Beiträge von Danny

    Gestern bin ich mal einen Teil des Weser-Radwegs abgefahren. Am Anfang der L203 (ungefähr bei Riede) wird das Ding dann zum [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Auf der Fahrbahn war um 18:30 noch ordentlich was los und es wurde ganz schön gerast, das wollte ich mir nicht antun.

    Natürlich dürfen die Radwegschäden nicht fehlen. Welcher Radweg eigentlich?

    Am Ende (Kurz vor Eißel) gab es dann ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] und ein tolles[Zeichen 205][Zusatzzeichen 1012-32]. Absteigen empfehlen, um auf der Fahrbahn weiterzufahren. Wer denkt sich sowas aus?

    Die Fotos sind ausgeschnittene Frames aus meinen Fahrtvideos von gestern, sie sind daher etwas unscharf.

    Hallo,

    heute habe ich meine Lichteinstellung überpruft, da sich ein paar VT aufgeregt haben (Lichthupe). Also habe ich die Höhe des Frontscheinwerfers gemessen, an der Wand markiert und das Rad 5m nach hinten geschoben. Als ich am Vorderrad gedreht habe, war der Lichtkegel genau da, wo er sein sollte.

    Jetzt habe ich aber festgestellt, dass mein Lichtkegel auch ziemlich heftig zur Seite wegstrahlt.

    Weiß jemand, wie ich das beheben kann, ohne gleich den Frontscheinwerfer zu wechseln?

    In den Medienberichten zum Ergebnis des Fahrradklimatests musste ich heute auf Twitter schon einigen Blödsinn lesen. Dieser Kraftfahrer aus SH gibt indirekt zu, dass er nicht auf dem Radweg (oder das was er dafür hält) fahren mit Engüberholen abstraft. Die anderen Antworten von dem sind auch ganz toll. Twitter: NDR SH zum Klimatest

    Gibt es die Linie überhaupt noch? Auf den Bildern sieht es nicht so aus. Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das nicht so ist. Hier in HB-Hemelingen haben wir vereinzelt auch solche Linien auf Fußwegen. Hat man allerdings mit [Zeichen 239] klargestellt.

    Wenn es in knapp 3 Wochen wieder von Bremen über Verden nach Visselhövede geht, muss ich durch Kirchlinteln. Früher musste man von Verden aus auf der "Hauptstraße" den linken gemeinsamen Geh- und Radweg nutzen. Die Benutzungspflicht wurde mittlerweile aufgehoben. Für die Leute, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, wird ein lustiger Hindernisparkour angeboten.

    Am Ortseingang kriegt man erstmal auf der linken Seite ein [Zeichen 239] angeboten. Ein gelbes Hinweisschild sagt, dass man die Seite wechseln soll. Eine Verkehrsinsel gibt es auch. Rechts steht dann das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] Artikel in den Verdener Nachrichten

    An der ersten ampelgeregelten Kreuzung kann der abbiegende Verkehr den Gehweg kaum einsehen, da es so tolle Sichtbeziehungen gibt. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Streuscheiben angepasst wurden. Danach wird der tolle Gehweg immer schmaler.

    Nach dem Fußgängerüberweg darf man dann wieder links fahren, da der rechte Gehweg irgendwann endet. Ein tolles Schild (Link zur Kreiszeitung) weist darauf hin. In Höhe einer Tigertankstelle hängt dann ein Schild von einem crashenden Auto mit einem Fahrrad. Das soll wohl auf die 12-fache Unfallgefahr an linken Überfahrten hinweisen.

    Danach gibt es dann wieder einen ganz normalen niedersächsischen Betongehweg (So wie auch die tollen außerörtlichen Geh-und Radwege), der einfach nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert ist.

    Aber immerhin ist ein Schutzstreifen im Gespräch.

    Jetzt ist die Frage: Soll ich mit Kamera auf der Fahrbahn fahren oder den Parkour absolvieren? Beides ist sicher recht interessant.

    PS: Durch Achim muss ich auch durch.

