Beiträge von Th(oma)s

    aus: Mikromort: Wie wir unser eigenes Sterberisiko errechnen können, dlf vom 17.12.2020

    [...]

    Dass das Fahrradfahren im Vergleich zum Autofahren so schlecht abschneidet, halte ich für einen Rechenfehler.

    Jedenfalls sind die Daten nicht mit deutschen Werten berechnet, sondern gelten für US-Verhältnisse.

    Deutschland hat derzeit im Schnitt ca. 450 gestorbene Radfahrer jährlich bei einer Gesamtfahrleistung von 45 Mrd Kilometern. 45.000.000.000 / 450 = 1 Todesfall je 100 Millionen km. Für 1 Micromort müsste man demnach in Deutschland 100 km Radeln (100.000.000/1.000.000).

    Spannender wäre für Viele an dieser Stelle sicherlich die Überlegung, wie hoch das Risiko wäre, unverschuldet einem Zusammenstoß mit einem fahrenden KFZ zum Opfer zu fallen. Von den 450 Toten p.a. entfallen nur ca. 100 auf schuldige KFZ-Führer, so dass sich die zurückzulegende Distanz für je einen Mikromort entsprechend auf 450 km erhöht.

    Für einen realistischen Vergleich wäre allerdings nicht der Bezug auf die zurückgelegten km entscheidend, sondern das pro Zeiteinheit wirkende Risiko der Tätigkeit. Das allgemeine Sterberisiko je Tag zB ergibt sich aus der mittleren Lebenserwartung; für 80 Jahre also [(1/(80 x 365))*1.000.000] bzw. 34 Mikromort am Tag. Vielradler mit 5.000 Jahres-km kommen für Radeln auf [(5000/450)/365] bzw. 0,03 KFZ-bedingte Mikromort am Tag, senken aber durch ihr wahrscheinlich um 5 Jahre längeres Leben ihr allgemeines Sterberikiso um 2 Mikromort am Tag auf 32.

    Von den "Mikromord" (Typo intended), die die Tätigkeit Radfahren im Vergleich zur PKW-Nutzung für die Lebenserwartung von Fremden bedeutet, haben wir bis dahin noch gar nicht gesprochen.:evil:

    Ich denke nicht, dass die bloße Abwesenheit von irgendwie gearteter Radverkehrsinfrastruktur das Fahrradfahren sicherer machen würde oder es Menschen darin bestärken würde, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Im Gegenteil!

    Zack, und wieder hast du dich schuldig gemacht, den abschreckenden Defätismus in die Hirne argloser Interessenten zu streuen. Wir selber sind diese "Gefühlte Sicherheit", von deren Wichtigkeit alle immer reden.

    Mopedfahren und Motorradfahren ist so eine Art Hochrisiko-Fortbewegungs-Option.

    Und dem schauen wir einfach tatenlos zu und zucken bloß mit den Schultern. Selberschuld, kann und braucht man nix zu machen - während beim dank geringer Geschwindigkeit immanent sichereren Radfahren alle halbe Jahre die StVO geändert wird, Multimilliarden in Infrastruktur verbuddelt werden, der Radfahrer selbst nach der allergrößten Torheit immer nur wehrloses Opfer bleibt, und nach jedem Unglück ein medienwirksam öffentliches Spektakel zelebriert wird, damit auch der letzte Autofahrer in Flensburg nach einem Unfall in Garmisch mitkriegt, wie extrem riskant Radfahren ist und dass er deshalb von dem erwogenen Umstieg lieber absehen soll.

    War auf diesen "Autofahrspuren" das Radfahren verboten?

    Auf solchen 2x2 Hauptstraßen bin ich gleich nebenan (Wuppertal) radfahrerisch groß geworden. Die Friedrich-Engels-Allee dort hat eine sehr hohe DTV von 40.000 KFZ und ist bis heute über weite Strecken ohne Radverkehrsfirlefanz. Dennoch kann man da bis heute vollkommen stressfrei radeln und auch im PKW fühlt sich ein Radfahrer vor einem nicht als Problem an, weil man durch kurzzeitiges im Reißverschluss halb auf die 2. Spur und sofort wieder zurück wechseln ohne Wartezeit durchfahren kann.

