Beiträge von Schaumburger

    Aus-/Eingestiegen wüßte ich jetzt nicht. Das heißt aber natürlich nicht das ich die Unterführung nicht kenne, soviele Möglichkeiten die Bahnstrecke zu queren gibt es ja nicht. Vor allem das erste mal das ich da lang bin ist mir in Erinnerung geblieben, auch wenn es lange her ist.

    Ich kam aus Norden und landete also an der Stelle die Du via Google verlinkt hast. Da es ja kein Fahrbahnbegleitender Weg ist bin ich natürlich erstmal vorbei, aber da sah ich dann ja auch schon [Zeichen 254]. Schonmal toller Sicherheitsgewinn so ein Wendemanöver8o. Dann also durch den Fahrgasttunnel. Und auf der Südsseite dann - wo jetzt weiter? Damals gab es die Radwegweiser noch nicht, nur ein einzelnes gelbes Schild zu einem Ort, der mir nichts sagte (Schöttlingen). Aber war ja offenbar der einzige Weg weiter, also da lang. Um dann festzustellen, dass das eine Sackgasse ist und dieses „Dorf“ anders nicht erreichbar (verlassbar) ist. Also wieder zurück und irgendwie einen Weg Richtung Süden gesucht....

    Dieser Fahrgasttunnel einer S-Bahn Station ist natürlich überhaupt nicht geeignet. Radverkehr aufzunehmen. Nicht ohne Grund ist der Fahrgasttunnel in Haste ein [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1012-32], obwohl der deutlich breiter und lichter ist. Hier ist er ziemlich eng und noch dazu dunkel. Sehe nicht das das sicherer sein soll als die [Zeichen 254] Fahrbahn, da brauch ja nur mal einer die Treppe runter kommen... . Steht auf meiner laaaangen Liste von klagewürdigen Radfahrverboten.

    Bei mir (S-Bahn Station Kirchhorsten) ist das eigentlich ähnlich gelöst. Es gibt aber deutliche Unterschiede:

    - Überführung des Autoverkehrs statt Ünterführung

    - Die ist auch nicht für Rad-/Fußverkehr gesperrt

    - Die Unterführung bietet bessere Sichtverhältnisse und weniger scharfe Kurven.

    - Dafür hat man aber Drängelgitter aufgestellt.

    Gestern war glaube ich das erste Mal, das mir auf der Überführung eine anderere Radfahrerin begegnet ist. Da sie im Gegensatz zu mir ohne Hänger (mit dem ich sicher nicht durch das Drängelgitter komme), dafür aber mit Pedelec unterwegs war dachte ich sie würde wie ich Richtung Südhorsten abbiegen. Tat sie aber nicht. Sie hat dann wohl den Umweg dem Gitter vorgezogen.

    Einmal meinte tatsächlich ein Autofahrer mich anmotzen zu müssen weil ich die Überführung gefahren bin. Da war ich ohne Hänger unterwegs, für mich ist es oben rum aber auf alle Fälle kürzer. Und dank Drängelgitter auch schneller.

    allerdings ein normalsterblicher Pendler mit Anwesenheit im Bureau mit 220 Arbeitstagen ebenfalls knacken könnte.

    „Rechnen Sie bitte Hin- und Rückfahrt als eine Reise.“

    330 schaffst Du nichtmal wenn Du in einer 6-Tage Woche keinen Urlaub machst. Es sei denn Du pendelst (im Fernverkehr) mehrmals täglich.

    sind weiter 30 Jahre bedauerlicherweise leider nicht unwahrscheinlich

    Optimist. Für meine Strecke, also die an der auch Lindhorst liegt, seit 2012 ganz offiziell ein überlasteter Schienenweg, liegen die ersten Planungen für den 4-gleisigen Ausbau mindestens 100 Jahre zurück. (Eine Quelle, die erste Planungen vor den Krieg - also vor den ersten Weltkrieg - datierte kann ich aber nicht mehr finden). Passiert ist immer noch nichts.

    Wo findet man eigentlich diese Regel, dass Radwege nicht in beide Richtungen mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert werden dürfen?

    An sich wäre das ja die beste Lösung.

    Nirgends. Eine solche Regel gibt es nicht.

    Es wird in der StVO halt nur für linksseitige Radwege erwähnt:

    Zitat

    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

    Das heißt nur für linksseitige Radwege hat dieses alleinstehende Zusatzzeichen eine Bedeutung. Und da Zusatzzeichen alleine eigentlich nichts anordnen können, wird daraus geschlossen, das es rechtsseitig eben nicht geht.

    Nur - meiner Meinung nach - muss es rechtseitig ja gar nichts anordnen. Da ist halt ein rechtsseitiger, nicht benutzungspflichtiger Radweg. Ob da dieses Schild steht oder nicht ändert daran nichts. Das Schild kann eben nichts anordnen. Muss es ja aber auch gar nicht. Es ist dann eine reine Klarstellung.

    Der niedersächsische Leitfaden Radverkehr (Bild 18b, Seite 11 (Seite 15 der pdf)) sieht das auch so vor. In meinem heimischen Landkreis kenne ich aber nur ein einziges rechts alleinstehdends „Radfahrer frei“. Sehr verbreitet ist es aber im Landkreis Hildesheim.

    Der Bund-Länder Fachausschuss StVO hat sich dagegen für diese Kennzeichnung ausgesprochen:

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    Alle komisch, da im hohen Norden. Planung für Wind? Seigts ihr alle noch ganz sauber? Ich plane: Berg rauf auf dem Weg hin, dann Berg runter nach Hause. Geht immer, Wind spielt keine Rolle. Gute Planung und so. Bleibt Zeit für ein Bier auf dem Heimweg.

    Na genauso machen wir das doch auch. Nur gibt es in weiten Teilen Norddeutschlands eben nur den einen Berg: den Wind.

    Ich bin ja nur aus dem Norden, nicht aus dem hohen Norden, so dass ich den Luxus habe mir aussuchen zu können, ob ich gegen den Wind oder das Wesergebirge fahre...

    Keine Ahnung ob sich jemand darauf einlassen würde. Steht und fällt halt damit, ob man die Aufzählung der Schilder 237, 240 und 241 für eine abschließende Liste hält oder nicht. Auf mich macht sie schon diesen Eindruck.

    Ich muss dann wohl die Ingrid, machen, dieser Beschluss des bay. VGH ist noch recht neu und war mir bisher nicht bekannt.

    Leitsatz:

    Zitat

    Wenn eine Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 der Anlage 2 zur StVO gekennzeichnet ist, müssen Radfahrer nur die für sie bestimmten Sonderwege (Radwege) nutzen und dürfen auf den so gekennzeichneten Strecken nicht die Fahrbahn benutzen. Diese Zeichen entfalteten auch während der Geltung der früheren allgemeinen Radwegbenutzungspflicht eine auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Regelungswirkung und dienten als sog. gesetzeswiederholende Verwaltungsakte dazu, die Radwegbenutzungspflicht örtlich zu konkretisieren und dem einzelnen Verkehrsteilnehmer gegenüber zu verdeutlichen; es handelte sich deshalb nicht um bloße Scheinverwaltungsakte. (Rn. 29 – 31)

    Das widerlegt meine Argumentation zwar nicht vollständig, gibt ihr aber einen schweren Stand...

    Ist die Benutzungspflicht mit dem veralteten VZ eigentlich weiterhin gültig?

    Wieso weiterhin? ;)

    Sollte man mir wegen Nichtbenutzung eines z. B. mit Zeichen 244(alt) beschilderten Weges ein Bussgeld aufdrücken wollen würde ich folgendermaßen argumentieren:

    Die alten Zeichen 237(alt), 242(alt), 243(alt) und 244(alt) hatten lediglich hinweisenden Charakter, da vor der StVO-Novelle von 1997/1998 Radwege aufgrund ihrer Existenz benutzungpflichtig waren und nicht aufgrund der Beschilderung. Die Bedeutung der Anordnung einer Benutzungspflicht hatten sie daher nicht, es ist daher nicht ihre Gültigkeit eine solche anzuordnen.

    Darüberhinaus schlägt die abschließene Aufzählung der Verkehrszeichen 237, 240 und 241 in §2(4) Satz 2 als spezielle Regelung die allgemeine des §53 (2) 1. Man hätte ja auch schreiben können „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Verkehrszeichen angeordnet ist.“ Hat man aber nicht.

    Keine Ahnung ob sich jemand darauf einlassen würde. Steht und fällt halt damit, ob man die Aufzählung der Schilder 237, 240 und 241 für eine abschließende Liste hält oder nicht. Auf mich macht sie schon diesen Eindruck.

    Wenn der Abbiegassistent tatsächlich mit dem niederländischen Kreuzungsdesign überfordert ist, dann ist er auch an solchen Kreuzungen erst recht überfordert:

    https://m.westfalen-blatt.de/var/storage/im…_1024_width.jpg

    Aber klar, wenn man wie im gezeigten Fall dem Fahrrad-Geradeausverkehr ein Vorfahrt achten vor den Latz knallt, dann ist die Schuldfrage klar geklärt.

    Hier noch der Link zum Artikel mit dem o. g. Foto aus dem Westfalenblatt vom 20.11.20: https://m.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Mind…r-hellwach-sein

    Das Foto kam mir doch gleich so bekannt vor...

    Die Kreuzung ist nicht deshalb abzulehnen, weil dann "Dank" Verwaltungsvorschriften Bettelampel oder Vorfahrt achten Schilder oder Stoppschilder für Radler aufgestellt würden.

    Sondern die Verwaltungsvorschriften sind so zu ändern, dass die Kreuzung so funktioniert, wie sie gedacht ist, dass nämlich die Radfahrer*innen auf dem verschwenkten Radweg Vorrang haben für die Geradeausfahrt und der Abbiegeverkehr warten muss. Und zwar unmittelbar nachdem er die Ampel passiert hat, die ihm das Abbiegen ermöglicht hat.

    Ich habe es damals schon beim Artikel des Westfalenblattes geschrieben und ich wiederhole es nochmal: Die Verwaltungsvorschrift definiert den entsprechenden Abstand als Abstand zur Straße. Radwege, die Teil der Straße sind, werden davon also nicht erfaßt. Das sogenannte Fachbehörden die Begriffe Fahrbahn und Straße nicht verstehen (wollen), ist nicht das Problem der Verwaltungsvorschrift.

    Genau das habe ich mich auch gefragt. Klingt für mich wie eine Drohung.

    Außerdem frage ich mich, was denn an den abertausenden Kreuzungen ohne Radverkehrsführung an Extrabehandlung für Radfahrer installiert ist.

    Meine Vermutung ist, dass der Herr vom ADFC gar keinen Mischverkehr meint, sondern eine separate Radverkehrsführung auf der Fahrbahn zusätzlich zum Radweg. Also dass man eine solche bräuchte, wenn man keine Benutzungspflicht anordnet :( Denn echter Mischverkehr ist für den ADFC doch unvorstellbar?

    Man lernt nicht aus: alle nicht aufgerufenen Ziffern wurden scheinbar angenommen.

    Antwort auf meine entsprechende Frage in d.r.f:

    Zitat von Heydenbluth

    Unmittelbar vor der Abstimmung, ob der BR überhaupt die Novelle (also nach Berücksichtigung der eigenen Empfehlungen) haben will, gab es noch eine Frage nach den bisher nicht zur Abstimmung aufgerufenen Ausschußempfehlungen. Diese wurden angenommen.

    Zitat von Bokelmann

    Das macht man nur mit den Punkten, denen alle Ausschüsse, die sich zum Thema äußern, einstimmig (alle 16 Länder) zugestimmt haben. Wenn die Strichdrucksache mit den Ausschussempfehlungen nur einen in diesem radikelen Sinn unumstrittenen Punkt haben oder alle Ausschüsse sich jeweils (einstimmig) einig sind, wird der ganze TOP auf die "Grüne Liste" geschoben und der ganze Grüne Liste mit einem Aufruf zugestimmt. Oft umfasst die "Grüne Liste" bis zu zwei Dutzend TOPs. Letzten Freitag waren es 20 TOPs. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Nicht jedes Thema wird im Bundesrat parteipolitisch durchgehechelt. Der Bundesrat ist ein Organ, in dem oft die Meinung der Landesbeamten nach oben durchschlägt. Und die sicnd sich verdammt oft einig.

    Früher war da mal ein getrennter Fuß und Radweg mit blauem Schild gekennzeichnet. [Zeichen 241-30]

    Damals gab es aber auch einen hellgrauen und einen rot geplasterten Streifen.

    Bist Du Dir da sicher? Oder wann war damals? Ich bin mir sehr sicher, dass dort vor der Umwandlung in [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sämtliche Hochborde mit [Zeichen 240] beschildert waren. Die waren bzw. sind aber auch nicht in einem Zustand, der eine Sanierung nötig gemacht hätte, also wenn „damals“ länger 10 Jahre her ist dann vielleicht. Bin ja nur zugezogener Schaumburger. Ist eine der Stellen bei denen ich daran dachte tätig zu werden. ;)

    Ziffer 8 (Ablehnung Parkverbot für Fahrräder auf Fahrbahnen) wurde z.B. nicht aufgerufen.

    Das fänd ich den Hammer wenn das drinbleibt. War schon am überlegen, ob ich gegen diese Radfahrerbenachteilgung klagen könnte.

    Hintergrund: Mein Haus liegt an einer kleinen Kreisstraße, die nur einseitig einen Gehweg hat. Vor meinem Haus hat es nur einen (nicht asphaltierten) Seitenstreifen. Wer mich besucht, könnte mit einem Auto also weiterhin direkt vor meinem Haus parken. Mit einem Fahrrad nicht, da wär jeweils eine Fahrbahnquerung nötig. Allerdings habe ich auch eine riesige Einfahrt, in der locker ..zig Fahrräder Platz finden.

    Schaumburger

    Mir gefällt nicht, dass Fußwege einfach nur mit einem Radfahrer frei gekennzeichnet werden. [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dadurch wird meines Erachtens eine neue Kathegoerie "Radweg" eingeführt.

    Welche neue Kategorie soll das sein?

    Vorher war es ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/Radweg.

    Jetzt ist es ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/Radweg.

    Besser wäre es wenn es ein reiner Gehweg wäre, da gebe ich Dir recht. Aber besser als vorher ist es allemal.

    Wo ist denn dieser "Niedersächsische Leitfaden" nachzulesen, den du erwähnt hast?

    Es sieht ganz so aus, dass es da länderspezifische Unterschiede gibt. Das finde ich einmal mehr nervig. Wenn es um den Radverkehr geht, macht mal wieder jeder, was er will, so scheint es.

    Den Niedersächsischen Leitfaden hatte ich ja ins Spiel gebracht, ich erinnere an Bild 18b auf Seite 11/Seite 15 der pdf.

    Es unterscheidet sich weniger nach Ländern als nach Straßenverkehrsbehörden. Wie geschrieben, im Landkreis HI sind mir viele rechtsseitige [Zusatzzeichen 1022-10] begegnet, im Landkreis SHG (Schaumburg) überwiegt ganz klar [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]. Ich kenne nur ein einziges rechtsseitiges alleinstehedes [Zusatzzeichen 1022-10] im Landkreis SHG, dieses hier: