Sachverhalt: Die B 88 verläuft von Jena aus in südliche Richtung nach Kahla, weiter nach Saalfeld. Die Straße wurde am Stadtgrenze Jena vor einigen Jahren ausgebaut zu 2|2 bzw. 1|2 und im neu gebauten Tunnel Rothenstein ist es eine 1|1-Variante.
Der Kraftfahrstraßenteil ist hier blau dargestellt, Radwege / Radrouten sind rot dargestellt
Was ist Stein des Anstoßes? Die Brücke zwischen Rothenstein und Oelknitz muss saniert werden. Dafür sollte sie voll gesperrt werden, ein temporärer Ersatzbau sei nicht möglich. Das hätte zur Folge gehabt, dass zwar ein Großteil des Kraftverkehrs den Weg über die Kraftfahrstraße hätte nehmen können, der Rest (Landwirtschaftlicher Verkehr, Radverkehr, Fußverkehr, Mofas) etliche Kilometer Umweg hätten in Kauf nehmen müssen.
Erster Schritt: man hat für die Brückensanierung die umständliche Variante gewählt = Sanierung bei eingeschränkter Passierbarkeit. Für den Fuß- und Radverkehr. Gemeint ist: man hat eine Brückenseite erhalten und beschildert mit
Und meinte damit: Radverkehr kann über die Brücke. aber muss schieben.
Nach Klarstellung steht jetzt an der Brücke
Für Fußgänger und Radfahrer ist also aus Sicht der StVB gesorgt
Zweiter Schritt: Aufhebung der Anordnung Kraftfahrstraße für den südlichen Teil der bisherigen Regelung, um eben der "Restmenge Verkehr" auch noch die enormen Umwege zu ersparen.
Grün: aufhebung Kraftfahrstraßenregelung
Und weil in Schritt 1 ja nach Meinung der StVB der Radverkehr versorgt ist, hat man an den Zufahrten zum grünen Abschnitt jeweils aufgestellt.
Folge: der Radverkehr kann fahrend keinen der dargestellten Wege nehmen. Bundesstraße verboten, Brücke ist Gehweg.
Wer darf im grün hervorgehobenen Teil verkehren?
- Mofa
- landwirtschaftlicher Verkehr
- Mopeds
- Pferde, Pferdekutschen
- Fußgänger
Fußgänger?! Ja, denn die Regelung Kraftfahrstraße wurde aufgehoben. Damit ist es eine "normale Straße", auf der Fußverkehr erlaubt ist. Mit Handkarren, ohne Handkarren... es ist ausschließlich der Radverkehr verboten.
Im Tunnel selbst ist zhG-60 angeordnet. Wer mit Streetview von Norden nach Süden durchfahren will: klick. das ist die Anschlussstelle nördlich des Tunnels, hier ist das VZ zur Kraftfahrstraßen-Regelung verhüllt. Hinweis: bei Streetview sind aufnahmen aus 2022 drin, als das noch keine Kraftfahrstraße war, man aber damals schon brav den Radverkehr raushaben wollte und vorher einfach so VZ.254 aufgestellt hat (und Fußverkehr, Pferde... ach, lassen wir das)
Also: Widerspruch geschrieben
Widerspruch_B88_Z254_geschw.pdf
Und kurz vor dem Urlaub kommt die Antwort: nö, weil: nö.
Antwort_Widerspruch_geschwärzt_.pdf
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich das nun an obere StVB eskalieren lasse und die Baumaßnahme Ende Nov. beendet ist?