Mal wieder Spaß an der Stresemannstraße

  • Wenn der Radweg nun gesperrt ist, darf nicht auf der Fahrbahn gefahren werden, da das Verbot der Nutzung noch immer gilt.

    Wobei es ganz interessant wäre, wie das mit dem abgedeckten [Zeichen 240] zu vereinbaren ist.

    Auf die viel einfachere Lösung kommt die Polizei allerdings nicht: Das Radfahren ist im gesamten Straßenquerschnitt ohnehin kraft [Zeichen 254] verboten.

  • Auf die viel einfachere Lösung kommt die Polizei allerdings nicht: Das Radfahren ist im gesamten Straßenquerschnitt ohnehin kraft [Zeichen 254] verboten.

    Naja, das würde Arbeit bedeuten, wenn sie ihre Arbeit richtig machen würden:

    Wenn durch Verbote oder Beschränkungen einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, ist dies in ausreichendem Abstand vorher anzukündigen und auf mögliche Umleitungen hinzuweisen.

    Wurde das Thema mal vor einem Landes- oder Bundesgericht entschieden?

    Ja, es War durch die Gerichte durch. Die Benutzungspflicht wurde aber umformuliert und das Fahrbahnverbot mit einer Konjunktion angefügt. Damit fällt eigentlich das Eine mit dem Anderen. Ich sehe deswegen inhaltlich keine Änderung. Aber .... wir reden von Rupert Schubert.

  • Naja, das würde Arbeit bedeuten, wenn sie ihre Arbeit richtig machen würden:

    Die Umleitung wird ja sogar vorher angekündigt. Nur achtet eben niemand auf ein kleines, gelbes Umleitungsschild, wenn man zu dem Zeitpunkt noch gar nicht weiß, dass 150 Meter später der Radweg gesperrt wird.

  • Das absurdeste an der ganzen Geschichte finde ich ja, dass nur wenig später - ab Plöner Strasse bis zum Tunnel - das radeln auf der Fahrbahn Pflicht ist (Gehweg ist nicht für Radler frei gegeben). Von wegen Radfahren auf der Fahrbahn ist dort zu gefährlich...

  • Das Verwaltungsgericht hat in einem von einem engagierten Radfahrer angestrengten Eilverfahren entschieden, dass dieses lustige Durchfahrtsverbot an der Stresemannstraße rechtswidrig ist: https://www.facebook.com/photo.php?fbid…&type=3&theater

    Jetzt bin ich mal gespannt, ob sich PK 21 davon beeindrucken lässt oder ob man die Politik der ruhigen Hand fährt und die Sache einfach aussitzt.

  • Ein kurzer Schnappschuss aus der Hand während der heutigen Fahrrad-Demonstration zum #FridaysForFuture in Hamburg.

    Es ist ja bezeichnend, dass man sich nicht nur weigert, die Situation für den Radverkehr wenigstens ein bisschen zu bessern, sondern gleichzeitig auch noch jegliche Sorgfalt bei der Verbesserung des jetzigen Zustandes vermissen lässt.

    Was soll das denn werden? Okay, also mal vom Fahrverbot für Lastkraftwagen abgesehen.

    Erstmal ist der Radverkehr dort kraft Zeichen 254 verboten. Mir ist nicht klar, ob man den Radverkehr nur auf dem Radweg oder auf dem kompletten Straßenquerschnitt verbieten wollte, also das Fahrbahnradeln erlaubt sein könnte. Ist halt wieder ein Ratespiel. Dann sollen Fußgänger die Straßenseite wechseln. Das Zeichen hätte meines Erachtens ganz unten unter das Zeichen 259 gehört, so verwirrt es eher ein bisschen und suggeriert auf den ersten Blick, dass Radfahrer bitte auf der anderen Seite fahren sollen.

    Dann gibt es eine Umleitung für den Radverkehr. Da der Pfeil geschwungen und nicht gerade ist, bedeutet er, dass die Umleitung hinter dem Schild rechts entlangführt. Für eine Umleitung vor dem Schild rechts hätte es eines horizontalen Pfeils nach rechts bedurft. Tja.

    Aber immerhin ist das Zeichen 240 verdeckt worden.

    Das Zeichen 237 im Hintergrund leider nicht. Naja.

    Man darf wohl davon ausgehen, dass hier eh jeder macht was er mag. Der Radverkehr wird sich seinen Weg schon irgendwie suchen.

  • Wie erwartet interessiert sich die Straßenverkehrsbehörde nicht so richtig für das Gerichtsurteil, sitzt die Sache aber nicht aus, sondern festigt den eigenen Standpunkt noch mal mit ein paar so genannten Terrorbauklötzen. Was die Teile dort bewirken sollen ist mir nicht so ganz klar, schon ohne die Dinger wird sich kaum ein Radfahrer mit seinem Fahrzeug in das Absperrgitter geschmissen haben. Aber bei Radfahrern kann man halt nie wissen, die halten sich ja nie an die Regeln:

    Grob überschlagen überqueren pro Ampelphase im späten Feierabendverkehr bis zu zwanzig Radfahrer diese Kreuzung, von denen etwa acht bis zwölf bei rotem Licht warten und der Rest im Laufe der Grünphase von der Neuen Flora angekurbelt kommt:

    Ein bis zwei Radfahrer pro Umlauf wechseln auf die andere Straßenseite und betätigen sich dort ordnungswidrig als Geisterradler:

    Der Rest… naja:

    Und es interessiert halt auch echt niemanden:

    Naja. Die Umleitung hatte ich ja schon mal abgefilmt, die ist mittlerweile immerhin ein bisschen präsenter ausgeschildert als zu Beginn der Baumaßnahme. Warum aber die Umleitung gleichzeitig mit Zeichen 254 aufgestellt werden muss, erschließt sich mir mal wieder nicht, aber immerhin sieht man ja, was gemeint ist.

