Mir ist nun auch wieder die Begründung eingefallen: Die Piktogramme sind weder Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtung und müssen daher nicht von der Verkehrsbehörde angeordnet werden.
In Bayern wird das genau anders herum gesehen. Aus § 39 Abs. 5 StVO ("Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. [...] Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.") wurde geschlussfolgert, dass auch Piktogramme auf Geh- bzw. Radwegen Verkehrszeichen seien, weil sonst die Regelung für die Fahrbahnen nicht wirklich sinn ergibt.