Der neue Bußgeldkatalog ist da

  • Bin gespannt, wann

    - auf kommunaler Ebene der Aufschrei gegen die Einstellung gegen Kostentragungspflicht über 23,50EUR losgeht

    - auf Falschparkerseite die Einstellung gegen Kostentragungspflicht die ganz große Runde macht

    :S

  • Im Kreis Stormarn meint man, durch die gestiegenen Bußgelder auch Mehreinnahmen generieren zu können und man möchte daher mehr Personal einstellen.

    Das erinnert mich ganz spontan an Fischfangquoten:

    Wie viele Fische darf man für maximalen Ertrag fangen?

    Fängt man zu viele, sterben die Fische aus. Fängt man zu wenige, lässt man sich Ertrag entgehen.

    Die zusätzliche Stelle wird im Link aber mit dem zusätzlichen Aufwand begründet, nicht mit den Einnahmen. Denn viele Owis, die bisher nur ein Verwarngeld nach sich ziehen, lösen nun ein anscheinend aufwändigeres Bußgeldverfahren aus.

    Weiß eigentlich jemand, was daran aufwändiger ist?

  • vllt. legt die Behörde hier die Ermittlungspflicht zum "Täter" so aus, dass nicht mehr "einfach so" die Einstellung mit Kostentragungspflicht gezogen werden kann.

    Je höher das Bußgeld, umso höher der Aufwand, der betrieben werden muss, bevor bei erfolgloser Ermittlung eingestellt werden kann.

    Wenn man das 1:1 auf die Parkverstöße überträgt... hm.

  • Ich habe mal eine Frage zu den TBNR 102173 bis 102176 (Geisterradler).

    Zitat

    Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war.

    Ist es etwa keine OWi, entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf einem linksseitigen, nicht dafür freigegebenen "Radweg" zu fahren, wenn es rechts keinen Radweg oder Seitenstreifen gibt? =O

  • Ist es etwa keine OWi, entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf einem linksseitigen, nicht dafür freigegebenen "Radweg" zu fahren, wenn es rechts keinen Radweg oder Seitenstreifen gibt? =O

    "Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5,00 Euro, bei Radfahrern 15,00 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.

    Ist also einfach etwas günstiger.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ist es etwa keine OWi, entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf einem linksseitigen, nicht dafür freigegebenen "Radweg" zu fahren, wenn es rechts keinen Radweg oder Seitenstreifen gibt?

    Das müsste BKat, Ziffer 7.2 sein. Hat die selben Strafen wie Ziffer 7.3 (aus der geht Deine TBNR hervor).

  • Welche Art von Ermittlungen sind bei einem falsch geparkten Auto vorstellbar?

    Mir fällt absolut nichts ein, was Erfolg versprechen könnte.

    den Halter:innen per Polizei nochmal ordentlich ins Gewissen reden?

    beim ordnungswidrig geparkten KFZ warten, bis Person zurückkommt, in der Hoffnung, dass es dann auch die Person ist, die die Karre da abgestellt hat?

    Oder aber: mit mehr Personal gewährleisten, dass Anhörungsbögen wirklich zeitnah beim Halter eingehen.

    Wenn 2 Tage nach dem Falschparken die Ausrede kommt "ach, weiß gar nicht mehr, wer da gefahren ist", dürfte das doch nicht wirklich funktionieren, oder?

  • beim ordnungswidrig geparkten KFZ warten, bis Person zurückkommt, in der Hoffnung, dass es dann auch die Person ist, die die Karre da abgestellt hat?

    Es geht ja um die Ermittlungen, nachdem der Halter auf dem Anhörungsbogen keine Auskunft über den Fahrer erteilt hat. Dann steht das Auto ja schon woanders.

    Wenn 2 Tage nach dem Falschparken die Ausrede kommt "ach, weiß gar nicht mehr, wer da gefahren ist", dürfte das doch nicht wirklich funktionieren, oder?

    Man wird dem Halter nichts anderes nachweisen können. Die zeitnahe Zustellung hilft dann aber vermutlich bei der Begründung einer eventuellen Fahrtenbuchauflage.

    Da bin ich dann wiederum gespannt: Verhängen die Behörden die künftig wirklich nach dem ersten 1-Punkt-Parkverstoß, bei dem Halter ermittelt werden konnte? Gehen Gerichte da mit?

  • ich hab mir das nochmal im sitzungskalender durchgelesen.

    mittlerweile würde ich das eher so verstehen, dass sich Zuständigkeiten im Verfahren ändern.

    früher: Verwarngeldangebot, zentrale Owi-Stelle in NMS

    jetzt: direkt Bußgeldbescheid, Landkreis

    durch die Verschiebung ist ein Mehrbedarf an Personal beim Landkreis zu erwarten. Daher die pers. Aufstockung

  • Im Kreis Stormarn meint man, durch die gestiegenen Bußgelder auch Mehreinnahmen generieren zu können und man möchte daher mehr Personal einstellen.

    Sitzungsdienst Kreis Stormarn

    Wenn das sich bewahrheitet und rumspricht, wird es schwer für Falschparker...