    In Turin sind die Radfahrer auf den Barrikaden, weil ein Kind angeblich von einem Autofahrer "ermordet" wurde. Die Kernforderung lautet, dass es in dem Viertel, wo der Unfall passierte, wegen der vielen Schulen und Bildungseinrichtungen dort künftig mehr Infrastruktur und mehr Tempo 30 geben müsse. Die Organisatoren der Demo drücken mächtig auf die Tränendrüse und verbreiten auch den Hoax*, wonach in den 1970-Jahren erst die "Stop de Kindermoord"-Proteste in Amsterdam zum Einlenken der Politik geführt und so im Alleingang die vermeintlich vorbildliche Verkehrssicherheit der Niederlande bewirkt hätten. Tote Kinder als Chlorhühnchen der Verkehrswende.

    Die Unfallstelle hat jedoch bereits Tempo 30, ist sogar eigens per Verkehrszeichen als "geteilte Straße für KFZ und Fahrrad" gewidmet, und sie verfügt über einen sehr breiten markierten Schutzstreifen incl. ordentlichem Sicherheitsstreifen zu Längsparkern. Ahja.

    Das 7-jährige Kind war in Begleitung des Vaters unterwegs, dessen Fahrradgeschäft nur ca. 50 m vor der Unfallstelle liegt (die sich ungefähr da befindet, wo im Streetview-Bild der Geisterradler im Schutzstreifen eiert). Informationen über den genauen Hergang der Tragödie habe ich bisher noch keine gefunden, aber "Mord" kann es wohl kaum gewesen sein.

    *) Overlay der Entwicklung für Verkehrstote in NL. Wie aufgrund der absolut parallelen Verläufe in vielen anderen Paarungen nicht anders zu erwarten, war auch in Italien nach dem Maximum 1971 ein rasch einsetzender Rückgang zu verzeichnen. Aber klar, das haben die Italiener sicher auch alles nur der Randale auf "de Pijp" zu verdanken./s

    (Italien grüne Linie, NL farbige Balken)

    und dann noch ein ... doch ungewöhnlicher Unfall:

    https://www.spiegel.de/panorama/a66-i…b7-0ddcbc5dd2f6

    gemessen an den von Radfahrern auf Autobahnen zurückgelegten Kilometern ist das Unfallrisiko doch durchaus hoch, oder? :/:rolleyes:

    Du weißt mehr über die tatsächliche Fahrleistung von Radfahrern auf der AB?:evil:

    AB-Todesfälle habe ich seit 2013 abgesehen vom gestrigen Fall noch 6 weitere in der Datenbank. In allen Fällen würde ich den Beschreibungen und Unfallzeiten nach darauf schließen, dass da eine persönliche Ausnahmesituation (Demenz, Alkohol, Suizid) vorlag und die Unfälle jedenfalls nicht einfach nur aus dem schlichten Mitfahren im Längsverkehr resultierten.

    Mag ja auch einfach sein, dass die Polizei in der Regel bissl überfordert ist, die richtigen Kennnummern zuzuordnen. Ist ja bei anderen Unfallarten auch so. Dann wird sich kaum jemand finden, der sagt: "Ja, den Arschlochradler hab ich absichtlich vom Radl gefahren, hat mich genervt. ".

    Unfallart und Unfalltyp ergeben sich allein aus den Fahrlinien Ausreden haben bestenfalls Einfluss auf die Zuschreibung der Unfallursachen. Es mangelt aber bereits an der erforderlichen Anzahl [(Typ 6)&(Art 2 oder 3)]-Unfälle, für die sich diese Schuldfrage nachträglich überhaupt stellen ließe.

    Wenn man sich die Kommentare in den Asozialen MEdien und in den Zeitungen zum Thema Radfahren ansieht, könnte einem allerdings ein andere Eindruck kommen. Da ist der Anteil an Leuten mit Gewaltphantasien erstaunlich hoch.

    Das fällt alles unter die Rubrik Sadismus/Maßregeln. Es führt erstens nicht zu schweren Unfällen und ist zweitens zudem mit Abstandsgeboten prinzipiell gar nicht zu heilen. Wer so was macht, dem sind Gesetze eh gleichgültig.

    Aber hier noch eine Theorie von mir:
    Der vorgeschriebene Seitenabstand könnte Unfälle verhindern, bei denen nicht der eigentliche Überholer, sondern erst das nachfolgende Fahrzeug den Radfahrer trifft.

