Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...
Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...
Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!
Also nee, das meinst du doch hoffentlich nicht ernst - oder? Als Fahrradfahrer wünschst du dir die Fußgänger*innen da hin, wohin sich die Autofahrerenden die Fahrradfahrenden wünschen.