Woche 26 vom 23. bis 29. Juni 2025

  • Geht ja gerade groß durch die Presse. Ich bezweifele aber, daß bei einer tatsächlichen Abstimmung genügend Leute den Hintern ins Abstimmlokal bringen. Aber versuchen sollen sie es ruhig trotzdem, ich wünsche viel Erfolg.

    Erfolg für Volksbegehren "Berlin autofrei"
    Eine Bürgerinitiative will per Volksentscheid Autos aus dem S-Bahn-Ring verbannen – rechtswidrig ist das jedenfalls nicht, sagt der VGH Berlin.
    rsw.beck.de

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Etwas Unglaubliches ist geschehen - SPD-Politiker haben eingesehen, dass Radfahrer (vor allem wenn es leicht bergab geht) eher zu den Fahrzeugen gehören als zu den Fußgängern (vor allem, wenn die vor einer roten Ampel warten):

    Ampel-Chaos an der U-Bahn: Lösung für bekannten Engpass geplant
    Wer schon einmal versucht hat, die Ampel an der U-Bahn-Station Hoheluft zu überqueren, dem wird das ständige Chaos zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern
    www.mopo.de
  • Bin gerade in Budapest. Mal abgesehen davon, das die Stadt erstaunlich, relaxt und Multikulti wirkt für die Regierung des Landes.

    ich bin zwar nur sehr begrenzt zu Fuß unterwegs in der Innenstadt, aber Radinfra in Kombination mit Blauschlider konnte ich bis jetzt hier kein entdecken. Radverkehr ist aber für eine Großstadt auch sehr mäßig.

    Einmal habe ich eine aufgemalte Spur gesehen, die wohl für den Radverkehr vorgesehen war. Aber ansonsten, nix. Viel Verkehrsberuhigt, Fußgängerzone gibts auch einiges.

  • tjanun.

    Gesetzgeber so: Fuß- und Radverkehr zusammen geht eigentlich nicht, ist echt blöd. Aber wenn es doch unbedingt sein muss, dann bitte nur innerhalb bestimmter Grenzen. Aber wie gesagt: das ist nicht gut.

    StVBn so: zack, hier, Gehweg + Radverkehr frei, VZ240... immer her damit, bevor das Gesocks auf der Fahrbahn fährt!?!?!

    Verkehrswacht jetzt: Fuß- und radverkehr bitte nicht zusammen...

    Was hat das für Konsequenzen: keine. X/

  • schön, wenn die Kinder schon früh erfolgreich lernen, dass buzzwording erfolgreich sein kann auch ganz ohne realen Nutzen des Produkts

    https://archive.ph/JMLfq

    is alles drin: KI, Sicherheit, Ultraschallsensoren am Rad.

    Was nicht drin ist: zu erklären, wie so ein bullshit die Sicherheit erhöhen soll.

  • Leute, die sehr schlecht sehen, gehören weder hinters lenkrad noch hinter den lenker. :|

    aber gut, spielen wir das durch.

    du fährst mit dem Rad. es piept und blinkt. was tust tu?

    ... genau. :rolleyes:

  • Na, also zunächst einmal haben sie sich für eine Imagekampagne der Boston Consulting Group einspannen lassen.

    Und dann zeigt sich wieder einmal das journalistische Niveau des Hamburger Abendblattes, indem die von DMHH gestellte Frage, inwiefern des Zeugs die Sicherheit erhöhen soll, gerade nicht erörtert wird. Angefangen von: kommt da ein Einheitsgepiepse und -geblinke, oder wird unterschieden nach "feindlicher SUV von schräg hinten" und "Lüneburger Stadtbus von rechts missachtet VZ 205", um nur zwei zu nennen?

