E-Scooter rollen heran

  • Grundsätzlich begrüßenswert. Interessant wird es, wenn diese Dinger einen nennenswerten Anteil am Verkehr erreichen. Auf einem Fußweg könnte es dann ganz schön ungemütlich werden.

    Aber das klärt man wohl, wenn es soweit ist.

  • Gerade auf dem Fußweg dürfen die Dinger nicht fahren. Entweder Radweg oder Fahrbahn.

    Und einen Lenker oder Stange müssen die Dinger schon haben, die Regelung für lenkerlose Hoverbords und ähnliches kommt erst noch.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Wenn man die Entwicklung in den USA betrachtet, könnten die E-Scooter hier mehr als eine kleine Nische besetzen - auch wenn das sicher nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar ist.

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/e…-a-1233559.html

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Was haben diese Roller eigentlich für eine Bremsverzögerung?

    Der Schwerpunkt liegt ziemlich weit vorne; müsste man dort nicht bei einer stärkeren Bremsung vorne überkippen?

    Auf nem Fahrrad kann man sein Gewicht bei einer starken Bremsung sehr weit nach hinten und unten verlagern.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • tl;dr: Scooter-Sharing-Anbieter stehen in vielen deutschen Städten in den Startlöchern. Mit der Übernahme des Vorgehens und der Mobility Data Specification aus Los Angeles, erhalten Städte Echtzeit-Einblick auf die Scootersituation und können verhältnismäßig regulierend eingreifen - eine Reaktion auf Feedback und nötige Infrastukturverbesserungen sind aber auch dringend notwendig. Das bringt uns in der Mobilitätswende wieder ein Stückchen nach vorn.

  • Was haben diese Roller eigentlich für eine Bremsverzögerung?

    Der Schwerpunkt liegt ziemlich weit vorne; müsste man dort nicht bei einer stärkeren Bremsung vorne überkippen?

    Auf nem Fahrrad kann man sein Gewicht bei einer starken Bremsung sehr weit nach hinten und unten verlagern.

    Hier kann ich vielleicht helfen. Ich fahre so etwas ähnliches mit Schlittenhunden. Größere Reifen zwar, der Schwerpunkt liegt aber ähnlich (beim Off-road-scooter tendenziell eher schlechter, weil der riesige Akku-Pack fehlt). Die Reisegeschwindigkeit liegt um die 30 km/h, kurz schafft der Fell-Motor aber auch 50 km/h. Bremsverzögerung ist dem Fahrrad sehr ähnlich und der Schwerpunkt ist vergleichsweise eher "sicherer". "In die Knie gehen" und "nach hinten lehnen" sind ja frei möglich. Bei mir liegt der Schwerpunkt unter dem Lenker.

    Wie gut die Verzögerung (in m/s²) ist kann ich aber nicht einschätzen - üblicherweise laufen meine Motoren unter Protest weiter und wollen nicht anhalten. Das ist beim E-Roller sicher anders.

  • Ich habe gestern die Möglichkeit genutzt auf Dienstreise in Lyon so ein Ding mal auszuprobieren. Ich bin von meinem Hotel etwa 10Minuten zu einem Restaurant in der Innenstadt gefahren.

    Der Lenker war unerwartet hoch, was das in die Knie gehen sehr erschwert. Es ist aber nicht wirklich notwendig, da der Schwerpunkt durch die im Trittbrett verbrauten Akkus tief genug liegt, um bei Bremsungen kein Kippen zu erzeugen. Allerdings ist die Bremse nicht wirklich aggressiv. Da steht mein Stadtfahrrad mit Felgenbremsen über Bowdenzüge doch schneller. Geschwindigkeit ging bis 20 ohne Probleme und dann langsam weiter bis auf etwa 25. Ich hörte, dass die Lime Roller in Deutschland wohl inzwischen auf ~12kmh gedrosselt wurden.

    Gewöhnungsbedürftig ist die Fahrdynamik auch im Vergleich zu einem normalen Tretroller, den ich früher sehr viel gefahren bin. Durch die Akkus und die Bodenfreiheit steht man sehr hoch, was zusammen mit dem Gewicht das "springen" über kleine Kanten sehr erschwert.

