Stress im Wiesendamm

  • Gibt es die Linie überhaupt noch? Auf den Bildern sieht es nicht so aus. Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das nicht so ist. Hier in HB-Hemelingen haben wir vereinzelt auch solche Linien auf Fußwegen. Hat man allerdings mit [Zeichen 239] klargestellt.

  • Ich lasse da ganz gern mal die Autoschlangen hinter mir durch. Nettigkeit im Straßenverkehr, und so. Aber diese Nettigkeit kann man, wie ich gerade versuchte, meinem Vater zu erklären, nicht erzwingen – wer dicht auffährt, drängelt und hupt, ist nicht nett zu mir und darf dementsprechend auch keine Nettigkeit zurückerwarten.

    Wie ich den Wiesendamm hasse. Ich bin echt froh, dass ich da nemmehr lang muss – dabei war es nur ein Jahr, das ich ihn täglich nutzen musste...

    LG
    Anna

  • Gibt es die Linie überhaupt noch? Auf den Bildern sieht es nicht so aus.

    Ich meine ja. Aber 100%ig sicher bin ich mir nicht. Auf den Bildern meine ich die Linie sehen zu können.

    Nächstes mal wenn ich da bin mach ich mal'n Bild.

    Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg?

    In Hamburg ist alles ein Radweg, was man als solchen erkennen möchte. Wir benutzen ja grundsätzlich auch keine [Zeichen 241-30] sondern nur [Zeichen 237] und ggfs. mal [Zeichen 240].

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag berichtet, dass sowohl gegen den Lastkraftwagen- als auch gegen den Radfahrer wegen Nötigung ermittelt wird: Lkw-Fahrer gefährdet und filmt Radfahrer im Wiesendamm

    Viel mehr gibt der Artikel leider nicht her. Anstatt einen klaren Standpunkt zu beziehen, was man im Straßenverkehr darf und was nicht, werden Auslegungen der Straßenverkehrs-Ordnung mit den Anekdoten aus den Reaktionen der Nutzer auf Twitter vermengt, so dass es am Ende wirkt, als habe sich primär der Radfahrer falsch verhalten und der LKW-Fahrer wäre quasi das Opfer. Schade, dass die Artikel heutzutage immer so verschwommen daherkommen.

  • Auf mich wirkt der Artikel eher neutral.

    Aus meiner SIcht lag natürlich eine Nötigung durch beide Verkehrsteilnehmer vor.

    Aber nicht jede Nötigung ist strafbar!

    Zitat

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Auf mich wirkt der Artikel eher neutral.

    Neutral ist er sicherlich. Ich halte es allerdings für eine Unart, die Hälfte eines Zeitungsartikels für die Berichterstattung auszugeben, was einige Nutzer in den gesellschaftlichen Netzwerken für eine unausdifferenzierte Meinung zu diesem Vorfall haben. Dadurch, dass der Artikel sinngemäß feststellt, dass die meisten Twitter-Nutzer die Aktion okay fanden, bleibt eben der Eindruck zurück, dass sich hier primär der Radfahrer falsch verhalten hat.

  • Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg?

    Rechtlich gesehen stellt sich die Frage, wem man im Zweifel welchen Vorwurf machen könnte.

    Da es reichlich nur mit Linie abgetrennte Radwege gibt, die aber ein haben, wird man keinem Radfahrer einen Vorwurf machen dürfen, wenn er anhand einer Linie einen anderen Radweg erkennt, wenn kein für Klarstellung sorgt.

    Kniffliger wird es bei ex--Wegen, die es nach § 2 (4) ja auch geben soll, wo sich ja kürzlich erst die Landsminister geeinigt haben, wie man sowas machen kann.

    Wenn aber bspw. Furten auf Gehwege zuführen oder gar Piktogramme auf dem Boden rumlungern, wird es m.E. auch schwierig, nach dem alten Prinzip "Im Zweifel für den Angenagten" einem Radfahrer einen rechtlich relevanten Vorwurf zu machen ...

    Dem OLG Jena reichten in einer zivilrechtlichen Sache sogar reine Wegweiser für Zweifel ...

