Grünendeich / Steinkirchen

  • Hier und hier ging es im langen Stade-Thread schonmal um die Ortsdurchfahrt Steinkirchen / Grünendeich, die in die Zuständigkeit des Landkreises Stade fällt. Als ich gestern Abend da langgefahren bin, war die Benutzungspflicht aufgehoben und am Ortseingang ein [Zeichen 239] aufgestellt, sogar ohne [Zusatzzeichen 1022-10]. Geht doch!

    Sogar die Warnungen vor Radwegschäden hat man durch Hinweise auf Gehwegschäden ersetzt :)

    Ein [Zeichen 240] am Ende wurde noch vergessen und das [Zeichen 239] steht am Anfang schlecht sichtbar hinter einer Kurve und nicht schon davor. Es wird auch im gesamten Ort nicht mehr wiederholt.

    Fotos habe ich gestern nicht gemacht, die reiche ich bei Gelegenheit nach.

  • Hier die Bilder:

    Aus Richtung Hollern-Twielenfleth kommt man hier nach Steinkirchen. Gegenüber der Tankstelle zweigt die K39 ab, die die kürzeste Verbindung von Stade nach Hamburg darstellt (nicht unbedingt die Schnellste). OpenStreetMap

    Das [Zeichen 239] steht hinter der Kurve. Völlig irre, erst dort auf die Fahrbahn zu wechseln, wo man den rückwärtigen Verkehr nicht mehr einsehen kann und auch selbst nicht gesehen wird. Das Ortseingangsschild steht bereits 200m vorher.

    Aber was zu erwarten war: Ausgerechnet dort möchte man nun gleich wieder den Gehweg zum Radfahren freigeben. Und da es nur auf dieser Seite einen Gehweg gibt, sicherlich auch in beiden Richtungen. Radfahrer dürfen in Steinkirchen wieder zum Teil auf dem Gehweg fahren - Lühe - Stader Tageblatt

    So sieht das in der Kurve in Gegenrichtung aus, absoluter Wahnsinn...

    Fast schon rührend, dass man die Schilder "Radwegschäden" durch "Gehwegschäden" ausgetauscht hat.

    Und hier hat man noch ein [Zeichen 205][Zusazzeichen 1000-32] vergessen, obwohl es dort von rechts gar keinen "Radweg" gibt.

    Ich habe dem Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises gerade die Freundschaft gekündigt. Dilettanten Olé!

  • Irgendwann ist auch mal Schluss mit freundlich.

    Spoiler anzeigen

    Hallo Herr XXX,

    ist das wirklich ihr Ernst, die unzureichenden Gehwege in Steinkirchen gleich wieder für den Radverkehr freizugeben?

    Radfahrer dürfen in Steinkirchen wieder zum Teil auf dem Gehweg fahren - Lühe - Stader Tageblatt

    Wenn ich den Teaser des Tageblatt Artikels richtig verstehe, geht es dabei sogar um den Abschnitt zwischen der Schule und der Tankstelle. Also dort, wo es nur auf der westlichen Straßenseite einen Gehweg gibt. In der unübersichtlichen Kurve wollen Sie erlauben, dass dort Radfahrer wieder im Gegenverkehr fahren? Das ist gefährlicher Unfug! (Bilder im Anhang)

    Ich hoffe, dass als nächstes ein Fußgänger gegen diese Anordnung klagen wird.

    Rechnen Sie bitte damit, dass ich künftig auch gegen den Landkreis Stade mit allen Mitteln gegen rechtswidrige Anordnungen vorgehen werde. Die andauernden Gefährdungen von Fußgängern und Radfahrern nehme ich nicht mehr hin. Offensichtlich habe ich mich darin getäuscht, als ich glaubte, dass sich im Landkreis Stade gerade etwas verändert. Das finde ich bedauerlich.

    Ich werde Ihnen nach meinem Urlaub eine Liste rechtswidriger Anordnungen zukommen lassen, die ich in Kopie auch an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schicken werde. Mir reicht es! Ich habe gerade eine Klage gegen den Landkreis Cuxhaven laufen, der daraufhin die beanstandete Anordnung umgehend zurückgezogen hat. Wenn es nicht anders geht, werde ich das gegen den Landkreis Stade fortführen.

    Yeti

  • Nun hat sich der Leiter des Straßenverkehrsamtes auf meine -zugegebenermaßen angesäuerte- Mail gemeldet und wir haben einen Termin am 03.08. zum persönlichen Gespräch vereinbart. Ich habe auf die Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen verwiesen, aus der hervorgeht, dass an den allermeisten Straßen im gesamten Landkreis die Anordnung einer Benutzungspflicht nicht einmal ansatzweise in Frage kommt und die dort vorhandenen [Zeichen 240] komplett abgebaut werden können, ohne dass vorher eine gründliche und zeitaufwändige Prüfung erforderlich ist.

    Natürlich wurden die langsamen Fortschritte wieder mit fehlenden Personalkapazitäten begründet. Bei Kfz-Belastungen <300 Kfz/h bräuchte ich keine 10 Sekunden, um zu entscheiden, dass ein linksseitiger kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 1,50m rechtswidrig ist. Wenn man wollte, könnte man also den halben Landkreis Stade heute noch vor der nächsten Kaffeepause in Ordnung bringen und eine Truppe losschicken, die an den grün markierten Straßen innerorts alle [Zeichen 240] ersatzlos entfernt.

    Aus der Verkehrsmengenkarte ergibt sich allenfalls im Zuge der B73, B74, im südlichen Abschnitt der L111, sowie der L127 und L130 bei Apensen eine Verkehrsbelastung, die eine RWBP rechtfertigen könnte (DTV > 9000 Kfz/Tag). Wenn man dort Radfahrern das Fahren auf der Fahrbahn verbieten will, muss man allerdings regelkonforme Radwege bauen, die den Vorgaben der VwV-StVO genügen oder andernfalls durch Tempolimits die Gefahr senken.

    Im "Radwegekonzept" des Landkreises wurde der Bestand vorhandener "Radwege" aber überhaupt nicht betrachtet, sondern nur gesucht, wo man noch nicht so einen Murks hingepflastert hat.

    Dann gibt es noch Straßen mit mittleren Verkehrsbelastungen, bei denen aus meiner Sicht Angebote für Radfahrer geschaffen werden sollten (Piktogrammketten auf der Fahrbahn oder Angebotsradwege ohne Benutzungspflicht). "Radwege" aber nur auch unter Berücksichtigung der Sicherheit des Fußgängerverkehrs und ohne offensichtliche Sicherheitsmängel (Engstellen, schlecht einsehbare Kreuzungen, ...).

    Leider hat man nicht einmal versucht, im Zuge von Straßenerneuerungen regelkonforme Lösungen zu finden. In Wischhafen wurde zum Beispiel die Ortsdurchfahrt komplett saniert und wieder ein einseitiger kombinierter Geh- und Zweirichtungsradweg [Zeichen 240] gebaut. Sowas geht einfach nicht und ich hoffe, dass der Landkreis STD merkt, dass ich mir sowas nicht mehr gefallen lasse. Es ist mir auch egal, dass es bei solchen Bauvorhaben unterschiedliche Zuständigkeiten gibt und der Baulastträger bei der B495 nicht der Landkreis STD ist.

  • Gestern hatte ich ein wieder sehr freundliches Gespräch mit dem Leiter des Straßenverkehrsamtes vom Landkreis Stade und seiner Stellvertreterin.

    Man hat mir versichert, dass man sich der Problematik bewusst ist und daran etwas ändern möchte. Vielleicht hat man auch nach meinem letzten Stimmungstief etwas Sorge bekommen, dass das Thema deutlich höhere Wellen schlagen könnte, wenn man es nicht schafft, mich wieder etwas zu besänftigen.

    Im Gegensatz zu Hamburg, wo vermutlich Hunderte von Beamten der Polizei mit verkehrsbehördlichen Aufgaben befasst sind, sind hier genau zwei Personen für den gesamten Landkreis zuständig, und natürlich nicht nur für "Radwege". Gleichzeitig ist der Landkreis die Fachaufsichtsbehörde für die Städte Buxtehude und Stade, sowie für den Flecken Harsefeld, deren eigene Verkehrsbehörden nun auch nicht gerade mit überragender Fachkompetenz glänzen. Erschwerend kommen unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Baulast und der Verkehrsregelung hinzu. Als untere Verkehrsbehörde ist der Landkreis gleichermaßen für Straßen in der Baulast der Gemeinden, des Landkreises selbst und des Landes Niedersachsen zuständig und in jedem Tiefbauamt gibt es einen kleinen Provinzkönig, der sowieso alles viel besser weiß und für den Radfahrer vor allem Verkehrshindernisse darstellen, die der "Leistungsfähigkeit" seiner Gemeindestraßen im Wege stehen. Da die Leistungsfähigkeit einer Straße immer noch in der Einheit Kfz/Std. gemessen wird, kommen Fußgänger und Radfahrer darin nicht vor.

    Das soll keine Entschuldigung sein und das macht es auch nicht besser, aber es zeigt, dass es in diesem Fall weniger ein Problem fehlenden Willens ist, als vielmehr ein organisatorisches und strukturelles Problem. Vermutlich muss auch hier der Weg über die Politik gehen, dass dort die personellen Kapazitäten aufgestockt werden und dass die unterschiedlichen Stellen gefälligst mal miteinander reden und nicht jeder macht, was er will.

    Man hat mir also zugesagt, dass man meine Hinweise sehr dankbar annimmt und sich auch darum kümmern wird. Ich habe also gleich heute Morgen drei Straßen / Straßenzüge übermittelt, in denen das Blauschild-Räumkommando seine Arbeit aufnehmen kann und bin gespannt, ob den Worten auch in einem überschaubaren Zeitraum Taten folgen werden. Alle drei Fälle sind so dermaßen eindeutig rechtswidrig, dass es aus meiner Sicht keines größeren Prüfungsaufwandes bedarf, außer der Feststellung, dass keine einzige Bedingung für die Anordnung einer RWBP erfüllt ist. Einer der Fälle kann bei den Lustigen Schildern bewundert werden. Ich habe auch auf mein umfangreiches Foto-Archiv verwiesen und angekündigt, dass meine Liste lang werden wird.

  • Antwort von Landkreis Stade

    Zitat

    Hallo Herr *Yeti*,

    auch ich möchte mir für das angenehme und konstruktive Gespräch bedanken. Ihre Zusammenstellung dürfte hier mit Sicherheit eine deutliche und spürbare Arbeitshilfe darstellen, die gut verwendet werden kann. Ich leite diese auch an Frau X und Herrn Y weiter, die die notwendigen Schritte einleiten werden.

    Auch wenn die noch ausstehende Liste lang sein sollte, scheuen Sie sich bitte nicht, mir und uns weiterhin Ihre Zusammenstellungen „häppchenweise“ zukommen zu lassen. Wir werden versuchen, diese Dinge sukzessive abzuarbeiten und Sie dabei, soweit möglich, auf dem Laufenden zu halten bzw. Ihnen Rückmeldungen zu geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun bin ich sehr gespannt, wie lange es dauert, bis es konkrete Ergebnisse gibt und die Schilder tatsächlich entfernt werden. Ich könnte mich jetzt darüber ärgern, dass die Verkehrsbehörde das nicht selbst tut, aber wenn es hilft, etwas zu verändern, dann werde ich meine Beobachtungen gerne weitergeben.

  • Also in der kurzen Zeit, als in Bruck der richtige Bürgermeister regiert hat, konnte so etwas in 2-4 Wochen passieren.

    Drück Dir die Daumen, so ist/war das wesentlich angenehmer, als zu hören:

    - bleibt so, ist Praxisbewährt und seit 20 Jahren so.

    - das wird so akzeptiert

    - die Straße wird demnächst umgebaut, bis dahin keine Änderung, rentiert sich nicht

    - das gehört so, da müssen sie halt absteigen und schieben

    - das gehört so, deswegen steht da doch [Zusatzzeichen 1012-32]

    - die Fußgängerampel ist eine sichere Straßenquerung

    - sie müssen dort die Fußgängerampel benutzen

    - da fahren auch Kinder, deswegen bleibt der Gehweg ein Geh/Radweg

    - es muss nicht immer alles nur für Radfahrer ausgelegt sein, es gibt ja noch andere Verkehrsteilnehmer

    Ein [Zeichen 237] war mal innerhalb von 2 Tagen gehangen, aber, hmm, das zählt wohl nicht.

  • Ob es zwei, vier oder sechs Wochen dauert, ist mir fast egal. Hauptsache, es passiert was. Wir haben neulich auch darüber geredet, warum es angeblich so kompliziert sei, eine bestehende Regelung zurückzunehmen. Ich habe immer wieder darauf gedrängt, dass es allenfalls einer aufwändigen Begründung bedürfe, diese Schilder hängen zu lassen.

    Was muss man denn zur Aufhebung der Blauschilder aufwändig begründen, wenn die Verkehrsstärke im Belastungsbereich I der ERA liegt, der Weg in einem baulich desolaten Zustand, sowie viel zu schmal ist und auch noch auf der linken Seite liegt, wo es zahlreiche schlecht einsehbare Ausfahrten und Einmündungen gibt? Dafür formuliert man einen zweizeiligen Standardtext und ändert nur noch den Straßennamen für die jeweilige Anordnung zur Aufhebung der RWBP. Das kann doch wirklich nicht so kompliziert sein. Und auch, wenn die Polizei dabei angehört werden muss (muss sie?), schaffte man dann 50 solcher Fälle in einem 30-minütigen Termin.

  • So einfach ist das sicher nicht, denn das ist Neuland. Du glaubst doch nicht, das es zu den ganzen alten Radwegpflichten irgendwelche schriftliche Begründungen bzw. Bescheide gibt?

    Da muss man erst einmal die richtige Schriftform finden.

    Denn wenn dann was passiert! Radfahrer auf Gehweg überfahren ist ja normal, aber Radfahrer auf Straße, puhh

  • Du glaubst doch nicht, das es zu den ganzen alten Radwegpflichten irgendwelche schriftliche Begründungen bzw. Bescheide gibt?

    Mir wurde sogar gesagt, dass es sie in den allermeisten Fällen NICHT gibt. :)

    "Alle vorhandenen VZ 240 in der XY-Straße sind zu entfernen, weil dafür keine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt." Begründung fertig!

  • Antwort von Landkreis Stade

    Nun bin ich sehr gespannt, wie lange es dauert, bis es konkrete Ergebnisse gibt und die Schilder tatsächlich entfernt werden. Ich könnte mich jetzt darüber ärgern, dass die Verkehrsbehörde das nicht selbst tut, aber wenn es hilft, etwas zu verändern, dann werde ich meine Beobachtungen gerne weitergeben.

    Und jetzt stell Dir mal vor, Du würdest denen für Deine Tätigkeit die Stundensätze einschlägiger Berater berechnen ...

  • Und jetzt stell Dir mal vor, Du würdest denen für Deine Tätigkeit die Stundensätze einschlägiger Berater berechnen ...

    In FFB gibt es ja nach ca. 10 Jahren ein "Radverkehrskonzept", von einer Firma namens "Topplan" erstellt. Allein, ich kann kein Konzept erkennen, außer dass jede Menge grüner "Radweg"-Wegweiser aufgestellt werden sollen.

    Da ist mein Konzept, Milliardär zu werden, vielversprechender: Ich hab noch ne alte Bill-Gates-Pappmaske mit Gummizug, damit latsch ich zur Sparkasse und heb eine Milliarde Euro von seinem Konto ab....