Mir wurde in kürzester Zeit mehrfach der Vorrang genommen. Ehrlich gesagt nicht weiter überraschend: Schau Dir in der Zeichnung die Situation oben rechts an. Oder unten links, wenn der Autofahrer noch einen Meter weiterfährt. Wie soll der Autofahrer jeweils den Radfahrer sehen, der noch 20 Meter entfernt ist?

    Dieser Radfahrer ist nicht mehr im rechten Außenspiegel und für den Autofahrer nur durch den hinteren Teil der hinteren Seitenscheibe sichtbar.

    Das ist tatsächlich der einzige Bereich, der bei PKW ernstlich schwer und bei LKWs teilweise gar nicht einsehbar ist.

    Und genau diesen Bereich "nutzt" die Schutzkreuzung, um Radfahrer an die Kreuzung zu führen.

    wobei es ja eigentlich kein Ding sein sollte, mal auf einem Speditionshof eine Kreuzung in den gewünschten Dimensionen abzumarkieren mit Sprühkreide und 5 Paletten Betonsteinen :|

    Ist schon passiert. Ich finde leider den Beitrag dazu nicht mehr. Es war irgendein Verband.

    Das Ergebnis war eindeutig, dass die "Schutzkreuzung" nicht schützt.

    Edit: Hier der Artikel von dem Versuch

    „Geschützte Kreuzung“ – Sinn oder Unsinn?
    Es ist doch immer wieder spannend, wie sich eine Handvoll Radaktivisten im Netz zusammentun, wenn sich eine Veröffentlichung gegen ihre Interessen richtet.
    www.udv.de

    Nun erhalte ich folgende Antwort:

    Da bekomme ich ja Hoffnung, dass ich auch noch eine erhalte.

    Inhaltlich räumt der ADAC also ein, dass der Artikel Radfahrer einfach eiskalt anlügt, das aber nur zu deren besten geschieht.

    Die sollen doch bitte einfach die Wahrheit schreiben: "Jeder Mensch macht Fehler! Pass auf Dich auf!"

    Das Darmstädter Design dürfte auch in diese Kategorie fallen.

    Das bestreiten die Darmstädter ja ganz massiv. Sie behaupten, dass der LKW an dieser Stelle schon im 90°-Winkel zum Radweg steht und der LKW-Fahrer den Radfahrer bequem durch die Seitenscheibe sehen kann. Das ist sicherlich nicht immer so. Und selbst wenn das so wäre, würden zwei wirklich nicht einsehbare Bereiche bleiben:

    1. der Bereich einige Meter neben der Tür (nicht mehr Rampenspiegel, aber noch nicht direkt einsehbar).
    2. Der Radweg noch vor der Verschwenkung (also in 10-20 m Entfernung). Denn für diesen Teil müsste der Fahrer ein paar Grad nach hinten schauen. Da ist aber bei einem LKW eine Wand.

    Es besteht doch gerade eine bauliche Trennung von der Fahrbahn, weil beide nicht eben mit der Fahrbahn verlaufen.

    Es geht um die Trennung zwischen Geh- und Radweg.

    Nö, durch § 25 Abs. 1 S. 1 StVO. Wer als Fußgänger einen Radweg benutzt, verhält sich ordnungswidrig.

    Du hast selbst geschrieben, dass ein schlecht erkennbarer Radweg erst durch das Piktogramm zum Radweg wird. Die Owi entsteht bei einem solchen also erst durch das Piktogramm.

    Genauso bei einem Schutzstreifen. Er durch das Fahrradpiktogramm wird die Nutzung des Streifens ohne Bedarf verboten. Beispielsweise könnten sonst Motorradfahrer diese Streifen für eine Art legale Überholspur halten.

    In der StVO ist auch klar geregelt, wozu ein Seitenstreifen benutzt werden darf und wozu nicht

    Hier geht es aber darum, was ein Seitenstreifen ist. Nicht, wozu er benutzt werden darf.

    Zeichen 295 heißt in der StVO: "Fahrstreifenbegrenzung, Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen". Der Verkehrsteilnehmer vor Ort muss aus den Gegebenheiten schließen, welcher Zweck es jeweils ist.

    Wenn du an eine Einmündung ein Schild stellst, auf dem steht: Hier anhalten!, dann sieht auch jeder, was gemeint ist.

    In der StVO ist auch klar geregelt, wie ein Stoppschild aussieht.

    Zu Radwegen gibt es nichts dergleichen. Deshalb müssen die Verkehrsteilnehmer (inkl. Fußgänger) vor Ort entscheiden, was wohl nach Radweg aussieht.

    Zu Radfahrstreifen gibt es auch keine Definition, wie sie genau aussehen. Aber hier bestehst Du darauf, dass es exakt Zeichen 237 + Zeichen 295 + Fahrradpiktogramm sein muss. Warum?

    Doch. Eine Führung ist baulich angelegt, die andere nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Auf dem Hochbord sind dann zwei Straßenteile vorhanden: Gehweg und Radweg. Da ist normalerweise keine "bauliche Trennung" vorhanden. Nur eine leicht unterschiedliche Gestaltung.