    Man bestätigt vor Beginn der Fahrt u.a., dass man nicht auf Gehwegen fährt und einen Helm tragen wird. Im Endeffekt sind die Roller als Hybride auf Straßen, Radwegen und in Fußgängerbereichen unterwegs - je nachdem was das beste Vorankommen verspricht. Allerdings wird der Verkehr in Frankreich ja allgemein weniger regelbasiert gelebt ;)

    Überrascht hat mich die extrem hohe Fluktuation. In der App tauchen ständig neue verfügbare Fahrzeuge auf und verschwinden wieder. Auch mein Fahrzeug war nach etwa 5 Minuten bereits wieder verschwunden. Mein Gefühl war, dass die Scooter häufig für die erste/letzte Meile genutzt werden und um längere Fußwege abzukürzen. Dadurch wird halt auch für Ziele die nicht nah an ÖPNV Haltestellen liegen attraktiver mit dem Umweltverbund zu erreichen.

  • Weisst du zufällig, welches Modell das war? Es gibt da wohl ziemlich große Unterschiede zwischen "Bodenakku" und "Lenkstangenakku" sowie eben den Bremsen (rekuperation, mechanisch) sowie den Reifen (Vollgummi, normale Luftreifen). Wo "parkt" man in Lyon die Dinger? Gibts da definierte Bereiche oder wo so einem aus der Hand fallen?

  • Die Scooter sind von Segway gebaut, allerdings entsprechen sie nicht wirklich den Modellen, die ich im Onlineshop finde. Beim loslassen des Gashebels verzögert der Roller merklich (ob dabei wirklich rekuperiert wird weiß ich nicht). Zusätzlich gibt es eine mechanische Handbremse, die auf das Hinterrad wirkt. Bei den käuflichen Modellen gibt es auch einen Bremshebel für eine elektronische Bremsung, aber der war bei mir nicht vorhanden.

    An der Lenkstange hängt eine Box, die ich als Akkuerweiterung identifizieren würde. Bereifung ist Vollgummi, da wartungsarm. LED Licht ist fest integriert und es gibt in der Mitte der Lenkstange eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige. Sowohl im Display, als auch in der App sieht man jeweils den aktuellen Ladestand der Batterie.

    In der App sieht man einen Bereich eingezeichnet, den ich als "Geschäftsgebiet" verstehen würde. Allerdings zeigt die App auch einige wenige Roller außerhalb dieses Bereichs. Geparkt wird nach Gusto des Vorbenutzers. Das kann heißen irgendwo am Rand hinter Baumscheiben, wo "Totgebiete" des Gehweges bestehen, aber ich habe auch durchaus welche gesehen, die Mitten auf dem Gehweg oder vor gefüllten Fahrradständern platziert wurden. Scheiße Parken hängt halt nicht von der Fahrzeugart ab, sondern vom Nutzer :) Allerdings könnte man so ein Ding im Gegensatz zu einem Auto einfach wegtragen. Abgestellt wird mittels kleinem ausklappbarem Seitenständer.

  • Ich habe heute auf heise.de (ich weiß...) noch zwei Kommentare zum Thema gefunden. Es gibt ja jetzt ein Ausgewogenheitsgebot in der Presse:

    Pro und Kontra höhere Geschwindigkeiten.

    Was allgemein auffällt: Die Bedenkenträger mutmaßen viel über die Fahrstabilität, offenbar ohne etwas Vergleichbares je ausprobiert zu haben.

  • Ich habe heute auf heise.de (ich weiß...) noch zwei Kommentare zum Thema gefunden. Es gibt ja jetzt ein Ausgewogenheitsgebot in der Presse:

    Pro und Kontra höhere Geschwindigkeiten.

    Was allgemein auffällt: Die Bedenkenträger mutmaßen viel über die Fahrstabilität, offenbar ohne etwas Vergleichbares je ausprobiert zu haben.

