Beiträge von Schwachzocker

    Normalerweise ist es ja so, dass in Politik und Verwaltung Unkenntnis über Recht und Gesetz besteht. Hier scheint es aber so zu sein, dass man gar nicht weiß, dass es Recht und Gesetz überhaupt gibt.

    Man darf gespannt sein.

    Ich vermute mal, dass ist eine dieser Aktionen, mit denen man den Wähler zur AFD treiben will.

    ....


    Noch schöner wäre es natürlich, wenn alle, die im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind, die Verkehrsregeln kennen würden und es allen völlig selbstverständlich wäre, dass Radfahrer dort ausschließlich auf der Fahrbahn fahren. :)

    Wenn das das Ziel ist, dann rückt es mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn in weite Ferne. Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn suggerieren ja gerade, dass es nicht selbstverständlich ist, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Aber vermutlich gar nicht mal so realitätsfremd. Wenn da nach 20-30 Jahren Bestand in einer Nebenstraße die Verkehrsführung geändert wird, merkt der durchschnittliche anwohnende Verkehrsteilnehmer das vermutlich nicht, sondern macht das weiter, was er immer gemacht hat.

    Wenn es baulich vernünftig und konsequent gestaltet wird, dann wird er es schon bemerken. Wie um alles in der Welt soll sich denn jemals etwas ändern durch An- oder Abordnung einiger Verkehrszeichen. Dem wird eine viel zu große Bedeutung zugemessen,


    In der Praxis ist das eine Frage von Geld und anderen Interessen. Es müssten Bäume und Parkreihen fallen.

    Und mancherorts sind die Platzverhältnisse von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze auf der anderen Straßenseite derart beschränkt, dass gar nichts geht. Auch das ist aber noch lange kein Grund, das Linksfahren aktiv zu fördern, indem man es ausdrücklich gestattet.

    Gibt's in Ratingen zum Beispiel. Nach Umwidmung eines ehemals benutzungspflichtigen Geh- und Radweges zum reinen Gehweg, wurden Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen auf die Fahrbahn gepinselt. Vermutlich als Erinnerung für alle Fahrzeugführer, dass da jetzt kein Radweg mehr ist.

    Wieso sollte man jemanden daran erinnern?

    Ein Gehweg ist entweder eindeutig als solcher erkennbar, weil er eben baulich zweifelsfrei als solcher beschaffen ist, oder er ist mit Vz 239 gekennzeichnet. Und das war es. Woran soll man jetzt erinnert werden?


    Es ist nun einmal ein gesetzlicher Grundsatz, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn fahren. Angezeigt werden aber nur Ausnahmen und nicht die Grundsätze.


    So haben wir nun folgende Situation:

    Dort wo Fahrradpiktogramme sind, weiß man, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Und dort, wo keine Fahrradpiktogramme sind, darf man es auch.

    Wer soll das verstehen?

    Das kann man nicht verstehen, und wird dort, wo keine Fahrradpiktogramme sind, jetzt erst recht hupen.


    ...Da bin ich hin und hergerissen, denn einerseits lehne ich Geisterradeln innerorts ab, aber andererseits stellt sich bei kurzen Ortsdurchfahrten die Frage, ob ein zweimaliger Wechsel der Straßenseite am Ortseingang und am Ausgang tatsächlich sicherer ist, als ein kurzes Stück auf der falschen Seite zu fahren, wenn der Außerorts-Radweg vor und hinter dem Ort linksseitig verläuft.

    Nein, die Frage stellt sich nicht. Da hast Du Dich einlullen lassen.

    Es wird innerorts eben rechts gefahren.

    Was soll denn an der Überquerung einer Fahrbahn unsicher sein?

    In Bayern wird das genau anders herum gesehen. Aus § 39 Abs. 5 StVO ("Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. [...] Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.") wurde geschlussfolgert, dass auch Piktogramme auf Geh- bzw. Radwegen Verkehrszeichen seien, weil sonst die Regelung für die Fahrbahnen nicht wirklich sinn ergibt.

    Das mag ja auch sein. Wir reden hier aber von Fahrradpiktogrammen auf einer ganz normalen Fahrbahn.

    Warum sollte man das tun? Gibt es dort auch Autopiktogramme?

    Dann kommst du aber mit dem Bus ins Gehege, der schon losfährt, während der Fahrer noch die letzten Fahrgäste abkassiert (und folglich nur begrenzt auf den Verkehr achtet…). Da warte ich lieber kurz, bis die Fahrgäste ausgestiegen sind – die können mich nämlich nicht überfahren.