    Ja, und dann reiße ich den Kopf herum und mache eine Vollbremsung, oder was? Wenn da KI verbaut ist, dann sollte doch mindestens eine Videoaufzeichnung ausgelöst und eine Verbindung mit 110 hergestellt werden. Vom situationsspezifischen Ausklappen eines 1,5 Meter langen Eisenstabes (rot-weiß gestreift, mit Wimpel) oder Auslösen einer Bazooka, die einen Paintball auf die Frontscheibe des zu dicht auffahrenden Busses schießt und dem Fahrer bei einem Lüneburger Kennzeichen "Hold Afstand, Du Dösbaddel" und bei einem Stuttgarter Kennzeichen "Bleib henda, Du Grasdackel" auf die Scheibe prägt, mal ganz zu schweigen, denn wenn KI, dann auch richtig ...

  • Hier ein weiterer Artikel zum Thema:

    Zitat:

    "Um die Sicherheit insbesondere von Fußgängern zu erhöhen, spricht sich die Deutsche Verkehrswacht (DVW) dafür aus, möglichst keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr anzulegen. Denn durch die zeitgleiche Nutzung solcher gemeinsamen Wege von Radfahrern und Fußgängern bestehe ein „erhebliches Konfliktpotenzial“, teilte der Verband nach einer Fachtagung und einer Jahreshauptversammlung in Lüneburg mit. Dadurch steige die Unfallgefahr. Die Verkehrswacht schlägt vor, Radfahrer und Fußgänger konsequent zu trennen und ihnen ausreichend Platz einzuräumen.

    Mit Pedelecs, Lastenrädern und E-Rollern seien in den vergangenen Jahren weitere Fortbewegungsmittel in den Straßenverkehr gekommen, sagte die Präsidentin der Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, in der Mitteilung. „Diese sind oft genug auf die Gehwege gelenkt worden - die Konflikte mit dem Fußverkehr waren vorprogrammiert“, sagte Lühmann. „Durch eine Trennung können wir den Raum für alle Verkehrsteilnehmende sicherer gestalten.“ "

    Diesen Satz habe ich in dem Text hervorgehoben, denn er weist darauf hin, was nicht in dem Text steht, woher der Platz nämlich kommen soll.

    "Die Verkehrswacht schlägt vor, Radfahrer und Fußgänger konsequent zu trennen und ihnen ausreichend Platz einzuräumen."

    Bedeutet das jetzt, dass konsequent alle gemeinsamen Fuß- und Fahrradwege, auch die außerhalb geschlossener Ortschaften zu reinen Fußwegen umgeschildert werden sollen, wirklich zu reinen Fußwegen? Denn in den wenigsten Fällen ist auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ausreichend Platz, um getrennte Fuß und Radwege draus zu machen.

    Beispiel Wunstorfer Landstraße:

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    Beispiel Brückstraße:

    Der gemeinsame Fuß- und Fahrradweg an der Brückstraße demnächst nur noch Fußweg? Oder wird von der Fahrbahn (oder dem Grünstreifen neben dem gemeinsamen Fuß- und Radweg) ein ausreichend breiter Streifen abgetrennt, um getrennte Fuß- und Fahrradwege zu bauen?

    Oder sollen die an vielen Fahrbahnen vorhandenen Parkplatzstreifen aufgehoben werden, um dort Platz zu schaffen für ausreichend breite Fahrradwege getrennt von den Fußwegen?

    Beispiel Göttinger Straße in Hemmingen: https://www.google.com/maps/@52.30566…SoASAFQAw%3D%3D

    Beispiel Landkreis Schaumburg, Niedernwöhrn:

    ebenfalls Niedernwöhrn, Gegenrichtung:

    Und was wird aus den zahlreichen Fußwegen, insbesondere denen außerhalb geschlossener Ortschaften, die in den letzten Jahren umgeschildert wurden zu Fußwegen mit dem Zusatz "Fahrradfahrer frei", weil aufmerksame Verkehrsbehörden festgestellt hatten, dass die vorhandene Breite nicht ausreichend ist, um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auszuschildern?

