Beiträge von Schwachzocker

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    1:31 bis 1:45 ... was vermutlich nicht so selten vorkommt.

    "Das letzte, an was ich mich erinnern kann, ist, dass ich die Straße überqueren wollte. Und dann ist mir schwarz geworden."


    Tja, hätte man mal gucken sollen.

    Du willst aber Deine angeblich vernunftbegabte Auslegung zur einzig wahren machen...

    Nein!

    Es ist tatsächlich so, dass man sich im Zweifelsfall dazu entscheiden kann, auf der Fahrbahn zu fahren. Ih habe nie behauptet, dass das die einzige Wahrheit ist, sondern es ist lediglich eine Wahrheit.

    Und wer sich sicher ist...

    Und wer sich sicher ist...

    Es gibt aber keine absolute Sicherheit. Und es wird sie auch nicht geben.

    Nicht einmal der Bundeshaushalt ist sicher. Man hätte halt ins Grundgesetz schreiben müssen: "Achtung, nur weil ihr nicht genügend Geld habt für die schönen Dinge, die ihr machen wollt, liegt noch lange kein Notstand vor."

    In Stade gibt es eine (1) Fahrradstraße. Regelmäßig sieht man dort auch Leute, die mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Sollte man da deiner Meinung nach auch "Schutzstreifen" anlegen?

    Das wäre zumindest eine Möglichkeit, wenn es irgendwie machbar ist.

    Zuvor muss natürlich die Ausweisung als Fahrradstraße zurückgenommen werden. Da scheint ja nicht zu funktionieren.

    ...

    Im Gegenteil geht es auch um Rechtssicherheit. Der Gesetzesgeber hat keine klaren Inizien geliefert, wann ein Radweg ohne Schild als solcher zu erkennen ist. Es ist bisher ein guter deutscher Rechtsgrundsatz, dass Unklarheiten seitens der Behörden NICHT zu Lasten der Betroffenen gehen dürfen. Das Risiko, dass bauliche Umsetzungen nicht als das erkannt werden, was sie sein sollen, haben die Behörden zu tragen, gegebenenfalls können sie durch Schilder etc. für Klarheit sorgen und haben das auch zu tun, wenn es um Fußgängerschutz geht. Warum um Gottes Willen willst Du dieses Rechtsrisiko entgegen aller Rechtsprinzipien den Radfahrern aufbürden...

    Denen wird nichts aufgebürdet. Gesetzgeber schaffen nun einmal allgemein gültige Regeln, die der vernunftbegabten Auslegung bedürfen. Und wer nicht vernunftbegabt ist, der wird damit stets seine Schwierigkeiten haben. Das Problem, vor dem wir stehen, ist, dass die Beschilderung, wie wir sie haben, in der Regel für Menschen gemacht sind, die keinerlei Vernunftbegabung haben. Deshalb kommen die Vernunftbegabten vielfach nicht mehr klar.

    Wer sich nicht sicher ist, ob es sich um einen Radweg handelt, der muss halt auf der Fahrbahn fahren.

    Wer sich nicht sicher ist, ob eine rote Ampel für ihn gilt, der muss anhalten.

    Wer sich nicht sicher ist, ob der Überholabstand ausreicht, der darf nicht überholen.

    Es geht nicht um Rechte, die man im Straßenverkehr durchsetzen soll. Es benötigt auch niemand einen Masterabschluss im Verkehrsrecht.

    Warum sorum? Wenn eine Verkehrsfläche eine Fahrbahn für Autos sein *könnte*, darf man sie befahren, oder es ist ausdrücklich verboten. Warum sollte für den Radverkehr nicht das gleiche gelten? :evil:

    Es gibt keine Fahrbahnen für Autos. Es gibt nur Fahrbahnen für Fahrzeuge.

    "Autobahnen" und "Kraftfahrstraßen" sind Ausnahmen. Hier ist der Name Programm.


    Etwas ernsthafter: Wenn man in einem Dorf auf die Hauptstraße kommt und da ist an einer Seite ein >2,5 Meter breiter Bürgersteig, dann kann man weitgehend davon ausgehen, dass der mindestens "Gehweg, Radfahrer frei" ist.