    Oder man wartet kurz bis der Bus losgefahren ist. Dann kann der einen nämlich auch nicht überfahren.


    ...in diesem Falle könnte man die Bäume da wegnehmen...

    =O ...auf die Idee ist bestimmt noch niemand gekommen.

    Würde ich zumindest meiden, angenehm ist das mit einem ungefederten Radl nicht...

    Es hat ja auch nie jemand versprochen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr angenehmen ist.


    Im übrigen zeigen Autofahrer uns ja die Lösung: Man kauft sich ein gefedertes Fahrzeug.

    Wieso kennen alle Fahrzeugführer diese Lösung, nur Radfahrer nicht?

    Verstehe ich noch immer nicht.

    Irgendwo wird eine solche Regelung ja beginnen. Und dort kann ich mir dann aussuchen, ob ich links oder rechts fahre. Das, so hieß es, darf aber nicht sein, da ich nicht beide Anordnungen gleichzeitig beachten kann. So ist es aber nun einmal vielfach.


    Im übrigen kann der Radfahrer ja zunächst in die unerwünschte Richtung fahren bis er dann auf eine Querungsmöglichkeit trifft. Das ist zwar misslich, aber alle anderen müssen auch so fahren. Das ist nun einmal der Umstand, der mit der baulichen Trennung der Fahrbahnen einher geht. Und das darf doch nicht dazu führen, dass die beidseitige Radwegbenutzungspflicht plötzlich doch zulässig ist.

    Außerdem kann eine Straße ohne bauliche Trennung der Fahrbahnen auch stark befahren sein. Dann kommt man nicht ohne weiteres herüber. Und dann?

    Weil eine Trennung zwischen den Fahrbahnen einen Wechsel erschwert bis unmöglich macht. Und diese in der Regel mehrspurige, vielbefahrene Straßen sind. Radfahrer müssten also oft große Umwege in Kauf nehmen zu einer Kreuzung oder Brücke.

    Schon klar!

    Aber was ändert das plötzlich an der Argumentation, dass man nicht beide verkehrsrechtlichen Anordnung gleichzeitig beachten kann. Darum geht es ja.

    Bezüglich beidseitig angeordneter Benutzungspflicht dürfte das Urteil des VG Hannover dazu hier ja bekannt sein.

    Allerdings bemüht sich die Münchner Straßenverkehrsbehörde nach Kräften, es auch zu ignorieren.


    Kleine Zwischenfrage:

    In dem verlinkten Urteil heißt es:

    Zitat

    Zum anderen ist eine beidseitige Benutzungspflicht unstreitig zulässig, soweit für die Straße oder den Straßenabschnitt eine bauliche Richtungstrennung besteht...

    Warum wird das in solchen Fällen plötzlich anders gesehen?

    Ich denke mit dem §132 StGB kommt man hier nicht so recht weiter. Regelmäßig dürften die betreffenden Firmen und ihre Mitarbeiter*innen die generelle Befugnis zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben. Sie üben das Amt halt nur fehlerhaft aus. Rechtswidrige Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc. führen ja auch nicht zu Strafverfahren gegen die beteiligten Amtswalter.

    Sehe ich ähnlich! Ansonsten wäre der entsprechende Bußgeldtatbestand ja überflüssig.

    Man muss unterscheiden zwischen Fehlern bei der Umsetzung und den Vorsatz selbst Straßenverkehrsbehörde spielen zu wollen. Das dürfte zumindest schwerlich darzulegen sein und hängt natürlich stark vom Einzelfall ab.

    Oft sind ja auch bestehende Verkehrszeichen abzudecken. Und was ist, wenn er das nicht macht? Auch Amtsanmaßung?

    Wenn man sich die Begründung des Urteils durchliest, dann muss das auf eigenmächtig aufgestellte Verkehrszeichen - gerade dann, wenn sie ein Verbot beinhalten - ja wohl ganz besonders zutreffen.

    Es gibt unter dem Link kein Urteil, das man sich durchlesen könnte, nur eine Einstellung des Verfahrens, ohne dass klar wird warum das Verfahren eingestellt wurde.

    Ich sehe das bisher überhaupt nicht so, dass die Messung von Geschwindigkeiten eine Amtshandlung ist. Wieso sollte nicht jeder Geschwindigkeiten messen dürfen, bzw, wo wird mir das verboten? Entsprechende Fotos zu machen, wäre etwas anderes. Aber davon war ja nicht die Rede.


    Hach...da fällt mir etwas ein:

    Ist es vielleicht auch eine Amtsanmaßung wenn man als Radfahrer den Überholabstand von Autofahrern misst? Falls nein, warum nicht?