    Beispiel Niederwöhren, Ortsausgang Richtung Wiedensahl:

    Und was wird aus solchen Fußwegen mit Fahrradfahrer frei innerhalb geschlossener Ortschaften? Soll da das Fahrradfahrer frei einfach nur abmontiert werden, oder sollen dort Parkplätze aufgehoben werden, um einen ausreichend breiten Fahrradweg und ausreichend breiten Fußweg zu bauen?

    Beispiel Laatzen, Hildesheimer Straße:

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    Was wird aus den Hochbordradwegen, die einmal als verpflichtende Hochbordradwege ausgeschildert waren, die aber "entbläut" wurden und heute nur noch Angebotsradwege sind?

    Beispiel Niederwöhren:

    Und wie geht es jetzt weiter?

    Die Forderung ist keine neuen Fahrradwege anzulegen, die nicht ausreichend getrennt sind vom Fußverkehr. Da spart sich die Verkehrswacht die Unannehmlichkeit, zu den aufgezeigten Problemen Stellung zu beziehen. Wenn aber weiter Fahrradwege in Zukunft angelegt werden sollen, dann wird das mit erheblicher zusätzlicher Flächenversiegelung einhergehen, weil außerdem noch breite Gehwege zu bauen sind.

    Da erscheint es mir sinnvoller, das Tempo auf den Straßen deutlich zu reduzieren. Denn dass dort schnell gefahren wird, war ja bisher stets die Begründung dafür, dass separate Fahrradwege anzulegen sind. Auf Fahrradwege kann man dann verzichten. Und auf Fußwege auch, weil der Fußverkehr auf der Fahrbahn der Tempo-50 oder Tempo 60 max. Landstraße ebenso wie der Fahrradverkehr weniger stark gefährdet ist als bei hohem Autofahrertempo. Trotzdem funktioniert das nur mit weniger stark vom Verkehr belasteten Straßen. Es hilft alles nichts: Der Autoverkehr muss zahlenmäßig ganz drastisch reduziert werden! So konkret will die Verkehrswacht wiederum auch nicht werden.

  • Fuss e.V. informiert:

    Radfahren: Sind Regelbrecher Kleinkinder? - FUSS e.V.
    Ein Forschungsprojekt will Regelbrüche von Radfahrern mit äußeren Umständen entschuldigen, nicht mit freien Entscheidungen
    www.fuss-ev.de

    Radfahren: Sind Regelbrecher Kleinkinder?

    Sind Radfahrer wie Kleinkinder: schwach an eigenem Willen, passiv getrieben durch äußere Umstände? Unser Standpunkt ist das nicht – aber ein radfreundlich gemeintes Forschungsprojekt malt dieses klägliche Bild.

    Das Projekt „Rules“ der Universität Freiburg klingt erst einmal gut: Es will Regelverstöße im Radverkehr erklären und sammelt dazu Fälle auf seiner Website. Bei näherem Hinsehen entsteht aber der Eindruck: Das Projekt will vor allem Radfahrer von der Verantwortung für Regelverstöße freisprechen.

    Wer wissenschaftlich forscht, will normalerweise herausfinden, wie etwas ist, ob es so ist wie angenommen oder warum es ist, wie es ist. In jedem Fall ist das Ergebnis offen. Ganz anders bei „Rules“. Der dafür verantwortliche Psychologe Rul von Stülpnagel weiß schon vorher, was er zu Regelverstößen auf dem Rad erst noch erforschen will: „Wir möchten zeigen, dass (Hervorhebung von FUSS) viele Verstöße situativ zu betrachten sind und aus Unzumutbarkeit oder fehlender Klarheit im Straßenraum hervorgehen.“

    Er weiß also schon, was das Projekt erst noch belegen will: Die Situation ist meist schuld. Als nächstes unterstellt er: fast sämtliche Radler rüpeln. „Regelverstöße (z.B. auf dem Gehweg fahren) werden von nahezu allen Radfahrenden regelmäßig begangen.“ Als drittes weiß er: „Oft gibt es dafür aus Sicht der Radfahrenden gute Gründe.“ Nämlich die schlechten Umstände.