    Ausmalen kann man sich Vieles. Es mangelt jedoch vollkommen an Berichten, wonach sowas tatsächlich mal zu Problemen geführt hätte. Wie schon geschrieben: der typische Auffahr-/Überholunfall passiert auf Strecken, wo aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung bzw. wegen der verkehrsschwachen Uhrzeit außer den beiden Kontrahenten niemand sonst zugegen ist.

    Disclaimer: ich kann natürlich nicht garantieren, dass Unfälle mit dem vorgeschlagenen Szenario noch niemals vorgekommen sind oder dass dies in der Zukunft ein für allemal kategorisch ausgeschlossen werden kann. Es ist aber definitiv so selten, dass man es wegen der großen Unwahrscheinlichkeit als Restrisiko ignorieren kann. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass jedes Eingreifen ja auch wieder neue Risiken birgt, die gegen das mit der Maßnahme behandelte Risiko abzuwägen sind. Wenn wegen des vermeintlichen Überholrisikos extra ein Radweg gebaut wird, kommt insbesondere das neue Szenario "Unfall wegen Fehler beim Ein- oder Abfahren zum/vom Radweg" in Frage. Wenn andererseits kein Radweg gebaut wird, wird das weiter-nach-links-Schieben der Überholer-Fahrlinie unvermeidlich die Konflikte mit dem Gegenverkehr verschärfen. Auch das muss wiederum keineswegs dramatische Ausmaße annehmen, um es insgesamt unvorteilhaft werden zu lassen - wir waren ja eh gerade beim minimalen Restrisiko.

    Sind dir Fälle bekannt, wo aus aktiven Überholern "Scheinüberholer" wurden?

    Das geht logischerweise gar nicht, weil Scheinüberholen Resultat von Nichtwahrnehmen ist.

    Wie würdest du es einordnen, wenn ein aktiver Überholvorgang z.B. wegen spät erkanntem Gegenverkehr abgebrochen wird, indem wieder nach rechts eingeschert und dabei der Radfahrer gerammt wurde?

    Wird sehr selten mal so beschrieben. Das wäre dann jedenfalls unabhängig vom ggf. zuvor gehaltenen Seitenabstand bzw. paradoxerweise weniger gefährlich, wenn der Reflex nicht so heftig ausfallen muss, weil der Wagen nicht (so weit) in die Gegenfahrbahn ragt. Kollisionen im Längsverkehr durch Timing-Fehler beim Ein- und Ausscheren sind jedenfalls vollkommen unabhängig von der Frage, wie viel Abstand bei der Passage vom Überholer vorgesehen war.

    Und was wäre für dich ein bewusster aber falsch eingeschätzter Überholvorgang, für den von vornherein nicht genügend Platz war, um überhaupt einen positiven Abstand einzuhalten, bzw. der Überholabstand so gering war, dass es durch einen kleinen Schlenker des Radfahrers zum Zusammenstoß kam? Also Überholen trotz Gegenverkehr, oder Überholen, ohne eine durchgezogene Linie zu überfahren.

    Kommt offensichtlich so praktisch nicht vor. Schwere Längsverkehrsunfälle passieren bei Verkehrsstille.

    Oder zu sehen, dass vor einem ein Radfahrer fährt und nicht zu schnallen, dass man jetzt mal bremsen und dahinter bleiben muss. Das wäre kein Sadismus und auch keine bewusste Maßregelung, sondern eine Fehlentscheidung.

    Das fällt für mich unter aktives Überholen mit einem Abstand an der inneren Flanke der Normalverteileilung, der aber immer noch weit genug weg vom Radfahrer ist, um es zu keiner Kollision kommen zu lassen. So ein Ereignis darf man aber definitiv nicht mehr hinterher im Geiste zusätzlich mit einer Riesen-Standardabweichung beaufschlagen. Solche Ereignisse *sind* quasi ja bereits die Standardabweichung aller Überholabstände.

    Mit der durchgezogenen Linie darf man da eigentlich gar nicht überholen.

    Es gibt drei Arten von rückseitig auflaufenden KFZ-Führern:

    1. aktive Überholer
    2. Sadisten (Straßen ohne Radweg) und Maßregler (Straßen mit Radweg), IMO ist das der selbe Personenkreis
    3. „Scheinüberholer“

    Der Bulk der von hinten komenden schnellen KFZ fällt unter Rubrik 1. Diese Menge wäre die einzige, die man mit Abstandsforderungen oder -kontrollen nach links treiben könnte, aber sie baut jetzt schon keine Überholunfälle. Der Gruppe 2 sind Verkehrsregeln sowieso komplett egal. Unfälle bauen allein Mitglieder der letzten Kohorte, aber die fahren den Radfahrer aus den Socken, weil sie ihn überhaupt nicht wahrgenommen hatten. Wer aber gar nicht überholt, kann auch keine größeren Abstände einhalten.

