Beiträge von ralph

    Niemand hier hat behauptet, daß Natenom oder sonstwer irgendetwas davon auch nur ansatzweise verdient habe. Du hattest gefragt, woher es kommt. Das wurde versucht, Dir teilweise zu beantworten. Nicht mehr, nicht weniger. Ein irgendwie geartetes Einverständnis ging mit diesen Antworten nicht einher. Also unterstelle es auch nicht.

    Nur um das kurz klarzustellen, ich wollte oder will Th(oma)s auf keinen Fall ein Verständnis für das Verhalten gegenüber Natenom unterstellen.

    Der Bekanntheitsgrad dürfte auch damit zusammenhängen, dass N. offenbar ständig auf der selben Strecke unterwegs war. Man findet nichts dazu, ob er einer geregelten Arbeit nachgegangen ist, aber er hatte jedenfalls seeehr viel Zeit fürs Radeln, zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Laut Blog 9.0000km Jahresfahrleistung mit eher geringem Schnitt, auf praktisch der immer gleichen Strecke - der Mann muss sich täglich insgesamt ~2h auf dieser L574 aufgehalten haben. Jetzt stell dir noch dazu vor, dass er da nicht einfach nur in Alltagskleidung rauf und runter fuhr, sondern Warnweste und meist kurze Hosen trug, immer mit 2 prall gefüllten Packtschen und oft mit Anhänger fuhr, ständig am Straßenrand stand zB um Fotos zu machen oder Müll aufzusammeln, mit Poolnudel und anderen Abstandhaltern fuhr, plakativ Schlenker machte wenn er im Rückspiegel jemanden wahrnahm, gestikulierte. Das Dorf, in dem er mit 43 Jahren noch bei seiner Mutter wohnte, und die Ortschaften im Umland haben nicht viele Einwohner und mit Durchgangsverkehr ist in der Ecke nicht zu rechnen, so dass die meisten der Menschen, denen er auf der Straße begegnete, ihn auch unabhängig davon persönlich gekannt haben dürften.

    Nach der mit größter Pietät geäußerten Formulierung in einem im Netz verfügbaren Nachruf zu urteilen, muss er durch seine bedingungslose Beharrlichkeit (nach dort zitierter eigener Aussage „im Autismusspektrum“) manchmal auch für seine Freunde aus der Fahrradszene sehr anstrengend gewesen sein.


    Weiß nicht. Ich finde nicht, dass es irgendwer verdient hat, totgefahren zu werden oder dass eine solche Gedenkstätte zerstört wird. Egal ob die Person mal anstrengend war oder ob sie vielleicht diese oder jene Eigenart in diesem oder jenem Spektrum haben. Mit so etwas muss eine Gesellschaft klarkommen. Und auch die Medien haben eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und sollten eine solche Verrohrung eher hinterfragen als sie latent zu rechtfertigen.

    Ich für meinen Teil empfinde mehr und mehr Sympathie für solche Menschen, je mehr ich von so etwas mitbekomme. Und auch für Knöllchenhorste und Horstinnen.

    Zitat


    Die andere Version über „Natenom“ kursiert vor allem rund um Mandalkas Wohnort in Pforzheim und in Neuhausen. Auch dort ist man schockiert, aber auch über den Tenor der Netzkommentare und der Berichterstattung. Wer herumfragt, bekommt mehrfach die gleiche Antwort – aber niemanden, der sich namentlich zitieren lassen will. „Alle haben ihn gekannt, alle haben ihn gehasst, alle hat er provoziert, alle hat er angezeigt“, sagt ein Rentner, der am Ortseingang von Schellbronn wohnt.

    Mandalka sei kein Märtyrer, sondern ein Provokateur gewesen. Deshalb sei er auch aus Prinzip nicht auf dem Radweg parallel der Straße gefahren, sondern habe den Verkehr auf der Landstraße ausgebremst. Auch den Unfallverursacher und dessen Familie kenne jeder im Ort, ein Mann, der im Ehrenamt engagiert sei und schwer am Geschehen leide, und der Ort mit ihm.

    [...]

    Drei Meter entfernt, parallel zur Straße, leuchtet ein Weg durch den lichten Winterwald, keine unbefestigte, holprige Waldpiste, sondern ein durchweg asphaltierter Weg in passablem Zustand. „Das ist der am meisten frequentierte und beste Radweg in unserer Gemeinde“, sagt Bürgermeisterin Sabine Wagner. „Es ist ein guter Radweg.“ Aber es ist eben kein benutzungspflichtiger Radweg, das Gebot wurde 2021 vom Landratsamt aufgehoben. Radfahrer dürfen die Landstraße befahren. Und Mandalka nahm dieses Recht für sich in Anspruch.


    Ja okay, ich kann mir langsam ein Bild davon machen. Gruselig, wie solche Artikel den Unfall fast schon rechtfertigen.