    Nur eins merkt er offensichtlich nicht: was für ein trauriges, fieses Bild des Radverkehrs er da malt. Nämlich eins, in dem „nahezu alle Radfahrenden“ gegen Regeln verstoßen. Wir dagegen kennen zum Gück etliche, die das nicht tun. Ihnen gegenüber ist seine Unterstellung grob unverschämt. Er ignoriert alle rücksichtsvoll Fahrenden, um Rücksichtslose weiß zu waschen.

    Zudem malt er ein Bild, in dem Radler nichts für ihr Verhalten können: Wenn die Situation schlecht ist, geraten sie irgendwie auf den Gehweg, dafür können sie inichts. Hier sieht er Radfahrer wie kleine, willensschwache, ganz von äußeren Umständen getriebene Kinder – unfähig, regeltreu und rücksichtsvoll mit dem Hirn zu denken und mit der Hand zu lenken.

    Wären Radler so, müsste man Radfahren verbieten. Zum Glück sind sie nicht so, sondern entscheiden frei für oder gegen das Gehwegfahren – und wie gesagt: Nicht wenige entscheiden dagegen. Die anderen erklärt Stülpnagel für unmündig.

    An dem Forschungsprojekt kann sich jede und jeder mit Online-Meldungen an dem Forschungsprojekt beteiligen. Unser Rat: Leute, klickt auf regelverstoesse.de und teilt mit, ob Ihr erlebte Verstöße als unausweichlich erlebt – oder ob es Radlern möglich gewesen wäre, rücksichtsvoll und regeltreu zu handeln.

  • Fuss e.V. zu Scootern:

    Verkehrsminister hetzt E-Scooter auf Fußgänger - FUSS e.V.
    Der neue Verkehrsminister Schnieder attackiert Deutschlands Fußgänger: E-Scooter sollen künftig auf einem Großteil ihrer Wege fahren dürfen. Und sie bekommen…
    www.fuss-ev.de

    Verkehrsminister hetzt E-Scooter auf Fußgänger

    Der neue Verkehrsminister Schnieder attackiert Deutschlands Fußgänger: E-Scooter sollen künftig auf einem Großteil ihrer Wege fahren dürfen. Und sie bekommen die ausdrückliche Erlaubnis, Fußgänger sehr eng zu überholen. Schnieder erlaubt, dass E-Scooter-Rüpel Fußgänger als lebende Slalomstangen missbrauchen. Für das Chaos durch abgestellte E-Scooter und Fahrräder präsentiert Schnieder keine Lösung, sondern lässt die Städte damit allein.

    Schnieder hat einen Referentenentwurf wieder hervorgeholt, den sein Vorgänger Volker Wissing nach heftigen Protesten still begraben hat. Seine hässlichsten Elemente:

    1. Das schwarz-weiße Schild „Rad frei“ an Gehwegen und Fußgängerzonen (Verkerhszeichen-Nr.1022-10) soll auch für E-Scooter gelten. Damit würde sich eine Flut von E-Scootern legal über die ohnehin strapazierten Wege gießen. Theoretisch müssen Räder und E-Scooter bei diesem Schild Schritttempo fahren, praktisch macht das keiner.
    2. Die Straßenverkehrsordnung gebietet heute in 5 Abs. 4 Satz 2: „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeuge Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m“. Nach dem Referentenentwurf soll es heißen „Beim Überholen von zu Fuß gehenden mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen Elektrokleinstfahrzeugen… Kurz: E-Scooter sollen das Sonderrecht bekommen, Fußgänger zu bedrängen. Diese Schikane kann sich nur ein besonders ignoranter E-Scooter-Lobbyist ausgedacht haben.
    3. Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist ein altes Gewohnheitsrecht – nirgends schriftlich fixiert, aber von Gerichten bestätigt. Jetzt soll es für Räder und E-Scooter in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden; dazu ist ein neuer § 12 Abs.4 a geplant. Für die legalisierte Gehweg-Vermüllung soll es ein Trostpflaster geben: es soll nicht gefährden und behindern dürfen. Das gilt zwar bisher schon für alle Handlungen im Verkehr, damit auch fürs Zweirad-Parken. Es wird aber täglich vieltausendfach ignoriert. Eine ausdrückliche neuen Regel für die Zweiräder ändert daran gar nichts.
    4. Ein winziger Fortschritt soll die Festsetzung sein, dass der Zweirad-Verleih auf Straßen und Wegen Sondernutzung ist, also von den Städten theoretisch verboten oder an strikte Regeln gebunden werden kann. Für Berlin und Nordrhein-Westfalen ist es längst Sondernutzung, aber geholfen hat es wenig.

