Landkreis Stade

  • Die Vierstelligkeit der Gebühren ist offenkundig illegal und Teil eines noch immer laufenden Verfahrens. Die Behörden glauben offenkundig, dass Menschen keine Transparenzanfragen stellen, wenn man, offensichtlich rechtswidrig, irrwitzige Gebührensätze ansetzt ^^

    Wie kommen die denn auf was vierstelliges? Nach GebO ist die Gebühr doch auf 618,00 € gedeckelt. Oder sind das die Kopien und Scans?

    Zitat

    Meist aus 04/1998 bzw. 05/1998. Aus den Anordnungen geht auch ganz klar hervor: geltendes Recht, im Hinblick auf Radverkehr, hat die Polizei Hamburg bereits damals gar nicht interessiert und es ging einzig darum, dass man irgendwie Gründe findet, um den Radverkehr von der Fahrbahn verbannen zu können…

    Uh, klingt wie in München. Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.

  • Sorry, aber Angst vor Dooring ist, vor einer Schule, oder in einer typischen Einkaufsstraße ist nicht irrational.

    Mag sein, dass es in einer Anwohnerstraße eher selten ist, weil sich entsprechend selten die Türen öffnen, aber

    morgens, wenn die Elterntaxis einfallen, dann geht da im 20 Sekunden Takt eine Tür auf.

  • Seit 2013 gab es 36 tödliche Dooring-Unfälle, also ähnlich selten wie Ü innerorts. Davon waren DREI nach rechts (zwei davon in Berlin, der dritte in Kiel). Nur der in Kiel war tatsächlich ein Hochbordradweg ohne Sicherheitstrennstreifen; die beiden anderen fallen unter "paint is no protection" mit Autos, die direkt links eines RFS anhalten.

  • Wie viele nicht tödliche gab es und wie hoch ist die Dunkelziffer?

    Will damit nicht sagen, dass es oft passiert, aber ich lasse es möglichst gar nicht erst darauf ankommen. Ich war selbst schon zweimal in der Situation, konnte zum Glück beide im letzten Moment verhindern.

    Plötzliches Ausparken hatte ich öfter.

  • Ich stelle fest, Radweg-Gegner haben eine ähnlich irrationale Angst vor Dooring wie Gehwegradler vor Überholunfällen.

    1. Ich bin Gegner von [Zeichen 237]/[Zeichen 241-30]/[Zeichen 240].

    2. Gäbe es eine Radverkehrsinfrastruktur wie in NL, dann würde mir das unter 1. Genannte wohl eher nicht in den Sinn kommen ;).


    3. „ähnlich irrationale Angst vor Dooring wie Gehwegradler vor Überholunfällen.“ ➡️ Dann kannst Du sicher erklären, weshalb die Zahl der Dooringunfälle in Hamburg bereits im Jahre 2021 knapp dreistellig gewesen ist. In meinem persönlichen Umfeld gab es in näherer Vergangenheit 2 Dooringunfälle (mein direktes Umfeld war zum Glück nicht betroffen) :S

    Wie kommen die denn auf was vierstelliges? Nach GebO ist die Gebühr doch auf 618,00 € gedeckelt. Oder sind das die Kopien und Scans?

    Uh, klingt wie in München. Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.

    Ganz einfach: Man erfinde als Behörde Gebühren, die es laut Gesetz gar nicht gibt, mit einer Höhe, die von geltendem Recht ebenfalls nicht gedeckt ist ^^


    „Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.“ ➡️ Also ja, für ungefähr 2 Gebiete in HH gibt es ‚Sammelanordnungen’ für mehrere ganz große Straßen, aber für die weit überwiegende Mehrzahl gibt es einzelne Anordnungen, die immer derselben Vorlage entsprechen und wo dann nur noch angekreuzt werden musste, welche „Sicherheitsgründe“ sich denn nun wieder angeblich fanden, um den Radverkehr von der Fahrbahn vertreiben zu können auf durch und durch illegale „Radwege“, die überwiegend unbenutzbar sind.


    Aber so läuft es eben in der „Fahrradstadt“ Hamburg X(.


