Woche 34 vom 22. bis zum 28. August 2022

  • Ich hab Dich schon verstanden. Dazu eben das Beispiel Mofafahrer, der sich diese Art von Gedanken nicht macht. Nämlich, wenn er überholt wird und dabei etwas passiert, dass er dann Teilschuld bekommen könnte.

    Das andere war nur Weiterspinnerei.

    Eine Mofa- oder Motorradfahrer läuft doch nicht Gefahr, eine Mitschuld an einem Unfall zu erhalten, weil er einen Radweg nicht benutzt hat, wie Yeti für sich als Radfahrer ins Feld geführt hat.

    Mit dem Motorrad werde ich i. d. R. nicht überholt.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich hab Dich schon verstanden. Dazu eben das Beispiel Mofafahrer, der sich diese Art von Gedanken nicht macht. Nämlich, wenn er überholt wird und dabei etwas passiert, dass er dann Teilschuld bekommen könnte.

    Vorgestern in Berlin:: Motorroller biegt von rechts ein, LKW von links. Der LKW auf der linken Spur zieht durch und überrollt den rechts neben ihm befindlichen Roller fährt so langsam, dass der Rollerfahrer versucht, ihn rechts zu überholen. In dem Augenblick zieht der LKW nach rechts und überrollt den neben ihm befindlichen Roller.

    Hätte es sich beim Roller um ein Fahrrad gehandelt. wäre Changing Cities schon auf den Mahnwachen-Barrikaden, und Zeitungs-Foren und Twitterfacebook würden heißlaufen, warum der Radfahrer nicht den unbeschilderten Radweg benutzte und dass die Politik sowieso mal wieder nix auf die Kette kriegt. So wars einfach nur eine ganz normale Tragödie.

    4 Mal editiert, zuletzt von Th(oma)s (26. August 2022 um 13:05)

  • Eine Mofa- oder Motorradfahrer läuft doch nicht Gefahr, eine Mitschuld an einem Unfall zu erhalten, weil er einen Radweg nicht benutzt hat, wie Yeti für sich als Radfahrer ins Feld geführt hat.

    Weiß ja nicht, wie es bei Euch ist, aber bei uns "dürfen" Mofas außerorts auf dem Radweg fahren. Es besteht also zumindest eine moralische Pflicht, bzw. die Möglichkeit und wir alle wissen §1 Rücksicht und so, das schnelle Vorankommen steht über allem.

    Recht lange Zeit hat man kaum noch welche gesehen bei uns, aber inzwischen gibts wieder "Gangs" sehr gemischten Alters, die mit den Teilen die Gegend unsicher machen, damit tauchen die Dinger auch im Alltag wieder ab und an auf.

    Im Gegensatz zu früher fährt aber in der Regel keiner mehr auf dem Radweg, sondern meistens auf der Fahrbahn.

    Es ist also gar nicht so abwegig, das ein findiger Porsche-Fahrer-Anwalt eine Teilschuld bei dem Mofafahrer sucht, wenn er beim 3. Spur aufmachen in den Straßengraben gefahren ist.

    Zitat

    Mit dem Motorrad werde ich i. d. R. nicht überholt.

    Raser !!11! ;)

  • Da bin ich mir unsicher. Wenn da ein Amtsrichter sitzt, dem das besonders wichtig ist und ein Anwalt,m ders versucht, würde es wohl auch eine Rolle spielen.


    Es gibt genug triftige Gründe, warum man mit dem Radl nicht den RW benutzt hat. Da dass ja in der Regel absichtlich passiert. Ich zumindest wäre bzw. bin nie um eine Ausrede verlegen, warum ich Fahrbahn radl,.

  • Weiß ja nicht, wie es bei Euch ist, aber bei uns "dürfen" Mofas außerorts auf dem Radweg fahren. Es besteht also zumindest eine moralische Pflicht, bzw. die Möglichkeit und wir alle wissen §1 Rücksicht und so, das schnelle Vorankommen steht über allem.

    Wenn irgendjemand dafür belangt würde, einen Zusatzzeichenweg oder "anderen Radweg" nicht benutzt zu haben, hätte ich schon ein Problem, das mit meinem Rechtsverständnis zu vereinbaren.

  • Auch schwer aber noch eher. Hängt dann vom Einzelfall ab.

    In dem Fall mit den Doppelüberholern sähe ich den Radfahrer nicht in der Verantwortung.

    Konstruierter Fall: Außerhalb geschlossener Ortschaft, blauer Radweg vorhanden, Radfahrer fährt auf der Fahrbahn. LKW überholt Radfahrer mit 1,5 m Abstand statt 2, der erschreckt sich, verreißt den Lenker und fällt um.

