• Kein Foto, da ich im Auto den Fahrerplatz okkupierte, aber eine Beschreibung des Gesehenen:

    Hochbordradweg entlang einer vierstreifigen (ohne Mittelteiler), innerörtlichen Straße, beidseitig Radwege mit Benutzungspflicht. Beschilderung [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-31][Zusatzzeichen 1060-11] bzw. wörtlich "Mofas frei". Der Weg ist ca. 150cm breit. Ich frage mich, neben der offensichtlichen Unterschreitung der Mindestmaße natürlich, ob es für die Mofafreigabe noch zusätzliche Anforderungen an Radwege gibt?


    Interessanterweise ist die Zweirichtungsfreigabe nicht immer schon dort gewesen, wie mir Streetview zeigt...

  • Kein Foto, da ich im Auto den Fahrerplatz okkupierte, aber eine Beschreibung des Gesehenen:

    Hochbordradweg entlang einer vierstreifigen (ohne Mittelteiler), innerörtlichen Straße, beidseitig Radwege mit Benutzungspflicht. Beschilderung bzw. wörtlich "Mofas frei". Der Weg ist ca. 150cm breit. Ich frage mich, neben der offensichtlichen Unterschreitung der Mindestmaße natürlich, ob es für die Mofafreigabe noch zusätzliche Anforderungen an Radwege gibt?


    Interessanterweise ist die Zweirichtungsfreigabe nicht immer schon dort gewesen, wie mir Streetview zeigt...
    http://maps.google.com/maps?ll=48.172…itdg&cbp=12,180.21,,0,8.2

    Das ist ja mein täglicher Arbeitsweg. Das zusatzzeichen-1000-31.pngist ungefähr da, seit die Kreuzung Allacher Str. / Wintrichring letztes Jahr (?) umgebaut wurde, und besteht nur auf dem Abschnitt zwischen Sickingerstr. und der Abzweigung zum Postsportverein, stadteinwärts. Auf der anderen Seite der Allacher Str. ist Geisterradeln nicht erlaubt. Ich vermute dass die Postsportler das gefordert und bekommen haben (damit sie nach 3 Weißbier noch legal links heimradeln können). Abgesehen von der grundsätzlichen Überlegung, dass, wer solche Schilder sät, auch woanders Geisterradler erntet, fand ich es bisher nicht so schlimm. Ein Mofa hab ich dort bisher noch nie auf dem Radweg gesehen.

  • Hallo,

    @Explosiv: du siehst (leider) richtig. Und natürlich gilt das exakt so auch für die Gegenrichtung X(
    @Spkr: der asphaltierte Weg führt ins Grüne, der Weg hinter der Baustellenabsperrung ist gemeint.

    Hier (wie mancherorts) wird wirklich so einiges dafür getan, dass Radfahrer*innen "sicher" auf dem Radweg unterwegs sind.

    VG

  • @Spkr: der asphaltierte Weg führt ins Grüne, der Weg hinter der Baustellenabsperrung ist gemeint.


    =O Den habe ich überhaupt nicht als "Weg" wahrgenommen! Und wenn ich längs der Straße fahren würde, käme ich auch kaum auf die Idee, ihn als "Radweg" anzusehen.
    Das [Zeichen240] Schild steht doch parallel zu dem fest installierten im Hintergrund und bezieht sich ganz klar auf den von der Straße weg führenden Feld-Wald-Wiesenweg! Oder nicht? 8)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das VZ 240 und die Baustellenwarnung wirken wie abgestellt (versehentlich richtig herum), um alsbald auf den Laster aufgeladen zu werden, so niedrig, wie die sind. Vielleicht nochmal am Mittwoch schauen?


    Dann wurde das VZ 240 aber schon sehr rechtzeitig abgestellt... ;)

  • Naja, im August ergab das Schild ja noch etwas Sinn, da bestand die Benutzungspflicht ja noch. Ich bin geneigt ein kleines bisschen Verständnis aufzubringen. Schließlich hat sich die Situation ja seit Aufstellung der temporären Schilder ja verändert.

    Man sollte also den Bauträger mal über eben jene Änderung unterrichten. Oft hilft es ja, wenn man die Verantwortlichen auf Fehler hinweist.

  • Diesmal hatte die StVB die geniale Idee die B-Pflicht aufzuheben, ohne dass zuvor Radler das angemahnt hatten?


    Natürlich nicht! Zwar wurde mir bereits im Juli 2012 von der zuständigen StVB mitgeteilt, dass die Aufhebung der RWBP in der Lenhartzstraße vorgesehen sei (ohne dass ich dieser widersprochen hatte, es ging damals um ein VZ 237 in der Robert-Koch-Straße), weshalb es allerdings noch zweieinhalb Jahre brauchte, um die blauen Schilder endlich abzubauen, erschließt sich mir nicht... X(
    Um Räumzeiten konnte es nicht gehen oder die bestehenden waren ermessensfehlerhaft berechnet, was einfach nachzuweisen ist. Der erste Abschnitt der Lenhartzstraße (ab Tarpenbekstraße) war noch nie benutzungspflichtig, was ebenfalls unerklärlich und unlogisch war.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Natürlich nicht! Zwar wurde mir bereits im Juli 2012 von der zuständigen StVB mitgeteilt, dass die Aufhebung der RWBP in der Lenhartzstraße vorgesehen sei (ohne dass ich dieser widersprochen hatte, es ging damals um ein VZ 237 in der Robert-Koch-Straße), weshalb es allerdings noch zweieinhalb Jahre brauchte, um die blauen Schilder endlich abzubauen, erschließt sich mir nicht...

    Ist denn jetzt auch der Zulauf der Robert-Koch-Straße auf die Lenhartzstraße ohne Blaublech? Ich erinnere mich da an ein [Zeichen 237] so halbwegs in der [Zeichen 274.1]