Fahrradklimatest 2020

  • Das Zusatzschild "Radfahrer frei - Schritttempo" ist mir nicht bekannt.

    Freigegeben ist hier daher gar nichts. Diese "Lösung" hätte man auch mit weniger Schilder haben können.

  • Gut fände ich auch, wenn insbesondere beim [Zeichen 240] die Bedeutung darauf beschränkt wäre, dass solche Wege nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden dürfen, aber dass damit keine Benutzungspflicht sondern nur ein Benutzungsrecht verbunden ist.

    Das wäre zwar eine praktische Lösung. Aber ich befürchte, das geht nicht so einfach, weil internationaler Vereinbarungen die Benutzungspflicht bei diesem Zeichen festlegen. In anderen Ländern wurde für nicht benutzungspflichtige Wege eine rechteckige Variante des Schildes eingeführt.

  • Das würde bedeuten, dass jeder Gehweg, auf dem man auf gar keinen Fall Fahrrad fahren sollte, ein [Zeichen 239] bräuchte. Dafür müssten Hunderttausende neuer Schilder aufgestellt werden.

    Nein. Das ist nur auf Wegen so, die eigenständig verlaufen. Auf denen darf, wenn kein [Zeichen 239] dasteht, geradelt werden. Bei einem Gehweg, der Teil einer Straße ist, ergibt sich auch ohne [Zeichen 239] ein Verbot für Radfahrer auf dem Gehweg, da hier Radfahrer auf Grund von § 2 StVO verpflichtet sind, die Fahrbahn zu benutzen.

  • Adsche : Das war eine Antwort auf den Vorschlag von 2und4zig , ob nicht jede nicht gesondert gekennzeichnete Fläche auch für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben sein könnte. Hier

    Mein Einwand sollte bedeuten, dass man in diesem Falle alles separat als Gehweg kennzeichnen müsste, worauf man derzeit auch ohne ein [Zeichen 239] nicht Radfahren darf.

  • Das hab ich schon verstanden. Und meiner Auffassung nach ist es derzeit auch genau so, wie 2und4zig geschrieben hat: Wenn es eine Verkehrsfläche gibt, die nicht Teil einer Straße ist, muss man sie mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein (also z.B.[Zeichen 239] oder [Zeichen 254]), wenn dort das Radfahren nicht erlaubt sein soll. Auf einer unbeschilderten Verkehrsfläche ist Radfahren grundsätzlich erstmal erlaubt.

  • Wenn es eine Verkehrsfläche gibt, die nicht Teil einer Straße ist, muss man sie mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein (also z.B. [Zeichen 239] oder [Zeichen 254] ), wenn dort das Radfahren nicht erlaubt sein soll.

    Korrekt. :)

    Mein Einwand bezog sich aber auf Gehwege, die Teil einer Straße sind.

  • Das wäre zwar eine praktische Lösung. Aber ich befürchte, das geht nicht so einfach, weil internationaler Vereinbarungen die Benutzungspflicht bei diesem Zeichen festlegen. In anderen Ländern wurde für nicht benutzungspflichtige Wege eine rechteckige Variante des Schildes eingeführt.

    Das Schild habe ich in Frankreich fotografiert, leider nicht die Umgebung dazu. Bedeutet es dort auch, dass keine Benutzungspflicht besteht?

    Und gab es schon mal den Versuch in Deutschland, eckige Radweg/Fußweg Kombischilder einzuführen?

    Diese Schilder am Eingang der Durchwegung durch das Ihmezentrum stehen auf privatem Grund. Ob die Besitzer des Ihmezentrums diese Schilder sich von irgendwem haben genehmigen lassen müssen, weiß ich nicht. Die Wege die die Schilder kennzeichnen entsprechen vermutlich nicht den dafür vorgegebenen Mindestgrößen:

  • Naja, das ist ja kein Gehweg in diesem Sinne, da es keine begleitende Fahrbahn gibt.

    In der Schwebe wird viel gelassen, aber [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gibt es hier auch an überörtlichen Radwegen, obwohl die Schrittgeschwindigkeit gar nicht gewollt ist.

    Das geht so lange gut, bis mal was ernsthaftes passiert. Die Diskussion haben wir hier aber auch schon wieder zum X. Mal.

