1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Mitgliedersuche
  3. Forum
    1. Unerledigte Themen
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  1. Radverkehrsforum
  2. Forum
  3. Radverkehr
  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • 1
  • 139
  • 140
  • 141
  • 180
  • Yeti
    Reaktionen
    5.247
    Punkte
    33.187
    Beiträge
    5.480
    Wohnort
    Stade
    • 7. Dezember 2022 um 10:45
    • #2.781

    Ich verstehe gar nicht, wo das Problem ist. :)

  • Autogenix
    Reaktionen
    1.001
    Punkte
    15.236
    Beiträge
    2.822
    • 7. Dezember 2022 um 11:12
    • #2.782

    Glaube das Problem ist, dass die Unterführung nur etwa 2,5m breit ist und sich wohl jemand unwohl gefühlt hat, wenn andere Radler entgegenkommen.

    Hab schon bemerkt, dass da einige nicht mehr lächeln, geht ja bergab, können schon mal 60km/h Differenz sein zwischen den Radlern.

    Ich habe jetzt erfolglos versucht mich kritisch selbst zu beobachten wenn ich auf der ST2054 fahre und kann leider nicht erkennen, wo die Gefährdung für die Radler auf dem Geh-/Radweg liegt. Weder zucke ich um McDonalds-Tüten aus dem Fenster zu schmeißen, noch hatte ich das Gefühl ich könnte über die Leitplanke nach unten fallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Autogenix (7. Dezember 2022 um 14:20)

  • Ullie
    Reaktionen
    1.035
    Punkte
    41.030
    Beiträge
    7.795
    Wohnort
    Hannover
    • 16. Dezember 2022 um 13:04
    • #2.783

    Wie nun? Ist jetzt Radfahren hier verboten oder erlaubt?

    Die Auflösung:

    Radfahren auf der Fahrbahn ist erlaubt, aber weil viele Radfahrer*innen das Holperpfalster lieber meiden, weichen sie auf den Gehweg aus, der allerdings nicht für den Radverkehr freigegeben ist. Da hat die Hausverwaltung dann in Eigeninitiative Abhilfe schaffen wollen.

  • arvoituksellinen
    Reaktionen
    323
    Punkte
    2.743
    Beiträge
    461
    Wohnort
    Kaiserslautern
    • 19. Dezember 2022 um 23:02
    • #2.784

    Hat das Fantasieschild, das da an der Hausecke hängt, eigentlich irgendeine rechtliche Aussagekraft?

  • Silence
    Reaktionen
    243
    Punkte
    3.563
    Beiträge
    656
    • 20. Dezember 2022 um 11:10
    • #2.785

    Nein

  • Pepschmier
    Reaktionen
    1.037
    Punkte
    15.427
    Beiträge
    2.836
    Wohnort
    Fürstenfeldbruck
    • 20. Dezember 2022 um 13:56
    • #2.786
    Zitat von arvoituksellinen

    Hat das Fantasieschild, das da an der Hausecke hängt, eigentlich irgendeine rechtliche Aussagekraft?

    Erinnert mich an "Hunde müssen draußen bleiben" :)

  • Alf
    Reaktionen
    593
    Punkte
    5.593
    Beiträge
    989
    Wohnort
    Landkreis Fürstenfeldbruck
    • 23. Dezember 2022 um 22:42
    • #2.787

    Und jedermann darf seine Fantasieschilder in den öffentlichen Verkehrsraum aufstellen? Oder ist ab dem Pfeiler Privatgrund?

  • simon
    Reaktionen
    365
    Punkte
    2.790
    Beiträge
    468
    • 24. Dezember 2022 um 00:04
    • #2.788

    § 33 II S. 1 StVO macht da keinen Unterschied zwischen privaten und öffentlichem Grund:

    Zitat

    Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 4) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.

  • mkossmann
    Reaktionen
    489
    Punkte
    4.814
    Beiträge
    856
    • 24. Dezember 2022 um 06:52
    • #2.789

    Wäre das eine Blitzerattrappe , wäre das sicher entfernt worden und der Aufsteller verklagt.

  • Epaminaidos
    Reaktionen
    2.851
    Punkte
    20.076
    Beiträge
    3.391
    Wohnort
    Berlin
    • 24. Dezember 2022 um 09:37
    • #2.790
    Zitat von Alf

    Und jedermann darf seine Fantasieschilder in den öffentlichen Verkehrsraum aufstellen

    Das Piktogramm auf dem Schild ist schon sehr speziell gestaltet. Mit Vollvisierhelm, Stoßdämpfer (?) und dicken Stollen an den Reifen.