  • Konstruierter Fall: Außerhalb geschlossener Ortschaft, blauer Radweg vorhanden, Radfahrer fährt auf der Fahrbahn. LKW überholt Radfahrer mit 1,5 m Abstand statt 2, der erschreckt sich, verreißt den Lenker und fällt um.

    Wer bei 1,5m umfällt, hat es verdient, zu Unrecht verknackt zu werden. :evil:

    Hinweis: die 2m sind eine Vorgabe, die verhindern soll, dass die im Vorfeld unbekannte Unschärfe der Fahrlinien zu konkreten Gefährdungen beim Überholen führt. Wenn man im Nachhinein feststellt, dass es während des Überholvorganges zu einer 1,5m-Annäherung (oder auch weniger) gekommen ist, dann ist das kein Bug, sondern Feature des Konzepts "Sicherheitsabstand". Genau dafür, dass es dann immer noch 1,5 m waren (und nicht minus 50cm) war die Vorgabe da. Würden Rad und Überholer dagegen wie auf Schienen geradeausfahren, bräuchte man die riesigen Sicherheitsabstände nicht.

  • Würden Rad und Überholer dagegen wie auf Schienen geradeausfahren, bräuchte man die riesigen Sicherheitsabstände nicht.

    Sehe ich im Prinzip genauso. Ein halber Meter ist da für die Fahrlinienunschärfe des Überholenden eingeplant.

    Dennoch hat unsere Verkehrsbehörde schon damit gedroht, statt eines geplanten Radfahrstreifens sämtlichen Radverkehr auf den Gehweg zu verlagern, wo der Abstand zwischen Bordstein und Tramwagen im Feststellungsentwurf 2,05 m beträgt.

    CKO
    21. März 2022 um 16:46

    Dabei könnten sie noch bis zu 40 cm rausholen, wenn sie in der Fahrbahnmitte statt 3,90 m nur 3,10 m lichte Breite für linksabbiegende Kfz lassen.

  • Jetzt wirds spannend. Die FDP möchte beim Klimaschutz die Sektorziele abschaffen und statt dessen das "Gesamtbild betrachten".

    Bin gespannt, welcher faule Kompromiss diesmal rauskommt. SPD auf Tauchstation, Grüne fallen wieder um?

    Klimapolitik: Wissing düpiert Expertenrat
    Der Verkehr muss mehr Treibhausgase einsparen, doch das FDP-Ministerium legt einen völlig unzureichenden Plan vor.
    www.sueddeutsche.de
  • Bauernschlau ist die FDP schon. Einerseits setzt sie auf Ausbau von Rad und Fußverkehr, denn das dauert und man kann viel für die Zukunft aufschreiben und erst einmal wird nix passieren, damit vergehen schnell zwei Legislaturen, bevor man mit großen Augen "ja da schau her" sagt, "haben die Landkreise und Gemeinden die Töpfe gar nicht abberufen. Aber da können wir doch nix dafür."

    Und andererseits, sollte das überhaupt passieren, falls ein Ministerium anfängt ordentlich für den Klimaschutz zu arbeiten, legen die anderen gleich die Hände in den Schoß und machen nix mehr. Die FDP-Version von "der Markt regelt das, für uns".

  • Ich mag es ja auch nicht, wenn Leute auf dem Gehweg fahren. Aber das geht mir dann doch zu weit...

    POL-PPMZ: Mainz - Autofahrer bedroht Radfahrer mit Baseballschläger | Presseportal

    Es ist einer der Gründe, warum ich das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg nicht allzu sehr "auf dem Kieker" habe. Klar ist es nicht gut, wenn Fahrradfahrer*innen auf dem Gehweg fahren. Andererseits es gibt Fahrbahnen, die in einem so schlechten Zustand sind und/oder von Autos so stark dominiert werden, dass ich ein gewisses Verständnis für Menschen aufbringe, die auch dann auf einem Gehweg radeln, wenn der nicht für den Radverkehr frei gegeben ist. Zumindest dann, wenn das sehr vorsichtig geschieht.

    Jemand, der mit dem Prügel in der Hand auf eine Fahrradfahrer losgehen will, weil der unerlaubt den Gehweg benutzt, dem muss ich nicht noch damit Zündstoff geben, dass ich an Fahrradfahrern herummäkele, die gelegentlich den Gehweg benutzten, ohne dabei jemand zu gefährden.

    Nach meiner Beobachtung geht da die Autofahrerschaft sehr komplizenhaft vor. Es kommt eher selten vor, dass sich zum Beispiel ein Autofahrer über einen anderen beschwert, zum Beispiel wenn Autofahrer zu schnell fahren, oder an Gefahrenstellen nicht abbremsen, oder im Parkverbot oder Halteverbot parken. So ein komplizenhaftes Vorgehen sollte man nicht übernehmen. Aber auch nicht in Selbstbezichtigungs-Orgien verfallen.

    3-Sat-Video über Flagellanten:

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