    Ich bin da ebenfalls für eine globale Lösung wie z.B. "Gehwege dürfen außerorts durch den Radverkehr mitbenutzt werden, auf Fußverkehr ist Rücksicht zu nehmen"

    "Plötzlich hat man sie auf dem Gehweg hinter sich oder vor sich, sie schlängeln sich auf Fußgängerüberwegen zwischen den Passanten über die Straße, fahren über Rasenflächen und bepflanzte Flächen und durch Parks, wo es grundsätzlich nicht erlaubt ist, mit dem Fahrrad zu fahren. Es sei denn, die Parkwege sind hierfür freigegeben." Das habe ich in der Berliner Woche vom 23.6.20 gefunden: "Radfahren, ein rechtsfreier raum? https://www.berliner-woche.de/mitte/c-verkeh…er-raum_a281428

    Wie diese Parkweg-Freigabe aussieht? Hier ist ein entsprechendes Schild zu sehen: https://www.berliner-woche.de/schoeneberg/c-…ault&pid=328792

    Habe ich ebenfalls in der Berliner Woche gefunden.

    Der Text auf dem Schild eröffnet aber auch wieder Spekulationsspielraum: "Fußgänger haben Vorrang", wird jedenfalls nicht näher erläutert. Der Schutzcharakter für Fußgänger erscheint mir geringer als bei der Kombi [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    In Hannover ist meines Wissens der Radverkehr in den Parkanlagen erlaubt. Ich hatte einmal ein Fußwegschild beanstandet, dass meines Erachtens zu Unrecht da stand. Und der Weg ist ein häufig benutzter Weg von Schülern, die mit dem Rad zur Schule fahren. Das Fußwegschild wurde entfernt. Es wurde auch nicht der Zusatz "Radfahrer frei" dazu gehängt.

    Warum das dort aufgestellt wurde? Keine Ahnung. Von der anderen Seite und an den meisten Parkwegen in Hannover steht kein Fußwegschild.

  • Ich verstehe Sie nicht. Sie möchten keinen Radverkehr auf Fußgängerwegen. Sie möchten keinen Radverkehrs auf Fahrbahnen, wenn dort die Fahrzeuge 30 km/h fahren. Sie möchten keinen öffentlichen Nahverkehr, der Überland mehr als 60 km/h fährt. Sie mögen aber ebenso keine Radfahrer auf Fußwegen, keine schlechten Radwege und mehr Nahverkehr.

    Können Sie Ihre Wünsche in einer Form zusammen fassen, die den normalen Verkehr für Fußgänger, Radfahrer, private KFZ, geschäftliche KFZ und öffentlichen Nahverkehr beschreibt, ohne eine der anderen Formen auszulassen?

  • Sie möchten keinen Radverkehr auf Fußgängerwegen.

    Nachdem ich hier im Forum an anderer Stelle schon als "elender Gehwegradler" geschmäht wurde, ist ihre Bemerkung mal eine ganz nette Abwechslung.

    Sie möchten keinen Radverkehrs auf Fahrbahnen, wenn dort die Fahrzeuge 30 km/h fahren.

    Wenn die Fahrzeuge schneller als 30 km/h fahren, dann ist es in der Stadt wichtig, dass eine Alternative zum Fahrbahnfahren auf der Fahrbahn für den Radverkehr zur Verfügung steht. Das habe ich tatsächlich als Ziel für Fahrradverkehr innerorts formuliert. Was dagegen? Oder haben sie das vielleicht so missverstanden, dass ich Radverkehr auf der Fahrbahn verbieten will?

    Sie möchten keinen öffentlichen Nahverkehr, der Überland mehr als 60 km/h fährt.

    Öffentlicher Personennahverkehr fährt in Hannover auf einzelnen oberirdischen Stadtbahnstrecken, die entsprechend abgeschirmt sind, sogar mit 70 km/h in der Stadt und das ist auch gut so. Überlandbusse dagegen, dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren, wenn darin Fahrgäste auf Stehplätzen mitfahren. Dass Fahrgäste auf Stehplätzen mitfahren halte ich für erstrebenswert, weil dann der ÖPNV nachhaltig und umweltfreundlich organisiert werden kann, ohne große Zumutungen an die Fahrgäste. Diejenigen Fahrgäste, die aufgrund von Behinderungen auf einen Sitzplatz angewiesen sind, haben ein Recht darauf, heute schon! Und nach meiner Beobachtung funktioniert die Umsetzung.

    S-Bahnen und Regionalexpresszüge fahren zum Teil deutlich schneller als 60 km/h. Auch das geht in Ordnung!

    Sie mögen aber ebenso keine Radfahrer auf Fußwegen, keine schlechten Radwege und mehr Nahverkehr.

