Die Unfähigkeit deutscher Behörden, einschließlich der Polizei, ist halt schier grenzenlos.
Meine Einschätzung: Im Bereich Radverkehr ist die formale Rechtsstaatlichkeit auf den "unteren Ebenen" komplett durch ein System der Informalität substituiert ("Radfahrer haben auf der Straße nix zu suchen"). Das gibts auch in anderen Bereichen, siehe z.B. "Schattenrecht der Schwarzarbeit (Europaeische Hochschulschriften Recht 5720)".
Ich denke, wir haben noch "Glück", dass diese Substitution momentan wenigstens auf der Ebene höherer Verwaltungsgerichtsinstanzen ein Ende findet. In anderen Bereichen ist es diesbezüglich wohl noch schlimmer, dort wird der Widerspruch zum dokumentierten Willen der Legislative durch alle Instanzen durchdekliniert. Man findet das z.B. auch in den höchsten Staatsämtern. In praktisch jeder Regierung gibt es Personen, die gleichzeitig dem Parlament und der Regierung angehören. Außer dort, wo das eine "lokale Geschäftsordnung" verbietet (Hamburg, glaub ich). Das ist aber natürlich überflüssig, weil das Verbot ja schon in der deutschen Verfassung steht.
Ein echter Durchbruch des "Schattenrechts" wäre geschafft, sobald ein Oberrichter die Interessen der Autofahrerschaft über das Gesetz stellt. Die Verbände, die das genauestens beobachten sollten (VCD, ADFC, etc) interessieren sich aber gar nicht dafür, die sind happy, wenn die Radfahrer "weg von der Straße" sind. Und mit einem lokalen Stadtrat o.ä. braucht man über sowas gar nicht reden...