    Wenn es gut läuft, dann haben wir die Verkehrswende, nach dem Bau der U5, also in 15-20 Jahren, in Barmbeker Straße (Dorotheenstraße – Bachstraße), Bachstraße, Herderstraße, Winterhuder Weg, Mundsburger Damm, Grindelallee, Grindelberg, Hoheluftchaussee, Lokstedter Steindamm, Siemersplatz, Vogt-Wells-Straße, Julius-Vosseler-Straße, Koppelstraße, Sportplatzring, Volksparkstraße, Binsbarg, Farnhornstieg. Denn all diese Straßen befinden sich längst in der vollständigen Überplanung :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von HAM_Radler (9. Dezember 2023 um 23:15)

  • „Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.“ ➡️ Also ja, für ungefähr 2 Gebiete in HH gibt es ‚Sammelanordnungen’ für mehrere ganz große Straßen, aber für die weit überwiegende Mehrzahl gibt es einzelne Anordnungen, die immer derselben Vorlage entsprechen und wo dann nur noch angekreuzt werden musste, welche „Sicherheitsgründe“ sich denn nun wieder angeblich fanden, um den Radverkehr von der Fahrbahn vertreiben zu können auf durch und durch illegale „Radwege“, die überwiegend unbenutzbar sind.

    Ich habe damals leider nicht daran gedacht, zumindest eines meiner Verfahren einfach mal auf eine FFK umzustellen, nachdem die Behörde doch irgendwie Ermessen ausgeübt hat; sofern ein Vorverfahren stattfindet könnte man natürlich auch damit argumentieren, dass die Kostenentscheidung bei nicht erfolgter Aufhebung rechtswidrig ist, weil die Behörde erst nach Widerspruch Ermessen ausgeübt hat. Dabei ließe sich (inzident) die Rechtmäßigkeit der RWBP vor dem Widerspruch prüfen. Steht bei mit uU mal in Baden-Württemberg auf der Liste :)

  • Ich stelle fest, Radweg-Gegner haben eine ähnlich irrationale Angst vor Dooring wie Gehwegradler vor Überholunfällen.

    Warum muss es denn immer wieder zu diesen Nickligkeiten und dieser Gegnerschaft zwischen bevorzugt Fahrbahn-nutzenden Fahrradfahrer*innen und den Fahrradfahrer*innen kommen, die Fahrradwege bevorzugen? Oder die zum Beispiel einen für den Fahrradverkehr freigegeben Gehweg gegenüber einem Schutzstreifen bevorzugen?

    Ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme oder Hindernisse, die einer friedlichen Koexistenz entgegenstünden. Und bei Abwesenheit von parkenden Autos (siehe Foto) gibt es auch keine Dooringunfälle.

    Der Fahrradfahrer auf dem Foto benutzt den Schutzstreifen. Er könnte aber auch den Gehweg mit Radverkehrsfreigabe benutzen. Dann verbietet sich natürlich ein hohes Tempo und auf Fußverkehr ist besonders zu achten. Im Begegnungsfall hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert werden, das bedeutet aber nicht, dass Fußgänger*innen das Recht hätten, eine Viererkette zu bilden, um Fahrradverkehr auf die Fahrbahn zu zwingen.

    Freilich ist es vielleicht für manche Fahrradfahrende so, dass sie das auf der Fahrbahn (und damit auch auf dem Schutzstreifen) in diesem Abschnitt geltende Tempolimit von 30 km/h für eine Zumutung halten, weil sie i. d. R. schneller unterwegs sind. Die große Mehrheit der Fahrradfahrenden jedoch fährt keine Tempo 30. Die mit Pedelec können bis 25 km/h unterstützt beschleunigen, aber den meisten Pedelec-Nutzern wird die Luft schnell ausgehen, wenn sie darüber beschleunigen, weil dann die Tretunterstützung endet.

    Wer langsam fährt, dem steht der Gehweg offen, wer schneller unterwegs sein möchte, der benutzt die Fahrbahn. Ich vermute, dass der Schutzstreifen diejenigen Fahrradfahrenden, die sich nicht so leicht durchringen können, die Fahrbahn zu benutzen, dazu ermuntert, es zu tun.

