• Frag doch einfach mal die Behörde, warum das Schild da hängt.

    Warum fragen, es ist doch offensichtlich, dass Maltes Darstellung zutrifft. Das Vorfahrt-Achten-Schild [Zeichen 205] hat ja nur dann eine Funktion, wenn die Radler-Ampel ausfällt. Und in dem Falle gilt dann halt für Radfahrer abweichend von der Regelung Vorfahrtsstraße [Zeichen 306] das Verkehrszeichen Vorfahrt-Achten, damit auch ja kein Radfahrer auf die Idee kommt, sich auf die Vorfahrtsstraßen-Egelung zu verlassen. Das übliche Spiel halt: Wer keinen Stahlpanzer um sich hat, von dem wird erwartet, dass er sich devot verhält. Und bei "passender Gelegenheit" wie hier wird er auch noch mal extra drauf hingewiesen.

  • Warum fragen, es ist doch offensichtlich, dass Maltes Darstellung zutrifft.

    Vielleicht produziert die Behörde eine so groteske Antwort, dass man das irrige Schild da sofort wegbekommt.

    Oder die Behörde schreibt: »Danke für den Hinweis, wir machen das sofort weg.« (Ja, ich weiß, das ist wie Weihnachten und Ostern zusammen.)

  • München, Bundesstraße 2 zwischen Germering und München-Bodenseestraße, Fahrtrichtung München, rechter gemeinsamer Geh- und Radweg, generell beschildert mit [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31].

    Dann folgende Situation:

    Aua...!

    In der Gegenrichtung dann das korrekte [Zeichen 240]. War wohl nur noch eins übrig.

    Aber das hätte man sich auch sparen können, denn...

    ...wenige Meter vorher steht bereits das reguläre [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31]. Es wird also nichts neues angeordnet.

    Leider sind auf dem regulärem Schild noch die Reste der Klebestreifen zu sehen, als vor Monaten ebenfalls hier der Asphalt aufgerissen werden musste. Als die Baustelle dann beendet war, blieben die Klebestreifen noch einige Zeit auf dem Schild kleben. Aufgrund der Klebestreifenreste liegt der Verdacht nahe, dass die Klebestreifen damals doch wohl nicht von einer unautorisierten Person nachträglich entfernt wurden? Ich würde mir selbst ja niemals anmaßen, dies selber zu verändern...

  • Hallo,

    bin noch neu hier. In letzter Zeit fahre ich mal wieder mehr Rad und so richtig genau auf die Schilder geachtet habe ich bisher nicht (was nicht heißt, dass ich bisher nicht versucht habe, mich an Verkehrsregeln zu halten). Erst jetzt fällt mir aber auf wie irrsinnig das doch teilweise ist.

    Hamburg, Nagelsweg, Richtung Norden. Rechts ein Radweg auf dem Fußweg, nicht benutzungspflichtig. Links ein Radweg auf dem Fußweg, nicht benutzungspflichtig. Bis hier...

    In die Gegenrichtung übrigens ein ähnliches Bild, hier fängt die Benutzungspflicht rechts auch plötzlich mit der Baustelle an...

    Apropos, Halteverbot gilt für Eiswagen nicht, oder?

    Stefan

  • Es ist anzunehmen, dass für die temporäre Beschilderung keine verkehrsrechtliche Anordnung besteht und vom Baustellenbetreiber eigenmächtig bzw. aus Unkenntnis aufgestellt wurde. Solche Konstellationen gibt es bei Baustellen häufig. Da werden auch gerne mal Einrichtungs-Radwege spontan zu beidseitig zu benutzenden Radwegen oder zu beidseitig zu benutzenden gemeinsamen Geh- und Radwegen umgewidmet, obgleich die Breite des Weges aufgrund der Baustelle hierzu eindeutig nicht ausreichend ist und unklar ist, wo der linksseitige Radverkehr denn nun plötzlich herkommen soll. Vielerorts entsteht dadurch einfach nur Murks. Aber interessiert doch eh niemanden, denn Radfahrer halten sich doch sowieso an keine Regeln. Und wer sich dennoch an Regeln hält, der tut es spätestens jetzt dort nicht mehr.

    Man stelle sich bei einer Autobahnbaustelle einmal vor, das VZ 330.1 (Beginn Autobahn) wird vor und hinter der Baustelle auf der betreffenden Richtungsfahrbahn einfach in beiden Richtungen wiederholt. Ein Aufschrei ginge durch die Kraftfahr-Gesellschaft.

  • Guck mal, Blaue Sau, was ich auf deiner Lieblingsstrecke gefunden habe:

    Das war gestern, heute kam ich noch einmal vorbei und bewunderte diese lustige Idee, den schon lange nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg in einer Arbeitsstelle erstmal als benutzungspflichtig zu kennzeichen — Fußgänger und Radfahrer sollen ja schließlich auch etwas davon haben — und dann auch noch mit den Baufahrzeugen darauf zu parken:

    Dann fiel mir ein: In der Gegenrichtung hat man sich doch bestimmt auch etwas schönes überlegt, oder? Na klar:

    Hier kommt man noch nicht einmal den Kantstein hoch, um dann für fünfzig Meter auf der linken Straßenseite zu fahren. Das interessiert natürlich niemanden, es hält sich auch niemand daran, aber schön, dass wir gestern über doofe Geisterradler sprechen sollten.

    Und heute Abend hat man noch diese tolle Brücke gebaut. Ja, da soll irgendwie der Radverkehr in beiden Richtungen abgewickelt werden:

  • Pünktlich zum warmen Wetter sprießen die Arbeitsstellen geradezu aus dem Boden und es wird echt wieder aufgestellt, was gerade so im Bauhof herumlag.

    Baron-Vogt-Straße:

    Es kann nicht so schwer sein, diese beiden Schilder richtig herum aufzustellen. Das kann doch nicht so schwer sein. Und nun die bange Frage: Lief da einer mit dem blauen Schild los, merkte dann, Mist, das muss eigentlich an die andere Seite, und hat’s dann umgedreht? Immerhin war man ja so konsequent, gleich beide Schilder falsch herum aufzustellen.

    Und nun? Welcher Verkehrsteilnehmer guckt denn nun nach, ob die Pfeile richtig herum sind? Eigentlich müssten jene, die das Hindernis auf ihrer Seite haben, auch das Zeichen 208 bekommen, während der durchgängige Verkehr mit 308 beglückt wird. Aber irgendwie wird ier eh alles mit der Hupe geregelt, insofern… was soll’s.

    Kurz darauf: Luruper Hauptstraße:

    Dort gibt’s ohnehin seit Ewigkeiten keine Benutzungspflicht mehr, ich wundere mich gerade, wie das Zeichen 237 den Weg an den Pfosten gefunden hat. Wollte man im Bereich der Kreuzung aufgrund der Räumzeiten doch noch mal schnell eine Radwegbenutzungspflicht für hundert Meter einrichten? Weiß nicht. Nun soll das irgendwie ein freigegebener Gehweg sein, der dann mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Natürlich gibt es das obligatorische Hupkonzert, aber… ach, egal.

    Ich fahre hinten links um die Ecke und sehe das hier:

    Keine Ahnung. Fußgänger benutzen dann die Fahrbahn, Radfahrer den… Weg neben dem Radweg?

    Guckt sich das eigentlich nach dem Aufstellen noch jemand an?

  • Kurios, was ich gestern bei der Rückfahrt von der ADFC-Fahrradsternfahrt in München entdeckt habe. Damit Radfahrer, welche aus dem Bereich Schloss Nymphenburg kommen und nördlich des Schlossgartens auf die Menzinger Straße münden, treffen auf folgende Beschilderung, sofern die Weiterfahrt auf der linken Straßenseite angestrebt wird:

    Die Fahrbahn ist hier wohlgemerkt vierspurig. Der Grünstreifen ist recht breit. Nicht im Bild zu sehen ist die andere Richtungsfahrbahn.

    Hier ist das linksseitige Befahren des Radwegs also nicht erlaubt. Man kann bei dieser Gelegenheit hierbei natürlich die Frage stellen, ob das VZ 254 nicht für den gesamten Straßenquerschnitt gilt, die Menzinger Straße Richtung Westen also zumindest ab hier für den Radverkehr tabu ist. Aber ich will mal nicht so engstirnig sein. Statt dessen wenden wir uns einmal den Schildern daneben zu. Dort ist der Gehweg doch tatsächlich für Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit freigegeben. Das habe ich so auch noch nie gesehen. Aber woher wissen denn nun die armen Fußgänger, dass Radfahrer hier auf dem Fußweg fahren dürfen und dann noch entgegen der Fahrtrichtung? Ganz einfach, hiermit:

    Man beachte das Zusatzzeichen unter dem [Zeichen 239]!!!!!