    Im Landkreis Verden hat man jetzt anscheinend angefangen, auch außerorts Benutzungspflichten aufzuheben. Aus [Zeichen 240] wird dabei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], innerorts auf der linken Seite dann nur [Zusatzzeichen 1022-10].

    Außerorts darf ich mir also jetzt aussuchen:

    - Auf der Fahrbahn fahren und sich kaputthupen bzw. gefährden lassen

    - Auf dem Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit eiern

    - Kampfradlermethode: Auf dem Gehweg schneller als Schrittgeschwindigkeit, weil es eh jeder für einen Radweg hält

    Polizei hält legales Verhalten in Kamp-Lintfort für gefährlich:

    https://rp-online.de/nrw/staedte/ka…en_aid-36209035

    Mich regt viel mehr die Wortwahl in diesem Infokasten auf. Radwege ohne Benutzungspflicht scheint es in dem Kaff wohl nicht zu geben. Hätte man nicht dazuschreiben können, dass sich das nur auf den Straßenabschnitt bezieht?

    Zitat von Komischer Infokasten

    Ausnahmen von der Radweg-Nutzungspflicht

    Zwar gilt grundsätzlich eine Radwegbenutzungspflicht. Aber nur, solange der Radweg nicht durch Baustellen oder Autos blockiert ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Oldenburg vom 29. Juni 1952 hervor. Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zudem am 8. Dezember 2011, dass die Benutzungspflicht auch bei Radwegen, die nicht von Schnee und Eis geräumt sind, aufgehoben ist.

    Ferner ist der Radweg ab jeder Einmündung neu als solcher zu beschildern, zum Beispiel mit dem genannten Verkehrszeichen 241, wenn es ein „getrennter Rad- und Fußweg“ ist, wie oft in Kamp-Lintfort.

    Ist das Schild „Fußweg“ (Verkehrszeichen 239), mit dem Zusatz „Fahrräder frei“versehen, dürfen Radfahrer auf dem Fußweg fahren, allerdings nur langsam und mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger. Sie haben die Fahrbahn zu wählen, wenn sie schnell unterwegs sind.

    ...und wenn man sich die Kommentare darunter zu Gemüte führt, braucht man sich nicht zu mehr fragen, ob die Bevölkerung dieses Landes größtenteils nur aus grenzdebilen Idioten besteht...! :evil: Und die meisten von denen haben wohl einen Führerschein.

    Genau aus diesem Grund läuft gerade die Löschung meines Facebook-Kontos.

    Ich glaube aber, dass Facebooks Kommentarspalten in Wahrheit eine Feldstudie der Herren Dunning und Kruger sind. 8o

    Einmal mehr eine Bestätigung für meine Theorie, dass "Radwege" grundsätzlich das Verkehrsklima vergiften und derartige Erziehungsversuche regelrecht heraufbeschwören. Selbst dann, wenn sie nicht (mehr) mit blauen Lollies beschildert sind... Also: Weg mit dem Sch...!

    Notfalls wird halt der reine Gehweg zum Radweg erklärt oder sich aus [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] eine angebliche Benutzungspflicht zusammengesponnen. Da gibt es so viele Möglichkeiten für solche Leute, sich "im Recht" zu fühlen. Selbst wenn wir alle [Zeichen 237] [Zeichen 240] [Zeichen 241-30] abschrauben würden, kapiert das doch sowiso wieder keiner.

    Ein Pedelec-Fahrer wird von einem abbiegenden LKW getötet.

    Und wer ist schuld?

    Der Elektroantrieb! Denn 25 km/h ist ja viel zu schnell. Und bei Pedelecs kann man anhand der Trittfrequenz die Geschwindigkeit nicht mehr einschätzen.

    https://www.mz-web.de/halle-saale/to…tenten-31531704

    Besonders übel sind die Kommentare. §9(3) scheinen die Wenigsten zu kennen oder bewusst zu verweigern.

    In den Aufzählungen, was Rad Fahrende alles so falsch machen sind auch sehr viele Fehler drin, aber egal. §2(1) und §2(4) sind ja schließlich zu textlastig.

    Die Kinder, Frauen jeglichen Alters und Senioren haben sich freiwillig unter den LKW gelegt