    Manchmal lohnt es sich, den Kommentar eines solchen Bedenkenträgers vom Ende her zu lesen:

    Zitat

    P.S.: Bei schönem Wetter fahre ich übrigens vorzugsweise Corvette, vereinzelt bis zu 250 km/h schnell, so lange das noch erlaubt ist. Wenn ich ausnahmsweise einmal mit meinem Fahrrad unterwegs bin, dann grundsätzlich mit Helm.

    <X

  • Hallo,

    der Entwurf ist jetzt wohl zur EU gegangen und könnte ca. Juni in Kraft treten.

    Ich verstehe das so:

    bis 12 km/h auf dem Gehweg (Weil auch die Mobilitätshilfen für Gehbehinderte da mit erfasst sind), aber nur wenn Gehwege vorhanden sind, sonst auf dem Radweg und wenn dieser nicht vorhanden ist auf der Fahrbahn.

    bis 20km/h wird es interessant:

    Da interpretiere ich das alte "Wo ein Radweg ist, muss dieser befahren werden" rein. Ihr auch?

    Zitat

    (4) Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr

    anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen
    ohne Behinderung ermöglichen.

    Also muss man immer wenn ein Radfahrer schneller von hinten kommt, diesen vorbei lassen? Wie denn wenn der Radweg zu schmal zum überholen ist? Mit einem 20km/h Roller muss ich einen 25km/h Radfahrer vorbei lassen, aber nicht wenn ich mit 10km/h Rad fahre. Ist das Gleichberechtigung? Oder verstehe ich das falsch?

    Zitat

    Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) sowie auf Gehwegen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu Straßenverkehrs-Ordnung) und in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1 der Anlage 2 zu Straßenverkehrs-Ordnung), haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden, wenn nötig muss gewartet werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

    Also darf ich mit 12km/h Rollern auf Gehwege (bei 20km/h Rollern wurde das vorher ja explizit ausgeschlossen), dann aber nur mit Schrittgeschwindigkeit? Wozu dann die 12km/h wenn ich die nur fahren darf, wenn kein Gehweg vorhanden ist? (§10 Abs. 3)

    Ich bin mal gespannt wenn die ersten E-Scooter zum Leihen in Hamburg auftauchen, ich bin bestimmt einer der ersten "Ausprobierer", wobei mich o.g. Regeln schon etwas verwirren, weil die ja anders als beim Fahrrad scheinen.

  • Zitat

    Also muss man immer wenn ein Radfahrer schneller von hinten kommt, diesen vorbei lassen? Wie denn wenn der Radweg zu schmal zum überholen ist? Mit einem 20km/h Roller muss ich einen 25km/h Radfahrer vorbei lassen, aber nicht wenn ich mit 10km/h Rad fahre. Ist das Gleichberechtigung? Oder verstehe ich das falsch?

    Wenn von hinten Radverkehr mit 25 km/h kommt, musst Du Deine Geschwindigkeit auf 25 km/h erhöhen. ^^

  • Der Text lässt erkennen, dass die nur in eine Richtung gedacht haben: dass der E-Scooter der schnellere Verkehr ist. Den umgekehrten Fall scheint es für die nicht zu geben.

    Übrigens: eine Fläche mit [Zeichen 240] ist nach meiner Auffassung kein »baulich angelegter Radweg«. Dann herzlich willkommen auf der Fahrbahn der Langenhorner Chaussee.

    Zitat

    Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h nur auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden

    Auch hier: ein Weg mit [Zeichen 240]neben der Fahrbahn ist kein »baulich angelegter Radweg«, sondern eine zur Mischnutzung durch Fußgänger und Radfahrer vorgesehene Fläche ...

  • Da interpretiere ich das alte "Wo ein Radweg ist, muss dieser befahren werden" rein. Ihr auch?

    Das halte ich eher für eine Aufzählung, bei der man sich den Klammersatz mit Zeichen 237 sparen wollte.

    Was mich ja eher wundert: Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als zwölf Kilometern pro Stunde soll man sich nach den Ampeln für Fußgänger richten, es gelten [Zeichen 250] und [Zeichen 259]. Mit einer höheren bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit hingegen gelten die Signalgeber für den Radverkehr sowie [Zeichen 250] und [Zeichen 254]?

    Da bin ich ja mal gespannt, wie gut diese Durchsetzung klappen wird.