    Heute morgen sucht die Polizei in einem Nachtrag Zeugen zum Unfall. Die Spurenlage scheint nicht so eindeutig zu sein, wie man aus der Erstmeldung schließen konnte.

    Aber es ist keine "Korrektur" in dem Sinne eingebaut, dass die Anzahl der Fahrten auf herkömmlichen Fahrrädern versus Pedelec-Fahrten berücksichtigt. Und es ist auch kein direkter Hinweis darauf zu finden, dass bei Pedelec-Fahrten in der Regel im selben Zeitraum größere Strecken zurückgelegt werden als mit dem "Bio-bike", so dass mit dem Pedelec mehr potenzielle Unfallpunkte abgefahren werden.

    Größter Confounder: die Kohorten sind nicht bezüglich des Alters der Mitglieder korrigiert. Da die Vulnerabelsten aus der Fahrradgruppe abgewandert sind, verdoppelt sich der (nur) scheinbare Effekt noch.

    Ein weiterer Confounder: potentielle Unfallpunkte sind beim Pedelec eher seltener, aber dafür gefährlichere. Pedelecs werden viel stärker für Ausflüge außerorts genutzt, wodurch es, wenn es denn selten mal knallt, wegen der viel größeren KfZ-Geschwindigkeiten so richtig wehtut.

    Die Fakten dazu:

    Schwere Unfälle zwischen Rad- und Fußverkehr nehmen stetig ab (erste Abbildung). Leichte Unfälle haben gegenüber dem Corona-Dip zwar zugenommen, stagnieren jedoch seither. Kein besorgniserregender Trend erkennbar, zumal nur ein Bruchteil der registrieren Unfälle zwischen beiden Verkehrsarten im Längsverkehr war (zweite Abbildung). In den letzten beiden Jahren wurde nicht ein einziger schwerverletzter Rad- oder Fußgänger bei einem solchen Ereignis erfasst.

    Die überwiegende Mehrheit der Rad-Fuß-Unfälle ist vom Typ 4, also"Überschreiten der Fahrbahn" (worunter sicherlich auch das Überschreiten der "Radfahrbahn"=Radweg fällt). Wenn überhaupt, müsste die Schlagzeile somit korrekt lauten: "Hamburger Fußgänger rennen Radfahrer auf dem Radweg um".

    Sie hätte nur einen 7-jährigen Enkel dabei haben müssen, um legal links weiterradeln zu dürfen/müssen bis zur Ampel und bei der baulichen Konstruktion ohne an der Einmündung Kocherstr. absteigen zu müssen ...

    Gehweg-radelnde Kinder müssen an Kreuzungen und Einmündungen gemäß StVO absteigen. Es steht nirgendwo explizit, aber alles andere als „Absteigen bedeutet: über die gequerte Straße schieben und jenseits erst wieder aufsteigen“ sowie „Das gilt auch für die Erwachsenen, die ggf. die Kinder mit einem Fahrrad begleiten“ wäre ziemlich widersinnig. Ein Erwachsener, der ungerührt weiterradelt, während das Kind anhält und schiebt, „begleitet“ das Kind logischerweise gar nicht. Einen Fall, der illustriert, warum diese Auslegung die einzig sinnvolle ist, haben wir gerade vor uns.

    Auf jeden Fall ist der SWR-Text "Die Fahrradfahrerin erfasste die Situation offenbar zu spät und fuhr vom Gehweg in den abbiegenden Lkw" heftiges Victim-Blaming.

    Auf jeden Fall ist das Framing des Geschehens als „Abbiegeunfall“ (Typ 2) Unsinn. Es war ein Vorfahrtfehler (Typ 3), bei dem die geplante Fortsetzung der Fahrlinien jenseits des Kollisionspunktes unerheblich war. Abgesehen davon, dass man an der Ecke wahrscheinlich aus physikalischen Gründen sowieso nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren kann, ist diese für die Beziehung zum Querverkehr auch gar nicht vorgeschrieben.