1:13 - "nur Kinder bis sieben Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren."
FALSCH! Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 StVO Gehwege benutzen. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit Fahrrädern gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 StVO Gehwege benutzen.
1:37 - "wenn kein Radweg da ist, dann natürlich die STRASSE." Richtig: "Fahrbahn"!
1:40 - "Doch wenn ein Radweg da ist, muss man ihn auch nutzen."
FALSCH! Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
2:45 - "Batterielichter muss man immer mitführen - auch bei Tag!" Nein muss man schon seit der StVO-Novelle 2017 nicht mehr...