    Fazit: Schnieders Ministerium behandelt Fußverkehr nach dem Motto „Schlimmer geht immer“. Die geplante Novelle würde genau das Gegenteil dessen bewirken, was die Bundesregierung gerade erst in der Nationalen Fußverkehrsstrategie verkündet hat.

    Die Alternative: Fußverkehr fördern – Zweiräder ordnen

    Ziel der Novelle sind einheitliche Regeln für Fahrräder und E-Scooter. Das finden wir grundsätzlich sinnvoll. Soll aber das Gehen gefördert werden wie in der Nationalen Fußverkehrsstrategie, dann muss eine Zweirad-Novelle ganz anders aussehen:

    • Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen wird nicht ausgeweitet, sondern stark eingeschränkt. Die jetzige Regel ist gescheitert, weil das Schritttempo-Gebot komplett ignoriert wird
    • Das Gebot, Fußgänger nur mit 1,5 Meter Abstand zu überholen, wird nicht für E-Scooter gestrichen, sondern auf Fahrräder ausgeweitet.
    • Wo Fahrräder und E-Scooter abgestellt werden dürfen, wird den Kommunen überlassen. Sie wissen am besten, wo es vor Ort verträglich ist und wo es stört.
    • Leih-Zweiräder dürfen nur in festen Stationen abgestellt und angeboten werden. Das hat sich in einigen Städten bewährt, die Chaos-Quote ist drastisch gesunken.
  • schön, wenn die Kinder schon früh erfolgreich lernen, dass buzzwording erfolgreich sein kann auch ganz ohne realen Nutzen des Produkts

    https://archive.ph/JMLfq

    is alles drin: KI, Sicherheit, Ultraschallsensoren am Rad.

    Was nicht drin ist: zu erklären, wie so ein bullshit die Sicherheit erhöhen soll.

    Ich habe es jetzt nur überflogen, aber macht Garmin Varia nicht seit ein paar Jahren so was? https://www.garmin.com/de-DE/p/698001/

  • Fuss e.V. informiert:

    https://www.fuss-ev.de/blog/aktuelles…d-regelbrueche/

    Radfahren: Sind Regelbrecher Kleinkinder?

    Sind Radfahrer wie Kleinkinder: schwach an eigenem Willen, passiv getrieben durch äußere Umstände? Unser Standpunkt ist das nicht – aber ein radfreundlich gemeintes Forschungsprojekt malt dieses klägliche Bild.

    Ich weiß nicht, wie viele Beispiele Fuss e.V. gefunden hat, die die These erhärten, bei diesem Projekt ginge es vor allem darum, dass Fahrradfahrer-Rüpelverhalten entschuldigt werden sollte.

    Problematischer finde ich, dass anscheinend die in der Regelverstoß-Karte gemachten Angaben anscheinend nicht überprüft und ggf. berichtigt werden. Zum Beispiel hier:

    Der Bus 100 fuhr an der Haltestelle Küchengarten vor und die Türen wurden geöffnet. Ich kam aber nicht zum Bus, weil 2 Radfahrer nicht anhielten. Dort ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben ( weisses rechteckiges Schild mit stilisiertem Fahrrad und Aufschrift frei)

    Das hier ist das weiße Schild:

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    Es ist ein Unterschied, ob ein von Fahrradfahrenden genutzter Weg, wie in diesem Fall der graue Weg, ausgeschildert ist mit [Zusatzzeichen 1022-10]oder mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Im zweiten Fall gilt eine deutlich höhere Verpflichtung gegenüber Fußgänger*innen, diesen volle Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.

    aus Regelverstösse.de, Ortsangabe: Am Küchengarten, 30449 Hannover

    Regelverstoesse.de

    So wie der Fall geschildert ist, wollte der Busfahrgast den Fahrradweg überqueren, um zur Bushaltestelle zu kommen. Er hatte sich noch nicht im Bereich der Bushaltestelle befunden. Der Fahrradweg wird hinter der Bushaltestelle vorbeigeführt. Es gilt in einem solchen Fall streng genommen keine Anhalteverpflichtung für den Fahrradverkehr auf dem Angebotsradweg. Ich würde auch nicht anhalten wollen. Vorsichtig weiter fahren, Tempo verlangsamen, jederzeit bremsbereit sein, Ja! Aber wenn ich anhalte und ein weiterer Fahrradfahrer neben mir oder kurz hinter mir sieht das anders und fährt weiter, dann könnte das gefährlich werden.

    In dem Textfeld für den Regelverstoß wurde aber eingetragen, es handele sich um einen Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben sei. Wenn das tatsächlich so wäre, dann gäbe es eine eindeutige Verpflichtung, den Fußverkehr zur Bushaltestelle nicht zu stören. In dem geschilderten Fall war es aber kein Fußweg, sondern ein Fahrradweg und der ist von Fußgängern zu respektieren. Ich fürchte, das ist nicht die einzige Falschmeldung bei Regelverstösse.de

    In dem Fall müsste man sogar sagen: Der Busfahrgast erfindet seine Regeln selbst und macht dann anderen einen Vorwurf, wenn sie sich nicht an seine Regeln halten, sondern stattdessen StVO-konform den Angebotsfahrradweg nutzen.

  • Ich musste auf dieser "Regelverstöße"-Seite auch schon, ich sach' ma', "korrigierend eingreifen":

    "Der gemeldete Regelverstoß "Fahren in falscher Fahrtrichtung" ist keiner, denn im Krohnstieg sind beide Hochborde als benutzungspflichtige Zweirichtungs-Rad- und Gehwege ausgeschildert. Der Fehler liegt also bei der Behörde."

    Ich habe mir vorgenommen, dort Dinge einzutragen, die von den Behörden versaut wurden, wie eben beidseitige Zweirichtungs-Radwege oder andere unsägliche Verkehrsführungen.

  • Ich musste auf dieser "Regelverstöße"-Seite auch schon, ich sach' ma', "korrigierend eingreifen":

    "Der gemeldete Regelverstoß "Fahren in falscher Fahrtrichtung" ist keiner, denn im Krohnstieg sind beide Hochborde als benutzungspflichtige Zweirichtungs-Rad- und Gehwege ausgeschildert. Der Fehler liegt also bei der Behörde."

    Ich habe mir vorgenommen, dort Dinge einzutragen, die von den Behörden versaut wurden, wie eben beidseitige Zweirichtungs-Radwege oder andere unsägliche Verkehrsführungen.

    Ist das die Stelle mit den Zweirichtungs-Fahrradwegen beidseitig?

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    Hier auf mapillary kann man sehen, dass es auf beiden Seiten jeweils ein Zweirichtungsradweg ist: Richtung Poppenbüttel

    Mapillary

    Gegenrichtung:

    Mapillary

    Was genau willst du da jetzt bei Regelverstoesse.de eintragen? Dass die Verkehrsbehörde zuwenige Schilder aufgestellt hat, die deutlich machen, dass es sich um Zweirichtungsradwege handelt auf den beiden Seiten der Straße mit Mittelstreifen zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen mit je zwei Fahrspuren?

    Oder meinst du, die Verkehrsbehörden hätten keine Zweirichtungsradwege ausschildern dürfen?