    Nö, weil das Piktogramm keinen Verbotsinhalt hat

    Dürfen Fußgänger auf einem Radweg im Weg stehen, wenn Radfahrer kommen?

    Das ist ein klares Verbot. Nur durch ein Piktogramm.

    Der Gesetzgeber hat klargestellt, was beschildert werden muss, damit nicht drauf geparkt werden darf

    Eben nicht. Darum geht es hier doch. Es gibt lediglich eine Verwaltungsvorschrift. Aber die richtet sich nunmal an die Verwaltung.

    sondern aus § 2 I StVO (für Fahrzeuge, iVm § 28 II 1 StVO für Reiter) bzw. § 25 I 1 StVO für Fußgänger.

    Dann ist der von Dir genannte Satz bei Zeichen 237 schlicht und einfach überflüssig, richtig?

    Bei einem Hochbord nötigenfalls durch Piktogramme.

    Also aus ein Gehweg wird mit einem Piktogramm zum Radweg. Ok.

    Aber warum sollte ein Seitenstreifen nicht zum Radfahrstreifen werden?

    Du schriebst:

    Zitat

    Das "Problem" liegt doch maßgeblich darin, dass es ohne Schild einfach nur ein Seitenstreifen mit Piktogramm ist.

    Das passt doch nicht zusammen.

    im Übrigen ist ein mit Bordstein abgegrenzter Weg eindeutig erkennbar nicht Fahrbahn

    Genau richtig: Es geht um Erkennbarkeit. Sieht man es mit "normalem Menschenverstand" oder nicht?

    Ein Fußgänger muss also seinen Kopf benutzen, um den Radweg anhand der Gestaltung erkennen. Manchmal ist es anderer Belag, manchmal ist es eine andere Farbe, manchmal nur ein Strich.

    Und Du behauptest jetzt, dass ein "Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm" nicht ausreichend eindeutig ist.

    Ich glaube, wir können das hier beenden. Wir werden uns in dem Punkt nicht einig.

    Nr. 2 ("Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.") bei VZ 237.

    Und daraus ziehst Du den Umkehrschluss, dass ohne Zeichen 237 anderer Verkehr erlaubt ist?

    Auch auf Hochbordradwegen ohne Zeichen 237?

    Aber selbst in den von dir aufgezählten Fällen hast du durch die bauliche Gestaltung (Hochbord) immer noch eine zumindest klare Trennung von der Fahrbahn.

    Und wie unterscheidet man Radweg und Gehweg?

    Für einen baulich nicht abgegrenzten Sonderweg braucht es VZ 237, weil dieses in Anlage 2 ein Verbot enthält.

    Welche Formierung genau meinst Du hier?

    Ein baulich angelegter Radweg kann auf verschiedenste Arten kenntlich gemacht werden. Es kann das klassische Rot ein. Manchmal ist es aber auch nur Asphalt statt Gehwegplatten. Oder sogar nur eine Linie auf dem Hochbord bei sonst identischem Belag.

    Es gilt, dass man den Radweg anhand der Gestaltung erkennen soll. Kurz: "sieht man doch".

    Aus welcher Textstelle genau folgerst Du, dass bei Radfahrstreifen "sieht man doch" eben nicht gilt?

    VZ 295 alleine sieht kein Verbot vor

    Wie bereits oben zitiert:

    Zitat von StVO Anlage 2 Zeichen 295 Ziffer 2a

    Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

    Und woher ergibt sich dann aus der StVO für einen solchen nicht beschilderten Streifen das Benutzungs- bzw. Parkverbot für Kfz?

    Woher ergibt sich aus der StVO, was ein unbeschilderter Gehweg ist? Was ein Radweg?

    Gar nicht.

    Das muss der Leser selber herausfinden.

    Dito beim Radfahrstreifen. Der Begriff wird einfach verwendet. Ohne jegliche Erklärung.

    Warum genügt Dir "Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm" nicht?

    Das "Problem" liegt doch maßgeblich darin, dass es ohne Schild einfach nur ein Seitenstreifen mit Piktogramm ist.

    Die StVO definiert überhaupt nicht, wie ein Radfahrstreifen aussieht. Das steht nur in der VwV, die für normale Verkehrsteilnehmer egal ist.

    Deshalb kann man durchaus davon ausgehen, dass ein Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm ein Radfahrstreifen ist und das Blauschild die B-Pflicht hinzufügt.

    Warum sollte ein Piktogramm dafür unzureichend sein? Normale Radwege werden oft sogar nur durch rote Oberfläche markiert. Da sollte ein Piktogramm auf Asphalt dicke ausreichen.

    Bei ausreichender Restfahrbahnbreite darf man links der durchgezogenen Linie parken.

    Sowohl Schutz- als auch Radfahrstreifen bedeuten absolutes Halteverbot für Kfz. Egal ob auf oder neben dem Streifen.

    Ist beides in Anlage 2 bzw. 3 StVO geregelt.

    Zitat von StVO

    Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

    Zitat von StVO

    Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.

    Weiter links ist auch nicht erlaubt, da die StVO zum Halten den rechten Fahrbahnrand vorschreibt. Und der Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn.