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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • Julius
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    • 20. Juni 2018 um 17:08
    • #1.261
    Zitat von Reipe

    Und "auf der Straße fahren ist natürlich nicht erlaubt".

    Weil der beidseitige Radweg, der den großzügigen freilaufenden Rechtsabbieger von der Autobahnabfahrt vor dem Zebrastreifen kreuzt und auf den man als Autofahrer wegen des ganzen Absperrmaterials und des mehr als besch***** Winkels kaum Einsicht hat, ja total sicher ist. ||

  • Julius
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    • 22. Juni 2018 um 20:58
    • #1.262

    Stand am rechten Fahrbahnrand nochmal genauso.

  • Christian F
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    • 28. Juni 2018 um 23:36
    • #1.263
    Zitat von timovic (12. November 2014)

    Kein Foto, da ich im Auto den Fahrerplatz okkupierte, aber eine Beschreibung des Gesehenen:

    Hochbordradweg entlang einer vierstreifigen (ohne Mittelteiler), innerörtlichen Straße, beidseitig Radwege mit Benutzungspflicht. Beschilderung [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-31][Zusatzzeichen 1060-11] bzw. wörtlich "Mofas frei". Der Weg ist ca. 150cm breit. Ich frage mich, neben der offensichtlichen Unterschreitung der Mindestmaße natürlich, ob es für die Mofafreigabe noch zusätzliche Anforderungen an Radwege gibt?


    Interessanterweise ist die Zweirichtungsfreigabe nicht immer schon dort gewesen, wie mir Streetview zeigt...

    Jeden Arbeitstag fahre ich diese Strecke, und seit dreienhalb Jahren warte ich bis endlich mal ein Mofa auftaucht. Heute war es dann soweit. Der ältere Herr auf seinem Motorfahrzeug hat konsequent den Zweirichtungs-Radweg in voller Breite genutzt und auf diese Weise verhindert dass man ihn überholt.

    Gelten für Mofas auf solchen Radwegen dieselben Ampelregeln wie für Radfahrer? Falls nicht, wird es ja auf dem Radweg noch komplizierter als es ohnehin schon ist.

  • Yeti
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    • 29. Juni 2018 um 08:52
    • #1.264

    Gemeinsame Geh- und Radwege, die in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig und für Mofas freigegeben sind, sehen im Landkreis Stade so aus.

    Bei der wirklich außerordentlichen Gefahrenlage auf der Fahrbahn geht es aber wirklich nicht anders *Ermessensspielraum im Interesse der Sicherheit ausgeschöpft* (Achtung, Ironie!) 8)

  • Ullie
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    • 29. Juni 2018 um 21:11
    • #1.265

    Baustellen-Beschilderung ist bisweilen sehr willkürlich. Gesehen auf der Fahrt mit der Stadtbahn durch Laatzen, Erich-Panitz-Straße. Das Foto wurde durch die Scheibe aufgenommen.

  • Alf
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    • 1. Juli 2018 um 09:49
    • #1.266

    München, Bodenseestraße Richtung stadtauswärts, kurz vor Germering:

    Es gibt also einen für beide Richtungen freigegebenen Radweg, welcher neben einem Gehweg verläuft. Anfangs verlaufen beide Wege unmittelbar nebeneinander, wenig später sind beide Wege durch einen schmale Grünstreifen getrennt. Doch dann sehen Fußgänger dies hier:

    Schade nur, dass Radfahrer hiervon nichts mitbekommen. Im Gegenteil: Das VZ 237 wird sogar nochmal wiederholt, ohne auf eventuelle Fußgänger aufmerksam zu machen:

    Hätte man den Radweg dann nicht wenigstens als gemeinsamen Geh- und Radweg ausweisen können?

    In der Gegenrichtung, also aus Richtung Germering kommend, sieht das ganze übrigens zunächst so aus:

    Aha, ein gemeinsamer Geh- und Radweg, auf welchem der Radverkehr in beide Richtungen abgewickelt wird. Doch dann...

    Das muss man erstmal sacken lassen!

    Das für Fußgänger gültige Lichtzeichen befindet sich übrigens links außerhalb des Bildes. Fußgänger und Radfahrer haben hier getrennte Lichtzeichengeber, wenngleich die Räumzeiten exakt identisch sind.

    Wenige Meter weiter zur Verdeutlichung nochmals das bekannte und charmante Zusatzschild:

    Hat man die Baustelle hinter sich gelassen, ändert sich an der Beschilderung natürlich nichts:

    Ich finde dies mal wieder ein typisches Beispiel dafür, dass gerade bei Baustellen überhaupt nicht nachgedacht wird. Die einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen werden ihren Weg schon suchen und finden. Schließlich geht und fährt ja doch jeder so, wie er will, was letztlich dann so wohl auch gewünscht sein muss. Erfordert schließlich auch einen niedrigeren Intellekt. Auf beiden Seiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Alf (1. Juli 2018 um 13:04) aus folgendem Grund: Text leicht verändert

  • Explosiv
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    • 1. Juli 2018 um 10:13
    • #1.267

    Die Fußgänger dürfen den Radweg nicht benutzen. Entweder sie wechseln die Straßenseite und finden dort einen Gehweg vor. Oder sie müssen die Fahrbahn benutzen. Der gebläute Radweg aber ist nur den Radlern vorbehalten.

    Eigentlich ganz einfach, oder?

    bye
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  • Schlau Meier
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    • 1. Juli 2018 um 10:19
    • #1.268

    Ja komm, man sieht doch was gemeint ist...;)

    Und wer hält sich schon an Regeln? Ein offizieller Radwanderweg darf in Stormarn (Ahrensburg...) auch da lang führen, wo man gar nicht fahren darf.

    (In die Gegenrichtung ist immerhin Anlieger frei) Reklamiert hatte ich das zwar schon vor Wochen, aber egal...

    Stefan

  • Explosiv
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    • 1. Juli 2018 um 11:32
    • #1.269

    So erzieht man die VT dazu, dass nicht alle VZ ernst zu nehmen sind.

    Aber wehe, sie sind mal ernst gemeint, dann ist die Entrüstung um so größer.

    bye
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    • 1. Juli 2018 um 11:57
    • #1.270

    Das ist doch nur die übliche Baustellenschrottbeschilderung. Wenn da überhaupt an irgendwas gedacht wird, dann an den Autoverkehr.

  • Fahrbahnradler
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    • 1. Juli 2018 um 12:25
    • #1.271
    Zitat von Explosiv

    So erzieht man die VT dazu, dass nicht alle VZ ernst zu nehmen sind.

    Aber wehe, sie sind mal ernst gemeint, dann ist die Entrüstung um so größer.

    Und wenn man die Behörde informiert, wird man angemault.

    »Sind Sie vom Fach?« wurde ich mal als Reaktion auf die telefonische Meldung eines [Zeichen 240] in einer Baustelle auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg gefragt - und zwar in einem Tonfall, der sich deutlich nach: »Wer sind Sie eigentlich, dass Sie es wagen, die Richtigkeit von Verkehrszeichen anzuzweifeln?« anhörte

  • Explosiv
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    • 1. Juli 2018 um 16:08
    • #1.272

    Sicher ist man als Radfahrer vom Fach, wenn es um Radfahrer geht.

    Ich hab das so noch nicht erlebt. Sowohl in Euskirchen als auch in Völklingen hatte ich einen guten Emailkontakt zum Ordnungsamt. Nur in Völklingen waren sie nicht immer einsichtig...

    bye
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  • Quiddje
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    • 2. Juli 2018 um 09:58
    • #1.273
    Zitat von Fahrbahnradler

    ... »Sind Sie vom Fach?« ...