    Kann es sein, dass dort die Ausläufer einer Downhill-Strecke sind?

  • Alf
    Reaktionen
    593
    Punkte
    5.593
    Beiträge
    989
    Wohnort
    Landkreis Fürstenfeldbruck
    • 27. Dezember 2022 um 19:17
    • #2.791
    Zitat von Epaminaidos

    Kann es sein, dass dort die Ausläufer einer Downhill-Strecke sind?

    Negativ.

  • Alf
    Reaktionen
    593
    Punkte
    5.593
    Beiträge
    989
    Wohnort
    Landkreis Fürstenfeldbruck
    • 31. Dezember 2022 um 14:10
    • #2.792

    Im Münchner Westen entsteht gerade eines der größten Neubaugebiete Europas für 25.000 Menschen auf 350 Hektar. Als ich jedoch an dieser Beschilderung vorbeikam, hatte ich gleich gar keine Lust mehr und bin umgedreht. Nun liege ich wieder faul auf dem Sofa. Das haben die nun davon...

  • DMHH
    Reaktionen
    3.671
    Punkte
    32.756
    Beiträge
    5.612
    Wohnort
    Jena
    • 31. Dezember 2022 um 19:51
    • #2.793

    wieder mal alles aufgestellt, was aufm pritschenwagen rumlag? :rolleyes:

  • Alf
    Reaktionen
    593
    Punkte
    5.593
    Beiträge
    989
    Wohnort
    Landkreis Fürstenfeldbruck
    • 12. Januar 2023 um 18:42
    • #2.794

    Eigentlich ist es ja sonnenklar: Wenn der Verkehr aus der einen Richtung mit einem negativen vorfahrtsregelnden Schild beglückt wird, sollte die andere Richtung doch eigentlich eine entsprechende Positivbeschilderung erhalten, wenn dieser Verkehr von links kommt. So ist bei einer T-Einmündung der Radverkehr, welcher auf den Querverkehr zufährt, mit [Zeichen 205] wartepflichtig. Nur komischerweise ist die StVB Fürstenfeldbruck der Ansicht, dass der Querverkehr kein [Zeichen 301] oder [Zeichen 306] erhalten soll.

    Es handelt sich um eine Straße bzw. Weg (wie auch immer man das nun nennen will...), welche im Querverkehr in beiden Richtungen als [Zeichen 240] ausgeschildert ist und im Abzweig als [Zeichen 239]   [Zusatzzeichen 1022-10] .

    So sieht das im Original aus:

    Es gibt dort keinen Bord- oder Rinnstein. Lediglich zwei Breitstriche, die wohl jedoch keine vorfahrtsregelnde Wirkung für den Geradeausverkehr haben dürften:

    Ich bin ja der Meinung, dass für den Querverkehr auf dem zweiten Bild "rechts vor links" gilt. Die offizielle Stellungnahme der StVB lautet jedoch:

    Die Anfrage wurde an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet und um Überprüfung gebeten.

    Die Überprüfung ergab, dass eine Positivbeschilderung entlang des G R bzw. G/Rf frei nicht zwingend notwendig ist. Die Negativbeschilderung von der Brücke kommend ist ausschlaggebend. Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat. Durch den Hinweis auf kreuzenden Radverkehr ist er trotzdem gewarnt und sollte entsprechend vorsichtig fahren. Die Beschilderung wird somit beibehalten.


    Es gibt jetzt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

    1. Entweder nehme ich ab sofort nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teil, da ich das mit der Vorfahrtsregelung bisher wohl immer falsch verstanden habe und wahrscheinlich wohl auch nicht mehr lernen werde (widersprüchliche Beschilderung, "ohne Schild hat man Vorrang" usw.) oder aber

    2. Die Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck tauscht mal schleunigst ihr Personal aus.

    Ich tendiere zu Nr. 2. Wie kann man dem Nachdruck verleihen?

    Im Übrigen liegt diese Örtlichkeit ca. 1.700 Meter von der Roggensteiner Straße in Emmering entfernt. Sind das die selben Entscheidungsträger?


