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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 3. Februar 2025 um 22:44
    • #3.501

    Weimar hat eine neue Fahrradstraße - seine erste, wenn ich mich nicht täusche ...

    ... bestimmt aber die erste in ganz Deutschland, die auch von Fußgängern betreten werden darf.

    Dafür hat man extra ein eigenes, großes ZZ gebastelt und um das sonst geltende Verbot wirksam zu negieren darauf zum energisch Schreitenden aus Zeichen 259 [Zeichen 259] gegriffen, statt die harmlose Mutter-Kind-Gruppe aus Zeichen 239 [Zeichen 239] zu verwenden :D


    PS: Fahrradstraße natürlich nur echt mit enger Eingangspforte, allerdings war die linke Schranke wohl schon jemandem im Weg und der zugehörige Pfosten aus seinem Fundament gerissen. Hinten, wo die beiden Fußgänger zu sehen sind, ist die Fahrradstraße übrigens schon wieder zu Ende.

  • Fahrbahnradler
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    • 3. Februar 2025 um 23:14
    • #3.502

    aha ... es geht also um eine Alternative zu:

    [Zeichen 260]

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    • 3. Februar 2025 um 23:19
    • #3.503

    Aber für die Fahrradstraße gab es bestimmt mehr Fördermittel ;)

  • Fahrbahnradler
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    • 4. Februar 2025 um 02:39
    • #3.504

    stimmt ... und vielleicht wird man ja auch "fahrradfreundliche Kommune" deswegen ...

  • KleverRadfahrer
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    • 4. Februar 2025 um 09:09
    • #3.505
    Zitat von MTL

    Weimar hat eine neue Fahrradstraße - seine erste, wenn ich mich nicht täusche ...

    ... bestimmt aber die erste in ganz Deutschland, die auch von Fußgängern betreten werden darf.

    Dafür hat man extra ein eigenes, großes ZZ gebastelt und um das sonst geltende Verbot wirksam zu negieren darauf zum energisch Schreitenden aus Zeichen 259 [Zeichen 259] gegriffen, statt die harmlose Mutter-Kind-Gruppe aus Zeichen 239 [Zeichen 239] zu verwenden :D


    Mal eine blöde Frage: Welches Verbot wird mit dem Zusatzzeichen negiert?


    Wer zu Fuß geht gehört nicht zum Fahrzeugverkehr. Zu dem Zeichen 244 heißt es in der STVO:


    Zitat

    1.

    Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein.

    2.

    Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

    3.

    Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.

    4.

    Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

    Alles anzeigen

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Yeti
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    • 4. Februar 2025 um 09:58
    • #3.506
    Zitat von KleverRadfahrer

    Welches Verbot wird mit dem Zusatzzeichen negiert?

    Keines, wie du durch das Zitat zum VZ 244 auch gezeigt hast. Auch eine Fahrradstraße kann verschiedene Straßenteile haben (Fahrbahn, Gehweg, Seitenstreifen), aber ich wüsste nicht, warum das eine Voraussetzung sein sollte. Wenn eine Fahrradstraße nur aus einer Fahrbahn besteht, dann gelten dort für Fußgänger die allgemeinen Verkehrsregeln. Anders als bei [Zeichen 240] müssen sie dort am Rand gehen, so wie sie das bei jeder anderen Straße ohne Gehweg und ohne Seitenstreifen auch müssen.

    Ich habe diese Diskussion hier auch geführt und meine Lieblings-Stadtverwaltung hat behauptet, dass sie aus einer [Zeichen 274.1] keine [Zeichen 244] machen könne, wenn es keinen Gehweg gibt. Mir ging es darum, dass man mit [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30] den Durchgangsverkehr aus einer beliebten Rad-Verbindung heraushalten könnte. Ansonsten ist der Unterschied zwischen [Zeichen 274.1] und [Zeichen 244] nur symbolisch. Einen Beleg für die Behauptung, dass es in einer Fahrradstraße zwingend einen Gehweg geben müsse, ist man mir erwartungsgemäß schuldig geblieben.

  • DMHH
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    • 4. Februar 2025 um 11:23
    • #3.507
    Zitat von Yeti

    Anders als bei [Zeichen 240] müssen sie dort am Rand gehen, so wie sie das bei jeder anderen Straße ohne Gehweg und ohne Seitenstreifen auch müssen.