    Aus den Kommentaren in der Zeit:

    Zitat


    Abschließend muss ich leider feststellen, dass die Berichterstattung der lokalen Zeitung (Pforzheimer Zeitung) im Vorfeld schon sehr tendenziös war und auch dem Hass einigen Nährboden gab. Aber das ist in unserer Region leider nichts neues.

    (https://www.zeit.de/mobilitaet/202…aette-neuhausen)


    Weiß jemand mehr darüber? Vielleicht bin ich naiv, aber ich wüsste nicht, wie oder warum man als seriöse Zeitung und Massenmedium hier weiter Stimmung gegen das Todesopfer machen sollte.

    Und generell: Wie kam es zu dieser offensichtlich sehr aggressiven Stimmung gegenüber Natenom? Ich meine, was hat er gemacht außer Radfahren und in seinem Blog darüber zu berichten? Seine Anzeigen sind ja offensichtlich wirkungslos verpufft.

    Mein Stand ist: Nur Abus kann nachträglich gleichschließend. Ich lasse mich aber gerne korrigieren, weil ich mich das auch schon gefragt habe.

    Also müsstest du dich entscheiden zwischen Religion/Frauenrechten und Komfort.

    Falls gleichschließend keine Anforderungen mehr sein sollte, würde ich Kryptonite empfehlen.

    - Verstöße ohne Punkte -> Fahrtenbuch erst nach vielen Verstößen

    Für welche Fälle ist das relevant? Vermutlich nur für die, die über der Verwarnschwelle von 60 Euro liegen und trotzdem keinen Punkt bringen. Oder auch für so 30-Euro-Krams?

    - Verstöße mit 1 Punkt -> Bereits der erste Verstoß kann ausreichend sein, wenn noch ein paar weitere Dinge erfüllt sind. 6 Monate Fahrtenbuch sind dann gerechtfertigt.

    Mein Fokus sind Themen mit einem Punkt, weil die laut neuem BKAT doch recht oft auftreten können. Was für weitere Umstände gibt es denn, die so ein Fahrtenbuch begünstigen?

    Eigentlich geht es mir einfach um die Frage, wie man mit notorischen Radwegparkern umgeht. Was passiert, wenn die 10x in zwei Monaten mit Behinderung auf dem Radweg parken? Reden die sich raus und zahlen lächerliche 285 Euro oder müssen die auch mal den Lappen abgeben?

    Es geht um alle Verstöße im ruhenden Verkehr. Wenn der Halter keine Auskunft über den Fahrer erteilt, trägt er die Verfahrenskosten iHv 28,50 €.

    Ist das spezifisch für Verstöße im ruhenden Verkehr? Wodurch?

    Geht das beliebig oft?

    Jedenfalls dämlich. Haben Punkte-Verstöße damit überhaupt den gewünschten Abschreckungseffekt?

    Und ist es dann eventuell besser, eher Verstöße ohne Punkt zu verschicken, wie z. B. nur kurzes Gehwegparken statt 1h?

    Bin gespannt, wann

    - auf kommunaler Ebene der Aufschrei gegen die Einstellung gegen Kostentragungspflicht über 23,50EUR losgeht

    - auf Falschparkerseite die Einstellung gegen Kostentragungspflicht die ganz große Runde macht

    :S

    Kannst du nochmal erklären, was es damit auf sich hat? Geht es um Punkte-Verstöße, bei denen man sich magisch nicht mehr erinnern kann, wer gefahren ist?

    Mahnwache Habichtstraße, So 31.10., 16 Uhr

    Zum LKW-Unfall mit Todesfolge in der Habichtstraße, Ecke Bramfelder Chaussee, wird es am Sonntag um 16 Uhr eine Mahnwache mit Die-In vor Ort geben. Kommt alle!

    Zum Schutz vor Corona-Infektionen gilt vor Ort eine Maskenpflicht.

    Wobei ich gerade im abgebildeten Fall sagen würde: Da werden Radfahrer genau so behandelt wie Autofahrer. Ein Schlenker über den Radstreifen wird ja gerne mal ausgeführt um einem Parker/Linksabbieger auszuweichen. Da werden Fußgänger als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt, die Radler sind nur die (illegal) ausführenden, weil es den Falschparker gibt.

    Nach oben buckeln, nach unten treten? Bitte nicht! Ich bin kein Anwalt, aber mein Rechtsverständnis ist, dass man in einem solchem Fall schieben muss und nicht anderen Leute auf den Keks gehen oder sie gefährden darf.

    Ob Autofahrer dann in einem passenden Fall auch schieben müssen? Gute Frage! Aber klar, WARUM NICHT!?!?

    Einen Schlenker nach rechts würde ich zum Beispiel in einem solchen Fall machen

    Naja, da muss man unterscheiden, was du privat für richtig hältst du was dir Polizei/Bussgeldstelle/etc. dir empfehlen sollten.

