Das Landgericht Landau lehnt die Schadenersatzklage eines E-Bike-Fahrers gegen das Land ab. Er war wegen eines Schlaglochs gestürzt, das durch das Land nicht repariert worden war. Tenor: Stimmt, das Land hat schuldhaft die Instandhaltung der Straße vernachlässigt, trotzdem kein Schafenersatz wegen Eigenverantwortung.
Interessant an diesem Fall: Dies ist der erste Fall „Recht im Alltag“, der von der Pressestelle des Landgerichts auch in Comicform behandelt wird.
https://lgld.justiz.rlp.de/presse-aktuell…m-alltag-1-2026 (eine hochaufgelöste Version der Grafik am Ende des Textes)