    Andersrum kann man aber auch fragen, wann man im Zweifel einem Fußgänger einen Vorwurf machen kann, wenn er auf einem (anderen) Radweg rumdabbt ... Eine schon etwas verwitterte Linie kann sowohl genug für einen Radler sein, einen Radweg zu erkennen, aber andersrum genauso wenig genug sein, dass man einem Fußgänger keinen Vorwurf machen kann, dass er da läuft.

    Ähnlich bei Wegen, die in eine Richtung ein haben, in die andere Richtung nix, da kann man entgegenkommenden Fußgängern auch keinen Vorwurf machen, dass sie die Nutzung ALLEINE für Radfahrer nicht erkennen. Zwei Stellen in KA fielen mir da ein ... Muss ich mich mal drum kümmern ... *ToDoListeunterdickerstaubschichtsuch*

  • Zwei Stellen in KA fielen mir da ein ... Muss ich mich mal drum kümmern ... *ToDoListeunterdickerstaubschichtsuch*

    Ich kann eine anbieten: Bannwaldallee im Westen. Die zweigt quasi als Nebenfahrbahn von der Südtangente (Kraftfahrstraße) ab, für die ersten paar hundert Meter als Einbahnstraße. Linkerhand sind Querparkplätze, links daneben ein reiner Radweg [Zeichen 237] in Gegenrichtung. Wer kann es Fußgängern da verdenken, die gerade aus dem Auto gestiegen sind, wenn sie das Wegelchen für einen Gehweg halten?

  • Parkplätze? Parkplätze! Auf der anderen sollte ursprünglich auch kein Streifen hin.

    An der Nordseite wurden vor einigen Jahren Insel mit Bäumen drin gebaut, auf die wollten manche nicht verzichten. Und ja, Parkplätze natürlich. Irgendwo muss man ja monatelang sein Wohnmobil abstellen können.

  • Hier ein Bild von dem Raaadweg im Wiesendamm. An späteren Grundstücksauffahrten ist ebenfalls wieder rotes Pflaster, in einer Linie mit dem durch Striche abgetrennten Asphaltstreifen.

    Und auf der Fahrbahn nochmal die Dooring Zone. Das Rad steht dort ganz knapp außerhalb des Gefahrenbereichs. Wenn man links noch 1.5m Sicherheitsabstand raufrechnet, passt vielleicht noch ein anderes einspuriges Fahrzeug vorbei. Aber ganz sicher kein PKW oder LKW.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es ist also gewollt, dass die mehrspurigen KFZ hinter den Radlern herzockeln. Nennt sich wohl Verkehrsberuhigung, auch wenn die Fahrer nicht ruhit bleiben....

    Es ist eher gewollt, dass da geparkt werden darf. Den Vertreter der StVB habe ich in der Ausschusssitzung zwar als halbwegs kompetent aber uninteressiert empfunden: Da soll geparkt werden dürfen, die Benutzungspflicht ist nicht haltbar also geht es nicht anders.

    Das nennt sich dann auch nicht Verkehrsberuhigung sondern Verkehr. Da muss der Schnelle eben unter dem Langsamen herzuckeln. Wenn der Langsame kein Radfahrer ist, geht das ja auch in der Regel ohne Herzinfarkt.

  • Es ist also gewollt, dass die mehrspurigen KFZ hinter den Radlern herzockeln.

    Gewollt ist wohl der falsche Begriff. Man hat es bei der Planung einfach nicht anders hinbekommen: Wiesendamm in Hamburg: Die ultimative Planungs-Katastrohpe?

    Es bestand eben das Spannungsfeld zwischen den Parkplätzen, die erhalten werden mussten, und der Problematik, dass man nicht mehr mit dem alten Radweg planen konnte, weil weitab jeglicher Mindestvorgaben aus den Verwaltungsvorschriften war. Und da man sich dann nicht durchringen konnte, wenigstens den begrünten Mittelstreifen zum Parken freizugeben, kam eben diese „Lösung“ dabei herum.

  • Man könnte aber die Kfz links parken lassen und rechts einen breiten, abgepollerten [Zeichen 240] errichten oder nicht? Nach rechts sind ja auch kaum Auffahrten, sodass die Abbieger-Problematik fast wegfiele.

    Gut dass ich da wenn, dann in der Gegenrichtung unterwegs bin...