Beiträge von Schwachzocker

    Korrekt, Landrat und (Ober-)Bürgermeister sind die "Exekutivchefs" in ihren jeweiligen Gebietskörperschaften.

    Nur: sie haben es prinzipiell mit zwei Arten von Recht zu tun: Recht des eigenen ("kommunale Selbstverwaltung") und Recht des übertragenen Wirkungskreises, bei letzterem werden sie nur stellvertretend für den Bund oder ggf. das Land tätig. Straßenverkehrsrecht unterfällt vollständig dem zweiten Wirkungskreis, nur meinen offenbar viele Verwaltungen samt ihrer Chefs, dass sie da trotzdem nach Gutdünken auf lokaler Ebene schalten und walten können, wie sie wollen.

    ...

    Tja, aber was willst Du nun machen als Verwaltungsbeamter? Solange kein offenkundig strafbares Verhalten von Dir gefordert wird, muss man eben machen.

    Bei unserer Straßenverkehrsbehörde findet man in verkehrsrechtlichen Anordnungen in der Regel keine rechtlichen Begründungen. Würde man es jedes mal rechtlich begründen, würde man sich lächerlich machen machen und überhaupt erst die Munition für eine Klage liefern.

    Ich kenne einen Fall in einer mittelgroßen Stadt, dort ist man zum Oberbürgermeister gegangen und hat gesagt: "Dieses und jenes geht jetzt aber wirklich nicht mehr."

    Antwort: "Och, wissen sie, manchmal macht eine Verwaltung halt auch unrechtmäßige Dinge."


    Fertig ist man damit!

    Was willst Du machen?

    Bei den Anordnungen folgt die Verwaltung (= Gegner?) wohl größtenteils dem Willen der Hanseln im Rathaus.

    Die folgen einzig ihrem Chef, nämlich dem Landrat oder dem Oberbürgermeister. Das ist auch genau richtig so.

    Und dieser Chef ist nun einmal von den Hanseln (die wir gewählt haben) im Rathaus abhängig.

    Anders ist es mit dem Bundeskanzler und den Hanseln im Bundestag auch nicht.

    Irgendwie weis das in der Verwaltung aber Niemand das es so ist.....

    Ich habe gerade den Eindruck, dass die VwV-StVO bei der Ausbildung junger Beamter keine Rolle spielt....

    Du wirst lachen, aber die VwV-StVO hat bei der Ausbildung von Verwaltungsbeamten noch nie eine Rolle gespielt. Es werden dort ja keine Verkehrsrechtler ausgebildet. Im übrigen ist das auch nicht nötig. Es reicht völlig, wenn man sich die VwV-StVO durchliest und anwendet.

    Einen schweren Unfall verursacht zu haben, sagt halt auch nichts über besondere menschliche (Un-)Fähigkeiten aus. ...

    Doch! Es sagt etwas über die Unfähigkeit aus, welche völlig normal ist.

    Und die russischen Auftragskiller, die hier eingesickert sind, um so viele Radfahrer wie möglich zu töten, haben offenbar ihren Beruf nicht verstanden. Die sind also auch unfähig.

    AMG Mercedes verkauft jährlich über 100.000 Fahrzeuge. Es muss folglich Millionen geben, die noch nie in einen schweren Unfall verwickelt waren und deren Fahrern trotz eines wahrscheinlich der Motorisierung entsprechenden forschen Fahrstils auch zukünftig ein solcher Unfall nicht passieren wird.

    Was haben die Verkaufszahlen von Mercedes mit menschlichen Fähigkeiten zu tun? Und warum ist jetzt nur noch von schweren Unfällen die Rede? Meinst Du, Du kannst die Schwere Deiner Unfälle beeinflussen?

    Natürlich gibt es Leute, die noch nie in einen schweren Unfall verwickelt waren, ich zum Beispiel. Genauso gibt es auch Leute, die noch nie im Lotto gewonnen haben.

    Beides sagt nichts über menschliche Fähigkeiten aus.

    ... Wenn es sowas wie persönliche Unfähigkeit gäbe, müsste es uns doch leicht fallen, die kommende Tat den Menschen an der Nasenspitze anzusehen und am Morgen jeweils die Täter des heutigen Tages zu nominieren.

    Das ist doch Unsinn. Jeder Mensch ist unvollkommen, eine Fehlkonstruktion der Evolution und ein potenzieller Versager. Die Frage ist nur, wann es passiert, wie oft und welche Folgen es hat.

    Ditscht man versehentlich gegen ein parkendes Auto, ist es kein großes Ding. Handelt es sich jedoch nicht um ein Auto, sondern um ein herumstehendes Kind, das nun tot ist, dann kannst Du dir die Karten legen.

    Hach, da dachten wir alle schon, jetzt wird Hannover autofrei, und dann wird es doch nichts. Das konnte der gute Oberbürgermeister natürlich nicht ahnen. Er hat es wenigstens versucht.

    Wie heißt es so schön ?! Vor Gericht und vor dem Bezirksrat bist Du in Gottes Hand.

    Vielleicht, weil sie ganz feste glauben, dass eine Straße immer aus einer Fahrspur hin und einer Fahrspur zurück für Autos bestehen muss, auch wenn gar nicht genügend Platz vorhanden ist, wenn man andere Sachen als Autos mitberücksichtigt?

    Bei uns in Fürstenfeldbruck ist das jedenfalls so. Und du weißt ja, wie schwer so ein Aberglaube auszurotten ist. :)

    Vielleicht glauben die auch fest daran, dass die Straße ausreicht, um hin und zurück zu kommen. Einen Schutzstreifen benötigt man dafür ja nicht.

    In Gegenrichtung gibt es ja Piktogramme auf der Fahrbahn. Vielleicht versteht den Hinweis jemand.

    Bei uns führen derartige Piktogramme dazu, dass manch ein Radfahrer sich auf einer Radverkehrsanlage wähnt und dann schlecht mit den Überraschungen umgehen kann, die er erlebt.

    Aufgrund des tollen Fotos auf der Startseite schon die erste Idee: Zukünftig könnte man in Stade auch in der jeweiligen Gegenrichtung einen tollen Schmutzstreifen aufpinseln. Oder gibts da "Radfahr-Einbahnstraßen" ? :)

    Was glaubst Du denn, warum die das nicht gemacht haben? Die Farbe ist bestimmt nicht ausgegangen.

    Dass es solches Chaos gibt, ist aber auch die Schuld der Aufsichtsbehörden. Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, also hat die ober(st)e Straßenverkehrsbehörde da denn vollen Durchgriff "nach unten". Passiert nur so gut wie bzw. nur dann, wenn es um die rechtswidrige Anordnung von Tempolimits geht. Die werden schnell mal per Dienstanweisung aufgehoben und die untere Stelle mit der Entfernung des Verkehrszeichens beauftragt. Es geht also - wenn man denn will.

    Das mag in Bayern so sein. In Schleswig-Holstein ist es genau umgekehrt. Da werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen von Ministerpräsidenten angeordnet, nachdem dieser zuvor an dieser Stelle zur Jagd eingeladen war.