Die Begründung der Stadt Gelsenkirchen ist nicht direkt Blödsinn, lässt aber Doppelmoral erkennen.
ZitatZitatGelsenkirchen hatte zuvor von den Anbietern verlangt, dass Nutzerinnen und Nutzer sich mit einem Personalausweis oder ihrem Führerschein bei dem Leihdienst registrieren. Damit wollte die Stadt es erleichtern, Fehlverhalten zu ahnden – Fahrten zu zweit auf einem Roller oder gefährliche Fahrten in Fußgängerzonen, berichtet unter anderem der WDR .
Das ein amtliches Kennzeichen erstmal nur zu einer, ggf. juristischen Person, mit Halter*inneneigenschaft führt, ist bei Kraftfahrzeugen aller Art so. Kommerzielle Verleihsysteme können dann unkompliziert Fahrer*innen benennen. Ansonsten ist die Verfolgung von Verkehrs OWis schwierig, wenn Fahrer*innen von der Halter*in nicht benannt werden und auch sonst nicht ermittelt werden können. Will man das ändern, liegt die naheliegende Antwort in der Einführung der allgemeinen Halterhaftung für alle Kraftfahrzeugarten. Das allerdings würde den deutschen Autoparteien das Pipi in die Augen treiben.