    Beim Rumsprechenm können wir ja helfen, indem wir den Link zum Antrag einfach an die Lokalpolitiker unseres Vertrauens senden.

  • ich hab mir das nochmal im sitzungskalender durchgelesen.

    mittlerweile würde ich das eher so verstehen, dass sich Zuständigkeiten im Verfahren ändern.

    früher: Verwarngeldangebot, zentrale Owi-Stelle in NMS

    jetzt: direkt Bußgeldbescheid, Landkreis

    durch die Verschiebung ist ein Mehrbedarf an Personal beim Landkreis zu erwarten. Daher die pers. Aufstockung

    Moin,

    ja Du hast Recht, so verstehe ich das auch. Nur hier sehe ich zum ersten Mal die Kosten eines Mitarbeiters und die zu erwartenden Mehreinnahmen nebeneinander. Es kann natürlich sein dass man im Prinzip 2 Leute braucht. Einen, der im Büro sitzt und einen, der draußen die Falschparker aufschreibt.

  • Bin gespannt, wann

    - auf kommunaler Ebene der Aufschrei gegen die Einstellung gegen Kostentragungspflicht über 23,50EUR losgeht

    - auf Falschparkerseite die Einstellung gegen Kostentragungspflicht die ganz große Runde macht

    Ausländische Kennzeichen könnten auch sehr viel interessanter werden als bisher.

  • (...) Fahrtenbuchauflage.


    Da bin ich dann wiederum gespannt: Verhängen die Behörden die künftig wirklich nach dem ersten 1-Punkt-Parkverstoß, bei dem Halter ermittelt werden konnte? Gehen Gerichte da mit?

    Im weiter oben verlinkten "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden

    Verkehr" aus BaWü finden sich dazu auf Seite 11ff Ausführungen:

    Alles, was in Anlg. 13 der FeV steht, kann schon beim ersten Punkt die Fahrtenbuchauflage rechtfertigen:

    Anlage 13 FeV - Einzelnorm

    Beharrliche Verstöße ohne Punkte ebenfalls (Definition von Beharrlichkeit ebenfalls im verlinkten Dokument"


    Ob von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht werden wird, ist eine spannende Frage.

    Auch wenn die Einahmen bei konsequenter Umsetzung erstmal nur so sprudeln würden, werden wohl die meisten politischen Entscheidungsträger vor dem Hintergrund des tatsächlichen oder irrtümlich wahrgenommenen Wählendenverdikts (ABZOCKE!!! !EinsElf!) strategische Möglichkeiten suchen, zugunsten der falschparkenden Wählerschaft lieber auf die Einnahmen zu verzichten.

  • Alles, was in Anlg. 13 der FeV steht, kann schon beim ersten Punkt die Fahrtenbuchauflage rechtfertigen:

    Die Betonung liegt schon da auf "kann". Es müsste aber der Regelfall sein.

    Und dann ist es nur Rechtssprechung, oder? Die kann sich ändern, insbesondere wenn sich die Gesetze ändern.

  • Hier mal ein Fundstück aus dem Parlamentsinformationssystem der Stadt Frankfurt aus dem Jahr 2007:

    "Zur Frage möglicher Fahrtenbuchauflagen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bereits in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass in einzelnen Verwarngeldverfahren, die zum Erlass eines Kostenbescheids führten, die Auferlegung eines Fahrtenbuches wegen Geringfügigkeit unverhältnismäßig sei. Die gezielte Erhebung von Mehrfachtätern, bei denen die Auferlegung eines Fahrtenbuches im Einzelfall möglich sein könnte, ist mit den jetzigen Möglichkeiten jedoch nicht möglich. Nach wie vor wird durch die ekom21 auch unter diesem Aspekt an der Weiterentwicklung des in der Bußgeldstelle verwendeten EDV-Programmes (OWi21) gearbeitet, und möglicherweise ist bei einer zukünftigen Weiterentwicklung eine diesbezügliche Abfragemöglichkeit oder systemimmanente Erinnerungsfunktion integriert.

    Sofern das EDV-Programm dann eine gezielte Suche von Mehrfachtätern ermöglichen würde, ist aufgrund der hieraus resultierenden Mehrarbeit gleichzeitig jedoch von einem erhöhten Personalbedarf auszugehen. (Dez. VI)"

    Darauf, dass die "EDV" dahingehend mittlerweile weiterentwickelt wurde, würde ich jetzt keine allzu hohen Summen wetten ;)

  • Darauf, dass die "EDV" dahingehend mittlerweile weiterentwickelt wurde, würde ich jetzt keine allzu hohen Summen wetten

    Noch Anfangs des Jahres hätte ich mich darüber gewundert. Denn so ein Abfrage ist ja nun wirklich kein Problem: "Wenn x Owis ohne Halter in den letzten y Monaten, dann Hinweis bei Verfahrenseinstellung neuer Owis".

    Aber seit ein paar Monaten versucht einer meiner Entwickler, eine Software-Schnittstelle der Stadt Berlin anzusteuern. Wie ein typischer Vertriebler hat uns die Stadt vorher versichert, dass die Schnittstelle bereits von anderen genutzt wird. Was für eine dreiste Lüge. Die Entwicklung gegen diese Schnittstelle ist ein einziges Desaster. Garantiert hat diesen Murks noch niemand genutzt. Es geht ja schon damit los, dass die selbst signierte TLS-Zertifikate nutzen und immer mal wieder tauschen. Außerdem ist das Entwicklungssystem ca. 1/3 der Zeit nicht erreichbar. Meist ohne Vorankündigung: Da will unser Entwickler weitermachen und die Schnittstelle ist plötzlich weg. Antwort der Stadt: Wir bestücken das System neu. In ca. 2 Wochen steht es wieder zur Verfügung.

    Nach einem halben Jahr Kampf mit sowas und ähnlichem Mist haben wir jetzt festgestellt, dass diverse Namen abgelehnt werden: "Steven O'Hara". Seit Wochen kann uns von der Stadt niemand sagen, welche Sonderzeichen abgelehnt werden.

    Aber dafür hat die Stadt die Schnittstelle schnell geändert: Die Sonderzeichen werden an der Schnittstelle nicht mehr abgelehnt. Sie werden anstandslos entgegen genommen. Wir erhalten sogar eine Erfolgsmeldung von deren Server. Aber gespeichert werden diese Werte stillschweigend einfach nicht.

    Es ist zum Heulen. Und mich wundert IT-technisch nichts mehr.

    Und mein Chef hört von der Konkurrenz, dass diese "Schnittstelle" schon haben und vermarkten. Wir haben uns das mal angeschaut:

    Bei der Konkurrenz kann man eine Excel-Datei der Stadt importieren. Die gibt dann Tipps, was man auf der Weboberfläche des Landes ändern soll.

    Und sowas wird dann "Schnittstelle" genannt.

    Sorry, das war jetzt etwas OT. Aber es sind ja auch ein paar ITler hier unterwegs :)

    dass in einzelnen Verwarngeldverfahren, die zum Erlass eines Kostenbescheids führten, die Auferlegung eines Fahrtenbuches wegen Geringfügigkeit unverhältnismäßig sei

    Es wird höchste Zeit, dass die Politik das ändert. Wenn sich jemand der Strafe entzieht, muss der Staat halt sicherstellen, dass das nicht nochmal passiert.

  • "Darf man an Bushaltestellen halten?

    An Haltestellen zu halten, ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, sofern dabei kein Bus behindert wird.

    Welche Sanktionen drohen, wenn Sie an der Bushaltestelle halten?

    Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro rechnen. Wie dieses bei einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung ansteigen kann, verrät Ihnen unsere Tabelle."

    In der Tabelle steht :

    "Halten an der Bushaltestelle: Mögliche Sanktionen

    Verstoß Bußgeld

    Unzulässig an der Bushaltestelle gehalten 55 €

    ... mit Behinderung 70 €

    ... mit Gefährdung 80 €

    ... mit Sachbeschädigung 100 €"

    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/halten-an-bush…iche-Sanktionen

    Wie nun? Heißt es nicht im Ersten Absatz, dass es erlaubt sei, im Bushaltestellenbereich zu halten, wenn kein Bus behindert wird?

    Muss also grundsätzlich gelten, dass ein Halten im Bushaltestellenbereich, wenn es denn zu einem Ordnungsgeld führt, ein Halten mit Behinderung darstellt und damit ein Ordnungsgeld von 70 Euro fällig wird?

    Wenn die Bushaltestelle zusätzlich mit einem Halteverbot ausgeschildert ist (siehe Beispiel-Foto), dann darf dort auf keinen Fall mit dem Auto gehalten werden. https://www.bussgeldkatalog.org/halten-an-bush…ist_das_erlaubt

    Im Unterschied zum Halten auf dem Schutzstreifen oder den Radfahrstreifen mit Behinderung (ebenfalls 70 Euro) wird beim Halten an der Bushaltestelle allerdings kein Punkt in Flensburg fällig.

    "Unberechtigtes Halten auf Schutz­streifen für den Radverkehr 55 €

    ... mit Behinderung 70 € 1 Punkt

    ... mit Gefährdung 80 € 1 Punkt

    ... mit Sach­beschädigung 100 € 1 Punkt

    Unberechtigtes Halten auf Bus­fahr­streifen oder an Bus­halte­stellen 55 €

    ... mit Behinderung 70 €

    ... mit Gefährdung 80 €

    ... mit Sach­beschädigung 100 €"

    Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/halten-parken.html

    Schön ist das nicht, aber leider wohl schlimme Realität: ÖPNV-Fahrgäste werden im Straßenverkehr noch stärker benachteiligt als Fahrradfahrer*innen.

  • Bin gespannt, wann

    - auf kommunaler Ebene der Aufschrei gegen die Einstellung gegen Kostentragungspflicht über 23,50EUR losgeht

    - auf Falschparkerseite die Einstellung gegen Kostentragungspflicht die ganz große Runde macht

    :S

    Kannst du nochmal erklären, was es damit auf sich hat? Geht es um Punkte-Verstöße, bei denen man sich magisch nicht mehr erinnern kann, wer gefahren ist?