    Damit weiß dann also jeder Fußgänger, dass mit Fahrrädern auf dem Gehweg zu rechnen ist?

    Andererorts findet man für Fußgänger ja zumindest [Zeichen 138-10], vor allem an Baustellen, wo nur für wenige Meter [Zeichen 240] gilt.

    Naja, wie auch immer... Ich denke, diese kuriose Regelung ist wohl darauf zurückzuführen, dass man dem Radverkehr nicht zumuten möchte, an dieser Stelle vier Straßen zu überqueren, um nach 80 Metern wieder nach links im Schlossgarten zu verschwinden. Dort beginnt nämlich ein neuer unbefestigter [Zeichen 240] Geh- und Radweg, der den Weg in weiter entlegene Münchner Stadtteile freigibt. Das Schlossgarten-Areal ist nämlich riesig! Nur komisch, dass dann nach diesem unbefestigten Weg der Gehweg, Radweg oder was auch immer an der Menzinger Straße nicht erneut mit [Zeichen 254] für den Radverkehr gesperrt ist.

    Wir waren eine Gruppe von sechs Radfahrern, welche also linksseitig auf dem Gehweg natürlich in Schrittgeschwindigkeit unterwegs waren und wurden vom entgegenkommenden Radverkehr, welcher auf dem Radweg unterwegs war, doch recht barsch angegangen, weil wir uns angeblich nicht regelkonform, da vermeintlich verbotenerweise links und dann noch auf dem Gehweg bewegten.

    Das habe ich jetzt gar nicht gewusst, dass Radfahrer so sehr darauf bedacht sind, sich an die Verkehrsregeln zu halten und andere Radfahrer freundlicherweise auch noch auf ihre Vergehen hinzuweisen. Donnerwetter...!!!

  • Das habe ich jetzt gar nicht gewusst, dass Radfahrer so sehr darauf bedacht sind, sich an die Verkehrsregeln zu halten und andere Radfahrer freundlicherweise auch noch auf ihre Vergehen hinzuweisen. Donnerwetter...!!!

    Das ist mit neulich auch passiert, und zwar als ich einen Fußweg, der für Radfahrer in beide Richtungen mit dem Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] freigegeben ist, nicht benutzte und stattdessen auf der Fahrbahn mit den Autos weiter fuhr, da brüllte mich ein Radfahrer vom Fußweg aus an, ich solle doch gefälligst den "Radweg" benutzen. Leider kam der mir entgegen, er fuhr also sozusagen auf der falschen Straßenseite, da der Fußweg in beide Richtungen freigegeben war für Radler. So hatte ich keine Chance einen kleinen Plausch über Radwegebenutzungspflicht etc. zu beginnen. Denn da war der schon wieder weg.

    Wie lange gilt noch mal gleich die Regel, dass Fußwege, die mit dem Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] für Radfahrer freigegeben sind, nicht benutzungspflichtig sind?

    "Eine Wende brachte erst die StVO-Novelle vom 07.08.1997." Internetseite "Radwegehass" http://www.frank-bokelmann.de/Radweg.htm

  • Das ist mit neulich auch passiert, und zwar als ich einen Fußweg, der für Radfahrer in beide Richtungen mit dem Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] freigegeben ist, nicht benutzte und stattdessen auf der Fahrbahn mit den Autos weiter fuhr, da brüllte mich ein Radfahrer vom Fußweg aus an, ich solle doch gefälligst den "Radweg" benutzen.

    Wohl ein typischer "Auch-Radfahrer" der 99% seiner Wege mit dem Auto zurücklegt und dadurch an Realitätsverlust durch Windschutzscheibenperspektive leidet.

  • Meiner Beobachtung nach haben die Regelverstöße durch Radfahrer mit Beginn der warmen Jahreszeit wieder deutlich zugenommen. Während mir im Winter nur vergleichsweise wenige Radfahrer auf der falschen Straßenseite entgegen kommen, ist es an jedem warmen Frühlingstag ein Vielfaches davon. Manchmal fahren hier mehr Radfahrer auf der falschen als auf der rechten Seite. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Radfahrer, die sich am wenigsten an die Verkehrsregeln halten, eigentlich die meiste Zeit Autofahrer sind.

    Klischee: Junge Frau, ca. Mitte 20, unterwegs auf dem linksseitigen Gehweg mit einem Hollandrad, 0,5 bar Luftdruck auf den Reifen, Kabel am Vorderlicht vor 7 Jahren abgerissen und seitdem nicht wieder angeklemmt. 8)