    Zwischen Fürstenfeldbruck und Germering ist zumindest die Polizei übrigens der Meinung, dass bei annähernd gleicher Konstellation für den Radverkehr durchaus "rechts vor links" gilt. Und das, obwohl Radfahrer hier vor eine "Ausfahrt" gewarnt wird. Dabei ist ja wohl allgemein bekannt, dass Verkehr aus Ausfahrten ja wohl wartepflichtig ist:


    Gut, der Verkehr von rechts hatte damals KEIN Schild. Aber wenn von "Ausfahrt" die Rede ist, ist die Sachlage doch eigentlich klar.

    Erst nach diesem schweren Unfall mit einem Radfahrer, der wohl auch der Meinung war, dass Verkehr aus Ausfahrten ("Ausfahrt" ist eben nicht Ausfahrt...) wartepflichtig wäre, wurde zumindest an EINER von drei Ausfahrten eine Beschilderung angebracht, jedoch ebenfalls nur ein [Zeichen 205] . Der "Geradeausverkehr" von links erhielt hier - wie in Fürstenfeldbruck - ebenfalls nix.

    Gut, es ist jetzt in beiden Fällen (im zweiten Fall nach der Neubeschilderung) keine "feindliche" Vorfahrt. Beide Parteien bleiben theoretisch halt stehen und wundern sich jeweils, warum der andere denn nicht fährt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf (12. Januar 2023 um 19:45) aus folgendem Grund: Hinweis auf Parallele hinzugefügt.

  • Mueck
    Reaktionen
    737
    Punkte
    10.402
    Beiträge
    1.908
    • 12. Januar 2023 um 19:10
    • #2.795
    Zitat von Alf

    Eigentlich ist es ja sonnenklar: Wenn der Verkehr aus der einen Richtung mit einem negativen vorfahrtsregelnden Schild beglückt wird, sollte die andere Richtung doch eigentlich eine entsprechende Positivbeschilderung erhalten.

    Nicht unbedingt. Wenn es eine Situation wäre, wo eig. § 10 anzuwenden wäre, reicht die negative als Klarstellung, die auch wegfallen könnte, wäre § 10 klar genug. Dann wäre aber die Antwort ...

    Zitat von Alf

    Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat.

    ... Quark, ansonsten erst recht.

    Für § 10 käme hier m.E. aber wohl nur ein abgesenkter Bordstein in Frage (man sieht nicht, ob da einer ist?), denn ein Gehweg alleine ist m.E. kein Ausfahren aus einer Fußgängerzone nach § 10.

  • Fahrbahnradler
    Reaktionen
    4.483
    Punkte
    35.168
    Beiträge
    6.115
    Wohnort
    Hamburg-Langenhorn
    • 12. Januar 2023 um 19:23
    • #2.796

    Wie wäre es mit ein paar netten Mails: "Nach Ansicht der StVB in FFB gilt "Rechts vor Links" nicht für Radfahrer." Und dann ein paar Konsequenzen ausmalen: Radfahrer von links, Lkw von rechts: "Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat."

    An die Lokalpresse, an die Münchner Presse, an die Regionalverwaltung, an den bayr. Verkehrsminister, an Herrn Wissing und an die einschlägigen Verbände. Der einschlägigste von allen hat es so formuliert:


    Rechts vor links auch für Radfahrende verpflichtend?

    Ja. Die Vorfahrtsregel gilt für den gesamten fließenden Verkehr, also auch für nicht motorisierte Zweiradfahrende und Pedelecs. Gilt rechts vor links, spielt es für die Vorfahrt auch keine Rolle, ob die Radlerinnen und Radler auf einem Radweg fahren oder auf der Fahrbahn. In der Praxis kommt das aber baulich eher selten vor.

    Auch in Fahrradstraßen ist grundsätzlich rechts vor links vorgeschrieben.

  • Pepschmier
    Reaktionen
    1.037
    Punkte
    15.427
    Beiträge
    2.836
    Wohnort
    Fürstenfeldbruck
    • 12. Januar 2023 um 19:43
    • #2.797
    Zitat von Fahrbahnradler

    Wie wäre es mit ein paar netten Mails: "Nach Ansicht der StVB in FFB gilt "Rechts vor Links" nicht für Radfahrer." Und dann ein paar Konsequenzen ausmalen: Radfahrer von links, Lkw von rechts: "Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat."