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] geht in Ordnung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich ablehnen muss man das nicht. Ich hatte an anderer Stelle Beispiele mit Fotos gezeigt!

    Schlechte Radwege sind kein gutes Angebot für Radfahrer. Von Fall zu Fall muss man prüfen, ob es besser ist den Radweg zu erneuern und so auszugestalten, dass er eine akzeptable Alternative zum Radfahren auf der Fahrbahn darstellt. Oder ob es möglich ist, den Radverkehr ausnahmslos auf der Fahrbahn zu führen. Innerorts sollte dann Tempo 30 max. gelten. (s.o.)

    Beim öffentlichen Personennahverkehr ist vielerorts noch ganz viel Luft nach oben! Mehr ÖPNV? Da bin ich dabei! Allerdings genügt es nicht den ÖPNV auszubauen, wenn nicht gleichzeitig auch Instrumente zum Einsatz kommen, die den Autoverkehr einschränken. Mehr Infos zu den sogenannten Push and Pull Effekten hier:

    https://www.hvv-schulprojekte.de/unterrichtsmat…n/umstieg-opnv/

    Ich hoffe ich konnte mit dieser Darstellung Ihrem Wunsch entgegenkommen!:saint:

  • Wobei bei Straßenbegleitenden Wegen allerdings eher von einem Straßenbestandteil ausgegangen wird: Das wäre dann bei obigem Bild Auslegungssache wegen des Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Radweg.

    Nach VwV-StVO zu § 9 reicht das bisschen Grünstreifen eigentlich nicht aus. um aus dem straßenbegleitenden und somit vorfahrt- und vorrangberechtigten Radweg (nach § 8 und § 9) einen eigenrständigen Radweg zu machen, da er mind. 5 m von der Straße (nicht Fahrbahn) abgesetzt sein müsste.

    Interessant wird's, wenn ein Weg per 205 an Kreuzungen eine andere Vorfahrt bekommt als eine "nur zufällig" in der Nähe befindliche Fahrbahn, das Konstrukt funktioniert nur, wenn der Weg als eigenständig betrachtet werden muss mit den Haken

    - Benutzungspflicht futsch, Straße hat ja keinen Radweg mehr und

    - Einrichtungsverkehr futsch, der ist ja nur straßenbegleitend definiert

    Vorsicht aber bei eigenständigen Wegen.

    Das dann jeder drauf darf ohne Schild gilt nicht für alles.

    Man muss als Radler auf Deutschlandrundreise *) noch

    - 16 Waldgesetze (für die Waldwege),

    - 16 Naturschutzgesetze (für die Feldwege),

    - x Wasserdingensgesetze (für Wasserwirtschaftswege an Bundes- und Landeswassertraßen) und

    - ca. 10.000 kommunale Grünflächensatzungen unterwegs auswendig kennen.

    Letztere für Wege in Grünanlagen.

    In Karlsruhe hat man bspw. vor einigen Jahren Parkege umdefiniert grob gesagt

    - von "ohne Schild nur Fußgänger, Radfahrer nur mit Schild"

    - auf "ohne Schild wie Schleichradler frei, anders nur mit Schild"

    *) Ohne Rundreise sind es bei mir mit alter und neuer Heimat auch schon 4, weil KA und BHV grenznah liegen ... Zzgl. Alsace, s.u. ...

    Zu den eckigen Schildern:

    Neben der Empfehlung aus einer Verkehrsministerrunde vor einiger Zeit, das Problem der Erkennbarkeit von geiensamen G+R ohne 240 mit Piktogrammen im 240er Stil zu lösen, sah man durchaus schon andere Lösungen, darunter Bildbsp. von eckigen Schildern mit 240er Symbolik, nur in schwarz auf weiß, neben "Radfahrer frei" solo stehend auch rechtsseitig, ws ja nur linksseitig vorgesehen ist.

    Etwas unsicherer finde ich die Option, das Radelrecht aus Radfurten oder Wegweisungen herzuleiten, aber nach OLG Jena sollte auch das nicht zum Nachteil eines Radlers ausgelegt werden können ...

    Das französische eckige Schild bedeutet, im Gegensatz zum runden, in der Tat, dass der Radweg keine B-Pflicht hat.

    ... was im grenznahen Raum deutsche Autisten nicht am Hupen hindert ...

  • Nach VwV-StVO zu § 9 reicht das bisschen Grünstreifen eigentlich nicht aus. um aus dem straßenbegleitenden und somit vorfahrt- und vorrangberechtigten Radweg (nach § 8 und § 9) einen eigenrständigen Radweg zu machen, da er mind. 5 m von der Straße (nicht Fahrbahn) abgesetzt sein müsste.

