Die Vierstelligkeit der Gebühren ist offenkundig illegal und Teil eines noch immer laufenden Verfahrens. Die Behörden glauben offenkundig, dass Menschen keine Transparenzanfragen stellen, wenn man, offensichtlich rechtswidrig, irrwitzige Gebührensätze ansetzt …
Wie kommen die denn auf was vierstelliges? Nach GebO ist die Gebühr doch auf 618,00 € gedeckelt. Oder sind das die Kopien und Scans?
ZitatMeist aus 04/1998 bzw. 05/1998. Aus den Anordnungen geht auch ganz klar hervor: geltendes Recht, im Hinblick auf Radverkehr, hat die Polizei Hamburg bereits damals gar nicht interessiert und es ging einzig darum, dass man irgendwie Gründe findet, um den Radverkehr von der Fahrbahn verbannen zu können…
Uh, klingt wie in München. Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.