    Gleiches gilt wohl auch hier, wo gleich zwei Schilder eindringlich das Linksabbiegen verbieten, aber Radfahrer dann doch irgendwie links abbiegen sollen:

    Dann steht man also hier und soll irgendwie rüber auf die andere Straßenseite. Dort geht’s aber nur auf dem Gehweg weiter, also muss man sich irgendwie auf die Fahrbahn mogeln — so ganz ohne Ordnungswidrigkeiten wird das nicht gehen:

    Am billigsten kommt man übrigens davon, wenn man einfach neben der Arbeitsstelle auf der Fahrbahn weiterfährt. Man weiß in Hamburg ja nie, ob das Zeichen 254 für den kompletten Querschnitt gelten soll oder nicht und angesichts der Kombination aus Umleitung und Zeichen 254 ist hier sowieso vieles im Ungewissen und wenn’s hochkommt, dann kostet es halt nur 15 Euro, beziehungsweise mit der in Hamburg sicherlich erkannten Behinderung des Kraftverkehrs, der ja angesichts von Fahrbahnradlern traditionell hupen muss, gleich 20 Euro.

    Immer noch günstiger als ein potenzieller Rotlichtverstoß beim ohnehin ordnungswidrigen Linksabbiegen.

  • Wie erwartet interessiert sich die Straßenverkehrsbehörde nicht so doll für die Meinung des Verwaltungsgerichts und sitzt die Sache einfach aus.

    Damit aber der Verkehr nicht behindert wird, wie man ja so schön sagt, wurde an fahrbahnradelnde Verkehrsteilnehmer anscheinend Bußgelder verteilt: https://twitter.com/bHrdrs/status/1140984137718743041

    Woher weiß ich eigentlich, dass sich [Zeichen 254][Zeichen 259] nicht nur auf den gesperrten Rad- und Gehweg beziehen, sondern auch auf die Fahrbahn nebenan? An der Esplanade kann ich mir ja auch quasi aussuchen, welchen Straßenteil ich als gesperrt erachten möchte.

  • Sieht für mich erst mal so aus, dass die Fußgänger die sonst den gesperrten Fußweg und Radwqeg benutzen sollen jetzt die andere Seite benutzen sollen und Radfahrer dürfen den gesperrten Fußweg und Radweg nicht benutzen. Das [Zeichen 254] kann sich eigentlich gar nicht auf die Fahrbahn beziehen weil es dann links und nicht rechts von dem [Zeichen 259] aufgehängt sein müsste. Oder wenigstens oben drüber.

    Wenn [Zeichen 254]oben drüber über [Zeichen 259]hängen würde, dann wäre ein Bezug zur Fahrbahn hergestellt. Eine Fahrbahn, die Radfahrer nicht benutzen sollen und die auch Fußgänger nicht benutzen sollen. Den Fußgängern wird empfohlen die andere Seite zu benutzen. Und den Radfahrern wird wohl empfohlen sich in Fußgänger zu verwandeln. Das wäre dann mal eine trickreiche Umschreibung für [Zusatzzeichen 1012-32].

    Aber so wie es jetzt hängt, macht selbst der Fußgänger, der auf der Fahrbahn geht eigentlich alles richtig, weil er ja links an dem Hindernis vorbeigeht, so wie es das Schild zeigt. Auf dem Schild steht ja nichts davon, dass die Fußgänger die andere Straßenseite benutzen sollen.


    Diese beiden Bilder zeigen eine ähnliche Situation in Hannover, allerdings wird hier nicht das [Zeichen 259] und das [Zeichen 254] das benutzt.

    Das Schild in meinem Beipiel würde ich jetzt nicht so interpretieren, dass Fußgänger UND Radfahrer auf die andere Seite wechseln sollen. Vermutlich ist gemeint, dass die Radfahrer auf der Fahrbahn an der Absperrung vorbeifahren sollen und Fußgänger die andere Gehwegseite benutzen sollen. Dort blockieren allerdings Glascontainer den Zugang zum Gehweg. Aber das ist dann wohl schon wieder ein anderes Thema.

  • Woher weiß ich eigentlich, dass sich [Zeichen 254][Zeichen 259] nicht nur auf den gesperrten Rad- und Gehweg beziehen, sondern auch auf die Fahrbahn nebenan? An der Esplanade kann ich mir ja auch quasi aussuchen, welchen Straßenteil ich als gesperrt erachten möchte.

    Die Polizei ist wohl schon wieder zugange, Fahrbahnradlern ein Bußgeld anzuheften. Ich frage aber immer noch, wie aus dieser Beschilderung hervorgehen soll, dass das Fahrbahnradeln dort verboten ist.

  • Die Facebook-Gruppe ist nicht öffentlich einsehbar.

    So viel mehr gibt es dort nicht zu lesen, außer dass eben die Polizei dort stand und Radlinge angehalten hat.

    Trägt denn ein solches Bußgeld niemand zum Amtsrichter?

    Ich vermute nicht, nein. Grundsätzlich hat zwar jeder angeblich einen Anwalt als Bruder, aber obwohl die Polizei regelmäßig an dieser unanständig beschilderten Kreuzung Geister- und Rotlichtradler anhält, hat bislang außer mir niemand öffentlich kundgetan, sich gegen ein Bußgeld zur Wehr zu setzen. Die meisten werden wohl ihren Bußgeldbescheid direkt zahlen und lieber ihre Ruhe haben wollen, als sich mit dem ganzen rechtlichen Klimbim auseinanderzusetzen. Ich bin damals ja auch nicht gerade weit gekommen.