    Fotos aus Hannover, neue Stadtbahnstrecke nach Hemmingen, Höhe Haltestelle Hemmingen/Zentrum. Das ist schon recht weit entfernt von der City und die Fußgängerfrequenz ist zumeist niedrig. Aufgrund der Lage am Stadtrand und der Enge der Straße haben die Planer vermutlich in diesem Abschnitt sich für die Schutzstreifenlösung entschieden.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (10. Dezember 2023 um 17:31) aus folgendem Grund: Satzstellung korrigiert Haltestellenname korrigiert

  • An der Kreuzung im Ritschermoor Google Maps scheitern Autofahrer seit Langem daran, die STOP-Schilder zu beachten. Auch wenn das gar nicht das eigentliche Problem ist, hat man Radfahrern aus allen Richtungen kleine [Zeichen 206] aufgestellt. Der "Radweg" entlang der K3 / K28 wechselt an dieser Kreuzung auch noch die Straßenseite. Wer dort also mit dem Fahrrad dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, soll auf einem absurden Slalomkurs auch bitte noch zweimal am [Zeichen 206] anhalten.

    Überraschend deutlich wird Herr Bohmbach von der Stader Polizei in der Pressemeldung zum aktuellen Unfall:

    POL-STD: Einbrecher in Bargstedt und Harsefeld, Drei Einbrüche in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Ein leicht verletzter Autofahrer bei Autounfall in Ritschermoor
    Stade (ots) - 1. Einbrecher in Bargstedt und Harsefeld In der Zeit zwischen Freitag, den 05.01., 13:00 h und Dienstag, den 09.01., 17:15 h sind bisher…
    www.presseportal.de
    Zitat

    Zu der Zeit war eine 19-jährige Fahrerin einer Mercedes M-Klasse aus Stade auf der Ritschermoorstraße in Richtung Stade unterwegs und wollte die Kreuzung überqueren. Dabei missachtete sie vermutlich die Vorfahrt des aus Richtung Hammahermoor kommenden 44-jährigen Fahrers eines Peugeot 206 und beide Fahrzeug prallten im Kreuzungsbereich zusammen.

    Ein Radfahrer wäre vermutlich "übersehen" worden. Welchen Schutz "Radwege" bei solchen Unfällen bieten, erkennt man auch schön am Bild der Pressemeldung.

  • Zitat

    eine 19-jährige Fahrerin einer Mercedes M-Klasse

    Bei Motorrädern gibt es eine Altersstaffelung, bis man an die großen Brummer ran darf.

    Bei Autos wäre das auch ganz sinnvoll.

    (Mal abgesehen von der Frage, welche Eltern, welchen Beruf oder welchen Lebensabschnittsgefährten eine 19-Jährige haben muss, um an eine M-Klasse zu kommen.)

  • (Mal abgesehen von der Frage, welche Eltern, welchen Beruf oder welchen Lebensabschnittsgefährten eine 19-Jährige haben muss, um an eine M-Klasse zu kommen.)

    "Fahrerin" ist nicht "Eigentümerin" oder "Leasingnehmerin"; könnte genauso gut Mamas kleiner Einkaufswagen (gewesen) sein ;)

    Und ansonsten lässt die seit 2015 nicht mehr verwendete Klassenbezeichnung und die genannte Schadenssumme nach Schätzung der Polizei für die beiden "schwer beschädigten" Fahrzeuge vermuten, dass es sich bei dem Benz nicht mehr um einen Quasi-Neuwagen handelte, den es letztes Jahr zum Führerschein dazu gab.

  • und wenn das "Kind" in einem Fiat500 gesessen hätte, würden andere sagen: "welche Eltern setzen ihr Kind bitte in so eine Sardinendose. Wenn man da einen Unfall mit einem SUV hat... !"

    Also lieber ein "sicheres" KFZ fürs Kind.

    Und es mag ja auch sein, dass das Kind bisher sehr verantwortungsvoll mit Eigentum umgegangen ist, begleitetes Fahren praktiziert hat, dabei stets um- und vorsichtig war. Und dann eben 1x nicht aufmerksam gewesen mit dem Auto..

    Tjanun. Und wenns das einzige Auto der Familie war - was machste denn dann? Das Kind niemals fahren lassen? :S