    Ich sach mal so - du kennst dich aus:

    - in der Thematik theoretisch und praktisch,

    - über die Verwendung des Fahrrades und die notwendigen Notwendigkeiten,

    - über sehr viele schlechte (und möglicherweise positive) Beispiele an Verkehrsführungen, deren Beschilderung.

    Hiermit ernenne ich dich zum Sachverständigen für Verkehrsfluß!

    Wenn gewünscht ernenne ich jeden auf den die Punkte oben zutreffen ebenfalls zum Sachverständigen für Verkehrsfluß,

    beziehungsweise würde ich auch einen anderen Titel vergeben wenn jemanden ein besserer einfällt.

    Ich geh mal davon aus das ich selbst bereits von jemand anderem zum Sachverständigen für Verkehrsfluß ernannt wurde.

    Der Gedanke hinter meinem Text ist halb lustig und halb ernst. Genaugenommen sind wir als radelnde diejenigen die die Kompetenz haben einzelne oder alle unter uns zum Sachverständigen für Verkehrsfluß zu ernennen. Denn die täglichen Beispiele zeigen deutlich das die Entscheidungsträger in den Behörden und Firmen nicht über (diese) Kompentenz verfügen.

  • Explosiv
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    • 2. Juli 2018 um 10:34
    • #1.274

    Sachverständiger könnte ein Geschmäckle haben. Warum nicht Experte? Bei den Medien ist ja auch jeder Zweite, der was zu einem Thema absondert, direkt ein Experte. Allein diese Inflation der Terrorexperten nach einem Anschlag...

    bye
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  • zud_ritt
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    • 2. Juli 2018 um 11:11
    • #1.275
    Zitat von Fahrbahnradler

    »Sind Sie vom Fach?« wurde ich mal als Reaktion auf die telefonische Meldung eines [Zeichen 240] in einer Baustelle auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg gefragt

    Vom Hörensagen soll es helfen, von einer Behördennummer (428-) anzurufen...

  • DMHH
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    • 2. Juli 2018 um 12:54
    • #1.276
    Zitat von Fahrbahnradler

    »Sind Sie vom Fach?« wurde ich mal als Reaktion ...

    "Ich kann zumindest beurteilen, dass die Person, die das dort angeordnet oder aufgestellt hat, nicht vom Fach ist ..."

    :)

  • Yeti
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    • 2. Juli 2018 um 13:41
    • #1.277
    Zitat von DMHH

    "Ich kann zumindest beurteilen, dass die Person, die das dort angeordnet oder aufgestellt hat, nicht vom Fach ist ..."

    :)

    Leider haben solche Personen trotzdem oftmals die Befugnis, solche Anordnungen zu treffen.

    Wenn man mal genau hinschaut... :)

    Es ist leider oftmals so, wie Explosiv geschrieben hat. Den Behörden ist es eigentlich völlig Wurscht, was Radfahrer machen, solange sie die Autofahrer nicht behindern.

  • DMHH
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    • 2. Juli 2018 um 15:12
    • #1.278

    mein Halbsatz sollte auch eher als Antwortoption auf die unverschämte Frage der Dame am Telefon dienen :)

    Dass in Unternehmen und Behörden hier und da unfähige Leute sitzen - bekannt.

    Leider lässt sich bei der gegenwärtigen Kontrolldichte von Arbeitsstellen nicht von Außenstehenden beurteilen, ob die Anordnung oder die Ausführung in die Grütze ging. Oder beides.

    Aus Gründen der Fairness unterstelle ich der anordnenden StVB bei diesen Arbeitsstellen die Korrektheit ihrer Anordung. Erstmal...

  • timovic
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    • 2. Juli 2018 um 15:21
    • #1.279

    Theresienwiese München. Für Kfz gesperrt. Kreuzgefährlich! Ich sags euch!

  • Yeti
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    • 9. Juli 2018 um 12:54
    • #1.280

    Der Schützenverein in Apensen scheint nicht so erfolgreich zu sein.

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