    An die Lokalpresse, an die Münchner Presse, an die Regionalverwaltung, an den bayr. Verkehrsminister, an Herrn Wissing und an die einschlägigen Verbände. Der einschlägigste von allen hat es so formuliert:


    Rechts vor links auch für Radfahrende verpflichtend?

    Ja. Die Vorfahrtsregel gilt für den gesamten fließenden Verkehr, also auch für nicht motorisierte Zweiradfahrende und Pedelecs. Gilt rechts vor links, spielt es für die Vorfahrt auch keine Rolle, ob die Radlerinnen und Radler auf einem Radweg fahren oder auf der Fahrbahn. In der Praxis kommt das aber baulich eher selten vor.

    Auch in Fahrradstraßen ist grundsätzlich rechts vor links vorgeschrieben.

    Mooooment, so einfach ist das nicht :) . Im LK FFB gibt es schließlich auch [Zeichen 205] , die ausschließlich für KfZ gelten, aber nicht für Radfahrer. It's magic.

    So wurde es dem Richter beim Ortstermin in der Roggensteiner-Straße von den Vertretern der StVB erklärt und der hat wohl nichts darauf geantwortet.

    Ich vermute ja, er wollte nur schnell heim und einen Joint rauchen...

  • Alf
    Reaktionen
    593
    Punkte
    5.593
    Beiträge
    989
    Wohnort
    Landkreis Fürstenfeldbruck
    • 12. Januar 2023 um 19:50
    • #2.798

    Ich habe meinen Beitrag nochmals überarbeitet. Das mit meinen Verlinkungen fand ich doch ungünstig. So kann man alles direkt nochmal nachlesen, ohne zu klicken. Und ich habe die Einmündung mit den Breitstrichen hinzugenommen. Es gibt KEINEN abgesenkten Bordstein. Lediglich eine Markierung (siehe oben).

  • Alf
    Reaktionen
    593
    Punkte
    5.593
    Beiträge
    989
    Wohnort
    Landkreis Fürstenfeldbruck
    • 12. Januar 2023 um 19:59
    • #2.799
    Zitat von Pepschmier

    Mooooment, so einfach ist das nicht :) . Im LK FFB gibt es schließlich auch [Zeichen 205] , die ausschließlich für KfZ gelten, aber nicht für Radfahrer. It's magic.

    So wurde es dem Richter beim Ortstermin in der Roggensteiner-Straße von den Vertretern der StVB erklärt und der hat wohl nichts darauf geantwortet.

    Ich vermute ja, er wollte nur schnell heim und einen Joint rauchen...

    Du meinst sicherlich dies hier:

    Hinter der Einmündung geht es damals linksseitig übrigens mit [Zeichen 240] weiter. Heute nach Simons Klage hingegen mit [Zeichen 239]  [Zusatzzeichen 1022-10].

    Bilder

    • Schwalbenbergstraße.jpg
      • 370,95 kB
      • 1.524 × 560
      • 9
  • Pepschmier
    Reaktionen
    1.037
    Punkte
    15.427
    Beiträge
    2.836
    Wohnort
    Fürstenfeldbruck
    • 12. Januar 2023 um 20:09
    • #2.800
    Zitat von Alf

    Du meinst sicherlich dies hier:

    Hinter der Einmündung geht es damals linksseitig übrigens mit [Zeichen 240] weiter. Heute nach Simons Klage hingegen mit [Zeichen 239]  [Zusatzzeichen 1022-10].

    Ja, ein magisches Schild, das seine Bedeutung ändert, je nachdem, wer es anschaut. Bzw., je nachdem, welches Verkehrsmittel er benutzt. Die Idee könnte von einem Künstlerkollektiv oder vom Postillion kommen, finde ich.

    • 1
    • 139
    • 140
    • 141
    • 180

Ähnliche Themen

  • Hamburg: Todesfalle an der Kieler Straße

    • Malte
    • 28. September 2017 um 23:52
    • Hamburg
  • 110 bei zugeparkten Radwegen

    • Malte
    • 22. Mai 2017 um 12:40
    • Radverkehrspolitische Diskussion
  • Hamburg: PK 25 mischt den Holstenkamp auf

    • Malte
    • 16. Oktober 2017 um 11:14
    • Hamburg
  • Planungen für Alsterufer und Caffamacherreihe

    • bettercycling
    • 19. Mai 2017 um 20:08
    • Hamburg

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Mitglied
  • hugo790
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.0.20
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
Zitat speichern