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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • timovic
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    • 19. August 2016 um 18:39
    • #821

    Der von rechts einmündende Weg/Straße ist mit Absperrschranken verrammelt und mit [Zeichen 240] beschildert. Auf welcher Rechtsgrundlage soll man dort als Radler Vorfahrt gem. Rechts vor Links haben?


    Gestern folgende Schilderkombination an dieser Einmündung entdeckt (inzwischen ist in der von links kommenden Einbahnstraße das gegenläufige Radfahren zulässig): [Zeichen 205][Zusatzzeichen 1000-30] (allerdings nur mit Pfeil nach links). Hä? Ich muss lediglich Verkehr von links Vorfahrt gewähren? Oder links um die Ecke muss ich irgendwann Vorfahrt gewähren?

  • Peter Viehrig
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    • 19. August 2016 um 18:55
    • #822

    Wenn mich die (gemeinte/beabsichtigte) Bedeutung einer solchen Schilderkombination an diesem Ort ernsthaft interessieren würde, schriebe ich wohl eine nachfragende E-Mail an die anordnende StVB mit passendem Photo im Anhang.

    Die formelle Bedeutung der VZ ist schnell erklärt, wenn auch offensichtlich Schwachfug: Die von rechts aus dem Hinterhof die Treppen hinabfahrenden und dann unter den Arkaden hindurchfahrenden Fahrzeuge haben Vorrang. Da man das als ein die Arcostraße in Blickrichtung fahrender Fahrzeugführer unmöglich erwarten kann, erfolgt ein zusätzlicher Hinweis unter dem [Zeichen 205] .

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

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    • 19. August 2016 um 21:27
    • #823
    Zitat von timovic

    Der von rechts einmündende Weg/Straße ist mit Absperrschranken verrammelt und mit [Zeichen 240] beschildert. Auf welcher Rechtsgrundlage soll man dort als Radler Vorfahrt gem. Rechts vor Links haben?

    §8 Absatz (1), Satz 1 StVO:
    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

    Oder meinst Du nur weil da nur Radfahrer fahren dürfen gilt das nicht, weil Radfahrer ja kein richtiger™ Verkehr sind?

    Gruß

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

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    • 20. August 2016 um 10:30
    • #824

    Auch Straßen, in denen zweispuriger Verkehr ausgeschlossen ist durch Poller, Gitter oder ähnliches sind vollwertige Straßen und nehmen an der rvl-Regelung teil. Ausnahme wäre, wenn die Einmündung über einen abgesenkten Bordstein erfolgte, dann würde § 10 angewendet werden. Ist hier aber nicht der Fall.

    bye
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  • timte
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    • 20. August 2016 um 11:06
    • #825


    Hab mich beide Male herzlich amüsiert. Ich finde es immer wieder toll was man so alles entdeckt wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist.

  • timovic
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    • 20. August 2016 um 11:08
    • #826

    Ja, natürlich. Ich war gestern irgendwie auf dem Trichter, dass man von einem Sonderweg kommend "keine Rechte" hat :whistling:

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    • 21. August 2016 um 10:35
    • #827

    Es ist aber kein anderer Straßenteil oder Sonderweg, sondern eine reguläre andere Straße, auf der lediglich nicht jeder Verkehr zugelassen ist.

    bye
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  • Malte
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    • 18. Oktober 2016 um 11:09
    • #828

    Gut, okay, wer sein Bike draußen an so einem lotterigen Sperrbügel anschließt, der legt wohl auch nicht viel Wert auf dessen Wohlbefinden. Aber mich hat das dann doch ein bisschen erstaunt — nun muss nämlich am Haus nebenan gebaut werden:

    Nun stellt sich die Frage, wie man denn nun den Krempel zum Bauen entlädt. Um den Kraftverkehr hat man sich da große Sorgen gemacht, sogar Hütchen aufgestellt, aber, tja, Fahrräder waren in der Fahrradstadt Hamburg mal wieder egal. Klappe auf, Fahrrad tot, sagt man nicht so?

    Nun weiß ich ja nicht, ob bei den unter der Klappe klemmenden Rädern schon vorher alles kaputt war, denn bei Sachbeschädigung will ja wieder keine Versicherung etwas zahlen. Auf dem Totalschaden bleibt man dann im wahrsten Sinne des Wortes selbst sitzen.

