Beiträge von TheK

    Welchen der beiden Ansätze man wählt, hängt wahrscheinlich vom Ausmaß der eigenen Fahrradpraxis ab.

    Und da kommen eben die nationalen Unterschiede. Leider stammen solche Studien meist aus Ländern, wo der Fahrradanteil gering (UK, Australien) oder vernachlässigbar (USA) ist. Und gerade in den USA kommen noch extrem schlecht gestaltete Straßen dazu, die zwischen viel zu schnell und völliger Überlastung (samt dazugehöriger Aggression) schwanken, gepaart mit faktisch keiner Fahrerausbildung. Achja, und die amerikanischen Trucks mit Bremswegen von 300 m, die durchaus auch einen SUV vor sich übersehen.

    In Japan ist "hat keinen Stellplatz" ein Freischein für "kriegste keine Zulassung", und kostenfrei öffentlichen Raum für die Autos gibt es gleich gar nicht, außer in ländlichen Regionen.

    Ja, so in der Art meinte ich das – meinetwegen auch mit Ausnahmegenehmigung, wenn das parkende Auto da nicht stört und keine Alternative gefunden werden kann. Das dann aber teuer und nur als "Duldung bis das Auto nach einem Umbau doch stört".

    Hmm, Die Luftbildansicht in Google Maps zeigt dann aber auch das es da offenbar keine Einfahrt für KFZ gibt. Sondern nur Zugänge zu Häusern. Der Unfallverursacher muss dann in etwa so auf dem Gehweg gestanden sein, wie der im Luftbild zu sehende Falschparker.

    An der Stelle ist der Gehweg anders gepflastert und dahinter geht's runter – eventuell eine Tiefgaragen-Einfahrt oder sowas. Leider ist genau das Haus in Streetview verpixelt.

    *) beachte, dass der Überholraum, ganz im Gegensatz zu den im Netz kursierenden Ratschlägen für die optimale Position auf der Fahrbahn, um so kleiner wird, desto weiter am Rand (für uns rechts; bei Walker im UK links) man radelt.

    Eh, andersrum: Umso weiter man zur Fahrbahnmitte fährt, umso knapper wird demnach überholt. Wobei ich mir vorstellen kann, dass es dabei große nationale Unterschiede gibt, die vom Anteil und der Akzeptanz des Fahrradverkehrs abhängt.

    Man sollte vielleicht eher mal hinterfragen, ob "hat keinen Stellplatz" wirklich als Freischein für alle Ewigkeit gelten sollte, oder ob man nicht in diesem Falle den Besitz eines Fahrzeugs von der Suche nach Alternativen abhängig macht – und dauerhaftes Parken am Fahrbahnrand wirklich nur dann erlaubt, wenn sich nichts anderes findet.

    Und warum werden in dem Artikel keine Hinweise zum Fahrzeug gegeben?

    "Die schiere Größe der Autos lässt die Fußgänger im wahrsten Sinne des Wortes verschwinden.", heißt es in einem Artikel auf t-online.de über die Gefährlichkeit von SUV's für Fußgänger. "So gefährlich sind SUVs" vom 22.3.22 https://www.t-online.de/auto/t…ch-sind-suv-wirklich.html

    Bei der Mopo ist von einem Kastenwagen die Rede. Wenn die USA von "SUVs and light trucks" reden, meinen sie damit übrigens keinen niedlichen VW Tiguan (das wäre dort ein "Crossover" und selbst dafür ein sehr kleiner), sondern quasi einen F-150 mit Kasten hinten drauf oder den daraus abgeleiteten Ford Expedition. Diese Dinger werden rechtlich teils als Nutzfahrzeuge definiert, so dass sie von einigen Vorschriften ausgenommen sind.


    Dazu gibt es dieses grandiose Bild:

    Der Q7 - Netter Kleinwagen für die USA - Seite 1 - pagenstecher.de - Deine Automeile im Netz

    Der Q7 (das kleine in der Mitte) war seinerzeit der größte SUV den man so regulär in Europa bekam und nach Audis eigener Aussage "etwas zu groß geraten".

    Sprich umso mehr das eigene Outfit den Eindruck vermittelt, Radfahren wäre eine Form von Survival-Training, umso mehr wird es tatsächlich dazu. Es dürfte auch dazu beitragen, dass durch die Ausrüstung der Eindruck als "gefährdeter Verkehrsteilnehmer" geschwächt wird – dazu passt auch, dass der Effekt bei Rennradlern noch viel extremer auftritt.

    Und mit dem Herrn Springfeld aus Springe – der Name passt ja wie die Faust auf's Auge – hat er auch noch einen wenigen Parteifreunde in der Initiative abgebügelt. Spannend aber auch, welche Orte dabei sind und welche gerade nicht – so glänzen im Norden Hamburg und Lübeck mit Abwesenheit und im Osten ist's generell recht dünn.