    !!!

    bei Dunkelheit immer. Wobei: ist da Dunkelheit als "Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang" gemeint oder Dunkelheit im Sinne von "kein (Kunst-)licht"?
    Denn klar, auf einer Landstraße ist in der Regel nach Sonnenuntergang dunkel, weil nicht beleuchtet. In der Stadt kann aber eine Straße ohne Gehweg sehr wohl beleuchtet sein, nach Sonnenuntergang herrscht in der Straße dann keine "Dunkelheit"

  • Yeti
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    • 4. Februar 2025 um 12:46
    • #3.508

    Es muss auch tagsüber am Fahrbahnrand gegangen werden. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht muss man hintereinander gehen, aber das meinte ich nicht. Auf einem [Zeichen 240] dürfen Fußgänger hingegen immer gehen, wo sie wollen.

    Zitat

    (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

    § 25 StVO 2013 - Einzelnorm

    Das ist alles auch auf eine Fahrradstraße anwendbar, wenn diese nur eine Fahrbahn hat.

  • Ullie
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    • 4. Februar 2025 um 15:34
    • #3.509
    Zitat von Yeti

    Es muss auch tagsüber am Fahrbahnrand gegangen werden. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht muss man hintereinander gehen, aber das meinte ich nicht. Auf einem [Zeichen 240] dürfen Fußgänger hingegen immer gehen, wo sie wollen.

    § 25 StVO 2013 - Einzelnorm

    Das ist alles auch auf eine Fahrradstraße anwendbar, wenn diese nur eine Fahrbahn hat.

    In der Liste der Verkehrszeichen gibt es kein Fußgänger frei. Das hier ist eine selbst gefertigte Collage:

    Grundlage für die Collage sind vorhandene Verkehrsschilder die in der offiziellen List der Verkehrszeichen enthalten sind:

    Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 – Wikipedia

    Wenn ein Weg angelegt wird, der gemeinsam von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen benutzt werden soll, dann ist der Weg entsprechend auszuzeichnen, nämlich mit [Zeichen 240] gemeinsamer Fuß und Radweg.

    Wenn eine [Zeichen 244]Fahrradstraße angelegt werden soll oder ein Fahrradweg [Zeichen 237], dann muss dafür gesorgt werden, dass für Fußgänger*innen als Alternative dazu ein paralleler Gehweg vorhanden ist oder angelegt wird.

    Wenn es vom Gesetzgeber gewollt wäre, dass es Wege gibt, die vom Fußverkehr mitbenutzt werden dürfen, obwohl sie normalerweise nicht vom Fußverkehr benutzt werden dürfen, dann hätte er ein entsprechendes Schild (siehe Collage) in die Liste der Verkehrszeichen aufnehmen müssen.

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    • 4. Februar 2025 um 15:45
    • #3.510

    Der Fußverkehr darf immer die Fahrbahn nutzen, wenn für ihn keine entsprechenden Flächen vorhanden sind. Nur bei [Zeichen 259] darf er nicht.

    Es dürfen gar keine Flächen exclusiv für den Radverkehr vorbehalten sein, wenn nicht ausreichend Platz ist für den Fußverkehr.

  • Ullie
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    • 4. Februar 2025 um 16:06
    • #3.511
    Zitat von Autogenix

    Es dürfen gar keine Flächen exclusiv für den Radverkehr vorbehalten sein, wenn nicht ausreichend Platz ist für den Fußverkehr.

    Genau aus diesem Grund hätte dort keine Fahrradstraße ausgewiesen werden dürfen, bzw. es hätte zusätzlich zu der Fahrradstraße ein Fußweg angelegt werden müssen.

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    • 4. Februar 2025 um 23:02
    • #3.512

    Ihr habt natürlich recht, dass es gar kein Verbot gibt und das nächste Mal werde ich die Ironie besser kennzeichnen.

    Die Verkehrsbehörde kann ich aber mal auf die VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 2 hinweisen bzw. fragen, was die so beschilderte Fahrradstraße noch von einem gemeinsamen Geh- und Radweg unterscheidet.

    Überhaupt scheint man in Weimar auf ZZ mit dem Fußgängerpiktogramm zu stehen und kreiiert damit sogar Kombinationen, die man auch in einem haben könnte:

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  • Silence
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    • 5. Februar 2025 um 15:57
    • #3.513

    Kein Schild, Verkehrszeichen.

    Ich frage mich ja, ob das ein Schutzstreifen sein soll.

    Und was der Markierungstrupp sich bei der Kurve gedacht hat.


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    • 5. Februar 2025 um 16:26
    • #3.514
    Zitat von Silence

    Und was der Markierungstrupp sich bei der Kurve gedacht hat.

    "Schleppkurve first, bedenken second" vielleicht?

  • Ullie
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    • 5. Februar 2025 um 16:38
    • #3.515
    Zitat von Silence

    Kein Schild, Verkehrszeichen.

    Ich frage mich ja, ob das ein Schutzstreifen sein soll.

