Wenn der Radweg nun gesperrt ist, darf nicht auf der Fahrbahn gefahren werden, da das Verbot der Nutzung noch immer gilt.
Wobei es ganz interessant wäre, wie das mit dem abgedeckten zu vereinbaren ist.
Auf die viel einfachere Lösung kommt die Polizei allerdings nicht: Das Radfahren ist im gesamten Straßenquerschnitt ohnehin kraft verboten.