Woche 41 vom 07. bis zum 13. Oktober

  • Ja, es ist schon sehr auffällig, dass die die Top-Positionen:

    Zitat

    Fahren ohne Führerschein: 110.000
    Fahren unter dem Einfluss von Alkohol 82.000
    Unfallflucht 33.000

    zumindest zum allergrößten Teil sicher bewusst und vorsätzlich begangen wurden

    Zitat

    bei Verkehrsstraftaten geht es nur bei 2,7% um das Verursachen von Verletzungen oder Tod bei Dritten

    aber hier alle, die nicht in Verbindung mit den Zahlen im ersten Zitat stehen, was ja ein prominenter Teil der 2,7% sein dürfte, natürlich nur auf Augenblicksversagen beruhen.

  • Ich versteh die Erregung nicht so ganz. Erstens ist die "TAZ-Polemik" ausdrücklich als Kommentar gekennzeichnet und deshalb bestenfalls Polemik des Autors und zweitens: Die Aussage, dass jede vierte Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat stattfindet wird ja nicht falsch dadurch, dass "nur" 2,7% davon Verletzung oder Tod beinhalten? Ist die Frage nicht eher, wieviel Prozent ALLER Verurteilungen auf Verletzung oder Tod entfallen? Vielleicht sind die 2,7% in den Verkehrsstraftaten gar nicht wenig?

  • Das ist ja hoch bedauerlich, dass der Unternehmer das nicht zuordnen kann. Ich verstehe nur nicht, warum das in .DE zum Problem der Allgemeinheit gemacht wird. Wenn der Halter leider leider nicht feststellen kann, wer mit das Tatmittel genutzt hat, soll er halt die Strafe zahlen. Klappt ja z.B. in den Niederlanden ganz brauchbar, ohne dass die Rechtsstaatlichkeit deswegen dem Untergang geweiht ist.

  • Ist die Frage nicht eher, wieviel Prozent ALLER Verurteilungen auf Verletzung oder Tod entfallen? Vielleicht sind die 2,7% in den Verkehrsstraftaten gar nicht wenig?

    Unfälle mit Verletzten und Toten gibt es jährlich um die 300.000 (Unfälle mit nur Sachschaden über 2 Millionen). Davon stellen 6500 Straftaten einen Anteil von 2,1%. Angenommen, die Hälfte der Unfälle mit Körperverletzung wären Ereignisse gewesen, wo der Verursacher nicht nur sich selbst, sondern Dritte geschädigt hat, kommt man auf ca. 4-5 % Straftatenanteil.

    Das ist wenig, wenn man bedenkt, dass das Delikt „fahrlässige Körperverletzung“ quasi eigens für die Ahndung der Folgen des (Kraft-)Fahrzeugverkehrs erfunden wurde.

  • Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Raserei auf den Straßen durch regulative, technische und straßengestalterische Möglichkeiten einzuschränken und damit Unfälle zu reduzieren, aber es wird davon kein Gebrauch gemacht.

    Generell Tempo 30 max. innerorts, Tempo 60 max. auf Landstraßen, Tempo 80 max. auf Autobahnen, das sind alles drei Maßnahmen, die unterstützt durch vorhandene technische Möglichkeiten so umgesetzt werden könnten, dass die Unfallgefahren drastisch reduziert würden.

    Und niemand erleidet dadurch einen nennenswerten Nachteil. Einige Schnellfahrer*innen vielleicht, die in den verkehrsarmen Zeiten die breiten Straßen nutzen, um die erlaubten Tempüo 100 zu fahren, die sie in der rush-hour nicht erreichen, weil dann die Straßen verstopft sind. Und einige Raser, die sich ohnehin jetzt schon nicht an Tempolimits halten, die wird es vielleicht in Zukunft noch ein bisschen härter treffen. Da wäre Mitleid nicht angebracht.

    Aber es passiert nichts in Sachen mehr Verkehrssicherheit, wenn dazu die maximal fahrbaren Höchstgeschwindigkeiten reduziert werden müssten. Das ist nicht dasselbe wie eine Verlängerung der durchschnittlichen Reisezeiten. Die würden sich vermutlich sogar durch niedrigere und kontrollierte Tempolimits noch deutlich verbessern. Aber gefördert wird nicht ein besserer Verkehrsfluss, sondern das "Recht" auf Rasen. In Wirklichkeit ein Unrecht für das die Unfallopfer einen hohen Blutzoll zahlen.

  • Wenn der Halter leider leider nicht feststellen kann, wer mit das Tatmittel genutzt hat, soll er halt die Strafe zahlen. Klappt ja z.B. in den Niederlanden ganz brauchbar, ohne dass die Rechtsstaatlichkeit deswegen dem Untergang geweiht ist.

    Genau, bei Geldstrafen ist das ja eigentlich kein Problem: Einfach dem Halter auferlegen und der kann es beim Fahrer wieder eintreiben. Schwieriger ist es freilich bei Punkten oder Fahrverboten, denn diese sollen ja gerade den Idioten von der Straße entfernen.

  • ...Klappt ja z.B. in den Niederlanden ganz brauchbar, ohne dass die Rechtsstaatlichkeit deswegen dem Untergang geweiht ist.

    Das wäre bei uns ja egal, da wir ja ohnehin keinen Rechtsstaat haben. Kennzeichnend für einen Rechtsstaat ist nämlich, dass die Einbahnstraßen durch den Radverkehr gegenläufig benutzt werden dürfen.

  • Genau, bei Geldstrafen ist das ja eigentlich kein Problem: Einfach dem Halter auferlegen und der kann es beim Fahrer wieder eintreiben. Schwieriger ist es freilich bei Punkten oder Fahrverboten, denn diese sollen ja gerade den Idioten von der Straße entfernen.

    Klar. Die Geldbuße muss halt so hoch sein, dass der Halter ein vitales Interesse daran hat, zu wissen wer gefahren ist. Man könnte ja auch auf die Idee kommen, bei auferlegtem und nicht vorhandenem Fahrtenbuch und Vorfall im Fahrverbotsbereich das Tatmittel einzuziehen.. ach.. Wissing, Buschmann...

  • Man vergleiche das mit: bei einer Demo ist nicht klar, wer den Stein geschmissen hat. Zack - werden alle bestraft, siehe Hamburg G20, Rondenbarg.

    Oder: Die Laptops und Handys aller Redaktionsmitglieder werden beschlagnahmt, wenn es mal wieder gegen Radio Dreyeckland oder Indymedia geht ...