    Und was der Markierungstrupp sich bei der Kurve gedacht hat.


    https://maps.app.goo.gl/QPyFeQqecqEbzuk86?g_st=ac

    Wollte der Straßenarbeiter-Trupp die polnische Nationalfahne auf den Asphalt bringen? In Hannover habe ich diese rot-weißen Schutzstreifenmarkierungen noch nicht gesehen. Falls es denn überhaupt Schutzstreifen sind. Die sonst üblichen Fahrradsymbole in den Schutzstreifen sind nicht zu entdecken. Siehe zum Beispiel hier in Hannover:

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    In dem Hannover-Beispiel ist der ganze Schutzstreifen rot markiert.

  • Silence
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    • 5. Februar 2025 um 17:21
    • #3.516

    Der ist übrigens nicht nur nur in der verhunzten Kurve, sondern auch schon vorher absurd untermaßig

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    • 5. Februar 2025 um 19:40
    • #3.517
    Zitat von Silence

    Kein Schild, Verkehrszeichen.

    Ich frage mich ja, ob das ein Schutzstreifen sein soll.

    Und was der Markierungstrupp sich bei der Kurve gedacht hat.


    https://maps.app.goo.gl/QPyFeQqecqEbzuk86?g_st=ac

    Aus der Kategorie How to Schmutzstreifen noch bescheidener machen als sie eh schon sind:

    Level 1: Untermaßig machen

    Level 2: Mittellinie nicht demarkieren

    Level 3: Beliebige Kombinationen davon


    Oder gerne auch mal durchgezogen wie bei uns:

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  • Mueck
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    • 6. Februar 2025 um 11:14
    • #3.518
    Zitat von Silence

    Ich frage mich ja, ob das ein Schutzstreifen sein soll.

    Parkstreifen nicht wegen abs. Haltverbot, also allgemeiner Seitenstreifen ...

    Zitat von Silence

    Und was der Markierungstrupp sich bei der Kurve gedacht hat.

    Na das:


    .

  • udoline
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    • 6. Februar 2025 um 12:48
    • #3.519

    Mir ist schleierhaft, wie man darauf kommen kann, ein Markierungstrupp habe zu denken und dürfe von ihren Befehlen abweichen.

    Zitat von littlet

    Aus der Kategorie How to Schmutzstreifen

    Wie bei baulichen Radwegen war ordentliche Streifen zu fabrizieren nie beabsichtigt.
    Es gab früher an Behörden gerichtetes Werbematerial, ich hatte Broschüren abgegriffen. Im Text wurden diese angeblichen Schutz- und Radfahrstreifen als für Radfahrer super Sache präsentiert, ungefähr das, was man auch der Öffentlichkeit weis machen will.
    Die ungeschriebene Aussage aber war das, was man eben in Folge tatsächlich tut und ergab sich aus den gestellten Bildern. Etwa sowas: Ein Bild einer breiten Fahrbahn, womöglich neu gebaut, leichte Rechtskurve, gezeigt von innen schräg über die Straße, nur ein Auto beit und breit, hinter einer Madame auf dem so naja breiten Streifen, wo ich schon instinktiv mit dem ersten Blick, aus den Positionen zueinander, erkannte, das der nicht mit angemessenem Abstand überholen wird. Die eigentliche und beabsichtigte Aussage schien mir schon damals immer darauf hinauszulaufen, mit solchen Streifen schafft man mehr Platz. Eine andere Broschüre enthielt auch wieder das Alles-Super-Blabla, zeigte aber ungeniert das gewollte Ergebnis: Schmal für Radfahrer, Schmal fürs Kfz. ⇛ letztere dürfen den gerne mitbenutzen.
    Diese Streifen sollen so sein, eine Anleitung („How To“) wäre also nur in die Verbesserung, bzw. Verringerung des Schlechten, möglich.

  • hugo790
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    • 6. Februar 2025 um 13:14
    • #3.520
    Zitat von udoline

    Mir ist schleierhaft, wie man darauf kommen kann, ein Markierungstrupp habe zu denken und dürfe von ihren Befehlen abweichen.

    +1
    Die machen exakt das, was angeordnet ist, im Idealfall. Um den Radverkehrsbeauftragen aus Köln von vor ca. 10 Jahren grob zu zitieren:
    "Da war rechtlich gesehen kein Platz für einen Schutzstreifen, trotzdem haben wir es geschafft einen zu markieren!"
    (Nachdem ich einen Unfall darauf hatte)

    Ja, hier fehlt das Piktogramm. Mehr oder weniger. Denn dem normalen Radfahrer und Autofahrer ist das egal.

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