Tja, man kann der Polizei prinzipiell nur empfehlen, vorher mal in die Akten der Straßenverkehrsbehörde zu schauen.
Fün Fact: zu Radwegbenutzungspflichten findet sich eher selten was.
Tja, man kann der Polizei prinzipiell nur empfehlen, vorher mal in die Akten der Straßenverkehrsbehörde zu schauen.
Fün Fact: zu Radwegbenutzungspflichten findet sich eher selten was.
Also mal wieder Wunschdenken der Polizei?
Hast du vielleicht auch Lust, eine Tour nach Dorum Neufeld zu machen, Mueck ?
Oh, bitte diesen blauen Mist dort schnellstmöglich rückstandsfrei entsorgen lassen!
Das mag ja auch sein. Wir reden hier aber von Fahrradpiktogrammen auf einer ganz normalen Fahrbahn.
Warum sollte man das tun? Gibt es dort auch Autopiktogramme?
Bei dem Erlass in Bayern geht es eher darum, wie man nicht-benutzungspflichtige Geh-/Radwege kennzeichnet. Das geht ja (offenbar zum Leidwesen vieler Behörden) nicht mit einem blauen Lolly. Daher die Anweisung, das mit Piktogrammen auf solchen Wegen zu tun.
Und diese sollen wohl gemäß § 39 Abs. 5 S. 1 StVO auch grundsätzlich "angeordnet" werden.
Wenn Jork an der Reihe ist und Du davon etwas mitbekommst, wäre ich über eine Mitteiling dankbar. Ich lebe inzwischen mit einem Bein dort. Lühe wäre für mich auch ein Kandidat. Buxtehude baut ja seinen eigenen Mist. Mir sind bisher sehr viele beidseitige also wohl nichtige Benutzungspflichten aufgefallen, zum Beispiel die Hansestraße, wo der Radfahrer in den Fleet gestürzt ist.
Nicht "nichtig", sondern nur "rechtswidrig": LINK
Wie viel Verkehr ist denn da in der Unterführung? Das ist ja nur eine Kreisstraße. Widmung passt zum (dauerhaften) Radfahrverbot?
Immerhin ein doch recht gutes Ergebnis, allerdings halt ein Vierteljahrhundert zu spät
Wird es weitere Treffen geben?
Solange da Furten markiert sind, ist der Vorrang doch vonseiten der Behörden geklärt (ok, ich kenne auch Stellen, wo trotz VZ205 Furten markiert sind, aber hier scheinen keine solchen Zeichen zu stehen).
Also wieder einmal "Parkplätze", die es überhaupt nie waren?
Das Problem in München ist, dass es eigentlich keine solche "Schlafampeln", sondern nur Bettelampeln gibt, die für Fußgänger und Radfahrer normalerweise immer Rot zeigen, insofern muss man strenggenommen den Knopf drücken und warten. Allerdings ist unsere Straßenverkehrsbehörde da ziemlich naiv, weil, oh Wunder: macht halt fast keiner.
Hast du es dieses Mal (hoffentlich rückstandsfrei) für immer entsorgt?
Aber zurück nach Buxtehude...
Da kann ich nur zustimmen. Buxtehude ist tatsächlich noch schlimmer als Stade. Es wird Zeit, dass Hane dort mal persönlich betroffen ist.
Dann muss er aber binnen Jahresfrist dort auch aufräumen (lassen)
Die Buxtehuder Verkehrsbehörde braucht sicherlich auch mal einen kräftigen Tritt in den Hintern.
Bezüglich beidseitig angeordneter Benutzungspflicht dürfte das Urteil des VG Hannover dazu hier ja bekannt sein.
Allerdings bemüht sich die Münchner Straßenverkehrsbehörde nach Kräften, es auch zu ignorieren.
§ 132 StGB sollte passen :
Das wird selbst für Blitzeratrappen angewendet
Wenn man sich die Begründung des Urteils durchliest, dann muss das auf eigenmächtig aufgestellte Verkehrszeichen - gerade dann, wenn sie ein Verbot beinhalten - ja wohl ganz besonders zutreffen.
Jo, den Flenspunkt hat man bei der letzten großen Reform der Punkte abgeschafft, weil ja angeblich nicht "sicherheitsrelevant".
Ich würde da eher Lobbyarbeit im Hintergrund vermuten - denn wenn die verantwortliche Person für die Baustelle jedesmal nen Flenspunkt kassiert, dann wird diese wohl recht fix auf ihr Auto verzichten müssen, nach 8x wäre ja dann (spätestens) Schluss.
Man könnte auch solche Schilder abbauen und sich anschließend selbst bei der Polizei anzeigen. Mal sehen, was dann passiert.
Ich wollte die Polizei eigentlich auch schon mal fragen, woran sie eigentlich erkennt, ob das Schild (gerade an Baustellen) auch wirklich so angeordnet wurde. Aber dann heißt es wahrscheinlich: "wenn es so da steht, wird es schon richtig sein." - egal, ob die Beschilderung überhaupt sinnvoll ist.
Ich warte wie gesagt immer noch auf das erste Knöllchen - das Erste wäre ja dann, Akteneinsicht zu verlangen.
Klar ist das wichtig, aber auch hier in München ist es sowohl der zuständigen Behörde als auch der Polizei schlicht sch**ßegal.
Verwaltungsrechtlich ist ja das Problem, dass du gegen ein Verkehrszeichen, das nicht angeordnet wurde, faktisch keine Anfechtungsklage erheben kannst (Widerspruch gibt's hier eh keinen mehr). Man könnte allein die Nichtigkeit feststellen lassen. Ist es tatsächlich angeordnet, so wird es aber gerade bei Baustellen regelmäßig auch zusätzlich den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs brauchen (§ 80 Abs. 5 VwGO), was die Kosten weiter in die Höhe treibt.
Ich denke mir manchmal auch, dass viele Gemeinden mittlerweile schon froh sind, wenn sie überhaupt Baufirmen finden, die die entsprechenden Arbeiten ausführen wollen. Die lässt man dann lieber ohne viel Vorschriften die Sachen machen, bevor man sie mit "unnötigen" Vorgaben oder hinterher gar mit Buß-/Ordnungsgeldern vergrault.
Also VZ237, VZ240, VZ241 und VZ254 ignoriere ich schon lange im Zuge von Baustellen. Ich warte jetzt halt darauf, dass es dafür ein Knöllchen gibt - und dann schauen wir mal, wie wir die Chose dann gerichtlich aufrollen.
Da verträgt sich gar nichts und ich glaube auch nicht, dass das tatsächlich so angeordnet oder genehmigt wurde. Ich habe stattdessen darum gebeten, die Baufirmen anzuweisen, nicht einfach ohne Genehmigung irgendwelche Verkehrsschilder in die Gegend zu stellen.
...was auch absolut im Interesse der Straßenverkehrsbehörde sein muss. Denn leider sieht man den Straßenschildern ja nie an, ob sie nun rechtmäßig aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung da stehen oder ob sie "unbeachtliches Blech" sind, weil es am hoheitlichen Verwaltungsakt fehlt.
Die Beauftragung können sie sich teilweise aber schenken und stattdessen mapillary oder zB mittlerweile auch Apple Maps hernehmen. Gerade auf letzteren gibt's mittlerweile eine ziemlich gute Übersicht.