    Sehr ernsthaft: Nein, da darf man nicht von ausgehen.

    Wie erkennt man eigentlich eine Fahrbahn?

    Die Frage ist hier irrelevant, weil man sie nicht so schnell mit was anderem verwexeln kann, im Gegensatz zu Gehweg versus gemeinsamer G+R ohne B.pfl.

    Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn irgendetwas nicht klar als Radweg zu erkennen ist, fährt man eben nicht drauf. Fertig!

    Keine Ahnung, was Ihr immer für (Schein-) Probleme habt.


    Der Wille der SVB, dass es ein G+R sein soll, muss halt erkennbar sein.

    Nein, der Wille der StVB ist völlig unerheblich. Einen Radweg erkennt man an der baulichen und gestalterischen Zweckbestimmung. So wie man auch eine Fahrbahn erkennt.

    Und so wie man ein Nudelholz von einem Fleischermesser unterscheiden kann. Es steht kein Hinweis drauf: "Dies ist ein Nudelholz, bitte nicht damit schneiden."

    Und jeder bekommt es hin.

    vormals war ich auch der Meinung, dass "insbesondere" keine abschließende Aufzählung ist.

    Nur verfolgte danach irgendwo (ich finds nicht mehr) eine Diskussion, in der in Bezug auf den Schutzstreifen die Meinung vertreten und begründet wurde, dass ausschließlich bei Gegenverkehr drauf gefahren werden dürfe.

    Und ich erinnere mich an einen Aufsatz, der herleitete, dass z.B. nicht an Fz, die zum linksabbiegen an einer Kreuzung warten, rechts über den Schutzstreifen ausgewichen werden darf. Den find ich auch nicht mehr :cursing:


    Meinst Du das hier:

    udv.de | Uko 86 | Rechtsgutachten Prof. Dr. Müller | Web


    Das "Gutachten" (Man muss schon sehr wohlwollend sein, um es so zu nennen.) wurde vor der StVO-Änderung erstellt, bei der die Worte "insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen" eingefügt wurden. In dem sog. Gutachten wird diese Änderung jedenfalls mit keinem Wort erwähnt.

    Die Worte sind aber nun einmal eingefügt worden, um klarzustellen, dass das Ausweichen bei Gegenverkehr eben nicht der einzige Bedarf ist, der eine Mitbenutzung des Schutzstreifens rechtfertigt.

    Dann muss man halt einen anderen verbindlichen Weg festlegen, einen Radweg eindeutig als solchen erkennbar zu machen.

    Daran ist man bisher ja auch gescheitert.

    Das sehe ich im allgemeinen nicht so, dass man daran gescheitert ist. In manchen Fällen natürlich.

    Es ist aber nunmal so, dass Menschen manchmal scheitern. Schilder lösen dieses Problem nicht, denn auch daran scheitert man noch öfter.

    ...

    Die bestehenden Schilder einfach zu belassen und die Bedeutung auf das Verbot für andere Verkehrsarten zu beschränken, halte ich für weniger aufwändig als alle Schilder abzumontieren.

    Dann entsteht eine Situation, in der manche Radwege beschildert sind und manche nicht. Wer nach dem Unterschied fragen würde, dem müssten man antworten: "Es gibt keinen. Es handelt sich einfach um überflüssige Beschilderung!"

    Aber hey, wieso nicht einfach mal einige tausend überflüssige Verkehrsschilder in den Verkehr stellen?! Ist doch sowieso egal, was die bedeuten. Nein, so geht es eben nicht.

    Im Übrigen Irrst Du, was den Aufwand angeht. Verkehrsschilder werden nicht nur einmal auf- oder abgebaut, sondern sie müssen von Zeit zur Zeit gepflegt und ggf. ersetzt werden.

    Aber mach Dir nichts draus. Das hat bisher noch kein Politiker kapiert.

    Und ohne Schilder gäbe es auch keinen Grund mehr, diese nicht zu Fuß zu nutzen.

    Der einzige Grund, das nicht zu tun, wäre der Umstand, dass es verboten ist. Das ist ohne Beschilderung nicht anders als mit Beschilderung.


    Ich fürchte, diejenigen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, verstehen von der Sache noch immer mehr als so manch einer in diesem Forum.

    Bitte? Das wirklich Allerletzte, was ich als Radfahrer brauchen kann, sind Zwangsbeglückungen von Behörden, wo Leute arbeiten, die von Tuten und Blasen (=Radfahren) keine Ahnung haben. Von diesen Zwangsbeglückungen hatte ich das vergangene Vierteljahrhundert mehr als genug.

    Vom Blasen haben die durchaus Ahnung, nur vom Tuten nicht.8)

    Aber welche Zwangsbeglückung?

    Ich hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit, eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen, aus der StVO zu streichen und die entsprechenden Verkehrszeichen nicht mehr zu verwenden. Auf Radwegen darf man dann immer noch fahren.

    Allerdings könnte man dann nicht mehr einfach Gehwege per Schild zum Radweg umfunktionieren. Und das ist auch gut so.

    Auch der Radfahrstreifen muss dann so gestaltet sein, dass man ihn als solchen erkennt. Und so sollte es ja auch jetzt schon sein. Das Verkehrsschild benötigt man einfach nicht.

    Auch sonst sind der Fantasie bei einer StVO-Reform ja kaum Grenzen gesetzt. Man könnte z.B. außerorts eine generelle Benutzungspflicht normieren, nicht jedoch innerorts. Oder man normiert eine Benutzungspflicht nur für Bundes- und Landesstraßen. oder oder oder...

    Schilder benötigt man dafür aber nicht.

    ...Einfache Kommunikation: die mit den blauen Schildern ausgewiesenen Verkehrsflächen sind ein Angebot an den Radverkehr.

    Das kann ich nicht nachvollziehen. Bisher haben wir eine noch einfachere Kommunikation:

    Radwege sind ein Angebot für den Radverkehr.

    Ist daran irgendetwas nicht zu verstehen? Ist das vielleicht irgendwie kompliziert? Oder ist das zu einfach, so dass man es komplizierter machen muss?

    Es wäre bei fehlender Möglichkeit der Benutzungspflicht einfach nur Geldverschwendung, ein riesen Aufwand... und für was?

    Und wenn ein Radweg nicht wie ein Radweg aussieht, weil man ihn nicht als solchen erkennen kann, dann hat man Pech gehabt. Radverkehrsanlagen muss man sich halt erbauen und sich nicht erschildern.

    Es ist aber so: Schrittgeschwindigkeit - PUNKT. Dass das (wie so vieles in der StVO, was den nicht-motorisierten Verkehr angeht) nicht überall sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Zu dieser Frage gibt es übrigens einen Aufsatz von Olaf Dilling in der NZV.

    Es geht doch um folgendes:


    Lt. § 2 StVO dürfen bzw. müssen Kinder bis zu einem bestimmten Alter den Gehweg befahren. Ein Begleiter darf dabei sein.

    In diesem Fällen gilt keine Schrittgeschwindigkeit, sondern eine dem Fußgängerverkehr angepasste Geschwindigkeit. Das heißt, dass man unter Umständen auch deutlich schneller fahren darf als Schrittgeschwindigkeit, z.B. wenn sichtbar überhaupt keine Fußgänger in der Nähe sind.

    Bei der allgemeinen Freigabe von Gehweg mittels Verkehrszeichen hat man diese Formulierung aber gerade nicht gewählt.

    Deshalb ist die in der Anlage 2 zu Vz 239 beschriebene Forderung nach Schrittgeschwindigkeit absolut und ohne Ausnahme zu verstehen. Andernfalls hätte man dort genauso die Formulierung aus § 2 StVO wählen können. Das hat man aber nicht.

    Meines Erachtens sind das beides Regulierungen, die die Welt nicht benötigt und die nur zu Verwirrungen führen.