    Wenn man den Seitenstreifen auf der südlichen Straßenseite um 1m schmaler macht, hätte man 4,5m Platz auf der nördlichen Seite für einen Zweirichtungsradweg inkl. baulicher Trennung und bei Versetzen der Bordsteinkante auch einen breiteren Gehweg.

    bei der Breite hätte ich noch eine Idee: Nach Osten direkt neben dem Gehweg und abgetrennt; nach Westen als gemeinsame Bus- und Fahrradspur (freiwillig für die Busse). Dann haben die querenden Autofahrer ein 20t-Argument, das da als Fahrspur ernst zu nehmen.

    Das ist für opn Dörpen ja durchaus sehr viel Verkehr. Allgemein würde ich auch eher nördlich lassen, zumal in der Praxis eh alle da weiter fahren würden und die Busfahrer dann vorgewarnt sind. An der östlichen Haltestelle muss im Grunde nur eine Absenkung hin – die 10 m davor kann das aufm Gehweg bleiben. Bei der westlichen muss man allerdings umbauen.


    …aber irgendwie gefällt mir falschrum durch die Bushaltestelle nicht so richtig – wüsste aber auch nicht, wie man das verhindert (nicht nur verbietet!).

    Also bei diesen Beispielen kommt eine Freigabe der bisherigen "Radwege" schonmal nicht in Betracht. Viel bleibt dann aber auch nicht mehr übrig.


    Wieso wird bei dem oben links der Seitenstreifen nicht für Radfahrer genutzt? Besser geht's doch fast gar nicht – vielleicht noch eine Barriere dazwischen – "Radfahrweg in Fahrbahnnivau" heißt das dann glaub ich im Behördendeutsch.


    Oben rechts kann man als Negativliste für Ausschlussgründe nehmen: falsche Seite, viel zu schmal, Fahrbahn sieht nach weder schnell noch voll aus, Gehweg sicher nicht unbenutzt…


    Unten links (Ortsdurchfahrt Groß Aspe?) müsste man sich ansehen – das sieht nach ziemlicher Rennstrecke aus, so dass man da nicht auf der Fahrbahn sein will. Kann dann aber auch nur eine Übergangslösung sein, bis man die Ortsdurchfahrt entschärft.


    Die anderen beiden mag ich aus dem Foto nicht beurteilen, wie viel und schnell da Autos fahren oder Fußgänger gehen.

    Nach meiner Beobachtung in Hannover ist es so, dass auch wenn ein Gehweg mit Radfahrer frei ausgezeichnet ist, eine Radwegfuhrt markiert wird an Einmündungen oder Kreuzungen.

    Jup, muss auch – überhaupt gelten soweit ich das in der ERA erkennen kann für diese Wege die gleichen (!) Bau-Anforderungen wie für einen benutzungspflichtigen Weg.

    Aber selbst ohne Freigabe würden doch vermutlich viele weiter drauf radeln, ohne dass es geahndet wird.

    Meistens aus Gewohnheit… Deswegen ist auch ganz wichtig, KEIN übermäßiges Gehwegradeln vor Schulen – die Grundschüler dürfen sowieso und die älteren Schüler gehören meist zu den sichersten Radfahrern. Außerdem gibt's auch noch genug Schüler, die da lang laufen.

    Ansonsten siehe das Diagramm der ERA: Bei 30 auf die Fahrbahn (im Gegensatz zu dem was da steht würde ich allerdings sagen IMMER; außer Fortsetzung durch eine 30-Strecke), bei 50 in Abhängigkeit von der Verkehrsdichte (primär) und der Eignung des Gehwegs (sekundär).

    Der Veddeler Bogen wird zur Fahrradstraße (inklusive massiv verengt), damit entfällt sowohl das LKW-Parken (2,10 reichen nicht) wie auch die Möglichkeit da schnell draus rechts abzubiegen. Und wo wir beim stark abgesetzt waren: Die zukünftige Querung müsste tatsächlich 5 m entfernt sein…

    Die Formulierung ist allerdings sogar ziemlich schlecht – weil es nämlich zu 99% gar keine Radwege sind, sondern Gehwege, die unter der Prämisse "freie Fahrt für freie Autos" zu Radwegen erklärt wurden. Eine Prüfung, ob die Wege auch nur im geringsten zum Radfahren geeignet sind, ist dabei offenkundig nie erfolgt, ebenso wenig wie irgendeine bauliche Anpassung und die damit heraufbeschworenen Konflikte zwischen Radfahrern waren irgendwo zwischen hingenommen und beabsichtigt.


    Das die Situation in den Städten anders aussieht, liegt dann auch weniger an mehr Verkehr (viele Dorf-Durchgangsstraßen hätten davon mehr als genug), sondern daran, dass man dort wirkliche Radwege gebaut hat.

    Ich tippe eher auf a) regionale Vorlieben und b) zeitliche Vorlieben, also wann die Straße (um)gebaut wurde. Aus meiner alten Heimat Bremerhaven kenne ich deutlich mehr abgesetzte Kreuzungen vmtl. ähnlichen Alters, während ich im Raum KA vergeblich Bsp. gesucht habe für den obigen Artikel.

    In Lüneburg ist auch fast alles abgesetzt, wo es der Platz zulässt – frische Umbauten definitiv eingeschlossen. Bei einer (Lünertorstraße) verzichtet man absichtlich drauf, vielleicht sogar mal zurückgebaut – die hat aber so wenig Rechtsabbieger, dass man daraus nichts ablesen kann. Und eine andere (Pulverweg Südende) ist berüchtigt für "Rechtsabbieger trifft Radfahrer".


    Und dann werf' ich den Gockel mal auf Bremen, Oldenburg, Münster, Hamburg, Lübeck (graue Radwege!)… was finde ich? Jede Menge abgesetzte. Flensburg würde ich eher als "Schutzraum fortgesetzt" bezeichnen (weiter draußen dann wieder richtig abgesetzt). Also der ganze Norden, wo ja der Fahrradanteil am höchsten ist, ist voll von abgesetzten Kreuzungen. Nur in Kiel entdecke ich nennenswert "dänisches Design".


    Lübeck hat übrigens Kreisel mit Schutzstreifen im Angebot – tauchen die in der Unfallstatistik auf?

    Gibt's bei den Rechtsabbiegeunfällen eig. auch eine Auswertung bzgl. NL-Absetzmaß?

    Soweit ich die UDV-Studie mal überflogen hab, haben die sich gar nicht mit der konkreten Umsetzung der jeweiligen Richtlinien beschäftigt, sondern nur mit der Zahl der getöteten Radfahrer pro Verkehrsanteil (da schneidet NL schlechter ab) und der Verteilung auf Kreuzung/Strecke (da hat DE 66 statt nur 60% Kreuzung…) – und da wird's dann kompliziert, weil es zumindest in Deutschland und Dänemark zumindest zwei verschiedene verbreitete Ansätze gibt und es wohl in allen Ländern von Kreuzungen wimmeln wird, die aus Platz- oder Kostengründen inkonsequent gebaut sind. In Deutschland findet man einerseits leicht abgesetzte Schutzkreuzungen (da, wo der Radverkehrsanteil hoch ist geschätzt sogar überwiegend) und andererseits eine Führung direkt neben der Fahrbahn. In Dänemark gibt's direkt neben der Fahrbahn oder sogar das Radweg und Abbiegespur verschmelzen (stell ich mir nicht sehr gemütlich vor…). Und dann geht der doppelt so hohe Fahrrad-Anteil in NL ja auch mit einer anderen Demographie einher (man achte auf den gigantischen Anteil der Ü80 unter den getöteten Radfahrern!).

    Reduziert auf das Wesentliche: Das Grüne ist der Kreis, den man in diesem Kreisverkehr auf der Kreisfahrbahn fährt und die rote Kurve ist der "Kreis", den man mit dem Fahrrad auf dem umlaufenden "Radweg" fahren soll.


    Und das Bild zeigt genau den Grund, warum die Kreisel bei uns oft nicht funktionieren, in den Niederlanden aber schon: Der Radweg selbst muss ebenfalls ein Kreis sein und darf sich eben *NICHT* zwischen den Abzweigungen der Kreisfahrbahn nähern. Steht sogar in der ERA (übrigens mit einem Abstand von ~4m):


    "Eine winklige Führung mit abrupten Verschwenkungen des Radweges auf die Kreiszufahrt ist in jedem Fall zu vermeiden. Bei unzureichenden Flächenreserven ist eine Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn einer nicht nutzungsgerechten Radweglösung vorzuziehen."


    Zynischer Weise hab ich auf die Schnelle zwar zwei Kreisel gefunden, wo das für Gehwege richtig gemacht wurde, für Radwege aber nahezu konsequent falsch (wobei die in Stade ja auch noch extrem gequetscht sind).

    Getrennte Phasen bedeuten vor allem eines: Länger rot für den Radverkehr.

    Wenn man strunzdumme Ampeln hat ja – sonst im Gegenteil: Gerade bei einer Kreuzung wie hier, wo wohl aus keiner Richtung "Dauerverkehr" zu erwarten ist, rüstet man ALLE Richtungen mit zwei Detektoren aus (einen ~10 (Rad) bzw. ~20m (Auto) vorher, einen direkt auf der Haltelinie). Die Ampel ist als Default für alle Richtungen rot und sobald was erkannt wird, bekommt diese und nur diese Richtung grün (für die Autos ohne das eh sinnlose rot/gelb) und wird sofort wieder rot, wenn das Fahrzeug die Haltelinie überfahren hat.