    Da darf man sich dann mal wieder ganz zu recht in der Radfahrer-Opferrolle suhlen: Hätte ich ein Auto genommen, wäre das nicht vorgekommen.

  • Malte
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    • 24. Oktober 2016 um 12:50
    • #829

    Gesehen in Schwerin:

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    • 24. Oktober 2016 um 19:43
    • #830

    Na dann steig halt ab, schieb über die Einmündung, steig dahinter wieder auf und radel weiter.

    So denkt man sich das in den Hirnen der Entscheider. Falls sie welche haben.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 25. Oktober 2016 um 11:17
    • #831

    Nö. Die Entscheider denken gar nicht so weit. Die sehen das Problem nichtmal.

    Nichtmal, wenn Du sie mit diesem Foto mit der Nase drauf stößt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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    • 26. Oktober 2016 um 07:00
    • #832

    Der Vorteil ist, dass man auch nicht belangt wird, wenn man einfach geradeaus fährt. Solange man den übrigen Verkehr beachtet und keinen Unfall baut.

    bye
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  • KleverRadfahrer
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    • 26. Oktober 2016 um 08:18
    • #833

    Aber wenn Leute die sich nicht so sehr mit der STVO beschäftigen da raus lernen, dass man als Radfahrer diese Zeichen wohl nicht beachten muss, dann wird es schnell ein Problem und Leute werden dann an andere Stelle bestraft.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

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    • 27. Oktober 2016 um 05:19
    • #834

    Das ist allgemein ein Problem im Radverkehr.
    Weder die Radler nehmen sich selbst ernst, noch die Behörden. Anders kann man die beobachtbaren Phänomene nicht erklären.

    bye
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  • Verkehr(t)
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    • 27. Oktober 2016 um 09:59
    • #835
    Zitat von Malte

    Gesehen in Schwerin:

    Rechts abbiegen, wenden, nochmal rechts abbiegen. Und sich darüber freuen dass die unechte Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben ist.
    Wieso darf man eigentlich nicht links abbiegen?

  • Indigo
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    • 27. Oktober 2016 um 10:56
    • #836

    Sowas Ähnliches gibt es auch in Berlin:

    Auch hier halten sich Radfahrer nicht wirklich an den Gebotspfeil. Die Straße ist übrigens eine Verbindung zwischen dem Südkreuz und der Monumentenstraße (und war die kürzeste Verbindung, bevor der Radweg an der S-Bahn entlang fertig war).

  • Forumteilnehmer
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    • 27. Oktober 2016 um 12:09
    • #837
    Zitat von Verkehr(t)

    Rechts abbiegen, wenden, nochmal rechts abbiegen. Und sich darüber freuen dass die unechte Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben ist.
    Wieso darf man eigentlich nicht links abbiegen?

    Und was, wenn der silberne Kleinwagen (und Radfahrer an seiner Stelle) nur links abbiegen darf?

  • fuechschen
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    • 27. Oktober 2016 um 12:13
    • #838
    Zitat von Malte

    Gesehen in Schwerin:

    Schwerin, das ist dort wo die Verwaltungsrichter urteilen, dass die Trennung der Verkehrsarten in der StVO gewollt ist.
    Begründung: Radfahrer sind auf Kraftfahrtstraße und Autobahnen ja nauch nicht erlaubt, also kann man das auf Innerstädtische Straßen übertragen..... Noch Fragen?

    EDIT: hatte das "r" in Schwerin vergessen. Auf diesen Buchstaben legen die Scheriner großen Wert drauf. (uralter running GAG)

  • Verkehr(t)
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    • 27. Oktober 2016 um 20:16
    • #839
    Zitat von Forumteilnehmer

    Und was, wenn der silberne Kleinwagen (und Radfahrer an seiner Stelle) nur links abbiegen darf?

    Dann schiebt es sich immer noch einfacher rechtsabbiegend als eine vorfahrtsberechtigte Straße zu Fuß zu queren. :P
    Sollte ich aber wohl auch an der Kreuzung Uferstraße/Lerchenfeld so machen :whistling:

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    • 31. Oktober 2016 um 11:44
    • #840

    Und wo, bitte, darf ich nach der Einmündung fahren?
    (Ich muss rechts auf die Fahrbahn, ich weiß, aber bei 12 % Steigung ist das kein Vergnügen, so ganz ohne Querungshilfe und Warnung für die Autofahrer. Der Gegenverkehr hat gerne mal 80 Sachen drauf.)

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