    Ich würde das Merkmal "straßenfahrbahnbegleitend/Bestandteil einer bestimmten Straße" daran festmachen, ob der Sonderweg die selben Grundstücke erschließt wie die Fahrbahn *und* über die selbe Kreuzung ans übrige Straßennetz anbindet. Straßen sind ja kein Selbstzweck. Insofern ist der 5m-Abstand zur begleiteten Fahrbahn an der Kreuzung nur eine von zwei notwendigen Bedingungen. Ein Radweg, der durch Mauern, Hecken, nicht überfahrbare Grünstreifen etc. von der Fahrbahn bzw. von dieser ausgehend auf der linken Straßenseite erreichbaren Grundstücken getrennt wäre, wäre auch dann nicht mehr fahrbahnbegleitend, wenn er an der nächsten Kreuzung brav wieder zur Fahrbahn zurückgeführt würde.

    Zitat

    Das französische eckige Schild bedeutet, im Gegensatz zum runden, in der Tat, dass der Radweg keine B-Pflicht hat.

    ... was im grenznahen Raum deutsche Autisten nicht am Hupen hindert ...

    Wenn man wollte, könnte man sich wohl über die internationalen Vorgaben hinwegsetzen. Die britische Regierung macht das jedenfalls für ihre Radwegschilder "schon immer", denn im UK gibt es zwar auch nur die bekannten runden Radwegzeichen, aber AFAICS keine gesetzliche Benutzungspflicht für Radwege im Highway-Code.

    Für Maßregelungsnötigungen durch Anpöbeln, Engüberholen, Hupen, Wischwaschermissbrauch oder Frühestwiedereinscheren sind die Schilder bzw. die gesetzlich angeordnete Benutzungspflicht allerdings unerheblich. Dafür reicht nach allem, was ich darüber bislang gelesen oder selber erlebt habe, weltweit ausnahmslos das Vorhandensein von aus dem Cockpit als solchem erkennbaren Fahrradfirlefanz.

  • Ich habe meine Sechsen schon verteilt ...

    Es fiel mir ja wirklich schwer, aber ich habe bei der „Berichterstattung in den Medien“ immer nur angekreuzt, dass über den Radverkehr im negativen Kontext berichtet wird.

    Egal an welche Stadt, in der ich mich häufiger aufhalte, ich denke, der Radverkehr tritt nur dann in der Zeitung auf, wenn

    • sich ein hinreichend schlimmer Verkehrsunfall mit Fahrradbeteiligung ereignet hat,
    • sich der Seniorenbeirat (meist zurecht) über „Kampfradler“ oder „Rüpelradler“ beschwert,
    • irgendwo Baumaßnahmen im Zuge einer Radverkehrsförderung anstehen, bei der allerdings „Parkplätze der Vernichtung zugeführt werden“ oder
    • im Frühjahr die obligatorischen fünf schönsten Radtouren um den Baggersee aus der Konserve geholt werden.

    Okay, es gibt hier und da auch mal einen netten Bericht über irgendeine Fahrradtour, aber grundsätzlich bleibt der Anteil an wenigstens neutralen Artikeln so gering, dass ich einfach nichts besseres als „--“ ankreuzen kann.

  • Hatte übermorgen den Fluxkompensator angeworfen und bin soeben aus der Zukunft zurückgekommen. Neben dem neuesten Sportalmanach habe ich diesmal auch die Ergebnisse des ADFC Klimatest 2020 mitgebracht:

    1) In $Stadt sind die Radwege in mangelhaftem Zustand, verdreckt und zugeparkt, man kann dort nicht mit Kindern radfahren, das Fahrrad ist nicht gleichberechtigt, denn es fehlen überall Radwege und das Radfahren macht üüberhaupt keinen Spaß.

    2) Beste Fahrradstadt 2020 ist Bremen

    Mission Completed!

    Wollt Ihr jetzt auch die Ergebnisse aus dem Sportalmanach wissen? :D

  • Auf was sollte man eigentlich bei einer guten Fahrrad Gangschaltung achten?

    Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

    Gibts auch schlechte? :) Ich denke, das ist in erster Linie eine Frage des persönlichen Geschmacks und des geplanten Einsatzzwecks des Fahrrads.

    Man kann eine schlechte Wahl bzgl. des Einsatzes treffen (z.B. Nabenschaltung für Gebirgstouren), aber qualitativ sind glaub ich alle ganz gut.