Lustige Schilder
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"Lustige Displays" dachten sich wohl einige ... oh wenn es doch bloß so etwas wie Führerscheinprüfungen für Autofahrer gäbe ...
Bußgelder und Fahrverbote: Hunderte Autofahrer ignorieren Sperrungen auf der A60Ein Lkw mit brisanter Ladung sorgte für einen Polizeieinsatz kurz vor einem Autobahntunnel, doch Hunderte Autofahrer sollen trotz Teilsperrung einfach…www.spiegel.de -
"Lustige Displays" dachten sich wohl einige ... oh wenn es doch bloß so etwas wie Führerscheinprüfungen für Autofahrer gäbe ...
Genau mit solchen Ampeln hat man in Hannover von 1975 bis 1980 versucht die Fahrbahn für die ungehinderte Fahrt der Stadtbahn auf dem Ricklinger Stadtweg freizuhalten vom MIV. Der Versuch ging schief, weil zu viele Autofahrer die roten Sperrkreuze missachtet hatten.
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Das musste ja schiefgehen, der Fußgänger hatte dieses Schild missachtet und ist auf dem Betriebsgelände gerannt.
Bei der Glätte extrem leichtsinnig!
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Wer braucht schon eine Fahrradstraße, wenn man auch einfach mal random 100 Meter Reitweg in die Siedlung setzen kann.
Ich hoffe, alle Reiter(innen) beachten dann die Reitwegbenutzungspflicht!
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In Marburg gibt es diese beachtliche Ansammlung von Schildern an einer Ecke der Alten Universität:
Hier der streetview-link:
Interessant fand ich dieses Schild, das dazu auffordert eine drei Meter-"Bannmeile" rund um das Schild und der daneben installierten Metallstange eines Blitzableiters einzuhalten:
Interessant deshalb, weil es mich an eine Szene aus Jules Vernes Roman "Mathias Sandorf" erinnerte, in dem der Freiheitskämpfer und seine Mitkämpfer aus einem Gefängnis auf die Weise entflohen waren, dass sie während eines starken Gewitters an einem Blitzableiter hinabkletterten. Und Verne beschreibt die Sache so, dass ihnen keine Gefahr durch Blitze drohe, wenn der Blitzableiter vollständig funktioniere:
"Man begreift, welche Gefahr damit verknüpft war, sich an dieser Leitung festzuhalten, durch die unaufhörlich der elektrische Strom zu den Gewässern im Buco herniederfloß. Wenn der Apparat sich in gutem Zustande befand, so brauchte man nicht sehr besorgt zu sein, getroffen zu werden, denn die außerordentliche Leitungsfähigkeit des Metalles, welche derjenigen des menschlichen Körpers weit überlegen ist, mußte den kühnen Kletterer am Kabel schützen." Kapitel 7 (VI. Der Wartthurm von Pisino) in der angegebenen Quelle, etwa im letzten Drittel.
Wie gefährlich ist der Aufenthalt rund um den Blitzableitern tatsächlich? Man kann wohl nur darauf hoffen, dass dort bei Gewitter kein Mensch vorbeigeht, denn in dem Moment, in dem er das Schild lesen kann, befindet er sich bereits im Gefahrenbereich. Vielleicht hat aber auch Jules Verne recht, und die Gefahr besteht tatsächlich gar nicht.
Kleiner "Beifang": Erst zuhause war mir dieser Aufkleber mit "Conni-Motiv" aufgefallen. Scheint gerade sehr in zu sein, alle möglichen politischen und sonstigen Botschaften mit Conni-Bildern zu verbreiten. Dazu dieser WDR-Beitrag vom 12.7.25: Carlsen-Verlag wehrt sich gegen kritische "Conni-Memes"
Der Carlsen-Verlag prüft rechtlich Schritte gegen KI-generierte Memes seiner Kinderfigur ConniUnzählige Memes der Kinderfigur Conni kursieren in den sozialen Medien. Der Verlag wehrt sich gegen fragwürdige Darstellungen.www1.wdr.de -
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Bei den Elbbrücken hat jemand vergessen die Benutzungspflicht aufzuheben. 😱
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Ich glaub ja nicht, dass das ein reguläres Verkehrsschild ist.:/
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Gar nicht.
„Ist das Kunst, oder kann das weg?“
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Wie soll ich denn diese Schilder-Kombi interpretieren?
In der angegebenen Zeit kannst Du der Wegweisung folgen und den Weg auswendig lernen, damit Du außerhalb dieser Zeiten so tun kannst, als würdest Du ganz planlos und zufällig diese Route fahren ...
Keine Ahnung, was das wirklich sagen soll, so ohne Kontext ...
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Dafür ist die angegebene Zeitspanne voll auszunutzen, ±1 Minute.
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Wie soll ich denn diese Schilder-Kombi interpretieren?
Nach 20 Uhr und sonntags werden die Bürgersteine hochgeklappt und dann ist das keine Fahrradroute mehr.
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T50-Zone gesehen in BaWü. Die Rechtsprechung dazu ist wohl noch nicht im Süden angekommen.
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Passt doch zur Umgangssprache. Da ist auch immer von der "70er Zone" oder "50er Zone" die Rede.
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T50-Zone gesehen in BaWü. Die Rechtsprechung dazu ist wohl noch nicht im Süden angekommen.
Ich hatte ca. 2010 mal die neue Anordnung einer T70-Zone im hiesigen Industriegebiet bei der StVB gerügt. Sie haben mir als Antwort geschrieben, dass die sachlich unzuständige Baubehörde die Schilder eigenmächtig bestellt und errichtet hätte (die Schilder gibt es offiziell auch gar nicht, sie sind aber als Scherzartikel im Versandhandel als originelles (hüstel) Geschenk für "runde" Geburtstage verfügbar). Binnen Tagen waren die Schilder tatsächlich wieder weg. Mit gleicher Mail hatte ich angefragt, wie ich mit den Zweirichtungs-Z.240 umgehen solle, die zeitgleich am schon länger bestehenden, je zur Hälfte rot und grau gepflasterten einseitigen Bürgersteig aufgetaucht waren. Insbesondere wollte ich wissen, ob ich auf dem in Fahrtrichtung rechts gelegenen Weg auf dem roten/linken vermeintlichen Radweg-Teil oder wegen Rechtsfahrgebot und Z.240 nur auf dem grauen/rechten Teil des Bürgersteiges fahren dürfte. Ferner hatte ich gefragt, falls nur der rote Teil zum Radfahren freigegeben sei, wer bei Gegenverkehr auf dem schließlich nur grade mal 1 Fahrrad schmalen Bereich Vorrang hätte. Hierzu schrieb die StVB nur als Antwort, dass sie dazu erst noch mit der Baubehörde Rücksprache nehmen wolle (will sagen: "die Blauschilder sind auch nicht von uns") und sich dann wieder bei mir melden wollte. Auf die Rückmeldung warte ich noch heute.

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