    Offiziell darfst du nicht ausweichen und begehst damit eine Ordnungswidrigigkeit, die bestraft werden kann.
    Privat würde ich das wohl so ähnlich machen. Schön ist aber anders.

    Weil... schlussendlich werden hier Radfahrer mal wieder als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt und genau das nervt.

    Das heißt also: dieses beschwichtigende "Ist doch nicht schlimm, wenn ein Auto (halb) auf dem Radweg steht, sie können doch mal kurz einen Schlenker nach rechts machen" seitens der Polizei würde jetzt 55 Euro kosten.

    Zum Vergleich: Abbiegen mit dem Auto ohne Blinken, mit Unfall: 30 Euro.

    Als Nichtberechtigter einen Radweg benutzen: 10 Euro.

    Hast du die Nummer da? Ich finde im BKAT gerade nur 141169 und das kosten nur 25 Euro.

    Unabhängig von der Höhe der Strafe: auf dem Gehweg fahren ist verboten. Solche Tipps kann die Polizei sich schenken.

    Sollte man bitte mal den ganzen Empörungs-Junkies der Fahrradbubble ins Auge drücken, die shitstörmchen gegen Polizei&Co lostreten, wenn diese Radwegparker "nur" als "Behinderung" deklarieren und nicht der bauchgefühlslinie von "dadurch sterben Menschen!!!!!!!" folgen wollen. :rolleyes:

    Geht so. Ich habe schon ausreichend Ausreden der Polizei für ihr Nichtstun gehört, während Hindernisse auf der heiligen Fahrbahn immer bemerkenswert schnell weg sind.

    Im übrigen kann das mit den Falschparkern auch sehr böse enden, wie dieses Beispiel hier zeigt. Ist laut Polizei immer alles doch gar nicht so schlimm, bis es halt zu spät ist.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei…g/27227648.html

    Ja, ist es.

    Ein weiteres Problem ist die Feststellung des Fahrers. Wenn der Fahrer die Aussage verweigert, bekommt der Halter einen Kostenbescheid über 28,50 € und das war's. Meiner Meinung nach müsste darauf IMMER unmittelbar die Anordnung eines Fahrtenbuchs für mehrere Jahre folgen.

    Tatsächlich ist aber eine Fahrtenbuchauflage nur sehr eingeschränkt zulässig...

    Nur die Gebühren und nicht mal das Bussgeld? Kann es aus der Perspektive sinnvoll sein, die billigere Option für 55 Euro zu nehmen und auf die 70 Euro plus Punkt zu verzichten?
    Ich hätte gerne den Ansatz mit der besten Signalwirkung, gerade auch bei Wiederholungstätern.

    Jupp. Eine Behinderung ist es schon, wenn man seinen "beabsichtigten Weg" ändern musste. Oder natürlich, wenn Wege blockiert werden. Auf einem gängigen Radweg wird es schwer sein, ohne Behinderung zu parken. Vor allem, da man auch noch Sicherheitsabstände einhalten muss. Ebenso sind diese Leihroller auf schmalen Gehwegen oft Behinderungen. Punkte für Roller-Ausleiher, juhu!

    Falls keine Behinderung vorliegt, kann man immer noch über die Zeit als Steigerungsform gehen. 1h Gehwegparken bringt auch einen Punkt. Dazu muss man aber wohl 2x vor Ort sein. Es ist sicher auch nicht schlecht, wenn auf den Fotos erkennbar ist, dass das Fahrzeug zwischendurch nicht bewegt wurde und z. B. die Ventilpositionen erkennbar sind.

    Okay Leute, Schluss mit der Glaskugelleserei, der neue Tatbestandskatalog ist seit heute da. Ich habe ihn nur kurz nach meinen Top10 durchforstet und die erwarteten Highlights sind alle drin. Die erwarteten Lücken ebenso.

    Highlights:

    • Radwegparken ab 55 Euro, mit Behinderung 1 Punkt.
    • Gehwegparken ab 55 Euro, mit Behinderung oder ab 1(!!!) h 1 Punkt.
    • Nicht auf dem rechten Gehweg ab 1h: 1 Punkt
    • Zweite Reihe ab 15 min: 1 Punkt.

    Lücken gibt es garantiert viele. Hier ein paar davon:

    • Absolutes Haltverbot: Keine Punkte.
    • Eingeschr. Haltverbot: Keine Punkte.
    • Parken vor und nach Kreuzungen bleibt billig. Selbst bei diesem 8m-Fall mit baulichem Radweg gibt es keine Punkte
    • Sperrflächen und Grenzmarkerierungen bleiben billig.
    • Parken nahe Haltestellenschild gibt keinen Punkt. Auch nach 3h nicht.

    Fieses Zeug:

    • Gehwegradeln wird teuer.

    Aber hey, man kann weiterhin für 5 Euro über rote Ampeln latschen. Oder mit dem Rad drüberschieben oder rollern 🙂

    Kraftfahrt-Bundesamt - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog